Posts by roseforest

    Ich bin hier, um zuverlässige Informationen darüber zu bekommen, wie meine philippinische Freundin und ich am besten heiraten

    da bist Du hier richtig !

    Ich hatte nach einiger Google Recherche erfahren, dass die beste Möglichkeit angeblich die Heirat in Frankreich ist

    wo hast Du das denn gelesen? Link bitte :)

    Deshalb haben wir das jetzt so geplant, dass wir auf den Philippinen ein Visum für Frankreich für sie besorgen und uns dann dort so lange in einem Hotel aufhalten wollen, bis wir dort getraut wurden.

    das geht wenn Du länger als 3 Monate in Frankreich gemeldet bist etc..


    Aber das macht doch keinen Sinn !


    Mein Tipp mach es wie man es eben macht.

    1. Bei Deinem Standesamt vorsprechen

    2. Das Standesamt veranlasst eine Urkundenprüfung bei der DBM (3-6 Monate aktuell)

    3. Visum und heiraten & fertig


    wichtig sie braucht Deutsch A1

    Also entweder die Frau geht 15 min zum Internetkaffee oder der Mann fliegt in die türkei 😂 spass


    Hier ein Video was nochmal erklärt wie und warum es das CFO gibt , für den der englisch kann in Kombination mit meinem oben geposteten Video sollten sich meiner Meinung nach alle Fragen dazu geklärt haben :)


    Das gute mE ist auch das man dann keinerlei grosse nachfragen bei der Ausreise befürchten musss denn CFO "klärt" das . Deswegen kann auch bei Besuch Visum Sinn machen auch wenn es absolut nicht notwendig ist in der Theorie.


    Mir ist kein Fall von offloading bekannt mit CFO (gerne korrigieren)


    Nein das Visum muss direkt hochgeladen werden also geht erst mit Visum . Wichtig Punkt 7 Uhr Phil Zeit registrieren. Meistens sind die "Slots" für den Tag nach wenigen Minuten weg. Ich meine 6 Monate haltbar aber ist ja egal weil es sowieso erst geht wenn ihr das Visum habt.

    Hi,

    Registrieren, Unterlagen per Mail schicken . Dann bekommst Interview Termin. Danach ist entweder alles gut oder sie wollen weitere Unterlagen. Nach Abschluss gibt's den "Sticker" als PDF zum ausdrucken. Das reicht zum ausdrucken .


    Hier ein Video direkt von CFO. Genauso läuft es ab


    doch das Gesetz sagt "7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,"


    Insofern stimmt schon wie du schreibst wenn die ABH zustimmt geht auch länger, dass es aber nicht im Gesetz stehen würde mit den 6 Monaten stimmt nicht.

    Untätigkeitsklage kann man machen nach 3 Monaten. Aber warum ? Ich würde eine Fiktionsbescheinigung verlangen und dann sollen die bearbeiten so lange sie wollen ;).


    Wann macht ein Anwalt Sinn ? Kommt auf den Sachbearbeiter an würde ich sagen .. kann schon beim Antrag Sinn machen , ist ja nicht schlimm sich helfen zu lassen und könnte beim Sachbearbeiter den Eindruck bewirken dass man vllt nicht lange warten sollte mit der Bearbeitung ;)

    Quote

    musste beim VG klagen, um ein Schengen Visum zu bekommen. Die Botschaft hatte immer auf FZ-Visum verwiesen

    Na dann war ja die Entscheidung der Botschaft falsch ;). Falsche Entscheidungen sind nie ganz auszuschließen dafür gibt es ja die Klage :) . Selbst meine ABH hat mir schon blödsinn erzählt ..

    Naja die automatische Eingangsbestätigung ist ja schonmal besser als nix. Glaube kaum dass die ABH unterstellen wird man hat nix gestellt und deine Frau ausweisen wird ( macht ja viel mehr arbeiten und ne Klage fast garantiert ) .. für Fiktionswirkung reicht sogar ein mündlicher Antrag. Problem ist natürlich das nachweisen.


    Ich hatte direkt Einschreiben mit Rückschein geschickt im grossen Umschlag und Druck gemacht da ich behauptet habe meine Frau will in kürze eine Arbeitsstelle antreten und im Einreisevisums die erwerbstätigkeit nicht erlaubt war.

    .hat super funktioniert aber hängt sicher von der entsprechenden ABh ab.


    Persönlich bin ich aber schon überzeugt dass ein wichtiger Grund es beschleunigen kann. Kann ja z.b. sein ihr müsst in 2 Wochen dringend nach Holland wegen Grund x und braucht schnell eine Fiktionsbescheinigujg ;) in dem Rahmen wird man sicher auch gleich den AT mit beantragen ;)

    www du nicht oder deine Frau nicht oder beide nicht?


    Meine Theorie ist dass Ausländer diese nicht bezahlen müssen.


    Btw ist ja eig auch egal also max 850 und wenn sie nicht gezahlt werden muss ist doch auch schön , dann reicht es noch für 2 Wasser im Dubai oder wo auch immer man umsteigt 😅 ( Spass selbst in dubai Airport gibt's günstig Wasser )

    Ich habe auch nochmal andere Foren durchforstet zu dem Thema und bin zum Ergebnis bekommen : es gibt hier sicher auf den Einzelfall an.


    Mit Erlaubnis der ABH erübrigt sich sowieso jeder Zweifel. Selbst bei Überschreitung kann es sein dass die Bupo bei der ABH nachfragt ob es klar geht würde ich aber nicht riskieren .

    Wenn die Bupo aber sieht 5 Monate Phils, 1 Monat D , 5 Monate Phils 1 Monat D und das immer so weiter oder ähnlich kann ich mir schon vorstellen das Fragen aufkommen. Wobei gut in Fra habe ich noch nie erlebt das irgendwas gross gefragt wird ;)

    Meiner Meinung nach müssen doch alle Personen in der Wohnungsgeberbescheinigung eingetragen werden ? Verstehe nicht genau jetzt was das mit dem Nachnamen zu tun hat.


    Andere Idee : darf deine Schwester als Hauptmieter denn untervermieten ? Dann wäre sie wohnungsgeber und muss die Bescheinigung ausfüllen,+ sie könnte sich bei ihrem Freund anmelden was sie eig längst hätte machen müssen ;) da muss natürlich aber auch der Vermieter zustimmen.

    Okay verstehe :) oder schreib morgen nochmal verstehe wenn du etwas irritiert bist.


    Lass dir von deiner ABH die VE ausstellen für schengen Besuch Visa. Damit beantragt sie dann in manila das Besuch Visum . Damit hat die ABH dann nix mehr zu tun. Du brauchst nur die VE von denen . Vllt. Wird das Visum abgelehnt aber aktuell ist es so dass eig alle Besuch Visa genehmigt werden, das war vor Corona anders.


    Und nein A1 braucht sie dafür nicht , erst für Heiratsvisum