Posts by pinoyviking

    Hallo die Runde,
    kann man die SIM-Karte aus dem Globe-Router rausnehmen und in einen "freien" Router einsetzen? Ich hab nämlich von Huawei einen B593s-12 so rumstehen. hat bisher gute Dienste geleistet. Will mir dafür auch im kommenden Jahr eine externe Antenne kaufen.
    Und wenn ich mich dann für diesen Globe-at-home-Router für 1.999 Peso entscheiden sollte, mit den Tarifen komme ich nicht ganz klar. Wenn ich mich für GoSurf 50 entscheide, kann ich doch für 50 Peso 3 Tage lang bei max. 1 GB im Internet unterwegs sein. Ist das aufgebraucht, evtl. schon am ersten Tag, dann kann ich HomeSurf15 dazubuchen und hab für 15 Peso wieder 1 GB zur Verfügung? Und das ließe sich, jetzt übertrieben gesagt, mehrfach am Tag buchen?

    wollte mal fragen was bei binger los ist.wollte wegen versand und abholung nachfragen,bekommen weder per mail,watsap,telefonsch oder facebook eine antwort,wisst ihr etwas?danke


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    Hab selbe Erfahrung machen müssen, zwei E-Mails nicht beantwortet und wenn man jemanden ans Telefon bekommt, dann gibt es keine konkreten Aussagen, nur Ausflüchte. Hab mich dann an Eurosia-Box gewendet, hat perfekt geklappt.


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    Schokolade in den Boxen.? Wie sehen die dann aus? Hab mal als test 5 Tafeln abgeschickt. Die hatten alle einen Hitzeschock.
    Hat jemand bessere Erfahrung mit Schokolade? Bin für jeden Tip offen. :denken :dontknow


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    Schokolade separat in einen kleinen Schuhkarton packen, schützt zwar nicht vor der Hitze, aber die Tafeln bleiben i.d.R. in Form.


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    Da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht.


    Nach meinem Mopped-Unfall 2015 bin ich ins Holy Child Hospital in Dumaguete in die Ambulanz, bin behandelt worden, bin ins "1. Klasse Krankenzimmer" (1. Klasse ist ne Lachnummer) gebracht worden, hab Medizin bekommen, es wurden Röntgenaufnahmen gemacht, die Ärzte haben mich untersucht und behandelt, ohne eine einzige Vorauszahlung. Die einzige Ausnahme war der Internist, der mich am nächsten Tag mit Ultraschall untersucht hat, der wollte vorab sein Geld haben und hat mich erst untersucht, nachdem ich ihm die Quittung über die Einzahlung vorgelegt habe.


    Und da ich am Entlassungstag nicht ausreichend Geld hatte, hat man mich sogar gehen lassen, sodaß ich am nächsten Tag mit den Pesos zurückkommen konnte und die Rechnung ausgleichen konnte. Als einzige Sicherheit hatten sie meinen deutschen Führerschein akzeptiert.


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    Ich hab ein paar Fragen zum Schengen-Visum


    • Kann die auf den Philippinen lebende Ehefrau (phil. Nationalität) eines Deutschen, der noch in Deutschland lebt, ein Schengen-Visum beantragen?


    • Muß in solch einem Fall auch eine Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes durch eine dritte Person nachgewiesen werden?


    • Kommt im Fall, wenn von der Ehefrau zu einem früheren Zeitpunkt bei einem vorangegangenen Visumsantrag bereits die Fingerabdrücke elektronisch aufgenommen worden sind, die Verfahrensvereinfachungen für Antragsteller von Schengenvisa zum Tragen? D.h. nicht nochmals persönlich zur DBM fahren.


    Ich hoffe auf Erfahrungswerte anderer Mitglieder vom Forum.


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    ... Mir würde schon vollkommen reichen, wenn man den Visakodex dahingehend umsetzt, dass man wirklich nur zum einen bei berechtigten Zweifeln ablehnt, ...


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    Ein guter Anfang wäre zum Beispiel die berechtigten Zweifel auch beim Namen zu nennen und nicht nur zu schreiben "mangelnde Rückkehrwilligkeit".


