Die Antragsvoraussetzungen für ein deutsches Visum für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zur Familienzusammenführung (von ausländischen Ehefrauen/Ehemännern zum Ehepartner in Deutschland oder ausländischen minderjährigen Kindern zu den Eltern).
Hinweis: die Botschaft erteilt Aufenthaltstitel in der Form des Visums mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen und nur einer Einreise. Der Visainhaber muss dann kurz nach Einreise in Deutschland die zuständige Ausländerbehörde kontaktieren, welche dann die Aufenthaltserlaubnis erteilt.