Beiträge von Matabungkay

    Denn wer hat schon ein so hohes Auslandseinkommen, das es sich lohnt auf die Freibeträge zu verzichten? Ich nicht!

    Nun, der Verzicht auf die Freibeträge muß nicht immer etwas mit zu hohen "ausländischen" Einkünften zu tun haben. Ich hatte z. B. in den letzten beiden Jahren hohe Zinseinnahmen aus deutschen Festgeldanlagen. Deutschland hat hierauf zwar ein Besteuerungsrecht, übt dies aber bis auf weiteres bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nicht aus. Würde ich jetzt aber einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, müßte ich auf die Zinsen 25% Kapitalertragssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag entrichten. Selbst bei Geltendmachung des Sparerfreibetrages von 1.000 EUR und des 25prozentigen Freibetrages (2.946 EUR) würde die zu entrichtende EkSt. deutlich höher ausfallen als bei beschränkter Steuerpflicht.


    The man

    Ja, da hast du Recht. Das ist dann eine gute Lösung!


    Bei mir ist das aber schwierig, da ich mein Wonhaus nicht Verkaufe oder Vermiete und mein Haupteinkommen aus D beziehe, neben der Rente noch Mieteinahmen.

    Bei Reisen (< 6 Monate) nach D werde ich eine Incomming-Reiseversicherung für D abschliessen

    Das wird nicht funktionieren, denn "Incoming" funktioniert nicht in einem Land, wo du einen Wohnsitz hast

    Meine Rente wird ohne Abzüge ausgezahlt, trotz Wohnsitz in D.

    Sorry für die unklare Ausdruckweise, ich meinte nur den steuerlichen Wohnsitz, bin dort nicht gemeldet beim Einwohnermeldeamt. Das sind zwei völlig unabhängige Dinge.

    Wenn man dort gemeldet ist geht das natürlich nicht!

    Nun nochmal die Frage nach einer Incomming-Reiseversicherung: hat da jemand Vorschläge oder Anregungen zu Anbietern?

    Das Thema hier ist ja Krankenversicherung:
    In D habe ich mich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet und auch bei der GKV.

    Hier auf den PH habe ich eine Notfallversicherung über Norbert Fuss abgeschlossen.
    Meine Rente wird ohne Abzüge ausgezahlt, trotz Wohnsitz in D.

    Bei Reisen (< 6 Monate) nach D werde ich eine Incomming-Reiseversicherung für D abschliessen;

    Bin noch auf der Suche nach einer Passenden. . .

    Jaaa, ich bin auch nur Laie, und muß mir den ganzen Mist anlesen und versuchen zu verstehen. Aber die Beschreibung in dem Link finde ich gut.
    Und du hast recht mit den ganzen Unterscheidungen, bei mir kommt nur Rente und Betriebsrente vor, den Rest erspar ich mir. Pension und Versorgungsbezüge hört sich irgendwie nach Beamten an . . ., oder?
    Was ich weiß:

    -Man ist verpflichtet sich ab zu melden wenn man D länger als 6 Monate verlässt.
    -Wer keinen Wohnsitz mehr in D hat ist erstmal vom ersten Euro an Steuerpflichtig.

    der Rest steht in dem Pamphlet, siehe Link


    So wie 'ich' das DBA verstehe, sind die Betriebsrenten auf den Philippinen zu versteuern,

    wenn man keinen Wohnsitz mehr in D hat. Die Rente mit Wohnsitz auf den Ph ist jedoch in D zu versteuern.


    Wenn also jemand noch einen Wohnsitz in D hat, hat nichts mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt zu tun,

    und allgemeinen Aufenthalt auf den Philippinen, dann ist er unbeschränkt Steuerpflichtig (siehe Boris becker),

    mit allen ungekürzten Freibeträgen.

    Denn wer hat schon ein so hohes Auslandseinkommen, das es sich lohnt auf die Freibeträge zu verzichten? Ich nicht!


    Wie sich das bei Beamten auswirkt? Keine Ahnung, bin/war kein Beamter!

    Ich empfehle auf jeden Fall einen Steuerberater zu konsultieren! Das mache ich auch so.

    Verstehe das Ganze nicht! Ich habe bei meinem langjährigen Kreissparkassen Konto beim Umzug die phil- Adresse angegeben und laufe seither als Auslandskunde. Ohne Probleme seit 12 Jahren.


    Gruss

    dann ist das wohl die grosse ausnahme.


    Verstehe das Ganze nicht! Ich habe bei meinem langjährigen Kreissparkassen Konto beim Umzug die phil- Adresse angegeben und laufe seither als Auslandskunde. Ohne Probleme seit 12 Jahren.


    Gruss

    dann ist das wohl die grosse ausnahme.

    Nö, ich kann die Ausnahme nicht bestätigen.

    Von Consors haben wir alle WP zu IBKR übertragen, weil die das Depot in Zukunft gekündigt hätten.

    Ich habe größtenteils Fonds und ETF mit europäischer Zulassung auf deutschen Banken. So wie ich das verstanden habe, kann ich diese nicht einfach übertragen auf IBKR, weil IBKR nur Fonds und ETF mit amerikanischer Zulassung akzeptiert. Liege ich da falsch ?

    Hmm, das weiß ich nicht da wir nur amerikanische Werte im Depot haben. Beim Depotübertrag müssen die Inhaber bei beiden Instituten dieselben sein!
    Man kann also nicht von einem Gemeinschaftsdepot auf Einzeldepot übertragen(vice versa).

    Man kann bei IBKR ja mal nach den Wertpapieren suchen; wenn die Suche erfolgreich ist kann man auch übertragen. https://www.interactivebrokers…trading/fundscanner.php#/

    Ja, in Deutschland angelegt.



