Beiträge von Asrael

    Na toll, ich hab hier ein Merkblatt der MA35 vorliegen "Erforderliche Unterlagen für alle Aufenthaltstitel", und dort steht:


    "Gesetzesänderung ab Juli 2011: A1 vor Zuzug nachzuweisen"


    was man so interpretieren kann, dass man es nicht gleich bei Beantragung des Visas haben muss ... oder auch nicht.


    Das ist schon bescheuert, wenn man nicht mal den Informationen der Behörde vertrauen kann, die das Visa ausstellt

    trivial: Ja, dazu gibts spezielle Versicherungen, und zum Glück hab ich einen guten Versicherungsvertreter, den ich das genau so erklärt habe. Sowohl Storno, falls kein Visa genehmigt wird als auch Aufenthaltsdauer.


    In Ö muss man das A1 schon bei Beantragung des Visas haben und D erst später? Das würde unseren Zeitplan andern, da selbst der schnellste Kurs >2 Monate dauert und ich möchte nicht das Visa um 2 Monate verschieben dadurch.


    Im Zusammenhang mit den Familienzusammenführungsvisa (VISA D) hab ich zu meiner früheren Frage heute morgen unvorhergesehenerweise 2 unterschiedliche Antworten erhalten (falls es jemanden interessiert) :Augenbraue


    MA35 - Einwanderung und Staatsbürgerschaft:


    Meine Frage war, ob man bei Beantragung des VISAs in Manila bereits das A1 abgeschlossen haben muss oder nur nachweisen muss, dass man es macht und später die bestandene Prüfung nachreichen kann.


    Antwort per E-Mail nach 10 Tagen: "Sollte der Antragstellter nicht über ein abgeschlossenes Studium bzw. Universitätsreife (z.B. Matura - Übersetztung für die deutschen Freunde: Abitur) verfügen, sind bereits bei der Antragstellung Deutsch-Kenntnisse mindestens auf Niveau A1 nachzuweisen." ... nicht explizit erwähnt wird dabei, ob damit der ausländische Abschluss gemeint ist, oder die Anerkennung in Österreich, aber ich gehe davon aus, dass der Phil. Abschluss gemeint ist.



    Eine Sprachschule aus Wien, die den A1 anbieten und sehr Erfahrung mit Immigranten hat sagte folgendes:


    Für die Beantragung des VISAs in Wien (während eines Aufenthaltes mit Touristenvisa) muss man lediglich den Kurs begonnen haben oder nachweisen, dass man diesen machen wird, sagt ihre Erfahrung. Bei der Beantragung des Visa D in der österr. Botschaft ihres Herkunftslandes muss sie sehr wohl schon bei Beantragung den A1 abgeschlossen haben.



    Eigentliches Thema des Gespräches waren die Förderungen für die Deutschkurse, der A1 wird sowieso nicht gefördert und kostet 430, aber danach muss man noch 2-3 Module machen. Und jetzt kommts, hat die Gute bereits Matura oder Universitätsabschluss, dann bekommt sie keine Förderung für die Folgekurse, anderenfalls (oder wenn man die Ausbildung verschweigt) bekommt man 50% Fölrderung + 100 Euro, d.h. von 480 - 240 - 100 = 140 kostet dann jedes Modul, mit Matura oder Uni 480 - 100 = 380.


    Fazit: in unserem Fall können wir uns die Zeit bis und für den Deutschkurs mit der Förderung, die wir dann nicht erhalten "erkaufen", mit 540 - 720 Euronen, wie krank ist das österreichische Beamtensystem eigentlich? ... nein, das war jetzt nur rethorisch. :mauer


    und eigentlich müsste ich jetzt der MA35 antworten, ob das auch gilt, wenn das VISA im Zuge eines Touristenvisas in Österreich beantragt wird, soll ich das machen und nochmals 10 Tage auf eine Antwort warten? :weia


    Ich brauch jetzt ein Bier ... prost

    Ich hab jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber meine Süße schimpft schon seit Tagen, weil sie immer wieder für ihre Verwandt- und Bekanntschaften Flüge bucht und seit 3 Tagen bei der Hotline der Cebu Pacific nicht durchkommt.


