Posts by Prof

    Hi Prof


    ich hab seit 2013 das srrv smile und zahle jährlich ~365 USD. Das DBA hat aber meiner Meinung nach nix mit dem SRRV Visa zu tun. Und die Philippinen stellen Alien residents kein TRC Tax resident certificate aus. Aber natürlich sehr interessant das alien residents nicht mit Ihrem Welteinkommen besteuert werden, zu beachten ist eventl die erweitert beschränkte Steuerpflicht....

    john es ist etwas komplizierter und indirekt könnte es schon ein Zusammenspiel zwischen DBA und SRRV-Status geben; denn wenn das DBA das Besteuerungsrecht den PHP als Ansässigkeitsstaat zuordnet, die PHP aber wegen SRRV nicht besteuern, entstehen sog. weisse Einkünfte. Allerdings nur ein relevant bei nennenswerten ausländischen Kap- oder Lizenz-Einkünften.

    Die PHP sind m.E. kein Fall des § 2 AStG, aber ein interessanter Hinweis:D Aus Datenschutzgründen solltest du deinen StB kontaktieren oder mir eine PN senden.:rolleyes:

    Keine Sorge, ich habe als StB alles im Griff... :thumb


    Nur zur allgemeinen Info, laut deutsch-philippinischen DBA (i.d.F. vom 14.10.2014) werden u.a. folgende Einkünfte dem Ansässigkeitsstaat (vgl. dazu Art. 4) zugeordnet:

    • Betriebsrenten und private Renten - vgl. Art. 18 (mit Ausnahme DRV und Beamtenpensionen)
    • Kap-Einkünfte incl. capital gains (Art. 10, 11, 13 IV)
    • Lizenzeinkünfte (Art. 12)
    • Gewerbliche Einkünfte in einer phil. Betriebsstätte (Art. 7)

    Im Zusammenspiel mit dem SRRV kann es hier interessante Konstellation geben. Wahrscheinlich für die meisten User nicht relevant; insofern bei seriösen Interesse mich gerne per PM kontaktieren.

    Wenn man sein Haus nicht ganzjährig nutzen möchte, dann ist eine "gated community", doch eine gute Lösung, weil es die nötige Sicherheit und Service auch während der Abwesenheit garantiert.

    Eine bekannte "Gated Community" wäre z.B. der Forbes Park in Manila - mit Phil. celebrities als Nachbarn - aber leider auch nicht ganz meine Preisklasse :( -> https://www.dotproperty.com.ph…/makati/forbes-park-north


    Aber z.B. auch "Port Grimaud" in Süd-Frankreich ist ein schönes Vorbild für eine gelungene Gated Community. Ich glaube, solche Projekte werden sich auch in den Philippinen mehr entwickeln, da es gerade für etwas wohlhabendere Expats ein angenehmes Ambiente, Sicherheit und Rückzugsmöglichkeiten bietet. Man muss auch nicht gleich selbst einen Swimmingpool etc. vorrätig halten, wenn es einen solchen für die Bewohner in der Anlage als Gemeinschaftseigentum gibt.


    Die genauen Voraussetzungen für das SRRV sind auf der Webseite der PRA beschrieben -> https://pra.gov.ph/SRRVisa

    Mit einem Deposit von 10.000 $, falls man über regelmäßige Einkünfte verfügt, scheint mir der Aufwand im Vergleich zu den Vorteilen recht attraktiv zu sein. Insbesondere die Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte im Zusammenhang mit dem DBA ist sehr attraktiv! Gibt es hier konkrete Erfahrungen?

    Viel interessanter fände ich in diesem Zusammenhang den Vorteil von "Gated communities", quasi die Luxusvariante einer "Wohn-Genossenschaft" mit Security und entspr. Gemeinschaftseinrichtungen,wie z.B. Pool, Gym oder auch anderes.

    Meines Erachtens muss ja eine "Gated community" auch nicht nur aus Deutschen bestehen, sondern viel befruchtender wäre ja eine Mischung aus internationalen Expats. Solche "gated communities" scheinen derzeit recht populär und ich weiß, dass es z.B. in Dumaguete entsprechende Projekte gibt.

    Das sog. SRRV-Visum ist wegen der relativ hohen Kosten, die damit verbunden sind, ja nicht sehr verbreitet, aber vielleicht gibt es dennoch konkrete Erfahrungen von Foristen? Nach meinem Verständnis sind die Hauptvorteile gegenüber einem normalen Balikbayan-Visum insbesondere:

    • Dauerhaftes und unbeschränktes Aufenthaltsrecht auf den Philippinen.
    • Gewisse Privilegien bei der Einreise und den philippinischen Behörden (incl. Arbeitserlaubnis etc.)
    • Und m.E. als wesentlicher Vorteil die legale Steuerfreiheit in den PHP auf ausländische Renten- und Kapitaleinkünfte!

    Bin an konkreten Erfahrungen mit dem SRRV Classic (auch gerne per PM) interessiert.

    Noch folgender Hinweis zum Phil Recht...

