Beiträge von diecxy

    Hallo ! Herzlichen Dank für die Auskunft ! Und natürlich alles Gute für Ihre Verlobte ! Herzliche Grüße, diecxy

    Herzlichen Dank für diesen Tip ! Wir lieben uns und werden es diesen herzlosen ............... (lieber nicht schreiben... :( schon zeigen !!!

    Genau das ist der Punkt !!! Toll, das hier so offen zu lesen ! Die elterliche Zustimmung, von der ich weiter oben berichtet habe, ist auch so ein Punkt. Erst hieß es - alles okay. Selbst das hiesige Standesamt (sehr nette Mitarbeiterin !) meinte beim Einreichen aller Dokumente vorab, ein Parental Advice sei nicht notwendig, weil eine Sache, die der Gesetzlichkeit des jeweiligen Staates zuwiderlaufe, letztlich auch nicht beglaubigt werden könne. Ich habe (hier im Forum) vor langer Zeit sogar gelesen, daß es Anwälte z.T. abgelehnt haben, gleichgeschlechtliche Partnerschaften diesbezgl. zu beglaubigen, da man Aberkennung der anwaltlichen Zulassung befürchtete. Nachdem angeblich zuerst alles okay war, kam dann plötzlich ein Anruf von der Botschaft, der eben genau dieses forderte. Sicher im Wissen um die fast unüberbrückbaren Hürden ! Erstaunlicherweise bekamen wir alles problemlos.
    Wie mir die hiesige Beamtin sagte - die absolute Schikane seitns der Botschaft !! Als das Parental Advice da war, mußten dann die Anwälte vereidigt werden. Da seine Eltern getrennt leben, und auch er sich weit entfernt von zu Hause aufhält, waren es ja auch nur 3 Anwälte. Auf erneutes Nachfragen, ob jetzt wirklich alles okay sei, bekam er den Termin am heutigen Tage. Sie wußten, daß die Prüfung nicht bestanden war !! Da hat man ihn mal eben per Flugzeug kommen lassen, nur um ihm wahrscheinlich mit einem freundlichen Grinsen zu sagen, daß man ihm doch kein Visum erteilen könne. Ich sage das mal hier ganz deutlich an dieser Stelle : Als Selbständiger ernähre ich dieses Gesoxe nicht zu knapp mit meinen Steuergeldern !

    Tja, klar müssen wir da durch... Das bürokratische Geflecht ist aber absolut sowas von haaresträubend, daß es schon absoluter Liebe bedarf, um alles durchzustehen. Um nur einmal zu verdeutlichen, was dieser A-1-Kurs bedeutet : Goethe-Institut gibt es natürlich in Manila, Außenstelle in Cebu. Dort hält sich mein Partner im Moment auf. Es bedeutet ja immer auch, für Monate weg von zu Hause zu sein ( er ist eigentlich in Iligan / MIndanao zu Hause - weit weg ) , eine möglicherweise vorhandene Arbeit aufgegeben zu haben, dort im Hotel oder Pension zu wohnen, zu essen, usw. Mal ganz abgesehen davon, daß es weiß Gott nicht schön ist, monatelang in der Fremde zu verbringen. Okay, da muß man eben durch... Pech nur, wenn man, wie im Fall meines Partners, 3 Tage vor der mündlichen Prüfung Opfer eines Raubüberfalls wird und 2 Tage auf der Polizei verbringt - Befragung, Sichtung Verbrecherkartei, usw. ... Unser "Fehler" war vielleicht, darauf zu vertrauen (wie uns auch von verschiedener Seite gesagt wurde), daß die Prüfung ggf. nachgeholt werden könne und lediglich die Teilnahme am Grundkurs entscheidungsrelevante Grundlage für ein Visum sei. Daß ein Integrationskurs angestrebt wird, ich mich hier schon bei der VHS und auch privaten Schulen nach Deutschkursen erkundigt habe, ist ja klar.Wie auch immer...... Es ist alles sehr ernüchternd !

    Tja, und eben das ist ihm nach Grundkurs noch nicht möglich. Es scheint mir ohnehin fakt zu sein, daß diese ganze geforderte A-1-Geschichte nur einen Ursprung hat : E nahezu unmöglich zu machen, daß Ausländer ins Land kommen. Bezüglich der Gültigkeit der Formulare : Es hat z.B. das Cenomar (Single-Bestätigung) nur 6 Monate Gültigkeit, und zwar vom Zeitpunkt des Einreichens beim hiesigen Standesamt. Das betrifft auch die Antragstellung meines Partners mit mir eine Partnerschaft eintragen zu wollen. Um das zu verdeutlichen : Wir müßten normalerweise beide vor dem hiesigen Standesamt die Ehe / Partnerschaft beantragen. Da er nicht hier ist, bekomme ich dafür hier ein Formular, das ich ihm zusende,und auf dem er mich bevollmächtigt, auch in seinem Namen unsere Ehe zu beantragen. Dieses Formular muß er ausfüllen und dort durch Notar beglaubigen lassen.(Gebührenpflichtig natürlich !) Das schickt er dann an mich zurück. Ich lege es dem hiesigen Standesamt vor. Die geben diese Vollmacht zusammen mit allen anderen beglaubigten und beeideten Dokumenten an die Botschaft in Manila. natürlich nach Entrichtung einer "Dokumentenprüfungsgebühr" (tolles Wort) in Höhe von 250 Euro. Sind die Dokumente in Manila, muß er ein "Consent" genanntes Formular unterschreiben, das die deutsche Botschaft vom Datenschutz entbindet. Dieses Formular wurde vorher von der Botschaft an das hiesige Standesamt geschickt, von dort an mich geschickt, hier gescannt, meinem Partner zugemailt, von diesem unterschrieben und mit Anschreiben an die Botschaft in Manila geschickt. Ich erspare mir hierzu jeden Kommentar, da es sich um ein öffentliches Forum handelt. Daß alles ein genau konstruiertes Ziel verfolgt, steht wohl außer Frage.

