Denn wer hat schon ein so hohes Auslandseinkommen, das es sich lohnt auf die Freibeträge zu verzichten? Ich nicht!
Nun, der Verzicht auf die Freibeträge muß nicht immer etwas mit zu hohen "ausländischen" Einkünften zu tun haben. Ich hatte z. B. in den letzten beiden Jahren hohe Zinseinnahmen aus deutschen Festgeldanlagen. Deutschland hat hierauf zwar ein Besteuerungsrecht, übt dies aber bis auf weiteres bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nicht aus. Würde ich jetzt aber einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, müßte ich auf die Zinsen 25% Kapitalertragssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag entrichten. Selbst bei Geltendmachung des Sparerfreibetrages von 1.000 EUR und des 25prozentigen Freibetrages (2.946 EUR) würde die zu entrichtende EkSt. deutlich höher ausfallen als bei beschränkter Steuerpflicht.
The man
Ja, da hast du Recht. Das ist dann eine gute Lösung!
Bei mir ist das aber schwierig, da ich mein Wonhaus nicht Verkaufe oder Vermiete und mein Haupteinkommen aus D beziehe, neben der Rente noch Mieteinahmen.