    Wenn ein Amt transparent arbeiten und auch begründen würde, dann kämen nicht so viele Spekulationen auf, die zu wilden Reaktion führen. Was hat denn die Botschaft zu verbergen, wenn sie Ross und Reiter beim Namen nennt? Und da fängt die Spekulation doch schon an, daß Willkür im Spiel ist oder Spaß an der Freude jemanden zu ärgern, weil man (Botschaftsmitarbeiter/in) nicht gerne Dienst in Manila macht.


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    Der Visakodex schreibt die Ablehnungsgründe vor, und da wird dann die Botschaft irgendwo ihr Kreuz setzen. Und dass dann sicherlich nicht bei einem Punkt, wo man hart prüfen kann, sondern bei einem Punkt, wo Ermessungsspielraum dahinter steckt, am besten bei einem mit sehr sehr viel Ermessungsspielraum, sofern das geschilderte der Wahrheit entspricht.


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    Siehe mein Post, da wird gar kein Grund angegeben. Nur ankreuzen "Mangelnde Rückkehrwilligkeit" und das unbegründet lassen, das läßt so viel Spekulationen zu und da wird der Ermessensspielraum so weit ausgeschöpft, wie es nur geht, bis zum Unerträglichen.


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    ... Werde ich jetzt schon für eine Heiratsabsicht damit bestraft das ich die Braut vorher nicht treffen darf? ...


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    Mir ist schon gesagt worden "sie können doch auch im Land Ihrer Frau leben". Hat man als Deutscher nicht mehr die freie Wahl, wo man mit seiner Frau leben möchte? Was nimmt sich das Amt mit solch einer Aussage heraus? Aber so einfach macht man sich das bei Behördens.


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    ... nach deutscher Position dürfte es also kein Belieben der Behörden geben...


    Wenn das Belieben aber immer so (willkürlich) ausgelegt würde, hätten wir nach eurer Therie ja viel mehr Ablehnungen. Aber die Praxis zeigt doch was anderes..


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    Mit dem von mir zitierten Teil des Urteils ging es mir nur darum aufzuzeigen, welchen immensen Spielraum die Botschaft hat, der zudem auch nie angreifbar ist. Das ist doch so wie ein Persilschein.


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    Die Botschaft Wenn dem so wäre bräuchte es ja keine Klagemöglichkeit mehr bzw dieser wäre von vorne herein sinnlos. Dem ist aber nicht so. Siehe mein gepostetes Urteil.
    Ich gehe auch davon aus, dass die Entscheider den Tenor der diversen Urteile kennen und bei der Entscheidung berücksichtigen. Kein Bearbeiter möchte sich grobe Fehler bei Entscheidungen durch ein Gerichtsurteil um die Ohren hauen lassen


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    Die Botschaft kann in jeder Richtung argumentieren, so wie ihr es beliebt und wir, die Antragsteller/innen stehen immer auf der Verliererseite.


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    In einem Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Berlin hat ein Richter vor geraumer Zeit sehr treffend die Pervertierung der Beurteilung der Rückkehrwilligkeit beschrieben:


    … kann die ihr (der Botschaft) bekannten Tatsachen beliebig dahin würdigen, ob die erforderliche Verwurzelung vorliegt. Sie darf – wie bisher üblich –


    • Kinderlose und Unverheiratete für ungenügend verwurzelt ansehen, weil sie keine Kinder haben und nicht verheiratet sind.
    • Eltern erwachsener Kinder darf sie so ansehen, weil ihre Kinder erwachsen und nicht mehr betreuungsbedürftig sind.
    • Eltern kleiner, betreuungsbedürftige Kinder darf sie so ansehen, weil sie mit ihrem Reisewunsch belegen, dass die Bindung zu den Kindern zu schwach ist oder zu erwarten steht, dass sie ihre Kinder nachholen werden.
    • Ähnliches gilt für alleinreisende Ehegatten.
    • Vermögenslose darf sie für ungenügend wirtschaftlich verwurzelt ansehen.
    • Vermögende darf sie gleichermaßen einschätzen, weil ihr Vermögen ins Ausland transferiert oder von dort aus verwaltet werden kann.
    • Wer arbeitslos ist, darf von ihr für ungenügend wirtschaftlich verwurzelt gehalten werden.
    • Wer Arbeit hat, kann so betrachtet werden, weil sie zu schlecht entlohnt wird.
    • Wer gut bezahlte Arbeit hat, kann so gewürdigt werden, weil er im Schengen-Ausland besser bezahlt würde.
    • Alte Menschen können als in ihren Heimatländern nicht verwurzelt bezeichnet werden, weil die dortige Krankenversorgung und Altenpflege zu schlecht ist.
    • Junge Menschen können dort als nicht ausreichend verwurzelt betrachtet werden, weil sie aus ihrem Leben an besserer Stelle mehr machen wollen.