    Hallo ! Ja klar, beantragen darf er ja, aber sie stellen ihm ein Visum erst aus nach bestandener Prüfung. Diese Prüfungen sind ja nicht gleich morgen, mal ganz abgesehen davon, daß er ja auch Zeit benötigt, sich vorzubereiten. Wir hatten gedacht, daß er, falls erforderlich, die Prüfung hier nachholen sollte. Es war ohnehin geplant, hier sofort in intensives Deutschstudium einzusteigen - wohlgemerkt im Eigeninteresse ! Die Behörden fahren stur nach Vorschrift und mich interessiert eigentlich nur, ob die verlangten Grundkenntnisse rechtlich auch mit einem Abschluß oder einer bestandenen Prüfung gleichgestellt werden können. Was es bedeuten würde, das ganze Procedere von Null noch einmal zu beginnen, kann nur der ermessen, der es erlebt hat. Im Prinzip ist es fast unmöglich, jemanden nach Deutschland zu kriegen und ich weiß von Filippinas, die aufgegeben haben. Du wirst irgendwann von den Mühlen der Bürokratie zermahlen.

    Hallo ! Natürlich spricht nichts dagegen, eben nur der Zeitfaktor ! Im Juni laufen alle Dokumente zeitlich aus und wir stehen total am Anfang. Daß der Grundkurzs Deutsch vorgeschrieben ist, weiß ich. Wo aber steht, daß auch eine bestandene Prüfung erforderlich ist ?

    Hallo ! Mein Partner und ich wollen in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Dafür braucht er das sogenannte Fiancè Visa.
    Da er erst 24 Jahre ist, wurde von der Botschaft die eidesstattliche Zustimmung der Eltern verlangt, beeidet vor Notaren und natürlich bglaubigt.
    Gleichzeitig (anschließend) wollte man auch noch die Vereidigung der entsprchenden Anwälte vor den jeweiligen Regionalgerichten, daß sie beeiden, auch tatsächlich Anwälte zu sein. Da mein Partner in Cebu lebt, der Vater in Manila und die Mutter in Iligan City (Eltern leben getrennt) kein so ganz einfaches Unterfangen ! Laut Aussage des hiesigen Standesamtes handelt es sich ganz eindeutig um Schikane, das alles einzufordern, weil eigentlich nichts beglaubigt werden muß, was eigentlich den Gesetzen der Philippinen zuwider läuft, nämlich eine gleichgeschlechtliche Heirat. Wie auch immer - auch diese Hürde haben wir gemeistert. Heute (Montag) war er mit allen Dokumenten in der Botschaft in Manila. Es ist ja gesetzlich seit längerer Zeit Vorschrift, daß vorher der Grundkurs in Deutsch am Goethe-Institut absolviert werden muß. Das hat meni Partner in Cebu getan. Leider, ohne die Prüfung zu bestehen. Es wurde ihm jetzt gesagt, daß ohne diese Prüfung kein Visum erteilt werden würde. Natürlich wäre er gern bereit, die Prüfung in Deutschland zu wiederholen. Es wäre aber erforderlich, die Prüfung erneut dort abzulegen sagte man ihm, anderenfalls gäbe es kein Visum. Nun ist es so, daß alle Formulare in der Gültigkeit Mitte Juni ablaufen, also wirklich alles nocheinmal beantragt werden müßte, einschließlich aller Übersetzungen / Beglaubigungen, usw. (Wer das einmal mitgemacht hat, weiß, wovon ich spreche) Ist das nun wieder eine weitere Form der Schikane oder dürfen Sie das ?? Bzw. wo steht, das für die Erteilung eines Fiancè Visums tatsächlich der erfolgreiche Abschluß maßgeblich ist und nicht nur die Teilnahme. Ich betone nochmal, daß er gern den Abschluß hier wiederholen möchte und selbstverständlich auch sofort weiter sein Deutsch vervollkommnen möchte - schon im eigenen Interesse. Hat die Botschaft tatsächlich ein recht, ihm das Visum aufgrund verpatzter Prüfung zu verweigern ?

    Hi, habe eine alte, von Dir verfaßte mail zum Thema "eingetragene Lebenspartnerschaft" mit einem Filippino gefunden. Ich beabsichtige, meinen philippinischen Freund zu heiraten. Die erforderlichen Unterlagen habe ich ihm schon zugeschickt. Die Fragebögen müssen laut Auskunft unseres Standesamtes von einem auf den Philippinen zugelassenen und durch die Botschaft akzeptierten Dolmetscher ausgefüllt werden. An wen kann man sich da wenden, oder gibt es möglicherweise eine Aufstellung von Dolmetschern - abzurufen über einen philippinischen Link ? Weißt Du näheres ? Solltest Du mir antworten, am besten an meine normale e-mail : email address entfernt wegen spam gefahr.....kai....tauscht die email bitte per pn aus.....
    Vielen Dank und alles Gute für Euch, Ruediger

    Hallo ! Der Krieg ist schon längst da. Sie hatten letzten Sonntag Abend 2 Bombenattentate. Am TAG darauf kamen Leute der MILF und besetzten gar nicht weit weg einige Dörfer und Städte, brachten wahllos Christen um, wurden dann aber von der Armee wieder zurückgedrängt. Z.Zt. ist in Iligan Ausgangssperre von 22.00 bis 5.00 Uhr. Die Leute haben sich z.T. bewaffnet und eine 3000 Mann starke Bürgerwehr errichtet. Diese Woche sind alle Schulen und Unis geschlossen.