Zitat
Original von hallihallo
rue:
Mal eine Frage: Wie sieht dieses "non-marriage certificate" aus, was steht denn da drin? Eine Ledigkeitsbescheinigung soll es ja nicht geben, zumindest nicht im Sinne einer deutschen Ledigkeitsbescheinigung...
@ hallihallo,
Auf die Bescheinigung die ich von der Botschaft erhalten hatte steht dass ich noch nicht verheiratet gewesen bin , weder eine Lebenspartnerschaft noch Normale Ehe eingegangen worden sind , sowohl auf den Philippinen als auch in D. Ob wie sie das Im kurzem Zeitaufwand bestätigen werden könnten weiss ich nicht genau, wichtig dass ich die Bescheinigung bekam, und basta!
Es ist doch noch quasi das ,, Capacity to enter Marriage`` Zertifikat, wie sie aussieht---leider kopie hatte ich nicht mehr dabei, aber doch so was wurde noch gegeben sage ich mal.
Im übrigen, habe ich folgendes was genaue notiert welche papiere für die Eintragung benötigt werden mussen, es sind:
Eine Bescheinigung der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde über die Vor- und Familienname, den Familienstand, den Wohnort und die Aufenhaltbeschenigung
Eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern bzw. wenn es dieses Familienbuch nicht gibt, eine Abstammungsurkunde
bei früherer Ehe die Abstammungsurkunde und eine beglaubigte Abschrift oder ein Auszug aus dem Familienbuch der letzten Ehe oder, falls für diese Ehe kein Familienbuch geführt wurde, die Heiratsurkunde.
Sofern man vorher verheiratet war, sind alle früheren Ehen und die Art der Auflösung anzugeebn. Die Auflösung muss nachgewiesen werden. Ist die letzte Ehe nicht auf einem deutschen Standesamt geschlossen worden, ist auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen nachzuweisen.
Der Familienstand ist durch eine Bescheinigung der Botschaft nachzuweisen. diese Beschenigung dürfen in der Regel nicht alter als sechs Monate sein.
Zusätlich muss zur Eintragung vorliegen.
Eine Erklärung, welchen Vermögensstand man für die Partnerschaft vereinbart hat. Für die Ausgleichsgemeinschaft reicht eine einfache Erklärung vor dem Beamten bzw. Beamtin, für anderen Formen ist ein notarieller Vortrag vorzulegen.
also, wünsche ich euch viel Erfolg dabei!
Rue