In Deutschland muss man sich fuer eine Staatsbuergerschaft entscheiden oder man kann wesentliche Gruende zur Beibehaltung der "alten" Staatsangehoerigkeit nachweisen.
Wenn ein Elternteil Deutscher ist, der andere Ausländer hat das Kind automatisch doppelte Staatsbürgerschaft und muß sich nicht entscheiden.
Das mit dem späteren entscheiden für eine Staatsbürgerschaft gilt nur für ein in Deutschland geborenes Kind wenn beide Elternteile Ausländer sind und wird ja laut Koalitionsvertrag durch ein neues Gesetz in Zukunft entfallen