    Während des Meetings ist angeblich Flugverbotszone, welche äußerst kurzfristig publiziert wurde. X(


    Cebu Pacific bucht kostenfrei um, auch wenn der dann ausgewählte Flug deutlich teurer ist und der ursprünglich gebuchte Flug ein Promo war.


    und ich muss mir das jetzt schon seit ner Woche ansehen, wie meine Süße vorm PC sitzt und schimpft. ?(

    ich hab im Reisegepack (eingecheckt) 1 kg Kaffee (gemahlene Bohnen) dabeigehabt, und es wurde nicht konfisziert.


    Die erwähnten Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut sind korrekt, da sind die Philippinen sehr strikt.


    Es gibt ein Andoid-App, bei dem man die Freimengen und Einfuhrverbote nachsehen kann: "BMF Zoll" (da gehts um Einfuhr nach Ö)

    also meine schleppt mich immer dorthin:


    * greenhills: günstiger Fetzen-Trödelmarkt
    * robinsons galeria: angeblich die größte auswahl im departure store
    * sm megamall, und falls es gehobener sein soll, dann das Shangri La, ist gleich daneben.


    ist alles ziemlich nah beieinander. Beinahe Fußmarsch-Reichweite.


    Also mit meiner Schuhgröße 44,5 hab ich auch öfters Probleme, dass die nicht alle Modelle in dieser Größe haben, da kann ich mir gut vorstellen, dass Du 46-47 kaum bekommst.


    In den großen Malls gibts beinahe für jede Sportschuh-Marke einen eigenen Store, wie z.B. Converse, adidas, usw.

    nochmals vielen Dank für Eure Unterstützung und Kommentare, Ihr habt mir sehr weitergeholfen.


    1. zur kirchlichen Trauung: ich bin mit der Erzdiezöse Wien in Verbindung und werde ein Beratungsgespräch dort wahrnehmen. Ein Freund von mir meine nur ganz kurz: warum trittst Du nicht einfach in die Kirche wieder ein, dann gibts bestimmt keine Probleme :D Naja, mal sehen, was die Erzdiezöse Wien meint.



    Da sich der Termin des Deutschkurses noch hinauszögert, weil aktuell keine Plätze beim GI frei sind, und Ihr Bruder im Februar seinen OFW-Urlaub hat, und sie ihn unbedingt sehen will, kann sie frühestens im März mit dem Deutschkurs beginnen. Eine Freundin von mir, dessen Onkel eine Kambodschanerin geheiratet hat, meinte, sie könnte ja den Deutschkurs hier machen während eines Touristenvisas. Ja, und mein Schatz würde auch gern schon früher hier sein mit einem Touristenvisa, deshalb hab ich jetzt begonnen, mich darüber schlau zu machen, und das hier im Forum abgelegte Manual und die Seite des Aussenministeriums hilft zwar sehr gut weiter, allerdings werfen 2 Sätze Fragen auf:


    Touristenvisa C


    2. Die Rückkehrbereitschaft (aus dem Manual von hier): bestimmte Personengruppen müssen ihre Rückkehrbereitschaft nur rudimentär nachweisen, andere werden verstärkt danach geprüft: philipp. Ehepartner eines österr./philipp. Ehepaares. Heißt das nun, die Ehepartner werden nur rudimentär geprüft? Die Hochzeit, so wie es aussieht, ist durch und zwar ohne Ehebefähigungszeugnis unter Mithilfe einer Anwältin ihrer Familie. Laut ihrer Aussage muss das "Certificate of Marriage" noch bei den philippinischen Behörden eingetragen werden (ist es nun durch oder nicht) und zur österr. Botschaft gebracht werden, um die Hochzeit auch in Österreich gültig zu machen. Allerdings will sie das nicht sofort machen, weil sie dann alle ihre ID's umschreiben lassen muss. Benötigt sie dann einen neuen Reisepass oder genügt ein Dokument irgendeiner Behörde, das besagt, dass sie jetzt einen neuen Nachnamen hat?


