Die Nachbeurkundung in D ist nicht nötig.
Man ist auch mit einer Heiratsurkunde aus HKG hier in D rechtsgültig verheiratet.
In Deiner verlinkten Konsularsinfo steht auch:
"Die Frage der Wirksamkeit einer im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich stellt sich oft als Vorfrage im Zusammenhang mit einer Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Visumerteilung o.ä.). Diese Vorfrage wird in der Regel von der jeweils zuständigen Behörde in eigener Verantwortung beantwortet."
Beim auswärtigen Amt heißt das so:
"Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es kein bestimmtes Verfahren sowie dafür allein zuständige Behörden. Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Eintragung in der Steuerkarte u. ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden."
Das Bürgeramt hat bei der Anmeldung meiner Frau die Nachbeurkundung verlangt. Und der Standesbeamte meinte, dass für die einzelnen Amtshandlungen eine Nachbeurkundung nötig ist. Da mag es regionale Unterschiede geben, wie oder was das entsprechende OLG verfügt. Es wird wohl von der allgemeinen Rechtsgültigkeit der im Ausland geschlossenen Ehe und dem für die einzelnen Amtshandlungen benötigten Urkunden unterschieden. Ich rate auf jeden Fall, eine Nachberurkundung durchzuführen.
Anzumerken ist auch, dass das deutsche Namensrecht nicht mit dem philippinischen Namensrecht identisch ist. Das bedeutet, wenn die philippinische Ehefrau nach philippinischem Namensrecht den Namen des deutschen Ehepartners trägt, man nach deutschem Namensrecht nicht den Namen des deutschen Ehepartners hat, auch wenn im Reisepass was anderes steht. So muss man beim Standesamt verfügen, dass man nach deutschem Namensrecht den Namen des Partners haben will. In Phil verfügt das nur die Frau, in D müssen beide verfügen, welcher gemeinsame Familienname geführt wird.
@ Helge K
Ich habe mir auch gedacht, dass ein Standesbeamter in der EU eigentlich die paar englische Vokabeln in Personenstandsurkunden auswendig lernen könnte. Aber wie TomHobbit schon richtig bemerkt, die Amtssprache ist Deutsch, und man kann nichts dagegen machen. Da die beiden philippinischen Urkunden mit Red Ribbon versehen waren, wurde dies auch übersetzt und dies machte die Übersetzung so teuer.
Zur Urkundenprüfung:
Es mag sein, dass früher bei Hochzeitsurkunde in HK auf die Urkundenprüfung verzichtet wurde. Aber mittlerweile wird bei Spätregistrierten generell eine Urkundenprüfung eingeleitet. Aus dem Merkblatt der DBM:
"Diese ist u.A. davon abhängig, ob eine Urkundenüberprüfung eingeleitet werden muss. Im Fall einer spätbeurkundeten
Geburtsurkunde wird automatisch eine Urkundenüberprüfung erforderlich. In diesem Fall sind die im Merkblatt zur
Urkundenüberprüfung (erhältlich auf der Webseite der Botschaft über folgenden Link: Legalisation/Prüfung phillippinischer
Urkunden aufgeführten Urkunden und Unterlagen einzureichen.
Die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland entscheidet, in Absprache mit dem Standesamt, ob ggf. eine
Urkundenüberprüfung durchzuführen ist. Es ist daher ratsam, sich unmittelbar nach Antragstellung mit beiden Behörden in
Verbindung zu setzen und ggf. die Übersendung eines Amtshilfeersuchens zu veranlassen. "
Bei uns hat das OLG Koblenz verfügt, dass bei philippinischen Staatsangehörigen generell eine Urkundenprüfung durchzuführen ist. Also kommt es bei Nicht-Spätregistrierten immer auch auf den Wohnort des Ehepartners in D an.
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