Jan-D/Erfahrungen mit der Ausländerbehörde.

  • Was ich zur Zeit mit der Ausländerbehörde erlebe, geht auf keine Kuhhaut. Ich kann gar nicht soviel essen wie ich kotzen könnte.

    Das ist meine 3. Verpflichtungserklärung die ich mache. Die 2 vorangegangen waren völlig problemlos und der verlauf waren ohne jegliche Beanstandungen. Die Amtsleitung der Ausländerbehörde hat inzwischen gewechselt, Amtsleiterin ist jetzt eine sehr junge und unerfahrene Angestellte.


    Das Bundesministerium des Innern weist in dem Bundeseinheitliches Merkblatt Az.: M I 3 – 125 101 – 68/1 ausdrücklich darauf hin.
    Sollte die Ausländerbehörde/Auslandsvertretung insbesondere aufgrund bisheriger Kenntnisse (z. B. bei Erfahrungen bei der Entgegennahme früherer Verpflichtungserklärungen bzw. Prüfungen der Bonität früherer Verpflichtungserklärungen) keine begründeten Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des sich Verpflichtenden haben, so kann es genügen, wenn die Bonität vom Erklärenden bei beabsichtigten Kurzaufenthalten lediglich glaubhaft gemacht wird.


    Diese Vorgabe werden von der Dame völlig ignoriert. Beim der abgeben meines Antrages glaubt ich nicht was ich da zu hören bekam. Ich legte 3 Kontoauszüge mit vor, die ein erhebliches bar Guthaben im Gegenwertes eines Einfamilienhauses aufwiesen, darauf sagt die Dame, das würde ihr nicht reichen, ich müsste alle mein Einkünfte offen legen.


    Worauf ich erwiderte dass dies nicht rechtskonform ist. Jetzt besteht sie auf ein Sparbuch mit einem Sperrvermerk von 2.500 € auch dies ist rechtlich nicht haltbar. Ich habe angeboten dass ich die 2.500 € in Bar gegen Quittung hinterlegen werde. Was ich morgen versuchen werde.


    Das gleich Theater war mit dem Wohnungsnachweis die erste 2 mal gar kein Problem. Jetzt hat die Dame darauf bestanden dass ich ein Nachweis erbringen dass ich auf meine 260 m² Wohnfläche alleine lebe, was eigentlich bei der Stadt bekannt ist.


    In dem Merkblatt des Ministerium des Innern heißt es: Es verbietet sich hier eine schematische Prüfung. Entscheidend ist, dass die Behörde nach dem Ergebnis ihrer Prüfung davon überzeugt ist, dass der sich Verpflichtende die eingegangene Verpflichtung erfüllen kann. Für die Prüfung der Bonität des sich Verpflichtenden gibt es vom Bundesministerium des Innern keine betragsmäßige Festlegung des Einkommens, über das er verfügen muss.


    Weiter weißt das Ministerium ausdrücklich darauf hin, dass in den Fällen, in denen die Ausländerbehörde auf Grund vorheriger Besuchsaufenthalte keinerlei Zweifel an der Zuverlässigkeit des Verpflichtungsgebers hat, weil dieser die Bonität vorher stets glaubhaft hat machen können, kann von der Hinterlegung der Sicherheitsleistungen abgesehen werden.



    Es ist reine Schikane, :mauer :mauer :mauer ich bin gespannt was mich nächst Woche erwartet.

  • Worauf ich erwiderte dass dies nicht rechtskonform ist. Jetzt besteht sie auf ein Sparbuch mit einem Sperrvermerk von 2.500 € auch dies ist rechtlich nicht haltbar. Ich habe angeboten dass ich die 2.500 € in Bar gegen Quittung hinterlegen werde. Was ich morgen versuchen werde.


    ... denke ich nicht, dass das geht. Im Visum Handbich ist dies aufgeführt:


    3


    Geld bei der Behörde hinterlegen geht mE nicht.
    Aber warum geht das mit dem Sparbuch nicht?


    Zitat


    Das gleich Theater war mit dem Wohnungsnachweis die erste 2 mal gar kein Problem. Jetzt hat die Dame darauf bestanden dass ich ein Nachweis erbringen dass ich auf meine 260 m² Wohnfläche alleine lebe, was eigentlich bei der Stadt bekannt ist.


    Geht es um ein SchengenVisum?


    Dann ist der Wohnraum doch ohne Belang. Es mus nur nachgewiesen werden, dass Wohnraum vorhanden ist. Die größe ist unerheblich, da man annimmt dass der Besuch temporär auf der "Matratze" schlafen kann.