Posts by hge

    Allerdings sollte man die Macht des Geldes hier nicht unterschätzen. Nach der Trauung meinte der Minister nur use ur money to solve problems.

    Wenn man den einen oder anderen 10-20K zusteckt, teilweise möglicherweise etwas mehr, dann sollte da schon was machbar sein.

    Man sollte hinter alle diesem Behörden auch die Menschen sehen. Und es ist nett, wenn man den Menschen, die einem helfen, auch ein entsprechendes "Trinkgeld" zukommen lässt. So handhabt dies meine philipp. Frau. Jedoch 10.000 bis 20.000 gehören definitiv nicht mehr in die Kategorie Trinkgeld, Und wenn ein philipp. Berufspolitiker oder Angestellter diese Meinung vertritt, finde ich das sehr bedenklich. Würde ich nicht unterstützen.. Nur meine Meinung ...

    Ich würde den Aufenthaltstitel in Deutschland einklagen.

    Du scheinst Spass daran zu haben, dich mit juristisch Mitteln mit den Behörden auseinander zu setzen. Kann man machen .. jedoch erfahrungsgemäß geht dadurch nie etwas schneller sondern eher wesentlich langsamer. Allein die Festsetzung von Gerichtsterminen dauert seine Zeit .. Kooperation führt idR wesentlich schneller zum Ziel.. Im Übrigen muss deine Frau klagen und nicht du ... aber das weißt du natürlich!

    Die deutsche Botschaft hat uns kein LCCM gegeben weil die übersetzt und legalisiert worden ist. Damit ist das Dokument verändert worden und "ungültig". $44VwVfG. Was völliger Nonsense ist da eine Überbeglaubigung einer Behörde nicht zu Nichtigkeit führen kann da die sich dann gegenseitig deligitimieren.


    .. ich habe jetzt noch mal den thread durchgesehen ... dass die Überbeglaubigungen vom deutschen EFZ nicht nötig sind, haben wir dir aber schon vor einiger Zeit erklärt:


    zB hier:

    Heiraten auf den Philis oder Hongkong?


    Du scheinst Opfer des eigenen Perfektionismus geworden zu sein.. und immer etwas mehr zu machen, als eigentlich nötig gewesen wäre.


    Wie erwähnt, stimme ich dir allerdings zu, dass es seltsam ist, dass die apostillierte Urkunde von der DBM nicht anerkannt wird.. Das habe ich auch nicht gewusst.. Man lernt nie aus :) Offenbar wurde das Dokument aber bei den philipp. Behörden akzeptiert.. obwohl Deutschland und Philippinen gegenseitig die Apostille nicht anerkennen... oder die philipp. Behörde hat schlicht die Apostille ignoriert... was die DBM nicht machen wollte :)

    Quote

    Gericht: Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken Geschäftszeichen: 3 W 212/03 Datum: 09.04.2004

    Kernaussage (Tenor-Essenz):

    Ein bloßer Formmangel der ausländischen Eheschließungsbehörde (wie das Fehlen eines LCCM oder einer vergleichbaren Bescheinigung) steht der Anerkennung der Ehe in Deutschland grundsätzlich nicht entgegen, wenn die materiellen Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht erfüllt sind

    .. das ist ja durch das Urteil des Supreme Court 2007 mehr oder weniger obsolet geworden. Denn wie bereits erwähnt, eine Hochzeit die nach philippinischem Recht gültig ist, ist auch nach deutschem Recht gültig.


    Dieses Urteil stellt hier deutsches Recht über das philippinische. Denn 2004 war noch nicht klar, dass eine Heirat ohne LCCM nach philippinischem Recht gültig ist. Aber ansonsten achten die Gerichte immer penibel darauf, dass die Eheschließungen im Ausland nach dortigem Recht gültig ist.


    Ist auch übrigens der Grund warum bei Befreiungsverfahren die OLGs (Heirat in D) sorgsam prüfen, dass die Eheschließung auch nach ausländischem Recht gültig ist. Wenn Zweibrücken grundsätzlich Recht hätte, bräuchte man das Befreiungsverfahren nicht mehr .. Aber wir kommen jetzt ins OT :)