    3. Reiseversicherung (Zitat von der Homepage des Aussenministeriums): "Reise-, Kranken- und Unfallversicherung (Deckungssumme mindestens € 30.000,- und Rückholung) für den Schengener Raum. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Familienangehörge von EWR-Bürgern sowie Schweizer Bürgern die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen" ... was bitte heißt "Freizügigkeit in Anspruch nehmen", brauch ich nun eine Krankenversicherung, oder doch nicht, sobald die Heirat bei der österr. Botschaft anerkannt wurde?


    Die Rückkehrbereitschaft ist halt in unserem Fall schwer nachzuweisen, und noch schwerer, wenn sie den Deutschkurs hier machen will und nicht im GI (was ja ein guter Nachweis für die Rückkehrbereitschaft wäre).


    so, der Behördenwahnsinn geht weiter X(

    so, jetzt hab ich mal Info's zusammengetragen, und hoffe, das passt jetzt so.


    Vielen Dank für Eure Unterstützung.


    Also endgültiges Dokument gibt es noch keins, das heißt, wir bekommen es erst, nachdem ich mein Ehefähigkeitszeugnis gebracht habe.



    Nach dem heutigen Chat mit meiner Süßen tut sich gleich die nächste Frage auf :denken ... sie will, sobald ich das nächste Mal auf die Phils komme, unbedingt auch kirchlich heiraten, war eigentlich zu erwarten.
    Das Problem ist aber, ich bin aus der Kirche ausgetreten, ist das ein Problem oder nicht? Dazu hört man auch unterschiedliche Informationen.


    Auf eheonline.at

    Zitat

    ...mein/e Partner/in aus der katholischen Kirche ausgetreten ist?
    Bei Anmeldung der Trauung in der Wohnpfarre des katholischen Teils – beim jeweiligen Erz-) Bischöflichen Ordinariat zu erfragen - kann der zuständige Pfarrer die notwendige Erlaubnis erteilen (Formblatt C).
    Der nicht ausgetretene Teil muss vor der Trauung versprechen, in der Ehe als katholische/r Christ/in zu leben und den Glauben zu bezeugen. Außerdem hat er/sie zu versprechen, sich nach Kräften darum zu bemühen, dass die Kinder aus der Ehe in der katholischen Kirche getauft und im katholischen Glauben erzogen werden.


    und hier im Forum

    Zitat von lapu-lapu

    Wichtig ist, dass man nicht geschieden ist und somit noch nie kirchlich geheiratet hat.
    Aus der katholischen Kirche kann man auch nicht austreten, wie aus einem Sportverein. Entweder man ist katholisch getauft oder nicht. Was Du meinst, ist der Austritt aus der fiskalischen Zugehörigkeit zur katholischen Kirche. Mit diesem "Austritt" ist man lediglich von der Kirchensteuer befreit.
    Ein Priester, der Deine Taufurkunde in den Händen hält, betrachtet Dich jedoch weiter als Katholik!


    was stimmt nun? :dontknow

    Hab ich das jetzt richtig berstanden, dass es noch keine Heiratsurkunde gibt und diese erst ausgestellt wird, wenn die "legal capacity" nachgereicht wurde?


    dass ich das noch bringen muss, hab ich doch oben geschrieben.


    Ob es schon eine Heiratsurkunde gibt, davon gehe ich noch nicht aus, weil ja noch Dokumente dazu fehlen.


    Also ich hab noch nix, und meine Süße hätt was gesagt, wenn sie diese schon hätte ... ich frag mal nach :dontknow

    A1 in Österreich VOR Einreise nicht nötig.


    Ein Freund (User hendrix) hatte seine Frau ca. 2 Monate nach Heirat in HK daheim.


    Namen ändern die beiden übrigens auch in Österreich. CFO ging also auch. Das ist Fakt.
    Irgendwas stimmt hier nicht Weix ... :denken


    Naja, in HK ist das was anderes, weil man dazu das Ehefähigkeitszeugnis nicht braucht, mit welchem in Österreich auch gleichzeitig die Namensänderung durchgeführt wird, zumindest ist das Teil des Formulars, was dann natürlich in Folge einen neuen Reisepass nötig macht wegen dem anderen Namen.


