Beiträge von partyevent

    Bin 189 cm und habe jetzt 118kg - trainiert. Ich habe keine Probleme bei der Economy - meist pflanze ich zwei meiner 3 Zwerge neben mich. Obwohl die Zwerge auf wundersame Weise jedes Jahr größer werden... :D


    Busniess Class für 5 Leute - na wer's hat.... Vielleicht wenn die Kröten mal Älter sind geht papa in die Business und die Kleinen in die Economy.... - obwohl ich das wahrscheinlich nicht übers Herz bringen würde....

    @ Elizaz


    Ich denke du hast Deine Entscheidung schon getroffen. Also was diskutierst du hier dann noch?


    Die Schulen auf den Philippinen die ich kennen lernen durfte sind unter aller Kanone. Ich hatte selber Kinder dort und mich mir Lehrern unterhalten. Danach zogen wir die Reißleine und sind nach Deutschland "ausgewandert". Alles andere ist Schönrederei.


    Und Dein Link zu den "Wisenschaftlern" ist ein Witz. Hast du mal gelesen was die machen?


    Mal ein paar Auszüge:



    Die einzige wo ich als "Forscherin" betiteln würde ist die Nummer 1 in der Liste:


    Zitat


    "Lucille Abad She developed a plant vitamin – an effective plant growth promoter using irradiated seaweeds. This research has also been recognized by the Japan-based Forum for Nuclear Cooperation in Asia."



    Das hört sich eher nach Doktorarbeiten an. Waren die Filipinos nicht stolz drauf, dass einer von ihnen angeblich die Halogenlampe oder sowas erfunden hat?



    Im Endeffekt ist es Deine Entscheidung. Du willst unbedingt auf die Philippinen koste es was es wolle. Deine Kinder werden die Leidtragenden sein, denn die Ausbildung ist dort nichts wert. Die Philippinen sind ein 3. Welt Land und das hat seinen Grund. Die Argumente die du raushaust habe ich schon hunderte male gehört. Die meisten haben es im Nachhinein bereut. In einem waren sich aber alle gleich: "Im Vorfeld wussten sie es besser".


    Bin raus - viel Glück

    Aus dem Link von TBS....



    Bitte???!!!!


    Ich dachte es braucht eine "nationale Kraftanstrengung", so Merkel - zur Integration der Flüchtlinge. Und die müssen bei FZV nicht mal A1 machen?


    NAIA ist offen und wurde nicht dicht gemacht!


    Planes bound for HK, other parts of China marooned at Naia


    Meine Frau sitzt im Flughafenhotel in Kuwait fest mit 240 anderen Passagieren. Grund warum der Flieger nicht abhob war laut Aussage der Kuwaitmitarbeiter vor Ort der Taifun in Manila.


    Ich selber habe mit dem Frontdesk des Hotels telefoniert weil meine Frau mit zwei anderen Leuten in ein Zimmer einquatiert werden sollte. Eine Filipina und einem Deutschen. Nachdem ich dort anrief und interveniert habe wurde der Mann umquatiert.


    Da ist mir egal welche Infirmationen in irgendwelchen Links sind. Fakt ist, dasd meine Frau fest sitzt.

    Vorausschauendes Denken setzt eine ordentliche Lagerhaltung voraus.
    Und da Logik und vorausschauendes Denken nicht die Stärke der Filipinos ist, bekommen sie das nicht auf die Reihe.


    Out of stock kann aber auch bedeuten, nerv mich nicht ichchabe gerade kein Bock zu schauen ob die Jeans in deiner Größe vorhanden ist.


    Ausländisch geführte Läden auf den PH haben das Problem nicht. Folglisch liegt es nicht an der Lieferkette sondern an der Organisation.


    Einspruch euer Ehren.


    Filipino ist nicht nur der männliche Philippiner sondern das wort Filipino bezeichnet alle Philippiner „Ako ay Filipino“. Wenn man vom Deutschen redet, dann meint man nicht nur die Männer sonder Männlein und Weiblein. Also der Deutsche Mensch.


