Beiträge von DailyLama

    Meine Frau würde eben von einer Bekannten massiv verunsichert: diese hat einen Österreicher in den Philippinen geheiratet. Beim Antrag auf der österreichischen Botschaft wurde der Antrag nicht angenommen, weil die Dokumente vor dem Antrag von der österreichischen Botschaft beglaubigt werden müssen. Das höre ich zum ersten Mal. Und das wäre ja eine massive Hürde, da man ja davor noch einen Termin braucht, dann nicht weiß, wann die Dokumente fertig sind....


    Leider haben das mehrere Personen in einem philip. Forum bestätigt. Wir haben nun die Botschaft angeschrieben, aber ich denke, die wird auf die MA35 verweisen und die verweisen auf Ihre Webseite, wo nur steht, dass die Dokumente beglaubigt sein müssen: von wem? DFA? Österr. Botschaft? Das steht dort nicht.


    Bitte um Euren Rat bzw wie das bei Euch war. Laut Philwiki wird ja direkt im Rahmen des Antrags beglaubigt, das erklärt auch die 5 Wochen, die die Botschaft benötigt, um die Dokumente nach Österreich zu senden.
    Nun muss man DAVOR einen Extra-Termin für die Beglaubigung machen, wo man ja nicht weiß, wie lange das dauert, dann den Antrag und all das in der Hoffnung, dass de 3 Monats-Frist vom NBI nicht ausgelaufen ist???

    Meine Frau würde eben von einer Bekannten massiv verunsichert: diese hat einen Österreicher in den Philippinen geheiratet. Beim Antrag auf der österreichischen Botschaft wurde der Antrag nicht angenommen, weil die Dokumente vor dem Antrag von der österreichischen Botschaft beglaubigt werden müssen. Das höre ich zum ersten Mal. Und das wäre ja eine massive Hürde, da man ja davor noch einen Termin braucht, dann nicht weiß, wann die Dokumente fertig sind....

    [Aber sicherstellen, dass du einen Termin auf der Botschaft hast, denn ohne Termin kannst du kein Dokument zur Beglaubigung bringen.


    Was passiert, wenn die Ausstellung der Karte in Österreich länger als 6 Wochen dauert, weiß ich nicht. Eventuell streiten gehen und auf eine österreichische Lösung hoffen. Wenn du nicht in Wien bist, geben sich die Behörden eventuell damit zufrieden, dass die NBI Clearance 3 Monate alt ist, wenn sie deine Frau das erste Mal sehen.


    Wir haben das so gelöst, dass meine Frau die zweite NBI Clearance direkt 2 Tage vor Abflug zur österreichischen Botschaft Manila gebracht hat, eine gemeinsame Freundin hat sie dann abgeholt und mit DHL nach Wien geschickt. Wie wir das ohne fremde Hilfe gelöst hätten weiß ich nicht.


    Der Termin auf der Botschaft für die Beglaubigung kann von jeder Person wahrgenommen werden oder muss den meine Frau wahrnehmen?
    Da sie aus Cebu kommt, könnte Sie das Visum vom VFS In Cebu holen. Davor NBI mit DFA machen, das zur Übersetzung nach Manila senden...dann könnte sie schon im Flugzeug sitzen, während Ihr Onkel NBI mit Übersetzung persönlich abholt, mit Termin auf der österr Botschaft abgibt, dort nach 5 Wochen wieder abholt und per DHl nach Österreich schickt. Wäre da eine gute Vorgehensweise?

    Frage zum Visum D


    Aus http://philwiki.travelflo.net/…B6riger_(%C3%96sterreich)
    "Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt."


    Laut österr Webseite https://www.bmeia.gv.at/botschaft/manila kann man ein Visum nur bei VFS http://www.vfsglobal.com/austria/philippines/ beantragen.
    Gilt das nicht, wenn man das Visum D aufgrund des Aufenthaltstitels Familienangehöriger bekommt?


