da die Zwei ja verheiratet sind Ist eine Trennung durch den Staat Republik Österreich micht legitim .Wen Österreich nach EU Recht geht so muß auch EU Recht für Verheiratete gelten . Auch Ist Östereich nach dem Abkommen mit der Sowjetrepublik zu neutralität verpflichtet und dürfte eigentlich nicht in der EU Mitglied sein .
https://www.oif.ac.at/service/…530be6cb1f6e7e8abfadf60f6
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehegesetz_(%C3%96sterreich)
Dies ist die Grundlage in Österreich zur Ehe
http://alex.onb.ac.at/cgi-cont…m=19380004&seite=00000807
https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…n&Gesetzesnummer=10001871
Ich bin der Auffassung das eine Regierung keine Ehe trennen darf auch wenn ein Ehepartner im Ausland lebt . Das wäre Staatsehebruch und das ist Christlich etnisch nicht zu vertreten .
Peter