Zusammenfassend: Solange die Ehe besteht und man zusammenlebt oder der philippinische Partner verstirbt, ist das 13(a) sicher. Bei jeder Form der Trennung zu Lebzeiten beider Partner droht nun jedoch der sofortige Widerruf.
Würde das heissen wenn der Philippinische Partner stirbt (ist das 13a sicher) d.h. als Wittwer das 13a einfach behalten oder müsste
ein Antrag für eine Weiterführung beim BI gestellt werden ?