    Sprich: wo muss meine Frau denn ihr Visum D abholen, wenn der Antrag genehmigt wurde? Und wenn es auf der österr. Botschaft ist: muss sie dann per Webseite einen Termin reservieren? Dort gibt es keine Termine für VISA und für Aufenthaltstitel sind die Termine 3-9 Wochen ausgebaucht.


    Das wäre dann aber ein Problem mit der NBI Clearance, die man ja für die Abholung des Aufenthaltstitel in Österreich braucht, die nicht älter als 3 Monate sein darf - eigentlich nicht älter als 2 Monate, da die österr Behörde ja 3-4 Wochen für die Ausstellung des Aufenthaltstitels braucht.


    Ich war bisher der Meinung, dass meine Frau die NBI Clearance sofort nach der Benachrichtigung, dass sie das Viusm D abholen kann, machen sollte, damit sich alle Fristen ausgehen. Das ginge aber nur, wenn sie nach spätestens 2 Wochen (NBI Clearance: 1 Tag, DFA: 1-2 Tage, Üversetzung ca 5 Tage, dazu Wochenenden) das Visum abholen kann.


    Also meine konkreten Fragen nochmal zusammengefasst:
    ) wo holt meine Frau das Visum D ab?
    ) wann soll sie die NBI Clearance machen (mit DFA und deutscher Übersetzung)?


    Danke :)

    Ich hab leider keine guten Erfahrungen mit WU. Während Kurs und Transferzeit wirklich gut sind, ist der Vorgang der Überweisung total unzuverlässig.
    Von 10 Überweisungen wurden 4 nicht durchgeführt, immer nur ein mysteriöser "Fehler." Der "Kundendienst" kann nicht helfen, meint nur "nochmal versuchen".


    Seit dieser Woche kann ich gar nicht mehr überweisen: "Leider wurde dieser Geldtransfer nicht genehmigt." Versucht auf 2 PCs mit 3 Browsern und per Android App.
    Bei VISA nachgefragt, deren Antwort: "Nach Überprüfung Ihres Visa-Kontos konnten wir feststellen, dass betreffend Ihrer Zahlung bei Western Union die Daten für die Genehmigung nicht zur Gänze übermittelt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt mit der Firma diesbezüglich in Verbindung zu setzen"
    Und WU antwortet seit Montag nicht und auch per Telefon ist nur Warteschleife.


    Wer also einen Tipp hat, wie ich a besten von Österreich auf ein philipp Bankkonto überweisen kann, ich wäre dankbar :)

    Frage zur "Report of Marriage": diese hat noch kein DFA Red Ribbon, da dies laut Auskunft des philipp Konsulats in Hong Kong wie auch im philipp. Forum 2-3 Monate dauert.
    Da Dokument wird aber nicht auf der österr Botschaft gebraucht, da wir ja die Heiratsurkunde aus Hong Kong mit der Apostille haben, oder?


    Spricht etwas dagegen, dass meine Frau die "Report of Marriage" nun vor dem Termin auf der österr Botschaft am 26.6. von der DFA bestätigen lässt? Wir da irgendwas in Gang gesetzt, dass mit der Antragstellung kollidieren könnte?

    Ergänzungen zum Antrag auf der österr. Botschaft:


    Meine (nun) Frau ist in einem ähnlichen Forum eingetragen, wo sich philipp. Frauen austauschen.


    Diese zusätzlichen/neuen Erfahrungen gab es dort
    ) Es wurde auch nach den Geburtsurkunden der Eltern gefragt, aber DFA-Red Ribbon dafür nicht nötig
    ) Mit einer vom Standesamt Hong Kong ausgestellten Certification of Marriage (Kopie für 280HKD)und einer Apostille dazu sowie der deutschen Kopie des Standesamts in Österreich nach der Registrierung ist eine deutsche Übersetzung nicht mehr nötig. Wir machen aus Sicherheitsgründen trotzdem eine Übersetzung.


