Kopie meiner Email an die DBM:
Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxx,
vielen Dank auch für Ihre schnelle und freundliche Antwort. sie brauchen nun sicherlich das Diplom meiner Frau.
Dieses wurde ihr wieder mitgegeben, weil es nicht benötigt würde.
Kann sie Ihnen dieses per Post zuschicken, oder benötigt dies die Ausländerbehörde?
Bei dem Visumsantrag dürfte bereits ein Anschreiben von mir sein. Auf diesem hatte ich unter anderem, die Adresse der
Ausländerbehörde in xxxxxx ( bin wohnhaft in xxxxx, ist wie xxxxxx- Kreis xxxxxx) vermerkt.
Ist das für mich der richtige Ansprechpartner, oder muss ich mich an eine andere Ausländerbehörde wenden?
Mit freundlichen Grüßen
Kopie der Antwort:
----- Ursprüngliche Nachricht -----
Von: .MANI RK-VISA-1000 xxxxxxxxx
Gesendet: xxxxx.09 xxxxxx Uhr
An: xxxxxxx@online.de
Betreff: Anfrage zum Familienzusammenführungsvisum
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.
bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde bezüglich der
Erfordernis des Sprachnachweises.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxxxxxxxxx
Visastelle
Kopie meiner Email an die AHB:
Hallo Frau xxxxxxxx,
anbei wie telefonisch besprochen die Kopien des Hochschulstudiums meiner Frau.
Mit freundlichen Grüßen
Kopie der Email der AHB:
Sehr geehrter xxxxxxxxx,
Der Visumantrag Ihrer Ehefrau liegt mir vor. Meine Stellungnahme an die Botschaft habe ich soeben abgegeben. Ich hoffe, dass eine Einreise schnellstmöglich erfolgen kann. Die Ausnahme vom Sprachkurs bei erkennbar geringem Integrationsbedarf habe ich in meiner Mitteilung aufgenommen.
Mit freundlichen Gruessen und einem schönen Wochenende
Im Auftrag
xxxxxxxxx
Kreis xxxxxxxxx
2.3-Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
T. xxxxxxxx
F. xxxxxxxxx
mailto: xxxxxxxxxxx
P.S.: War schon nett auf die Frage welche Ausländerbeörde zuständig ist, die Antwort zu bekommen: Wenden Sie sich an Ihre Ausländerbehörde!
War aber so, dazwischen fehlt keine Email......