    Also wenn der Hinweis stimmt, dass man das A1 erst in Österreich machen muss, dann würde mich das stark erleichtern und wir müssen uns deswegen keinen Stress machen. Im Januar / Februar hat ihr Bruder OFW-Urlaub, und da möchte Sie nicht im Kurs sitzen, d.h., sie kann frühestens im März beginnen, noch besser wäre allerdings, wenn sie den in Österreich machen könnte.


    "und die philippinischen Behörden wollen noch das "consular certificate of legal marriage" von mir, welches man mit dem Ehebefähigungsnachweis bekommt"


    Zum Verständnis, reden wir hier von dem document, das auch unter der Bezeichnung "certificat of legal capacity to contract marriage" bekannt ist? Wenn ja, hätte man Euch eigentlich gar nicht trauen dürfen...


    also ich komm mit den Bezeichnungen jetzt ziemlich durcheinander. In Österreich beantragt man das Ehefähigkeitszeugnis, aufgrund welchem die Botschaft dann das "legal capacity to contract marriage" Dokuemnt ausstellt, also der Zettel der besagt, dass man auf den Phils heiraten darf.


    Also ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, wir haben für die Trauung lediglich benötigt: Ihre Geburtsurkunde, Ihr Cenomar (kam erst ein paar Tage später), von mir Fotokopien des Passes (auch die Seite mit den Stempeln) und das "Application for marriage license" Formular ausgefüllt. Den Rest hat eine Anwältin der Familie gemacht. Nach Angaben meiner Süßen hat diese Anwältin einige Strippen gezogen, um die Trauung noch während meines Aufenthaltes möglich zu machen. Und ich soll noch mein "legal capacity to contract marriage" nachbringen, welches ich von der Botschaft bekomme (genau so hat es mir meine Süße aufgeschrieben).


    Tja, wie gesagt, ich komm mit den englischen Begriffen jetzt ziemlich durcheinander. In meinen Notizen steht: "consular certificate of legal marriage" und meine Süße hat notiert: "legal capacity to contract marriage".


    Hoffe, es ist jetzt klarer.


    lg

    Guten Morgen,


    da hab ich mich schlecht ausgedrückt, nur die Zeremonie wurde gemacht, die Papiere sind noch nicht fertig, und die philippinischen Behörden wollen noch das "consular certificate of legal marriage" von mir, welches man mit dem Ehebefähigungsnachweis bekommt.


    Aktuell sind wir auf der Suche nach einer Sprachschule nahe Valenzuela City und sind noch nicht wirklich fündig geworden. Da aber die Prüfung im Goethe abgelegt werden muss, überlegt sie, den Kurs auch dort zu machen, aber jeden Tag pendeln von Valenzuela nach Makati ist schon weit. Sie ist selbständig, kann sich die Zeit frei einteilen und hat hauptsächlich wochenends viel zu tun. Von daher nicht ganz so schlimm, aber es muss doch auch in ihrer Nähe gute Sprachschulen geben!? (Quezon zB)


    Die "manuals" hier iZm Heirat und dergleichen hab ich mir alle durch gelesen und weil Ö und D kleine Unterschiede aufweisen, auch mit der Botschaft telefoniert, die meinte, dass die Erfordernisse oft sehr unterschiedlich sind, soll ich ein Mail schicken, dann erklären sie mir, was ich alles brauche.


    2 Dinge sind mir neu:


    In Ö muss man das A1 schon bei Beantragung des Visas haben und D erst später? Das würde unseren Zeitplan andern, da selbst der schnellste Kurs >2 Monate dauert und ich möchte nicht das Visa um 2 Monate verschieben dadurch.


    Das Certificate of Marriage (früher Contract of marriage), also die standesamtliche Hochzeit muss auf Deutsch übersetzt und beglaubigt werden? Auch schon fürs Visa nehm ich an.