    Termin ist am 26.6. bei der Botschaft in Manila, ich halte Euch am Laufenden, was gefordert wurde. Wir haben alle Dokumente die hier (bzw in den verlinkten Webseiten) genannt wurden wie auch die Ergänzungen oben, von allem zusätzlich 3 Kopien.
    Übersetzt werden NBI Clearance (mit DFA), Certificate of Marriage (mit Apostille) sowie die Geburtsurkunde meiner Frau (mit DFA)

    Herzliche Dank an alle, wir haben erfolgreich am 11.5.2017 in Hong Kong geheiratet :)


    Diese Seite war sicher die wichtigste für uns, daher dem Ersteller ein besonderes Danke http://philwiki.travelflo.net/…title=Heirat_in_Hong_Kong
    Ich habe Fotos von den Wegen gemacht, falls daran Interesse besteht, diese ins Wiki zu integrieren. Aber an und für sich ist wirklich alles sehr leicht zu finden :)


    Morgen gehe ich zum Standesamt in Wien um die Ehe registrieren zu lassen. Ich habe dazu leider keine Infos auf der Webseite des Standesamts gefunden, was ich alles mitbringen muss.
    Meine Liste:
    ) Certificate of Marriage mit Apostille
    ) Kopie Report of Marriage, beglaubigt vom philip Konsulat
    ) mein Pass und Passkopie meiner Frau
    ) unsere Geburtsurkunden
    ) mein "Teilauszug über das Bestehen einer Ehe" (also dass ich davor nicht verheiratet war)


    Das sollte hoffentlich genügen :)


    Es gibt eine Erklärung zum Formular, da steht einiges erklärt: Formularauswahl - Aufenthaltstitel Familienangehöriger - Antrag auf Erteilung
    B18 müsst ihr leer lassen, da hier eine österreichische Sozialversicherungsnummer gefragt ist, falls vorhanden ("Sozialversicherungsnummer des Antragstellers in Österreich ist einzutragen (falls vorhanden)").
    D76-D79 ist tatsächlich seltsam und die Erklärung ist relativ sinnlos. Lass es leer. Ich kann mich erinnern, dass wir es auch leer gelassen haben, weil zum Zeitpunkt der Antragstellung eben kein gemeinsamer Wohnsitz existiert hat.


    Vielen Dank :)


    Letzte Frage zum Formular: muss man 3 (Behörde, bei der man den Antrag abgibt) ausfüllen?
    Laut Formular eher nein, steht unten ja drunter. In der Erklärung steht dann aber nicht, dass man es nicht ausfüllen muss.


    Worauf sich das "hier" in dem Satz "Nur von der Behörde auszufüllen! Hier dürfen Sie nichts hinschreiben!" bezieht, ist je mehrdeutig:
    ) hier in diesem Fett eingerahmten Absatz (umfasst Punkt 3 und scheint logisch)
    ) hier, in der rechten Spalte des fett eingerahmten Absatzes (man muss 3 also ausfüllen, rechts davon aber nichts)
    ) hier, in der untersten Zeile des fett eingerahmten Absatzes (man muss also alles ausfüllen, wobei man aber die Informationen wie "Fingerabdruck angenommen" nicht hat)

    So genau kann man das gar nicht erklären, dass nicht doch noch Fragen offen wären ;)


    1.
    Im "Antrag auf Erteilung eines Aufenthalttitels "Familenangehöriger" gibt es Punkt D.76 "Angaben zum gemeinsamen Haushalt mit diesem Familienangehörigen"
    Ich gehe davon aus, dass ich das leer lasse, da wir ja noch nicht zusammen wohnen?
    Dafür trage ich dann meine Adresse bei E.81 "(Beabsichtigter) Wohnsitz des Antragstellers" ein?
    Verstehe ich das so richtig?


