Also auf der Seite der dbm steht :
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Zusätzliche Unterlagen für minderjährige Antragsteller:
Persönliche Vorsprache der sorgeberechtigten Elternteile mit ihren Reisepässen oder Personalausweisen. Im Ausland wohnhafte Elternteile, die nicht persönlich bei der Botschaft erscheinen können, können eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen, auf der ihre Unterschrift durch die zustände deutsche Botschaft oder die zuständige Stadtverwaltung in Deutschland beglaubigt wurde.
Wenn die Eltern des Kindes verheiratet waren und ein Elternteil verstorben ist: PSA Sterbeurkunde
Wenn die Eltern des Kindes verheiratet waren und derzeit nur einer der Elternteile das Sorgerecht hat: Scheidungs- oder Annulierungsurteil oder sonstiger Gerichtsbeschluss, aus dem sich die gerichtliche Sorgerechtsentscheidung ergibt
PSA Geburtsurkunde des Kindes
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Zusätzlich müsste man noch schauen was die Immo sehen möchte.