Alles anzeigenHallo,
bestimmt würde das Thema hier schon behandelt, aber ich finde die passenden Antworte nicht und bitte deshalb dringend um Eure Hilfe.
Ich will ein neues Haus in einer schönen Wohnanlage mieten. Dort verlangt man eine NBI Clearance.
Das finde ich ungewöhnlich.
Meine Frage nun: Kann mir eine alte Vorstrafe in Deutschland, die möglicherweise noch in einem deutschen Führungszeugnis steht, "das Genick brechen"? Oder wird kein deutsches Führungszeugnis verlangt?
Danke für Eure Hilfe!
Es ist verständlich, dass die Anfrage nach einer NBI Clearance bei der Anmietung eines Hauses in einer Wohnanlage ungewöhnlich erscheinen mag. Normalerweise wird bei der NBI Clearance lediglich die philippinische Seite der Strafregister überprüft. Eine alte Vorstrafe in Deutschland, die möglicherweise noch in einem deutschen Führungszeugnis vermerkt ist, sollte daher keine direkte Auswirkung auf die nbi Clearance haben. Ein deutsches Führungszeugnis wird in diesem Zusammenhang üblicherweise nicht verlangt. Es empfiehlt sich jedoch, dies direkt mit den Verantwortlichen der Wohnanlage zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.