    Insofern kann man was inotec sagt so stehen lassen.


    *Kligscheißmodus aus...

    Die DBM hat auch bei der Remonstration die Möglichkeit , per Kreuzchen anzutickern, dass keine neuen Argumente vorgelegt wurden.


    Die Remonstration wurde auf 3.5 PDF Seiten gemacht. Wobei die ersten 1.5 Seiten juristisches Vogeplänkel sind. Der „persönliche“ Ablehnungsbescheid ist meines Erachtens mit Hilfe von Textbausteinen gebastelt. Denn in der Begründung ist eine Sache welche vom Sachbearbeiter leider komplett falsch interpretiert wurde.


    Bezüglich der Verpflichtungserklärung sagt die DBM, dass diese in der Tat auf mich gemünzt ist. Selbst wenn ich 100% ehrlich bin und den Schwager wieder zur Ausreise auffordere, kann ich doch keine sichere Ausreise garantieren. Denn ich bringe ihn ja nicht an Bord der Maschine sondern begleite in tatsächlich nur bis zum Sicherheitsbereich. Danach könnte er eigenwillig sich absetzen und das Flugzeug nie besteigen. Was natürlich ein Probelm für mich nach sich ziehen würde. Hier versucht mich die DBM offenslichtlich zu „schützen“.


    Das ganze mag ja alles irgendwie ok sein und gesetzlich und rechtmäßig.


    Jedoch finde ich folgende Argumente irgendwie unlogisch, denn in der Begründung steht:


    Zitat

    Der Antragsteller ist ledig und hat keine Kinder. Er möchte für einen Zeitraum von zwei Monaten seine Schwester in Deutschland besuchen und das Leben in Deutschland kennenlernen. Insoweit scheinen familiäre Bindungen an das Heimatland keine große Intensität zu haben, dies gilt insbesondere auch angesichts des Alters, da der Antragsteller als erwachsener Mann nicht mehr derart von seiner Familie abhängig ist. Somit reichen die Informationen bezüglich der familiären Verwurzelung nicht aus, einen erforderlichen Rückkehranreiz zu schaffen.


    Weil er in den Semesterferien 2 Monate nach Deutschland will wird das so interpretiert als ob er keine intensive Bindung an das Philippinische Heimatland hat?!?!?! Zumal er sogar noch zu Hause bei Mama und Papa wohnt!!!
    Wieso war das kein Thema bei meiner Schwägerin und dem anderen Schwager welcher hier war. Die waren genauso alt, haben keine Kinder und sind ledig. Und hatten sogar ein 3 Monatsvisum bekommen.


    Zwei Sachen die mich natürlich wieder ganz schwer atmen lassen:


    Zitat

    Insbesondere ist zu beurteilen, ob das Risiko der rechtswidrigen Einwanderung besteht, ob der Antragsteller eine Gefahr für die Sicherheit der Mitgliedstaaten darstellt und ob eine fristgerechte Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten beabsichtigt ist.
    Titel III, Kapitel III und IV des Visakodex stellen insbesondere die Bekämpfung der illegalen Einreise als einen wesentlichen Punkt heraus. Bei der Prüfung des Visumantrages obliegt es daher der zuständigen Auslandsvertretung festzustellen, ob der Antragsteller die Absicht hat, in das !Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten mit Hilfe eines Schengen-Visums einzuwandern und sich dort entgegen des angegebenen kurzfristigen Aufenthaltszwecks länger aufzuhalten. Die Rückkehrabsicht ist somit nach Art. 21 Abs. 1 Visakodex i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e SGK zentrale Erteilungsvoraussetzung.


    Illegale Einreise!!! Ich werde jetzt bewußt keinen Bezug auf die Flüchtlingspolitik nehmen. Aber ich denke ihr wisst was mir gerade durch den Kopf geht.



