Beiträge von mamugla

    Hallo nochmal,
    als ich Ende Januar die VE bei der Ausländerbehörde besorgt habe, da kannte ich sie nur aus dem Internet, ok mit web cam und chatten aber noch nicht in Natura,. daher wußte ich auch vor meinem ersten Besuch auf den Phils noch nicht, was sich aus dieser Beziehung entwickelt. Also konnte ich in der VE auch nicht von einer Verlobten sprechen.


    Daß sie so lange Urlaub haben kann, habe ich der Botschaft auch geschrieben und den Grund, nämlich die Saisonpause, angegeben.
    Wenn dann aber die Botschaft in dieser Saisonpause bei der Firma anruft und keinen Chef erreichen kann, der eine befriedigende Antwort geben kann, ist das doch kein Grund, eine gefälschte Arbeitsbescheinigung zu unterstellen.
    Ich bin jetzt nach dieser Abweisung wieder auf Betriebstemperatur.
    Und da ich die Möglichkeit habe, an viel Information zu gelangen, werde ich die DBM jetzt mit Mails bombadieren.


    Ich sehe nicht ein, daß sich ein redlicher Bürger und auch noch im Staatsdienst sich von diesem Staate alles gefallen zu lassen hat.
    Es war wirklich nur ein Aufenthalt geplant, um sich näher kennen zu lernen, und für sie, Deutschland und ihr evetuell späteres Umfeld kennen zu lernen.
    Nachdem ich sie dann jetzt im Juni zum zweiten mal besucht habe, ist dieser Wunsch bei uns beiden nur noch größer geworden. Was dann endgültig daraus wird, steht auf einem andern Papier und dafür ist auch ein anderes Visum nötig.


    In diesem Sinne
    Gruß
    Mamugla

    Möchte hier noch ein paar Dinge angeben:
    Am Anfang der Mail steht mein richtiger Name und richtige Adresse, dann werde ich mit Herr Krasemann angesprochen
    ( vielleicht ist dieser Krasemann auch hier vertreten und meldet sich mal auf meiner privaten Seite.)
    Dann wird von einer noch nicht geplanten Hochzeit geschrieben:

    Zitat

    Jedoch wird weder von Ihnen noch von der Antragstellerin ein Termin bzw. der Ort für eine Heirat als bereits feststehend vorgetragen. Somit steht keine Eheschliessung unmittelbar bevor auch besteht starke Unsicherheit darüber ob eine Eheschließung überhaupt in Erwägung gezogen wird. Insbesondere da die Antragstellerin Sie in ihrem Antragund im persönlichen Gespräch ohnehin nur als Freund bezeichnet.In der von Ihnen abgegebenen Verpflichtungserklärungvom 23.01.2008 benennen Sie die Antragstellerin als Bekannte.


    Muß ich mich mit einer Bekannten für einen Besuch erst verloben oder sie direkt heiraten?? Ob man das später wirklich will, dafür war der Besuch ja gedacht.
    Nächster Punkt:

    Zitat

    Auch konnten Bedenken an der Echtheit der Arbeitsbescheinigung nicht zerstreut werden. Bei mehrfachen Anrufen konnte nicht erklärt werden, warum der Antragstellerin ein Urlaub von 3 Monaten gewährt wurde, obwohl der übliche Urlaubsanspruch auf den Philippinen lediglich 15 Tage beträgt. Nach den Erfahrungen der Botschaft werden auf den Philippinen häufig Gefälligkeitsbescheinigungen über die Existenz eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt oder bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses über die Rückkehrmöglichkeit.


    Meine Bekannte arbeitet in der Zuckerindustrie, die saisonal abhängig ist. Deshalb war in der Firma auch kein Chef zu erreichen, da jetzt von Juni bis August dort große Pause ist.
    Weiter im Text:

    Zitat

    Es entspricht den Erfahrungen der Botschaft in Manila, dass es auf den Philippinen sozial anerkannt und nicht unüblich ist, das eigene Kind auch über einen längeren Zeitraum, etwa mehrere Jahre, bei Familienangehörigen zu belassen, wenn die Mutter dadurch die Möglichkeit erhält, in einem anderen Land zu leben und auf Grund der dortigen wirtschaftlichen Verhältnisse höhere finanzielle Zuwendungen an die Familie zu senden, als dies bei einem Verbleib auf den Philippinen möglich wäre. Nach verbreitetem philippinischem Verständnis verletzt eine Mutter, die sich so verhält, nicht ihre Verpflichtungen der Familie gegenüber.