    Gericht: Supreme Court of the Philippines (Oberster Gerichtshof)
    Aktenzeichen: G.R. No. 167746
    Datum: 14. März 2007
    Fall: Alcantara vs. Alcantara
    Tenor: Fehler oder Unregelmäßigkeiten in den formalen Anforderungen oder den unterstützenden Dokumenten (wie falsche Angaben oder Mängel bei der Lizenzbeantragung) machen eine Ehe NICHT ungültig.
    Nur das VÖLLIGE FEHLEN einer Heiratslizenz (oder die Nichterfüllung der wesentlichen Voraussetzungen) führt zur Ungültigkeit der Ehe (void ab initio)

    sehr schön, dann bist du ja gewappnet gegen eventuelle Konflikte mit der DBM... :)

    Ich habe das damals mitverfolgt und die Unterlagen dazu.. das AA hat dieses Urteil lange nicht zur Kenntnis nehmen wollen. *1)



    Den Eindruck den ich gewonnen habe: Auf deutscher Seite versucht man einen in die Beine zu knüppeln wos geht. Auf philippinischer Seite schafft man Lösungen und erbringt wirkliche Hilfe.

    Na, das würde ich durchweg nicht so sehen.. Habe doch forenmäßig lange Erfahrungen mit der DBM die durchweg auch helfen.


    Im Einzelfall mag man die DBM als wenig kooperativ erleben, ist mE aber die Ausnahme.




    PS:

    *1)

    Damals haben einige mit der "erweiterten Meldebescheinigung" auf den Philippinen geheiratet. In dieser Meldebescheinigung steht auch der Familienstand. Diesen Ledigkeitsnachweis sah die DBM aber (richtigerweise) als Umgehung des aufwändigeren deutschen EFZ an. Daher wollte die DBM mit Verweis auf den art 21 family code, wo explizit vom konsularischen EFZ (LCCM) die Rede ist, diese Eheschließung nicht als gültig ansehen.

    Naja, ihr hattet ja ein deutsches EFZ.. nach Ansicht der DBM aber etwas "verhunzt" durch Legalisation.. daher denk ich auch nicht, dass die DBM beim Visumsverfahren Steine in den Weg werden wird.. Aber berichte gerne mal.


    PS2:

    Man kann dort mal den einen oder älteren dünnen Herren fragen was man ohne LCCM machen kann und man solle sich so 20K einstecken. Das Problem wird dann zuverlässig binnen kürzester Zeit gelöst.

    Sorry, so was würde ich nicht posten! das könnte bei offiziellen den Eindruck erwecken, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.

    Wenn die Eheschließung offiziell ohne LCCM gültig ist, dann muss man dazu auch nichts "under the table" bezahlen. !!!

    Man weiß nicht, wer hier mitliest... schick mit eine PN, wenn ich das rausnehmen soll.

    Zunächst: Glückwunsch!!!!


    Die deutsche Botschaft hat uns kein LCCM gegeben weil die übersetzt und legalisiert worden ist. Damit ist das Dokument verändert worden und "ungültig". $44VwVfG. Was völliger Nonsense ist da eine Überbeglaubigung einer Behörde nicht zu Nichtigkeit führen kann da die sich dann gegenseitig deligitimieren.

    Wenn ich das richtig verstehe, hast du das deutsche EFZ legalisieren lassen (???)


    Das war nun wirklich nicht nötig, denn sowohl das deutsche StA und die DBM sind deutsche Behörden, die brauchen untereinander keine Beglaubigungen oder Legalisationen. Und auch keine Übersetzung, weil die Amtssprache deutsch ist.


    Ich stimme dir allerdings zu, dass die Ablehnung wegen der Legalisation mir überzogen erscheint. Aber ich bin kein Jurist oder Verwaltungsfachmann.

    Das Filipinische Standesamt darf ohne LCCM trauen sofern entsprechend eine Überbeglaubigung und Übersetzung vorliegt.

    Telefonisch erhält man dort, auf offiziellen Kanälen keine wirklich hilfreichen Auskünfte da die Cityhall gerne auf ihre Website verweist was die übrigens in der deutschen Botschaft auch gut können.


    Dann hoffe ich für euch, dass bei der Beantragung des Visums dies zu keinen weiteren Konflikten führt.


    Früher (mindestens vor 20 Jahren) war es mal so, dass die DBM bei Heirat ohne deutsches EFZ und somit ohne LCCM viele Probleme bei Erteilung des Visums gemacht hat. Oder sogar das Visum verweigert hat, weil es die Hochzeit nach philippinischem Recht nicht als gültig angesehen hat.


    Falls du das Problem kriegen solltest, melde dich mal.

    Ich muss in meinen Unterlagen suchen. Es gab mal auf philippinischer Seite eine Urteil des Supreme Court , das besagt dass eine Heirat auch ohne konsularisches EFZ ( also LCCM) gültig ist. Und wenn die Hochzeit nach lokaler Lesart gültig ist, dann ist sie auch von deutscher Seite als gültig anzusehen.

