Beiträge von Handyman

    Ich sehe das nicht so, denn es ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht von einer nachträglich gemachten ausländischen Fahrerlaubnis die Rede.

    Wir haben das damals direkt erfragt...ab Begründung Wohnsitz + 6 Monate ist kein ausländischer mehr gültig. Ist so, egal wie du das siehst...lies den oben verlinkten § 7


    Die Fahrerlaubnis ist in dem Land in Europa oder in einem Land im Europäischen Wirtschaftsraum, in dem man seinen ordentlichen Wohnsitz (185-Tage-Regelung) hat und dort möglichst nah am Wohnort, zu erwerben – das besagt das Wohnsitzprinzip (s. § 7 Fahrerlaubnis-Verordnung). Diese Regelung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Hat man keinen festen Wohnsitz, ist es in der Regel nicht möglich, den Führerschein zu machen. Der Erwerb der Fahrerlaubnis am Zweitwohnsitz ist möglich, jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen. Hinzu kommt, dass Sie die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde des ersten Wohnsitzes benötigen. Einen Ausnahmefall haben wir bereits genannt: Schüler und Studierende im EU-Ausland.

    https://www.bussgeldrechner.or…hein-wohnsitzprinzip.html


    . Hat sich am Verfahren seitdem grundlegend etwas geändert?

    Nein

    Wie ist es, wenn die Filipina schon einige Zeit mit Niederlassungserlaubnis in D lebt und im nächsten Urlaub in der alten Heimat den Führerschein dort macht? Ändert das irgendwas, oder gelten dann dieselben Fristen?

    Ja, dann geht das nicht mehr.


    Zitat

    Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate (im Einzelfall ist eine Verlängerung bis zu zwölf Monaten möglich). Danach berechtigt Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen innerhalb Deutschlands.

    Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.


    https://www.tuev-nord.de/de/pr…auslaendische-mitbuerger/

    die Gründung des ordentlichen Wohnsitzes ist ja schon vor Jahren geschehen


    siehe auch

    (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
    § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse


    Zitat


    Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben.

    Da Du und Deine Frau direkt betroffen sind, verstehe ich nicht, warum Du freiwillig darauf verzichten willst. Wir leben in schnelllebigen Zeiten und damit gibt man zumindest zukünftige Optionen auf. Auch Handyman, sofern er langfristig in den USA bleibt, sollte nicht vor dieser Entscheidung stehen.

    Meine Frau hat ja bisher nur den Phill Pass...mal sehen wie wir das machen

    Dieses Thema könnte schnell zu Ende sein


    Zitat

    Der CDU-Chef will dafür ein ganzes Paket an Maßnahmen umsetzen:

    • „Nach Syrien und Afghanistan kann abgeschoben werden, weitere Flüchtlinge aus diesen Ländern nehmen wir nicht auf.“
    • „Wer als Flüchtling aus Deutschland in sein Heimatland reist, verliert in Deutschland umgehend jeden Aufenthaltsstatus. Wir kontrollieren dauerhaft an den deutschen Grenzen, weisen dort konsequent zurück und setzen die Regeln der Dublin-Verordnungen wieder in Kraft.“
    • „Wir ändern das Aufenthaltsrecht und nehmen jeden ausreisepflichtigen Straftäter in zeitlich unbegrenzten Abschiebegewahrsam. Die Bundespolizei bekommt dafür ein Antragsrecht, um die Ausländerbehörden der Gemeinden zu entlasten. Wir beenden umgehend die von Ihrer Koalition beschlossenen erleichterten Einbürgerungen und vermeiden grundsätzlich doppelte Staatsangehörigkeiten.“

    Bei der Umsetzung der Maßnahmen könne Scholz auf die Unterstützung der Unionsparteien setzen, falls die weiteren Regierungsparteien sich gegen eine Umsetzung aussprechen sollten: „Wir wollen keine Beteiligung an Ihrer Regierung und keine Ämter, wir wollen, dass Sie Ihrem Amtseid nachkommen und Schaden vom deutschen Volk abwenden. Mit uns haben Sie dafür im Deutschen Bundestag eine Mehrheit – wenn Sie denn noch die Kraft aufbringen, eine solche Entscheidung zu treffen.“

    https://www.focus.de/politik/d…problem_id_260253533.html

    Geplant war, dass sie A1, A2 und B1 hier macht. Leider doch alles nicht so einfach :denken

