1 Vaterschaftsanerkennung fürs Visum zum ungeborenen Kind
Situation: deutscher Vater in D, schwangere Mutter in RP
Vater geht zum in D Jugendamt und unterzeichnet:
a ) die Vaterschaftserklärung zu dem ungeborenen Kind
b ) die Sorgerechtserklärung zu dem ungeborenen Kind
erforderlich: Personalausweis; Kopie der Geburtsurkunde der Mutter
Mit diesen beiden Papieren (keine Überbeglaubigung oder Übersetzung nötig) geht die werdende Mutter zur DBM.
Dort unterzeichnet sie die Zustimmung zu den beiden Urkunden (vaterschaft Sorgerecht)
Die DBM fungiert dabei als Notar. Sie hat einen Dolmetscher dabei, daher keine Übersetzung der papiere nötig.
== Vaterschaftsanerkennung eines Kindes bei der DBM ==
Info der Botschaft (DBM)
Auszug was benötigt wird:
• Geburtsurkunde des Kindes
• Geburtsurkunden der Eltern
• Vaterschaftsanerkennung (nur, falls die Eltern im Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren)
Hinweis: Auf philippinischen Urkunden muss die Vaterschaftsanerkennung ebenfalls auf
Sicherheitspapier ausgestellt sein. Eine vom Standesamt auf die Rückseite der
Geburtsurkunde gesetzte Fotokopie ist nicht ausreichend.
• Reisepässe der Eltern
• CENOMAR der Mutter, falls diese philippinische Staatsangehörige ist
• Heiratsurkunde der Eltern und CEMAR (falls die Eltern miteinander verheiratet sind)
== Vaterschaftsanerkennung eines Kindes bei NSO ==
Der Vater wird auf der Geburtsurkunde eingetragen und muß auf der Rückseite die Anerkennung unterschreiben.
Die Geburtsurkunde wird dann vom Krankenhaus oder der amtlich anerkannten Hebamme an das zuständige Standesamt auf den PH weitergeleitet und durch einen Notar bestätigt.
Von dort geht es an das NSO.
Nach einiger Zeit (in der Provinz evtl. ein paar Wochen) kann man die Geburtsurkunde auf Sicherheitspapier vom NSO anfordern (inkl. Rückseite!).
2 Quelle:
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Info der Botschaft (DBM)