    Ich denke aber, dass die DBM davon weiß.

    So, mal ein Erfahrungsbericht: Unsere Vertreterin war gerade beim VFS um die Legalisierung eines AOM zu beantragen. Das VFS hat das Dokument abgelehnt, da ihre Anweisung sei dass die Daten im AOM exakt mit denen im Birth Certificate übereinstimmen müssen.

    Ja das ist so.. und für dich leider Pech.. man hätte es vorher wissen müssen:


    Die Daten müssen immer exakt mit dem BC übereinstimmen.. der Grund dafür ist, dass man es vermeiden will, dass auf Grund verschiedener Schreibweisen das AoM mit dem 'falschen' BC verknüpft werden könnte! Das ist übrigens nicht nur eine Vorgabe der DBM (VFS handelt ja im Auftrag der DBM), sondern auch der Philippinen selbst.


    Bei der Wiedereinbürgerung meiner Frau (Philipp. Pass) hatte ich auch die diversen Mittelnamen die im BC abgekürzt standen als Langnamen eingetragen. Diese wurde von vom Konsulat im Frankfurt sofort bemängelt und musste geändert werden


    Was die Sache mit dem Punkt angeht: da würde ich das VFS nochmal fragen im Zweifel den Punkt einfach weglassen.

    ch kam gerade von der Botschaft um eine VE abzugeben. Die nette Dame sagte mir, seit heute, dem 04.12.2025 gibt es ein neues Gesetz. Die Botschaft sendet das Formular oder was auch immer an die jeweilige Ausländerbehörde nach Deutschland. Sie konnte mir nicht sagen, wie lange es dauert. Aber es kann bis zu mehreren Monaten dauern. Sie erfuhr es auch eben zum ersten Mal.

    Das ist aber wirklich Pech ...


    Von solcher Änderung habe ich noch nichts gehört. Gut ist ja noch ganz frisch...


    Der SInn des Vorgehens erschließt sich mir nicht.. der VE-Geber lebt doch im Land wo sich die Botschaft befindet. Sie wird doch dann am besten die Einkommensverhältnisse einordnen können. Was soll denn irgend eine ABH in D dazu sagen können, die zu dem VE-Geber in überhaupt keiner Beziehung mehr steht ... ?? Fragen über Fragen ???


    btw.

    Ich finde immer mehr Botschaften die für die eigene Ehefrau keine VE fordern .. gerade bin ich zufällig auf dies hier gestoßen:


    Aufnahme einer Verpflichtungserklärung - Auswärtiges Amt


    Vielleicht solltest du doch mal den Bürgerservice des AA anschreiben und fragen, warum für die DBM eine andere Regel gilt als in anderen (asiatischen) Ländern.


    Bürgerservice - Auswärtiges Amt

    Quote

    a1 mußte sie machen, aber um die NE zu bekommen war kein b1 und auch kein integrationskurs bei ihr vorgeschrieben




    Diogenes hat es ja schon beantwortet:


    Bis zum 6.9.2013 genügte für die Niederlassungserlaubnis sich "auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen" zu können (§28 Abs. 2 AufhG a.F.),

    .. einfache Art ist A1!


    .. sollte also für euren Fall passen...

    Eingereist ist sie 2000 und im April 2007 hat sie die NE bekommen.

    dann ist klar, warum sie damals keinen Sprachnachweis vorlegen musste..

    ich muss nochmal auf den quick check zurückkommen, wo man ohne B1 aber mit Sprachnachweis trotzdem eingebürgert werden kann.

    Was genau muss man unter diesem Sprachnachweis verstehen.

    Ist das in Bayern unterschiedlich?


    Normalerweise sollte dies für ganz D gleich sein... Es gibt ja nur ein Aufenthaltsgesetz für alle Länder. (Gegenbeispiel: zB das Einwohnermeldegesetz variiert in den verschiedenen Bundesländern)


    Die KI sagt aber:


    Quote

    Die Anforderung für eine Einbürgerung ohne Sprachzertifikat variieren je nach Bundesland. und individueller Situation.

    Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde zu informieren...

    daher ist es möglich, dass quick check auf diese Eigenarten in den Bundesländern "geschult" ist. zB. könnte Alter, Länge des Aufenthalts in D eine Rolle spielen.