    I.d.R. werden solche Visa abgelehnt, wenn nicht mindestens A1 / 2 im Heimatland vorhanden ist. Da man auf den Philippinen problemlos bis B1 machen kann, solltest du mit einer Ablehnung rechnen

    Wer sagt da 1000€ Krankenkasse im Monat auf den Philippinen?

    Also ich habe, während meines Auslandjahres dort, 470 € im Monat gezahlt...als unter 30 Jähriger absolut fitter und gesunder Mensch....das habe ich mal 2 gerechnet für dich und Frau und kam auf runde 1.000 €

    Kommt jetzt noch die Tochter dazu sollte es massiv teurer sein...habt ihr beide gesundheitlich Probleme / Behinderungen ist das auch noch teurer.


    Oder willst du dich gegenüber der Schweiz verschlechtern?

    Nun die gleiche Rechnung bezogen auf die Philippinen:


    2000.- Einkommen* minus

    0000.- Miete minus

    0000.- Steuern


    Es bleiben 2000.- übrig.

    Hmmm...und davon dann noch 1.000 € Krankenkasse für euch beide zusammen abziehen...dazu Visakosten und wenn die Tochter mitkommt



    Und da die Tochter handicapiert ist,

    dürfte für sie dann eine KV noch drauf kommen und deutlich teurer werden, wegen Behinderung


    Meiner Rechnung nach bleibt da auch nichts übrig, oder?

    Ich hatte mich per Auto am Hotel abholen lassen...waren etwas über 2 Stunden und ist weit besser als Pattaya

    Weist du noch wie das Hotel hieß?

    Ich war letztes Jahr im Laksasubha Hua Hin



    sehr gutes Hotel für damals ca. 75€ / Nacht



    Privattransfer gibt's BKK hua hin für 2500 THB Egal welches Hotel.

    Hast du einen Link? :D

    Ich nutze meist


    https://www.mr-bong.com/

    Moin,


    ich würde keine Woche in BKK bleiben. Sondern eventuell noch ein wenig "baden" in HuaHin (2 Stunden mit dem Auto)

    Ansonsten


    1. Shoppen (Terminal21 / Nightmarket / Aisa - Market / Central World / Siam Paragon / MBK)

    2. Nightlife

    3. Wat Phra Chetuphon

    4. Lumpini Park

    5. Ancient City

    6. Royal Grand Palace


    Roof Top Bar


    1. Sky-Bar im lebua at State Tower




    Moin.

    Meine Frau kommt jetzt nach Deutschland und möchte auch hier arbeiten. Laut Visum darf sie arbeiten.
    Kann sie nach der Wohnsitzanmeldung und Erhalt der Steuernummer arbeiten oder braucht sie erst die Aufenthaltsgenehmigung?
    Wie ist das mit den Steuerklassen? Muss ich unsere Ehe ( Hongkong) beim Standesamt eintragen lassen. Ich warte seit sechs Wochen auf einen Termin!

    Sie kann zwar theoretisch arbeiten, aber viele Arbeitgeber wollen erst eine AE mit entsprechender Genehmigung sehen! Dazu braucht sie ja vermutlich etwas Zeit, um sich einzuleben,

    Auch den Integrationskurs nicht vergessen..der kostet viel Zeit und vor allem Energie

    Und nochmal zur Krankenversicherung, das hatte ich bisher noch gar nicht auf dem Schirm... da müsste er in die teure private?

    Ja, muss er! Kostet je nach Ergebnis der Voruntersuchung zwischen 450 - 750 € / Monat


    Auch daran denken, dass dein "Freund" erst eine UP durchlaufen muss und die dauert ca. 6 Monate, bevor es ein Visum gibt! Dazu werden dort die Probleme der Vorehe überprüft.


    So ist es...:clapping