hoffentlich hab ich jetzt richtig verstanden.
Der Ehepartner beommt erst mal 50 % vom Ganzen. Die restlichen 50% (bei einem Kind) werden zwischen Ehepartner und Kind geteilt. Also am Ende 75% für Ehepartner und 25 für Kind.
richtig. Beispiel bei 4 Kindern: 50% / 5 = 10% pro Kind plus 10% für den verbliebenen Ehepartner. Total erhält dieser also 60% des Vermögens des verstorbenen Ehepartners.
ZitatWas ist dann mit den Geschwistern, die in dem o.g. Link aufgeführt werden?
In der gesetzlichen Erbfolge kommen zuerst:
1) Hinterbliebener Ehepartner und Kinder.
2) Falls keine unter 1) aufgeführten Personen vorhanden: Eltern der/des Verstorbenen.
3) Falls keine Eltern mehr vorhanden: Geschwister der/des Verstorbenen.