Hallo mhb,
das hat nichts mit moneygram zu tun, sondern ist halt gesetzlich vorgeschrieben.
Siehe kopierten Anhang.
Überweisungen von Gebietsansässigen an Gebietsfremde und umgekehrt sind ab 12.500 Euro meldepflichtig.
Diese Konstellation liegt natürlich besonders häufig bei Auslandsüberweisungen vor. Die Meldung erfolgt in Deutschland an die Bundesbank, eine Missachtung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Da die Bank nicht weiß, ob das Auslandskonto einem Gebietsansässigen oder einem Gebietsfremden gehört, kann sie die Meldung ausgehender bzw. eingehender Zahlungen nicht automatisch vornehmen, selbst wenn die Zahlung in einer Summe erfolgt, die die Betragsgrenze übersteigt (statt z.B. taggleichen 'gesplitteten' Zahlungen, die auch schon meldepflichtig sind). Der Zahlungsempfänger/-auftraggeber ist also zur Meldung verpflichtet. Die Meldung erfolgt über das Z1-Formular (ausgehende Zahlungen) bzw. das Z4-Formular (eingehende Zahlungen), die u.a. auf der Internetseite der Bundesbank als PDF hinterlegt sind. Laut Bundesbank ist der Z1-Vordruck ausschließlich bei den Kreditinstituten oder im Handel erhältlich, das PDF-Muster auf der Webseite dient nur zur Ansicht und ist nicht ausdruckbar. Die Überweisungsdaten werden zur Erstellung der Außenwirtschaftsstatistik Deutschlands verwendet und nur kurzfristig gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an das Finanzamt o. a. erfolgt nicht; die Meldung zieht keine steuerrechtlichen Konsequenzen nach sich und ist auch weder notwendig noch überhaupt erlaubt, wenn das Auslandskonto ein eigenes ist (Zahlungen vom Auslandskonto an Ausländer sind hingegen wiederum meldepflichtig). Die Meldepflicht entfällt, wenn die Zahlung für eine Warenein- oder -ausfuhr, für einen Kredit mit Laufzeit bis zu 12 Monaten (Zinsen ausgenommen) oder auf ein gebietsfremdes Konto eines Gebietsansässigen mit Anlagedauer bis zu 12 Monaten erfolgt.[1]
Privatpersonen können die Meldepflicht telefonisch bei der Bundesbank erledigen.
MFG
Alfredos