    In den Phils ist der gesetzliche Güterstand die Gütergemeinschaft (absolute community of property). Danach erben die Ehefrau 1/2 und die Kinder ½; davon gibt es keine Abweichung. D.h. alles was während der Ehe erworben wurde, unterfällt der absolute community of property = Gütergemeinschaft. Es gibt dann m.W. auch keinen Pflichtteil.

    Art. 88 Family Code of the Philippines: The absolute community of property between spouses shall commence at the precise moment that the marriage is celebrated.

    TanduayIce , bitte nicht wieder löschen, beruht auf Basis des Phil. "Family Codes" und ist quasi unentgeltliche "Rechtsberatung"... 8-)

    man mir mehrere Links zu Steuerseiten geschickt hat, habe ich mal einige "offensichtlich" falsche und jedenfalls nicht belegte Beiträge deaktiviert

    TanduayIce mein (gelöschter) Eingangs-Post war von einer großen renommierten Attorneys-at-Law Sozietät aus Makati unterlegt und auch "bezahlt" 8-) - sorry, dass ich aus berufsrechtlichen Gründen keinen Namen nennen kann, aber sicher sind die anderen Posts besser qualifiziert.

    Nochmals der Hinweis aus Sicht des deutschen (internationalen) Steuerrechts:


    Falls einer der Beteiligten, d.h. Schenker/Erblasser oder Beschenkter/Erbe, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, unterliegen Geld- oder Vermögensübertragungen der unbeschränkten deutschen ErbSt- bzw. SchenkSt-Pflicht mit den bekannten, relativ hohen Freibeträgen, die abhängig sind vom Verwandtschaftsrad (alle 10 Jahre). Zugleich kann der Vorgang aber auch nach phil. Recht der dortigen "Estate tax" von 6% unterliegen (mit dem relativ geringen FB von 250k PHP p.a.). Es kommt also zu einer möglichen Doppelbesteuerung, die aus deutscher Sicht durch Steueranrechnung vermieden werden soll.


    Falls das Ehepaar ausschließlich auf den Philippinen seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt der Vorgang ausschließlich der phil. Estate Tax - es sei denn, es sind in Deutschland belegenes Vermögen betroffen (z.B. Immobilien oder BV), dann greift die beschränkte ErbSt-Pflicht.


    Wenn ein deutsch-philippinisches Ehepaar seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt ausschließlich auf den Philippinen hat, unterliegen sie in der Regel dem philippinischen Recht auch in Bezug auf Familienangelegenheiten und Eherecht. Das bedeutet, dass grds. die Gesetze der Philippinen in Bezug auf Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, Eigentumsrechte und andere familienrechtliche Angelegenheiten für dieses Ehepaar gelten.


    Aber es ist sicher ratsam, bei grenzüberschreitenden Familien- und Erbangelegenheiten rechtlichen Rat von einem Experten für internationales Familienrecht einzuholen, um die spezifischen Umstände des Falles zu klären und sicherzustellen, dass die Rechte und Pflichten angemessen geschützt sind.

    Nochmals zur rechtlichen Klarstellung zu Ehegattenschenkungen im deutschen StR aus meiner Sicht als StB..


    Es ist korrekt zwischen Ehegatten existiert ein Freibetrag in Höhe von 500k alle 10 Jahre.

    Hinzu kommen bei Ehegatten allerdings noch zwei Sonderthemen:

    • Möglichkeit des steuerfreien Zugewinn-Ausgleichs (§ 5 Abs. 2 ErbStG) im Rahmen einer Güterstands-Schaukel.
    • Sog. übliche Gelegenheitsgeschenke (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG); diese hängen aber sehr von der Leistungsfähigkeit des Schenkers und dem sozialen Status ab, und es gibt umfangreiche Rechtsprechung zum Thema.

    Falls jedoch einer der Beteiligten (Schenker oder Beschenkter) seinen Wohnsitz in den Philippinen hat, kann auch das dortige SchenkSt-Recht noch zusätzlich dazu kommen; evtl. philippinische SchenkSt oder ErbSt ist jedoch auf die deutsche Erbschaftssteuer anrechenbar (§ 21 ErbStG).

    roha Das ist ein weites Feld... Klar, man kann alles mit "kalter Hand" auf einen Schlag vererben oder man kann zu Lebzeiten "mit warmer Hand" steuernd begleiten und noch eingreifen, das ist eine ganz grundsätzliche Entscheidung ab einem bestimmten Alter. Wenn man der eigenen Familie nicht vertraut, kann man sein Vermögen natürlich auch dem Tierverein oder karitativen Organisationen vermachen oder eine Stiftung gründen; aber deren Verwaltungskosten-Quote ist meist recht hoch. Ich sehe lieber den direkten "Impact" noch zu Lebenszeiten; aber keine Sorge, es wird in Grundstücken und Beton angelegt und ist auch nur ein Bruchteil.


