...stellt sich wieder die Frage - wie geht's weiter?
Aber zunächst einmal: Seid gegrüßt, liebe Leidensgenossen und Visumsvergraulte, Mitstreiter und Mitleser, Foristen und Fachsimpler, Experten wider Willen, Glückspilze und Pechvögel!
Danke gleich mal vorab für diese Seite und alle, die daran mitwirken und mit ihren wertvollen Infos anderen helfen - sei es direkt oder indirekt.
So mancher Fehler mag einem dadurch erspart bleiben, alle lassen sich leider nicht verhindern. Seien es die eigenen, die der anderen - oder es ist noch nicht einmal klar, wer etwas verbockt hat. Manchmal reicht es dennoch, manchmal eben nicht. Bei mir war auch letzteres der Fall.
Immerhin bin ich damit hier nicht alleine...
Ich habe, als Bevollmächtigter meiner Liebsten, einen negativen Remonstrationsbescheid auf Ihren Antrag auf ein ca. 10 wöchiges Besuchervisum zugestellt bekommen. Immerhin knapp 2 Monate nach der persönlichen Abgabe der Remonstration bei der DBM.
Kurzer Einschub:
Wenn man bedenkt, dass man den Antrag nicht früher als 3 Monate vor der geplanten Abreise stellen darf - man aber zugleich schon bei der Terminvereinbarung mit dem Callcenter eigentlich alles beisammen haben muss, es dann 5 Wochen dauert, bis zum Interviewtermin, für die Antragsbearbeitung wieder eine Woche ins Land streicht - und man selbst wenn man sich beeilt fast zwei Wochen braucht, bis der Behörde wieder die Remonstration vorliegt.... Muss ich jetzt noch rechnen, oder findet das sonst noch jemand komisch?
Wie auch immer: Was ich damit sagen will, Leute: Plant bitte Zeit ein. Viiiiieeeellll Zeit.
Ich war selbst auch etwas zu optimistisch, bin runtergeflogen und wollte sie mit zurück begleiten. Dabei war schon einiges an Zeit einkalkuliert, selbst für die Remonstration. Aber es war trotzdem zu wenig. Das bezahlt man dann teuer, auch monetär..
Flugstorno, etc... Jaaa, ich weiß - man muss ja lt. Botschaft auch nicht gleich buchen, nur reservieren.
Aber bitte: Wer kann eigentlich so eine umfassende Planung vornehmen, alles für den Zeitraum abstimmen - und dabei den Flug wochen- bzw. monatelang für das ganze Procedere reserviert halten? Oder sich darauf verlassen wollen, dass dann kurzfristig für den Rahmenplan noch was verfügbar ist? Insbesondere, wenn man der Liebsten die Ausreisescharmützel ersparen will und dann den selben Rückflug für sich bucht. Gut, das wiederum ist nicht das Problem der Behörde - trotzdem frage ich mich, warum sie es dann nicht wirklich genau nehmen: Im Visakodex steht meines Wissens als Voraussetzung eine Flugbuchung drin. Und eben nicht nur eine Reservierung....
Also, sei's drum: Plant Zeit ein. Ich sage es extra nochmals...
Jedenfalls kam der Entscheider bei seiner Rückkehrprognose zu dem Schluss, dass meine Liebste sehr wahrscheinlich Missbrauch betreiben würde und nicht mehr oder nicht rechtzeitig aus unserem gelobten Land verschwindet.
Nein, unterstellt wird es nicht persönlich. Aber es wird angenommen, dass es so wohl so passieren wird....
Zugegeben - es mag leichtere Fälle geben, und ich will dem guten Mann nicht ganz unrecht tun. Ich beneide ihn nicht um seinen Job.
Aber mit einer gültigen Schulbescheinigung (meine Liebste will den vollständigen Highschoolabschluss nachholen, da hat sich vor einiger Zeit ja das Schulprogramm geändert und mit der verkürzten Variante von vor der Zeit kriegt man schwieriger einen vernünftigen Job) sowie einer ausführlichen Begründung dazu, wie und warum Sie das geregelt bekommen will, hatten wir uns offen gesagt gute Chancen ausgerechnet. Schließlich steht das ja auch im Merkblatt, dass so etwas die Rückkehrabsicht belegen kann.
Soziale Bindungen sind natürlich vorhanden, aber nicht derart nachweisbar, dass man damit einen Stich machen könnte. Mittellos ist sie leider auch, also mit dem wirtschaftlichen Pfund kann man auch nicht wuchern. Oder böse formuliert: Sich mit Kohle das Visum indirekt "verdienen".
Der Knackpunkt ist der, dass die beantragte Aufenthaltszeit nicht in die Schulferien fiel bzw. aufgrund des Zeitrahmens nicht fallen konnte. Trotzdem ist es in unserem Fall möglich, weil es sich um eine Privatschule handelt und man dort das quasi als Fernstudium machen kann. Quasi deshalb, weil man nicht zum Unterricht muss, nur zu Fragestellungen bzw. zu den Prüfungen schon vor Ort an die Schule muss. Das ganze hat zwei Vorteile: Einmal hat sie die Möglichkeit, nebenher etwas für den Lebensunterhalt verdienen zu können. Und zweitens haben die zugestimmt, dass sie für den geplanten Auslandsaufenthalt auch ein paar Wochen zwischendurch weg sein darf, und die Tests einfach verschoben werden.
Diese Vereinbarung mit der Schule konnten wir nur nicht entsprechend mit Nachweisen belegen.
Wir haben das zwar wortreich erklärt, die Ansprechpartner samt Telefonnummern benannt, den genauen Ablauf beschrieben, etc.
Hat aber nichts genützt.
Wir wurden gerügt, dass aus dem förmlichen Schulnachweis dieses Programm des "Fernstudiums" nicht hervorgeht und die Abwesenheitszeit nicht in die Ferien fällt.
Daher sei das alles unglaubwürdig.
Nun ist es nicht so, dass wir nicht versucht hätten, dafür Belege zu erhalten. Leider hat das so nicht geklappt. Es ist ja keine Freistelllung im eigentlichen Sinne, Standardformulare gibt es dafür nicht, dann müsste das der Rektor nochmals aufsetzen lassen, der ist dann aber tagelang nicht da wenn man ihn braucht, etc...
Und irgendwann ist die Zeit um und man muss halt weitermachen.
Ehrliche, ausführliche und schlüssige Erklärungen hierzu waren also nicht ausreichend bzw. haben nicht wirklich eine Rolle gespielt.
Das hat uns maßlos enttäuscht.
Man hat alle Papiere, bringt eine klare Perspektive, wie es nach der Rückkehr weitergehen soll und welchen Mehrwert das für die Antragssteller hat und daher Motivation bietet, mit einem besseren Abschluss künftig gute Aussichten auf einen Eigenerwerb zu haben....
Alles für die Katz.
So. Und nu?
Meine Frage(n):
- Hat schon mal jemand von Euch nach einem negativen Remonstrationsbescheid nochmals einen neuen Antrag gestellt und für die selben Umstände erneut sein Glück versucht? Eventuell mit ein/zwei Belegen mehr?
- Oder hat sich schon mal jemand ernsthaft mit der Möglichkeit zu Klagen auseinander gesetzt?
- Oder gibt's noch eine glorreiche andere Idee, auf die ich noch nicht gekommen bin. Wäre denkbar, denn es ist gerade schwierig, klare Gedanken zu fassen....
Danke schon mal vorab - und ich hoffe, die Infos helfen anderen auch weiter.
Beste Grüße,
Jaymir