    Und zum Abschluss:


    Zitat

    Nach Art. 23 Abs. 4 lit. b, 25 Abs. 1 Visakodex kann ein Mitgliedstaat Drittstaatsangehörigen,
    die bestimmte Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 SGK nicht erfüllen, die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen oder Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen gestatten. Derartige Gründe wurden jedoch weder geltend gemacht, noch sind diese ersichtlich.


    Humanitäre Gründe!!! Ich werde jetzt bewußt keinen Bezug auf die Flüchtlingspolitik nehmen. Aber ich denke ihr wisst was mir gerade durch den Kopf geht.



    Partyevent

    Was mich am meisten verwundert ist dieser Satz im Ablehnungsbescheid.


    Ich hatte geschrieben, dass ich natürlich ein Interesse daran habe, dass der Eingeladene wieder ausreist. Zumal ich eine Verpflichtungserklärung gezeichnet hatte. Da ich sonst voll in die Haftung komme.


    Die Antwort war:


    Zitat

    Auch die von Ihnen abgegebene Verpflichtungserklärung nach den §§ 66 bis 68 AufenthG zur Übernahme der während des Aufenthaltes anfallenden Lebenshaltungskosten ist nicht geeignet, die Rückkehr sicherzustellen, Sie dient der Sicherung des Lebensunterhalts in der Bundesrepublik sowie der Übernahme gegebenenfalls entstehender Ausreisekosten, damit das Risiko der Inanspruchnahme öffentlicher Mittel während des Besuchsaufenthalts so gering wie möglich gehalten wird. Sie kann jedoch die oben dargelegten Zweifel an der Rückkehrbereitschaft nicht ausräumen. Insbesondere kann dadurch nicht verhindert werden, dass ein Gast den Besuchsaufenthalt zum weiteren Verbleib nutzt.


    Glauben die also, dass man sehenden Auges in eine Bürgschaftsverpflichtung rennt nur um eine Person im Schengenraum zu halten. ODER wissen die auf der DBM, dass eine Ausreise eh nicht geprüft wird und somit eine VE nicht wirklich vom Unterzeichner ernstgenommen wird? Nach dem Motto: "Wenn sowieso keiner prüft ob die Person wieder ausreist, dann lasse ich ihn halt hier - Wo kein Kläger da kein Richter".

    Die Remonstration wurde berabeitet und das Ergebnis war, dass der Bruder nicht einreisen darf.

    Es wurden in diesem Zusammenhang genannt:


    - Wir konnten nicht schlüssig darlegen, dass der Bruder wieder ausreisen wird.
    - Die vorangegeangenen Besuch anderer Familienmitglieder mit erfolgreicher Ausreise wird nicht gewertet.
    - Meine Aussage, dass ich den Bruder an den Flughafen fahre zählt nicht als Argument, da er ja tatsächlich auf dem Weg zum Flugzeug noch "abbiegen" könnte und ich nicht sicherstellen kann, dass er an Bord geht.
    - Es gibt keine ausreichen wirtschaftlich Verwurzelung.
    - Es gibt keine ausreichende Familiäre Verwurzelung in die Heimat, da er 2 Monate weg möchte.
    - Nachteilig wurde ausgelegt, dass er von uns bei seinem Studium finanziell unterstützt wird. Daraus leitet die DBM ab, dass diese Unterstützung auch in Deutschland fortgeführt werden kann. Finanzielle Unterstützung war, der Kauf der Bücher und der Schulkleider.
    - Sein Studium an der Uni zählt nicht, da er die Immatrikulation für das nächste Semester nicht vorgelegt hat und das das Studium nicht zwingend zu diesem Zeitpunkt zu Ende geführt werden muss. (Was so nicht stimmt, da das Studium vom PH Staat gesponsort wird und das Geld zurück gezahlt werden muss, falls es nicht erfolgreich in einem Zuge abgeschlossen wird)
    - Der Bruder machte angeblich beim Interview auch nicht den Eindruck einer festen Verwurzelung im Heimatland.
    - Er ist ledig und hat keine Kinder.
    - Die VE zählt nicht als Sicherheit für eine Rückkehr.
    - Die Krankenversicherung zählt nicht als Sicherheit für eine Rückkehr.
    - Zusammengefasst laut DBM ergibt sich das Ergebnis, dass das öffentliche Interesse einer geregelten Einreise das private Interesse überwiegt. Heißt: "Der Steuerzahler muss geschützt werden, da der Bruder heimlich in der BRD verbleiben könnte".