    Sie (die Botschaft) kann all diese Umstände aber auch gegenteilig bewerten.


    Betrachtet man die Ausführung des Richters, so kann man ganz klar erkennen, daß in der Botschaft die reine Willkür herrscht, herrschen kann oder herrschen könnte. Und das hat nichts mit Menschlichkeit zu tun.


    Und hier der Link zum gesamten Urteil, in Absatz 23 ist das festgehalten, was ich hier geschrieben habe.


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    .. das sagt uns doch, dass sowas nicht offiziell geduldet wird und schon garnicht von übergeordneter Stelle angeordnet wird.... sonst wären die Sachb ja belohnt worden -:)


    Aber es sagt uns auch, daß dort Sachbearbeiter sitzen, die gerne Spielchen trieben (oder getrieben haben) mit Menschen, die sich nur schlecht oder gar nicht wehren können. Und meine Fantasie geht soweit, daß ich mir das auch zum heutigen Zeitpunkt vorstellen kann.


    Und ob das offiziell geduldet wird oder angeordnet worden ist und hinterher niemand etwas von weiß, steht auf einem anderen Blatt.


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    Diese Mär hält sich von Jahr zu Jahr und wird nicht richtiger. Kein Visa-Entscheider hat etwas davon, wenn er eine hohe Ablehnungsquote vorweisen kann. Und es gibt absolut keine Indizien oder Beweise, dass solche Anweisungen existieren.


    Da muß ich vehement widersprechen. Ich weiß von einem Fall, liegt schon ein paar Jahre zurück, daß unter den Visa-Entscheidern ein Wettbewerb "ausgeschrieben" worden ist, wer die meisten Visa-Ablehnungen hat und wer am längsten einen Visa-Antrag zeitlich hinauszögern kann. Als das rausgekommen ist, sind alle Beteiligten von einem Tag auf den anderen strafversetzt worden, Afghanistan, Jemen usw.


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    Ich, bzw. meine Partnerin ist auch von einer Ablehnung direkt betroffen.


    Ich kann es z.B. nicht nachvollziehen, daß es zu einer Ablehnung gekommen ist. Im Ablehnungsbescheid sind die Punkte 1 bis 8 nicht angekreuzt, was für mich soviel bedeutet, es ist alles im grünen Bereich. Speziell der Punkt 8, bei dem es ja um die vorgelegten Informationen geht, wird durch das Nichtankreuzen bestätigt, daß alles glaubhaft ist.


    Somit gibt es keinerlei Gründe, die gegen eine Erteilung des Visums sprechen. Und zum Abschluß des Interviews kam von der Person, die das Interview führte, ein „Daumen nach oben“. Somit wurden bei meiner Partnerin Hoffnungen geschürt, die dann wie ein Kartenhaus zusammen gebrochen sind und die Welt nicht mehr verstanden worden ist.


    Das Ganze vermittelt mir einen Eindruck, daß dort doch sehr willkürlich Entscheidungen getroffen werden, die in keiner Weise nachvollziehbar sind und auch nicht begründet werden.


    Es ist einfach unverantwortlich, wie dort mit den Gefühlen der Menschen „gespielt“ wird.


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    Oder man holt sich über die Philippinische Botschaft in Berlin ein ...


    The Single Entry Temporary Visa (normal tourist visa)
    The single entry visa costs €27.00 and has a 3 month validity. This means that you have to travel to the Philippines within three months from the date of issuance of the visa but this does not mean you have to leave before the end of validity! For example, if your visa was issued on 1 January 2015, you have to arrive in the Philippines on or before 1 April 2015. This type of Temporary Visa only allows you to stay in the Philippines for a maximum period of 59 days.
    Hier der Link


    Ist preiswerter als die Verlängerung der 30 Tage auf den Philippinen, man hat keine zusätzlichen Laufereien. Ich hab´s gemacht, schon 2x und bin absolut zufrieden. Abwicklung in Berlin ca. 10 Tage. Also rechtzeitig beantragen.


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