    Falls jemand eine gute Sprachschule im Nordwesten Manilas weiß, wäre ich sehr dankbar. Und auch über etwaige andere hilfreiche Tipps.


    Danke und LG
    Klaus

    Hallo Leute,


    ich hab lange nichts von mir hören lassen, aber nun ist es soweit, ich hab vor ~10 Tagen auf den Philippinen geheiratet, das heißt, die standesamtliche Zeremonie abgehalten.


    Und nun beginnt der Papierkrieg / Behördenwahnsinn. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis hab ich derzeit noch keine Ungereimtheiten, außer, dass es mühsam ist.


    Damit meine Süße in der Zwischenzeit etwas für die Visa-Erfordernisse tun kann, sind wir derzeit auf der Suche nach einer Sprachschule, wenn möglich, nahe Valenzuela City, oder besser gleich nach Makati ins Goethe Institute pendeln, weil die Prüfung dort abgelegt werden muss und es sicher besser ist, den Kurs dann auch dort zu machen?


    Kann mir jemand einen Tipp geben?


    Danke und viele Grüße aus Wien
    Klaus

    Ich hätt noch ne Frage zum Thema:


    der angebotene Flug Cebu - Dubai gibts nicht als Direktflug, sondern nur über Manila, ist das richtig? (sieht zumindest auf der homepage von Cebu Pacific so aus)


    Bin grad dabei, mir eine Reise nach Cebu in der 2. Oktoberhälfte zusammenzustellen, und suche nach Wegen, direkt nach Cebu zu gelangen, ohne in Manila umsteigen zu müssen. Hab bisher Singapur und Hongkong als Zwischenstationen eingeplant, gibt's strategisch bessere Zwischenstopps für diese Route?


    Hab bisher soviel wie möglich mittels Cebu Pacific geplant, weil billiger als z.B. Singapur Airways oder andere (die auch Cebu direkt anfliegen würden), aber stimmt das denn mit billiger:
    * fürs Gepäck gibt's ne Tabelle auf der Seite, für die man ca. 10 Euro für 15kg drauflegen muss, aber es steht immer dabei: gilt für Dubai. Ist das ein Fehler auf der HP und das gilt das für alle internat. Flüge, oder variieren die Gepäckgebühren je nach Ziel-/Abflugort? Muss man das Gepäck Add-On immer vorbestellen, ich weiß ja jetzt noch nicht, wie schwer mein Gepäck sein wird, und geht das auch ohne Vorbestellung und es wird dann nur teurer?
    * Essen und Trinken ist nicht includiert? Hab ich das richtig verstanden? Wenige Stunden von oder nach Singapur oder Hongkong wär ja nicht so schlimm, aber ich möcht mich vorher drauf einstellen können. Nach Dubai würd ich nicht aushalten. Ist das extra zu bezahlen oder gibt's einfach garnichts?


    viele Fragen, aber ich möchte unangenehme Überaschungen im Vorfeld verhindern, wenn's geht.

    Ich hab mich vor ca. 1-2 Jahren mit solchen grünen Investments beschäftigt, weil ich auf der Suche nach guter Rendite war, und habe einige Projekte in Mittelamerika und auf den Philippinen gefunden. Die meißten haben eine Rendite von ca. 9-12% angeboten. Angeblich laut Aussage des Anbieters sogar steuerfrei.


    Das von Dir genannte Projekt hätte eine Verzinsung von 18%, was sehr viel erscheint. Allerdings geben alle Anbieter an, dass dies nur eine Schätzung ist, und der tatsächliche Ertrag von der Ernte und vom Holzpreis zum Zeitpunkt der Ernte abhängt. Es wird zum Schluss dann aufgeteilt, was eben unterm Strich übrigbleibt.