    Von Consors haben wir alle WP zu IBKR übertragen, weil die das Depot in Zukunft gekündigt hätten.


    LVNA: ETC Sondervermögen; bist du dir da sicher?


    The man: Hinweis Captrader, Lynx und Banx sind Reseller von Inertactive Brokers(IBKR), sind also quasi Gleich.


    Auf meiner letzten Reise auf die Philippinen habe ich Werbung von Inertactive Brokers Hongkong gesehen; die wird es wohl auch in Singapore geben, oder?

    Captrader ist wie schon gesagt ein Reseller und die sprechen Deutsch wenn ich bei denen Anrufe. Aprpos Anrufe: dort wurde mir immer sehr schnell und kompetent geholfen, ohne lange Wartezeit! Dann gibt es die Steuerunterlagen jetzt sogar von PWC! Mit der TWS kann man doch sehr gut handeln; die Optionsketten sind doch Klasse. Über Short Put kann man sogar ETF's erhalten die in der EU nicht zugelassen sind.

    Zugegeben die TWS ist nicht einfach zu verstehen, aber nach einiger Zeit möchte ich die jetzt nicht mehr missen!

    Bei denen läuft das nicht wie Consors, Swissquote, TradeRepublic oder Flatex, man muß schon ein wenig wissen was man tut. Und schnelles Handeln ist nicht das was ich brauche, das mach nur die Taschen leer.

    Ich bin sehr zufrieden mit Captrader.

    Jetzt Mal eine Frage,was ist wenn man zwar in D abgemeldet ist und jetzt auf den Philippinen lebt,aber in D noch einen Wohnsitz hat? Bekommt man da auch nur 25% vom Grundfreibetrag?

    Das geht schon rein rechtlich nicht! Wer in Deutschland abgemeldet ist, hat dort keinen Wohnsitz mehr :floet



    Zitat

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Bundesmeldegesetz (BMG)
    § 17 Anmeldung

    Hmm, dann ersetzt einfach Wohnsitz durch Wohnung, und schon wird ein Schuh daraus!


    Und das FA hat da ganz eigene Ansichten. Boris Becker auch.


    Ich finde die Frage von bonbon sehr interessant!

    Moin, das erklärt auch deine Frage nach dem TRC.

    Bei mir ist es so das die Haupteinnahmequellen in D liegen, und nicht verschiebbar sind. Und daher will ich zumindest den Freibetrag in Anspruch nehmen; daher die vorhandene Wohnung in D.

    Der Versteuern der Zinsen und Dividenden versuche ich mit der Dreieckskonstellation etwas abzumildern; habe allerdings noch keine Erfahrung damit gesammelt.:denken Das ist Neuland für mich. Es könnte sein das die Philippinen nicht der geeignete Ort dafür sind.

    Aha, das 'treaty' hatte ich überlesen. Die wollen somit verhindern das Ausländer Vorteile mit Hilfe des DBA erlangen können.

    Da bleibt dir nur noch ein (nicht)Einkommesnachweis des BIR plus dem Nachweis des tatsächlichen Aufenthalt. Oder du wirst Filipino. Das mit dem NIBC Bank sollte die NIBC Bank verstehen.

    Laß uns wissen wie Ausgeht/Ausging. Das macht es für mich nächstes Jahr evtl. einfacher.

    Ich hab schon seit gefühlt 10 Jahren ein SRRV Visa und bin schon im Ausland und Steuerausländer bei deutschen Banken daher kenne ich die Problematik. Würde nur gern auf die PH weiterziehen, aber ohne TRC absolut unbefriedigend. Meiner Erfahrung nach hast Du die Eierei dann Weltweit bei jeder Bank das Du nicht nachweisen kannst das Du nicht in DE steuerpflichtig bist und dann behalten die Quellensteuer ein.

    Hi, das verstehe ich nicht; Du hast ein SRRV aber bist nicht auf den Philippinen und willst erst dorthin?!


    Irgendwo wirst du schon Steuerpflichtig sein und dort kannst du dann doch die zuviel gezahlte Quellensteuer zurück verlangen.


    Wie schon gesagt, frag einfach ganz freundlich bei den örtlichen Behörden nach. Mit einigem Hin Und Her wird dir schon geholfen werden.

    Und die PRA wird dir sicherlich unterstützend zur Seite stehen!

    Und eigentlich brauchst du kein TRC, außer du machtst dort Geschäfte, sondern 'nur' eine Wohnsitzbescheinigung. Oder?

    Hi,

    nächstes Jahr werde ich das Thema auch angehen.

    Vermutlich kommt es auch auf das Visum an. Bei einem reinen Touristenvisum darf man dort ja keine Einkommen generieren, denke ich.

    Wenn dein Finanzamt deine neue Adresse akzeptiert, dann kannst du auch dort das 'Problem' mit der Bank gerade ziehen.


    Außerdem muss man bei einer deutschen Bank ja auch seine Abmeldebescheinigung vorlegen.

    Meine Assets befinden sich jetzt schon zu über 70% im Ausland. Daher muß ich nur dem Finanzamt meine Adressänderung mitteilen.

    Und genau an dieser Stelle kommen dann die verschiedenen DBA's zum tragen, sofern es welche gibt! Stichwort: Dreieck


    Alles andere werde ich dann dort langsam vor Ort erledigen. Einfach mal bei den Behörden nachfragen und dann werden wir schon sehen. Ich habe ja Zeit!

    Evtl. gibt es ja auch Agenturen die das für einen erledigen; siehe akkreditierte Visa Agenturen die einem bei z.B. dem SRRV helfen.