Ich kenne auch keinen Pinoy, der aufs Finanzamt gerannt ist, und erzählt hat, dass er von der Verwandtschaft eine größere Menge Bargeld erhalten hat.
Die philippinische Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer wird aber konsequent dort nachgehalten, wo der Staat Zugriff hat. Das ist bei der Umschreibung von Grundstückstiteln der Fall sowie bei Auflösung von Bankkonten nach dem Tod des Kontoinhabers.
Als Begünstigter muss man zunächst eine Steuernummer beantragen (Form Nr. 1904) und dann die entsprechende Steuererklärung machen. Es fällt einheitlich eine "Flatrate" von 6% an, bei Schenkungen gibt es einen jährlichen Freibetrag von 250 kP.
Bei Bankkonten hält die Bank vom Guthaben direkt die 6% Steuer ab. Im übrigen ist die Auflösung von philippinischen Bankkonten ein ziemlich bürokratischer Akt, man muss Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften aus Familienbüchern etc. aus Deutschland beibringen.
Daher kann ich nur raten, hier vorzubeugen, und alle Konten auf den Philippinen als "Oder-Konten" zu führen, so dass der Überlebende das Konto noch rechtzeitig leeräumen kann. Wer kein Vertrauen in ein Oder-Konto hat und nicht allzu hohe Geldbeträge auf der Kante hat, kann auch eine zweite Bankkarte besorgen, mit der man über den Geldautomaten diskret das Konto leer räumen kann. Das kann auch eine Vertrauensperson aus Deutschland machen, die regelmässig auf den Philippinen zu Besuch ist.
Die Philippinen haben vor etwa 10 Jahren das Steuersystem radikal vereinfacht ("Train"), seit dem gibt es bei der Schenkungs- (donation tax) und Erbschaftssteuer (estate tax) eine pauschale Besteuerung von 6%, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Das macht Sinn in einem Land, wo jeder "Tiya/Tito" oder "pinsan" ist. 
Im Übrigen hat das auch den Formularen genützt, wo die deutschen Finanzämter zehn Seiten brauchen, kommen die Philippinen mit einer Seite aus.