    Zuerst mal gibt es zwei unterschiedliche Arten von solchen Holz-Investments:
    * Ein Fond, den nur eine Bank mit Banklizenz auflegen kann, bei dem man vom gesamten Baumbestand einen "Anteil" hält, und wenn ein Unwetter die halbe Ernte vernichtet, dann anteilig weniger übrigbleibt. Dies unterliegt der Kapitalertragssteuer.
    * Kein Fond, für den man keine Bank benötigt: Man wird Besitzer von einer bestimmten Anzahl ganz bestimmter Bäume. Fegt nun ein Unwetter genau über den Teil des Grundstücks, auf dem "meine" Bäume stehen, und die hin sind, dann sind "meine" Bäume hin, und nicht ein Anteil der gesamten Anlage. Dieses Investment soll angeblich steuerfrei sein, was ich aber beim Finanzamt nachprüfen würde, denn meiner Meinung nach müsste man dafür Einkommensteuer zahlen (die höher ist als die Kapitalertragssteuer), außer, es gibt eine spezielle Steuerbefreiung für solche grünen Investments, die mir nicht bekannt ist.


    "Mahagoni" in Europa versteht man darunter ein dunkelrotes, sehr teures Edelholz. In Asien versteht man unter diesem Begriff einfach nur "Holz" (ich las darüber schon seitenweise Diskussionen von Schlagzeugern, die sich darüber beschwerten, dass ein namhafter japanischer Schlagzeughersteller seine Kessel als Mahagoni angepriesen hat, aber es sich nur um asiatisches Mischholz handelte)
    "Mangrove" ist ein Sammelbegriff für alle Bäume, die Salzwasser vertragen.


    Es gab bisher vor - ich glaub ca. 10 Jahren - einen Anbieter, der damit pleite gegangen ist, und viele Investoren verloren ihr Geld. Der Typ sitzt jetzt entweder im Gefängnis oder ist auf der Flucht. Ist schon ne Weile her, als ich das recherchiert habe, kann mich daher nicht genau erinnern. War - glaub ich - eine schweizer Gesellschaft und die Bäume standen in Mittelamerika. Weitere Betrugs- oder Insolvenzfälle sind diesbezüglich nicht bekannt. Alle anderen Baum-Investment-Projekte sind wesentlich jünger, daher gab es noch keine Ernte, und genausowenig Erfahrungsberichte.


    Ich persönlich würde eine Ernte abwarten, bevor ich Geld investiere und nach Erfahrungsberichten stöbern. Aber generell gilt ja bei allen Investments: Nichts investieren, deren Verlust man nicht verschmerzen könnte. Und was am Ende übrigbleibt, hängt ab vom Wetter, vom Geschick des Försters und wahrscheinlich am meisten vom Holzpreis in 12 Jahren, und die Angabe von 9, 12 oder gar 18% ist meiner Meinung nach nicht viel mehr als Kaffeesudlesen.


    :denken


    Ich persönlich werde dieses Thema im Auge behalten, und würde kleine Beträge investieren, deren Verlust ich verschmerzen kann. Frühestens aber in 5 Jahren, wenn die ersten erfolgreichen Ernten eingefahren sind, und sich die Spreu vom Weizen trennt (was die Anbieter anbelangt), und auch in verschiedenen Gegenden, denn man weiß nie, wo ein Taifun drüberzieht. Wenn jedes fünfte Projekt ausfallen sollte, ist die Verzinsung in Summe immer noch höher als die Inflation, und das, was man bei der Bank bekommt. 8-)

    er meint die 2. Hälfte der Altersteilzeit, in der er nichtmehr arbeitet, und von der Firma 80% des Gehaltes und 20% Zuschuss oder so ähnlich bekommt.


    1. um welches Land geht es, Ö, D oder CH?
    2. bezüglich Krankenversicherung und Steuer wurde hier schon ausführlich diskutiert. Such mal nach eingeschränkt und uneingeschränkt steuerpflichtig. In Österreich bezuschusst das AMS die Altersteilzeit (wenn ich jetzt nicht gänzlich falsch liege), frag dort nach, ob es ein Problem ist, dass Du im Ausland bist.
    3. Krankenversicherung für PH wurde hier auch schon diskutiert.
    4. musst Du am Ende der Altersteilzeit nochmals zur pensionsauszahlenden Stelle, um deine endgültige Pensionierung zu beantragen?

