Beiträge von dirk0702

    Dies ist nun nur meine Erfahrung mit dem Schengenvisa:


    Obwohl meine Frau bereits 2000 in Deutschland ihre Schwester besucht hatte für 3 Monate,wurde das Schengenvisa abgelehnt.
    Selbstverständlich war sie damals nach den 3 Monaten normal zurückgekehrt.


    Das hätten wir uns schenken können und hat nur Kosten verursacht :D.


    Haben dann geheiratet :P und dann war es mit dem Visum kein Problem...

    Kopie meiner Email an die DBM:
    Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxx,


    vielen Dank auch für Ihre schnelle und freundliche Antwort. sie brauchen nun sicherlich das Diplom meiner Frau.


    Dieses wurde ihr wieder mitgegeben, weil es nicht benötigt würde.

    Kann sie Ihnen dieses per Post zuschicken, oder benötigt dies die Ausländerbehörde?


    Bei dem Visumsantrag dürfte bereits ein Anschreiben von mir sein. Auf diesem hatte ich unter anderem, die Adresse der
    Ausländerbehörde in xxxxxx ( bin wohnhaft in xxxxx, ist wie xxxxxx- Kreis xxxxxx) vermerkt.


    Ist das für mich der richtige Ansprechpartner, oder muss ich mich an eine andere Ausländerbehörde wenden?


    Mit freundlichen Grüßen



    Kopie der Antwort:


    ----- Ursprüngliche Nachricht -----
    Von: .MANI RK-VISA-1000 xxxxxxxxx
    Gesendet: xxxxx.09 xxxxxx Uhr
    An: xxxxxxx@online.de
    Betreff: Anfrage zum Familienzusammenführungsvisum


    Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,


    ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.


    bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde bezüglich der
    Erfordernis des Sprachnachweises.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    xxxxxxxxxxxxx
    Visastelle


    Kopie meiner Email an die AHB:
    Hallo Frau xxxxxxxx,


    anbei wie telefonisch besprochen die Kopien des Hochschulstudiums meiner Frau.

    Mit freundlichen Grüßen


    Kopie der Email der AHB:
    Sehr geehrter xxxxxxxxx,


    Der Visumantrag Ihrer Ehefrau liegt mir vor. Meine Stellungnahme an die Botschaft habe ich soeben abgegeben. Ich hoffe, dass eine Einreise schnellstmöglich erfolgen kann. Die Ausnahme vom Sprachkurs bei erkennbar geringem Integrationsbedarf habe ich in meiner Mitteilung aufgenommen.


    Mit freundlichen Gruessen und einem schönen Wochenende
    Im Auftrag
    xxxxxxxxx
    Kreis xxxxxxxxx
    2.3-Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
    T. xxxxxxxx
    F. xxxxxxxxx
    mailto: xxxxxxxxxxx


    P.S.: War schon nett auf die Frage welche Ausländerbeörde zuständig ist, die Antwort zu bekommen: Wenden Sie sich an Ihre Ausländerbehörde! :D


    War aber so, dazwischen fehlt keine Email......


    Sorry, aber das war in unserem Fall falsch :D....
    Ich hatte per Email an die Botschaft gefragt, ob das Studium zur Befreiung ausreicht.
    Antwort: Wenden Sie sich an ihre Ausländerbehörde!
    Das hatte ich dann getan...
    Der AHB reichte eine Email mit der Kopie des Diploms und per Fax die Heiratsurkunde.
    Klare Antwort der Ausländerbehörde: Das reicht aus!
    Ein Nachweis einer Arbeitsmöglichkeit wurde nicht gefordert.
    Hätte ich aber bringen können ;), war aber wie geschrieben nicht erforderlich.
    Meine Frau hat keine Deutschkenntnisse.
    Sie ist ohne Probleme und ohne A1 im März nach Deutschland gekommen.
    Vielleicht hatten wir einfach nur sehr viel Glück, aber der Sachverhalt stimmt.


    Du hast natürlich recht hge, aber so war es nicht nur bei mir kürzlich.....


    Habe nur beschrieben wie es bei mir und einem anderen Member des Forums im März 09 und Mai 09 war und das stimmt.
    ich weiss was die in den Merkblättern steht und das dies nun ein Widerspruch ist....

    Laut den Unterlagen und Auskunft meiner Frau :D:



    1. Bei einem alten Pass braucht man nicht nach Manila zum unterschreiben.


    2. In den Unterlagen steht auch, dass man nur mit einem neuen maschinenlesbaren Pass nach Manila muss.
    Hier scheint es aber einen Unterschied zwischen Schengen/Finance- und FZ-Visum zu geben.