    Zitat

    Was nicht nur durch die Bereitschaft der Antragstellerin zum Ferienaufenthalt für drei Monate in Deutschland ohne ihre Kinder bereits bestätigt wird, sondern auch dadurch, dass bereits die ... Ältern der ...Kinder nicht mehr bei der Mutter wohnen.


    Weiter:

    Zitat

    Die Antragstellerin ist bisher auch noch nicht in ein Schengengebiet eingereist, weshalb nicht aus früheren Aufenthalten auf eine Rückkehrbereitschaft geschlossen werden kann.


    Noch etwas unverständlices:

    Zitat

    Ihre Verpflichtungserklärung zur Übernahme der während des Aufenthaltes anfallenden Lebenshaltungskosten vermag keine Sicherheit für die Rückkehr zu bieten, zumal eine solche Erklärung von Gesetzes wegen dahingehend zu interpretieren ist, dass sie allein die Kosten für die Dauer des Aufenthaltes abdeckt, für den das Visum ursprünglich erteilt worden war.

    Von Gestzes wegen kann ich auch höchstens 90 Tage Aufenthalt angeben für ein Touristen Visum. Auch war kein Visum erteilt, sonst hätten wir nicht zu remonstrieren brauchen.


    Alles in allem nur Verallgemeinerungen und Mutmaßungen.
    Was soll man davon denken???

    Habe jetzt die Abweisung der Remonstration erhalten, werde aber mit falschem Namen angeredet, was auf die sorgfältige Arbeit der DBM schließen läßt.
    Zur Begründung für die fehlende Rückkehrbereitschaft werden nur allgemeine Mutmaßungen genannt: Frauen die ihre Kinder alleine lassen... Bescheinigung vom Arbeitgeber ist Gefälligkeitsbescheinigung....und last but not least: Sie hätte noch nie ihre Rückreisebereitschaft unter Beweis gestellt, da sie noch nie in einem Schengen Staat war!!?? Wie kann sie das, wenn man sie nicht einreisen läßt?
    Überlege jetzt wirklich, den Schritt zum Verwaltungsgericht zu gehen. Steitwert für einen Aufenthaltstitel beläuft sich auf 5000 Euro, somit ergeben sich Gerichtsgebühren von 121 Euro maximal multipliziert mit drei.
    Werde auch anfragen, wie es mit Prozesskostenhilfe aussieht, wenn ich als Bevollmächtigter diese Klage eingebe.


    Die Gründe wissen wir ja, sind aber nicht nachvollziehbar: Es wurde an ihrer (so oft zitierten) Rückreisewillgkeit gezeifelt:
    a) zu wenige familiäre und soziale Bindungen
    sie hat Kinder, wovon das jüngste 4 Jahre alt ist, in ihrer jetzigen
    Firma arbeitet sie seit 15 Jahren, kann da auch nach ihrem
    Besuch wieder arbeiten, sie wohnt im elterlichen Haus und führt
    deren Haushalt noch mit, sie besitzt selbst ein kleines Haus .....

    wieviel Bimdungen muß man noch nachweisen?


    b) kein geregeltes Einkommen
    sie arbeitet in der Zuckerindustrie, die saisonal abhängig ist, und
    wenn nicht gearbeitet wird, verdient man auch nicht

    Bin jetzt auch in dieser Lage: Das Schengen Visum meiner Filipina wurde mit nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt, obwohl noch mein Vermieter in seiner Fuktion als Polizeibeamter und ein alter Freund als MDB an die Botschaft geschrieben haben. Fliege jetzt selber wieder hin und habe die DBM gebeten, mir am Ankunftstag einen Termin zu geben, daß ich mit meiner Bekannten dort vorspreche. Habe bis jetzt keine Antwort erhalten. Bin jetzt auch auf Betriebstemperatur und habe schon daran gedacht, diese Praktiken der Botschaft in die Öffentlichkeit zu bringen.