Moin zusammen,
Frohes neues.
erstmal danke schön für eure rege Beteiligung, und dies ohne Vorwürfe, klasse...
DGSV, VPN? alles rogger!!
Da ohne mein Einverständnis auch meine Lohnabrechnungen in Indien berechnet werden!!
Da ich mein Mädel heirate und bei Ihr auf dem Berg leben werde denke ich, das ich kein problem mit A1 B1 bekommen werde.
Mit dem Freelancer ist mir schon klar, wäre vierleicht eine Möglichkeit.
ich werde aber mit dem Thema erst mal beginnen denke ich.
Oder hat jemand eine bessere idee.
183-Tage-Regelung:
Das ändert sich jedoch, wenn der Mitarbeiter in einem Jahr länger als 183 Tage im Ausland tätig ist. In diesem Fall geht das Besteuerungsrecht auf den Staat über, in dem sich das Homeoffice befindet. Experten und Expertinnen sprechen auch von der 183-Tage-Regelung. Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Ausland, muss er nur den Teil des Arbeitslohns an die deutschen Behörden abführen, der auf Tätigkeiten entfällt, die er tatsächlich in Deutschland ausgeführt hat.
Gunnar Holm versteuert sein gesamtes Einkommen in Spanien. Sein Nettolohn ist der Gleiche wie wie zuvor in Deutschland. Da die Lebenshaltungskosten vor Ort aber geringer sind, steht er finanziell insgesamt besser da. Deutscher Arbeitgeber, deutsches Lohnniveau, spanischer Arbeits- und Wohnort – für Holm eine lohnenswerte Kombination.
Homeoffice im Ausland: Arbeitsrecht
Ist ein Arbeitnehmer nur vorübergehend im Homeoffice im Ausland tätig – und sein gewöhnlicher Arbeitsort bleibt in Deutschland – dann ist weiterhin deutsches Arbeitsrecht anzuwenden. „Was unter vorübergehend zu verstehen ist, ist jedoch nicht ganz klar“, so Rechtsanwalt Frederik Möller. „Wenige Wochen oder vereinzelte Tage dürften hier unproblematisch sein, wenn die Rückkehr aus dem ausländischen Homeoffice feststeht.“