    Wie ich schon zuvor geschrieben hatte brauchte meine Frau nicht nach Manila und ich weiss dies auch von einem anderen Member dieses Forums. Meine Frau kam am 25.März und seine im Mai....


    Beide Visa kamen über Air21.....

    Bei uns lief das über Air 21,obwohl ich das vorher auch gelesen hatte.
    Wir waren auch davon ausgegangen, dass meine Frau den Pass direkt abholen muss, war aber nicht so. Dies war im März......

    Bei uns wollte die Krankenkasse die Meldebescheiningung und die Heiratsurkunde, wobei das ganze komplett unproblematisch per Fax abgewickelt wurde.


    Diese Sicherheitsfragen sind eine reine Formsache ;). Dieser muss auf deutsch beantwortet werden. Meine Frau bekam eine englische Übersetzung, so dass sie kontrollieren konnte was ich für sie in dem Deutschen geschrieben bzw. angekreuzt habe.

    Meine Frau ist am 25.03. in Deutschland eingetroffen. Bei der Beantragung des FZ- Visums hatten wir in den Fragebogen nur geschrieben,dass sie mitversichert ist. Meine Frau hat eine Kopie meiner Krankenkassenkarte mit eingereicht.


    Letzte Woche Donnerstag waren wir bei der AHB um die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen und um uns über den Integrationskurs zu informieren. Die AHB wollte die Anmeldung zur Krankenkasse sehen, dies hatte ich vorher telefonisch erfragt.
    Habe diese Anmeldung kurz vorher an die Krankenkasse gefaxt und der AHB reichte die Faxbestätigung.


    Ist vielleicht leichtsinnig, aber meine Frau war bei der Einreise nicht krankenversichert und dies war auch nicht gefordert worden.

    Zitat

    Original von normarcel
    Wenn man zur Botschaft muss um das Visum abzuholen, kriegt man dann das Visum sofort reingeklebt und kann wieder gehen?


    Weil jemand meinte man müsste den Reisepass erst abgeben und bekommt den dann zugeschickt.


    Es geht um den neuen ePass...


    Meine Frau hat den Pass und das Ticket per air 21 hingeschickte, inklus. Ticket und hat ihn ca. 1 Woche später mit Visum wiederbekommen.
    Maschinenlesbarer Pass! Ich weiss, dass in den Unterlagen etwas steht von persönlicher Abholung in dem Fall.


    P.S: Deine Frau bekommt aber Post in der steht wie sie es machen muss.Nur steht da eben halt auch drin, dass man maschinenlesbare Pässe persönlich abholen muss.

    Ich war mit dem Certificate of Marriage auf dem Standesamt. Eine beglaubigte Kopie blieb dort bei den Unterlagen. Evt. reicht ja auch eine beglaubigte Kopie dem Standesbeamten. Nach ein paar Tagen konnte ich die deutsche Urkunde abholen (Meine das ich montags da war und donnerstags abholen konnte).


    Vielleicht erspart Dir dies die geforderte Übersetzung. Dies war zumindest bei uns so....


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dann die Übersetzung noch benötigt wird.

    Kopie:
    Sehr geehrter ..............,


    ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift, die mir zur Beantwortung zugeleitet wurde.


    Die Auskunft, die Sie in Ihrer E-Mail vom ........... aufführen, ist richtig. Vom
    Sprachnachweis kann nur abgesehen werden, wenn die zuständige Ausländerbehörde der Botschaft geringen
    Integrationsbedarf gem. §4 Abs. 2 Nr. 1a IntV bescheinigt.


    Ich füge zu Ihrer Information auch den Flyer zum Sprachnachweis bei und hoffe, Sie finden diese
    Informationen hilfreich.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    .........
    Visastelle



    Kopie meiner folgenden Email:
    Sehr geehrte ..............,



    vielen Dank auch für Ihre schnelle und freundliche Antwort. sie brauchen nun sicherlich das Diplom meiner Frau.


    Dieses wurde ihr wieder mitgegeben, weil es nicht benötigt wurde.
    Kann sie Ihnen dieses per Post zuschicken, oder benötigt dies die Ausländerbehörde?


    Bei dem Visumsantrag dürfte bereits ein Anschreiben von mir sein. Auf diesem hatte ich unter anderem, die Adresse der


    Ausländerbehörde in ......... ( bin wohnhaft in ......., ist wie ......) vermerkt.
    .


    Ist das für mich der richtige Ansprechpartner, oder muss ich mich an eine andere Ausländerbehörde wenden?



    Mit freundlichen Grüßen



    ........



    Kopie der Antwort:
    Sehr geehrter ................,


    ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.


    bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde bezüglich der
    Erfordernis des Sprachnachweises.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    ...............
    Visastelle