Hallo hier eine Gerichtsurteil wegen zu spätem Check in.
deshalb schaue ich immer das ich sehr früh beim Check in bin, dann kann mir sowas nicht passieren. Genauso bei Buchungen mit 2 verschiedene Fluggesellschaften, erkundige ich mich vor Buchung wie das ist, wenn ein Flug zu spät kommt und der Anschlussflug verpasst wird, wie da die Rechtslage ist. Lieber länger warten und abgesichert sein als nachher dumm drein schauen.
Das Warten am Check-In-Schalter zieht sich manchmal ganz schön hin.
Wird die Zeit bis zum Abflug knapp, sind Flugreisende in der
Verantwortung, sich aktiv um eine bevorzugte Abfertigung zu kümmern.
Bleiben sie einfach in der Schlange stehen und verpassen so den Flug,
steht ihnen keine Entschädigung zu. Das entschied das Amtsgericht
Düsseldorf. In dem verhandelten Fall hatten die Kläger einen Flug von
Düsseldorf nach Antalya gebucht.
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Abflug war 14.20 Uhr, die Kläger erschienen aber erst um 14.15 Uhr am
Abfertigungsschalter. Sie konnten nicht mehr mitgenommen werden – und
klagten deshalb auf Entschädigung. Die Kläger behaupteten, bereits 12.30
Uhr am Flughafen gewesen zu sein. Doch die Schlange vor dem Schalter
sei so lang gewesen, dass sie erst fünf Minuten vor Abflug an der
Abfertigung ankamen.
Das Gericht wies die Klage ab (Az.: 42 C 9584/14). Zum einen
zweifelte es die Schilderung der Kläger an. Es sei nicht plausibel, dass
die Fluggäste wirklich so lange hatten anstehen müssen wie behauptet.
Abgesehen davon wäre es aber ohnehin ihre Pflicht gewesen, sich aktiv zu
erkundigen, ob ein Erreichen der Maschine noch möglich war. Sie hätten
eine bevorzugte Abfertigung einfordern müssen, wenn die Zeit knapp
geworden wäre. Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für
Reiserecht in der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.
MFG
Alfredos