    Ich denke jedoch, die meisten müssen sich zum Thema vorweggenommene Erbfolge weniger Gedanken machen, da die durchschnittliche Erbsumme in Deutschland meist unter 100-200k liegt. Sicherlich ist die ungleiche Erbschaftsverteilung auch eine westliche Ursache für die ungleiche Vermögenskonzentration in Deutschland (Stichwort "reich-zu-reich"). Insofern sind Vermögenszuwendungen in die Philippinen (unser Thread Thema!) immer auch eine Form der direkten Entwicklungshilfe und des sozialen Ausgleichs der ungleichen Vermögensverteilung. :pleased


    Freue mich immer über konstruktive Beiträge, aber bitte keine polemischen "Hetz Diskussionen".

    Genau um das Risiko einer nachträglichen Aufdeckung durch das IRS geht es; gerade bei höheren Summen, die über Bankkonten laufen, um z.B. Grundstücksgeschäfte etc. zu finanzieren, ist es m.E. ein nicht unerhebliches Risiko! Zu der überschaubaren Schenkungssteuer von 6 % kommen allerdings bei nachträgliche Aufdeckung 12 % Strafzinsen p.a. sowie 50% Strafzuschlag auf die hinterzogene Steuer dazu! Mag sein, dass es in der Mehrzahl der hier relevanten Fälle um "Familienhilfe" an Bedürftige geht. Aber sobald der Freibetrag von 250k PHP überschritten wird, ist es nichts anderes als Steuerhinterziehung. Aber man kann es natürlich auch intelligenter gestalten, aber dies ist hier nicht die Plattform um rechtlich Gestaltungen im Detail öffentlich zu diskutieren; man sollte sich besser an den Anwalt seines Vertrauens wenden ;)

    Ich habe bereits von Fällen gehört, wo z.B. mittellose deutsche Staatsangehörige in Thailand oder auf den Philippinen schwer erkrankt sind, und dann ebenso der dortigen community oder eben dem deutschen Steuerzahler bei Rücküberführung auf Staatskosten zur Last fielen.

    Ich denke nicht, dass die phil. Immigration potentielle Zielländer vor mittellosen Filipinos schützen möchte (die könnten sich kaum entsprechende Flugtickets leisten). Sondern die eigentliche Motivation für diese drastische Einschränkung der persönlichen Reisefreiheit philippinischer Staatsbürger ist eher die Sorge, illegale Arbeitsmigration zu verhindern - um damit die stattlichen Gebühren der POEA und insbesondere das zwingende "Agency Hire System" zu umgehen. Denn der Haupt-Exportartikel der Philippinen sind nun mal die OFW´s ;)

    Wenn ma diesen Gedanken zu Ende denkt, dürften ja auch deutsche Sozialhilfe-Empfänger mangels Einkommen und Vermögen nicht in den Urlaub z.B. nach Ägypten fliegen, oder? Deutschland müsste nach dieser Argumentation andere Länder vor solchen "Schmarotzern" schützen.. Achtung ironische Zuspitzung... ;)

    Bei der Erbschaftssteuer sieht's glaube ich ähnlich aus:

    https://www.bir.gov.ph/index.php/tax-information/estate-tax.html

    Danke für die Quelle -> There shall be an imposed rate of six percent (6%) based on the value of such NET ESTATE determined as of the time of death of decedent composed of all properties, real or personal, tangible or intangible less allowable deductions.

    Insofern sind die Philippinen ja eine richtige Erbschaftsteuer-Oase (6% flat rate unabhängig vom Verwandtschaftsgrad!). In Deutschland hingegen ein ErbSt-Spitzensatz von 50 % in der ungünstigsten Steuerklasse, allerdings erst für Erwerbe ab 6 Millionen EUR.

    heirip ich habe jedenfalls noch niemals gehört, dass man z.B. als EU-Bürger - ausser gültigem Pass und evtl. Visa für das Zielland - irgendwelche Einkommens- oder Vermögensnachweise für eine (Fern-)Reise ins Ausland in seinem Heimatland vorweisen müsste. Ist es nicht auch Aufgabe des Ziellandes unrechtmässige Einreisen zu verhindern? Falls jedoch das Zielland z.B. Visumfreie Einreisen ermöglicht, warum soll dann das Ausreiseland noch Einkommensnachweise fordern? Ich finde das jedenfalls eine drastische Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte - aber wahrscheinlich haben wir hier ein unterschiedliches Rechts- und Freiheitsverständnis :Augenbraue

    Das Problem ist ja, dass auch self-funded touristische Reisen blockiert werden können durch folgende zusätzliche Nachweise:

    • Financial capacity or source of income consistent with the passengers declared purpose of travel ?!
    • Proof of employment

    D.h. auch rein touristische Reisen sind völlig abhängig von dem Ermessen (sprich Willkür) der Immigration; d.h. man kauft ein Ticket für eine touristische Reise, z.B. nach Thailand oder auf die Malediven oder nach Mauritius und kann jederzeit von der Immigration nach freiem Ermessen beim Abflug blockiert werden; das Ticket wird dann wertlos! Diese Praxis ähnelt wirklich eher einer "Diktatur" (hier ist der Begriff viel passender wie bei behaupteten inner-deutsche Verhältnissen!) wie einem freien demokratischen Land!