    ich wollte mit meinen fragen nur einen irrtum ausräumen, den manche möglicherweise aufsitzen könnten.


    beispiel: ich brauch pro Monat x kWh an Strom und kauf mir eine solaranlage, die genau soviel kWh produziert.


    logischerweise verbraucht man den strom aber nicht gleichmäßig über den tag verteilt und die Anlage produziert auch nicht gleichmäßig über den Tag verteilt, also kommt es dazu, dass man manchmal einspeist und manchmal entnimmt.


    und am Monatsende sind die Stromkosten ... trotz hoher Investition nicht so gesunken, wie man es sich gewünscht bzw. vorausberechnet hatte.


    unabhängig von der Größe der Anlage wäre eine Aufspaltung des Nominal- und Effektivpreises, sowohl bei Entnahme, als auch bei Verbrauch und etwaige anfallende Energiesteuern beim Verbrauch von Eigenstrom sinnvoll.


    Anhand dieser detaillierten Zahlen ergäbe sich dann gleich ein ganz anderes Bild bzw. man benötigt eine deutlich größere Anlage, um die Stromkosten, die am Ende rauskommen tatsächlich merklich senken zu können.


    Ich hab mal vor Jahren eine österr. Stromabrechnung auseinandergedröselt und nachgerechnet (wegen eines Mieters von mir) und man möchts nicht glauben, wie kreativ der Staat beim Erfinden von Steuern, die E-Werke beim Erfinden von Gebühren sind, und wie viel Mühe die sich geben, die Abrechnung so verwirrend und unnachvollziehbar wie möglich zu machen.

    das ist ja eine Milchmädchenrechnung:


    ja ist es, eine reine Beispielrechnung mit Beispielzahlen, sonst garnichts. In Österreich macht diese "Grundgebühr" im Verhältnis zum Verbrauch einen nicht unerheblichen Anteil aus. Und wenn ich (ACHTUNG wieder nur ein Beispiel !!!) 5 kWh einspeisen muss umd das selbe zu bekommen wie ich für 1 kWh bezahle dann ist die Rentabilität nicht besonders. Je größer die Anlage, desto geringer wird dieses Verhältnis (Break-Even-Point) ...


    egal, kenn mich mit dem Thema eh nicht besonders aus, und da meine Beispiele offensichtlich nicht gewünscht sind, halte ich mich halt raus

    Oder was sollte es sonst für "Nutzungsgebühren" geben??


    wenn man sich seine Stromabrechnung ansieht, zahlt man eine "Grundgebühr", also dafür, dass einem die Stromgesellschaft eine Leitung zum Haus gelegt hat und man diese nutzen kann, und dann kommt die Gebühr für den verbrauchten Strom.


    Beispiel:
    "Grundgebühr" 10 pro Monat
    Stromverbrauch kW x 0,1 = 15 pro Monat


    In dem Fall, dass man genausoviel verbraucht, wie man einspeist, bekommt man (bei selbem Tarif) nur 15.


    also war es quasi ein 1:1 Tauschgeschäft, und man zahlt trotzdem 10 drauf.

    Ich bin bislang davon ausgegangen, das die ERC den Strom bezahlt.


    laut philippinischem Recht sind alle Langnasen von Natur aus stinkreich und haben keinen Anspruch auf Bezahlung ... so steht es geschrieben :dudu



    aber wie siehts eigentlich mit den Preisen aus? In den meisten Ländern muss man mind. 5x so viel einspeisen, um auf den Betrag zu kommen, den man bei Entnahme zu berappen hat (außer in der Schweiz, dort ist das Verhältnis 1:1 aufgrund staatlicher Förderung, soweit ich weiß, und falls das noch gilt) - ich meine, die Tarife lt. Tabelle sind doch die reinen Stromgebühren, wie sieht es dann mit der Netznutzungsgebühr und sonstigem Zeug aus, also der effektive Tarif sozusagen.


    wurde hier nicht irgendwann mal erwähnt, dass man für den Verbrauch des selbst erzeugten Stromes eine Abgabe zahlen muss?