Meine Frau würde eben von einer Bekannten massiv verunsichert: diese hat einen Österreicher in den Philippinen geheiratet. Beim Antrag auf der österreichischen Botschaft wurde der Antrag nicht angenommen, weil die Dokumente vor dem Antrag von der österreichischen Botschaft beglaubigt werden müssen. Das höre ich zum ersten Mal. Und das wäre ja eine massive Hürde, da man ja davor noch einen Termin braucht, dann nicht weiß, wann die Dokumente fertig sind....
Leider haben das mehrere Personen in einem philip. Forum bestätigt. Wir haben nun die Botschaft angeschrieben, aber ich denke, die wird auf die MA35 verweisen und die verweisen auf Ihre Webseite, wo nur steht, dass die Dokumente beglaubigt sein müssen: von wem? DFA? Österr. Botschaft? Das steht dort nicht.
Bitte um Euren Rat bzw wie das bei Euch war. Laut Philwiki wird ja direkt im Rahmen des Antrags beglaubigt, das erklärt auch die 5 Wochen, die die Botschaft benötigt, um die Dokumente nach Österreich zu senden.
Nun muss man DAVOR einen Extra-Termin für die Beglaubigung machen, wo man ja nicht weiß, wie lange das dauert, dann den Antrag und all das in der Hoffnung, dass de 3 Monats-Frist vom NBI nicht ausgelaufen ist???