    Was das ganze zu einer Farce macht ist, dass die zuvor eingeladenen Familienmitglieder noch weniger an Rückkehrbereitschaft vorweisen konnten. Sie hatten weder eine Familie, noch Arbeit, noch Geld, noch Kinder, kein Studium und ein Visum für 3 Monate beantragt. Trotzdem wurde anstandslos ein Visum genehmigt.


    Und somit schließt sich der Kreis zu meiner Überschrift:


    "Die (Un)logik der Deutschen Botschaft in Manila".

    Once


    Ich glaube du verstehst nicht ganz was ich meine.


    Es geht darum ob "Nicht EU Ausländer" bei der Ausreise aus Deutschland registriert werden. So das unsere Behörden einen Überblick darüber haben wer sich eventuell illegal im Inland aufhält, bzw. eine Behörde wie die DBM Zugriff auf eine solche Datenbank hat und damit abgleichen kann, wer den Zeitrahmen des Schengenvisums überschritten hat.


    Das mit der Bananenrepublik kann ich nicht verstehen; meinst du die Philippinen?
    Deutschland kann es jedenfalls nicht sein! So etwas können nur Leute mit Scheuklappen sagen.


    Ich verstehe nicht, wieso im Vorfeld für das Visum so eine bis ins Detail genaue Prüfung stattfindet.


    Wenn es aber darum geht zu prüfen ob die Visumsnehmer auch wieder ausgereist sind, interessiert das keinen. Wie ich in meinem ersten Post bereits schrieb:


    Wir hatten zusätzlich noch zu Anfangs jeweils den Ausreisestempel gescannt und zur DBM geschickt.


    Hatte ich mir nach jeder Rückreise der Schwester einen Scan vom Ausreisestempel aus dem Reisepass per Email schicken lassen und zur DBM weiter geleitet. Zusätzlich hatte ich noch bei der DBM angefragt ob die Schwägerin persönlich vorstellig und sich zurück melden soll.


    Beides wurde abgelehnt mit der Begründung des zusätzlichen "unnötigen" Zeitaufwandes.


    Also auf gut Deutsch: "Wenn jemand erstmal drin ist im Schengenraum, wird nicht mehr geprüft ob er wieder ausgereist ist". Somit ist die VE doch fast schon obsolet!


    DAS nenne ich in Zeiten von Internet eine Bananenrepublik.


    Wie viele denken sich jetzt, "na wenn die VE doch nicht greift, weil niemand nachfragt ob die Person wieder ausgereist ist, dann bleibt sie halt einfach hier". Das finde ich brandgefährlich! Das öffnet Tür und Tor für Halunken und erschwert im Endeffekt den ehrlichen Menschen die Einladung von ihren Verwandten und Gästen.



    Desweiteren, so bin ich überzeugt, wenn die DBM die Ausreisen kontrollieren würde, könnte sie mehr Visen zulassen. Denn wenn einer nicht ausreist, wird einfach der Einlader in die Verantwortung genommen (VE) und dieser ist voll in der Haftung. Somit gibt es fast kein Risiko für den Steuerzahler...

    Hier steht alles drin:


    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/115/1811588.pdf


    Seite 10:



    Heißt im Klartext. Unser Staat hat keine Ahnung wie viele nach Ablauf des Schengenvisum einfach dageblieben sind und sich hier illegal aufhalten.


    Na super!!!


    Selbst hier weiß der Staat nicht was abgeht. Ein Abgleich wer einreist und wer ausreist liegt wohl nicht vor.


    Bananenrepublik sage ich nur!