    2. Was ist die Sozialversicherungsnummer B.18 in den Philippinen?
    Meine Verlobte hat hier 4 Nummern:
    * SSS (ich denke, das ist die richtige)
    * TIN
    * Phil-health
    * Pag-ibig

    Auf der wunderbaren Seite http://philwiki.travelflo.net/…%B6riger_(%C3%96sterreich) wird eine Vollmacht empfohlen, damit ich Dokumente in/aus Österreich nachbringen kann, nachdem meine Frau den Antrag auf den Aufenthaltstotel "Familenangehöriger" gestellt hat.


    "Vollmacht: Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet)."


    Nur leider finde ich im Internet dazu keine Vorlagen. Hätte jemand eine Vorlage für mich?


    Herzlichen Dank :)

    Termin hat sich erledigt, wir konnten auf 9:30 vormittags verschieben :)


    Frage zu Übersetzungen auf Deutsch: soll meine Verlobte das bereits vor unserer Heirat machen? Dann wäre ja nur mehr die Heiratsurkunge zu übersetzen. Oder sollte man das erst nach der Heirat machen, um niemanden vorab zu "informieren"?
    Derzeit wäre der deutsche Honorarkonsul in Cebu unsere Wahl (sie wohnt in Cebu), der auch auf der Liste der Übersetzer der dt. Botschaft steht.

    Meines Wissens sind die Bearbeitungszeiten immer noch gleich wie 2015, so steht's zumindest auf den Websites: Apostille Service und Civil Registry and Legal Services
    Das heißt: Wenn du die Apostille am Donnerstag, 11.Mai, beantragst, kannst du sie am Montag, 15. Mai, abholen. Mit der Heiratsurkunde am Montag direkt zur phil. Botschaft, dann kannst du das ROM am Mittwoch, 17. Mai, abholen.


    Mir wurde gesagt, es gibt keine Express-Bearbeitung mehr. Danke für Deine Info :)
    Glaubst Du, mit der Heirat um 15:15 in Cotton Tree Drive geht sich der Antrag auf die Apostile aus am selben Tag?

    So, wir haben nun endlich den Termin :)
    03:15 p.m. on 11 May 2017 (Thursday)


    Leider hat aber das philip, Konsulat nur bis 4pm offen und dann bis Sonntag geschlossen :(


    Laut hier hat der High Court Montag bis Freitag offen: http://www.judiciary.hk/en/crt_services/business_hours.htm (ist das der High Court oder eine andere Abteilung, wo wir dann hin müssen? http://www.judiciary.hk/en/crt_services/business_hours.htm)
    Aber High Court behält ja Dokumente, so dass man diesen nicht vorher machen soll.


    Wie sollen wir nun vorgehen? Wie sehen denn die aktuellen Bearbeitungszeiten aus?
    Derzeit tendiere ich dazu, den High Court gleich am Donnerstag zu machen, auf die Apostille zu warten und dann sofort nach Abholung zur philip. Konsulat. Nur wie lange müssen wir dann in Hong Kong bleiben, um das zu schaffen? Derzeit war Abflug am 18. 9:00 früh geplant.

    Leider ist mein Brief an die Heiratsbhörde in China verlorengegangen. Priority Airmail und Eingeschrieben per Post. Nach 11 Tagen noch immer nicht dort, obwohl 3-5 Tage garantiert waren. Nachforschungsauftrag dauert 3 Wochen.


    Wenn der Brief bis Dienstag nicht auftaucht, habe ich bereits einen Termin beim Notar. Dann möchte ich den Brief per Kurier senden. Allerdings schreibt ja die Heiratsbehörde, dass es AIRMAIL sein muss. Habt ihr da Erfahrungen? Kann mir jemand UPS, DHL, FEDEX empfehlen, wer besser in Hong Kong operiert? Zeit und Nachvollziehbarkeit, wo der Brief sich befindet sind die wichtigsten Kriterien, da der Termin ja im Mai sein soll.


    Wie immer Danke für Eure Hilfe :)