    Wenn B1 verlangt wird, dann muss es zertifiziert sein. (Goethe Institut oder TELC )

    also meine frau ist 2010 nach deutschland gekommen..es gab keine auflage einen sprachkurs zu machen,die option freiwillig einen zu machen ließ man ihr auf..dann bekam sie zuerst für 1 jahr einen aufenthaltstitel,danach für 2 jahre und direkt danach dann die NE,alles ohne ein zertifikat oder sonst irgendwas..den sprachkurs b1 hat sie dann erst 2019 freiwillig gemacht und danach den b2..scheint wirklich von ABH zu ABH unterschiedlich zu sein wie das gehandhabt wird

    .. A1 ist am 28.8.2007 ins Aufenthalt Gesetz aufgenommen worden. Auch für FZ zu Deutschen.Wenn bei euch das nicht angewendet wird, dann hat es vielleicht einen Grund dafür, den wir nicht kennen. Aber generell war das Gesetz 2010 in Kraft.

    meine Frau hat auch kein A1 vorgelegt noch musste sie einen Sprachtest machen.

    dann sollte man das Jahr nennen, an dem sie in D eingereist ist bzw. wann sie die NE beantragt hat.


    Vor 2005 nannte sich die NE "Unbefristete Aufenthaltserlaubnis". Meiner Erinnerung nach musste bis dahin keinerlei Sprachzertifikate beigebracht werden.



    Meine ist 2005 eingereist.. dazu war noch kein A1 erforderlich. Das wurde erst 2007 durch Bosbach/Wiefelspütz ins AufenthG eingebracht.


    Als meine Frau 2008 die NE beantragte, musste sie schon B1 vorlegen.

    meine Frau hat die NE aber ohne B1 bekommen. Hab grad nochmal in ihren eAT von 2019 geschaut. Da steht explizit Niederlassungserlaubnis drin.

    Anfangs gab es die NE auch nur mit A1, ich weiß jetzt nicht mehr das Jahr, ab dem auch für B1 die NE gefordert wurde.


    Egal was quick check sagt: für die EInbürgerung muss B1 vorgelegt werden.. wenn nicht, wären ja die in diesem jahr aufgetauchten Fake-Zertifikate sinnlos :9 :) .. So viel ich in Erinnerung habe, hat man es nur für lang in D lebenden Ausländern einfacher gemacht. Man wollte also dem türkischen Gemüsehändler, der schon 30 Jahre in D lebt und einigermaßen deutsch spricht nicht zumuten, nochmals auf die Schulbank zu müssen, nur um das B1-Zertifikat zu bekommen.

    Richtig: ohne B1 wird es keine Einbügerung geben (aber auch keine NE, Niederlassungserlaubnis) ...


    Den Kurs "Leben in Deutschland" mit dem entsprechendem Nachweis hat sie an der VHS gemacht. Da geht's, soweit ich mich erinnern kann, kreuz und quer um gesellschaftliche und politische Themen. Wenn man lange genug in Deutschland ist, einigermaßen interessiert und informiert am Leben hier teilnimmt und sich weitestgehend integriert hat, sind die Fragen mMn grundsätzlich kein Problem. Alles andere sollte, vergleichsweise wie die theoretische Führerscheinprüfung, eine reine Fleiß- / Lernarbeit sein. Bin mir nicht ganz sicher, aber zur Vorbereitung auf die Prüfung gab's auch hierfür Tests online.

    Ist auch richtig .. man kann aber statt dessen auch nur den Einbürgerungstest machen.. das kann man Online trainieren und muss dann zum test zu einer Stelle kommen wo dieser Test dann durch geführt wird. Beschrieben wird das hier:


    Ablauf Einbürgerungstest – Einbürgerungstest



    PS:


    Sorry, musste gerade lachen.. habe das gefunden:

    Quote

    nur etwas über 50% der Fragen müssen richtig beantwortet werden. Hört sich so an, als wenn man in der Matheprüfung nach 2x2 gefragt wird und die Antwort 5 noch im Toleranzbereich liegt.. jetzt kann ich mir auch die Turboeinbürgerungen erklären :) :)

    orrektur. Es ist nicht zur Einreise nach Deutschland gedacht. Entschuldigung für meinen Fehler.

    Ändert jetzt nichts an der Aussage, dass du für das konsularische EFZ erst mal ein deutsches EFZ brauchst. Dein zuständiges Standesamt muss dir sagen, was sie dazu sehen wollen. Meist kann man das meist über Mail erfahren.

    Erst wenn du dieses EFZ des StA hast, kannst du bei der DBM das konsularische EFZ erhalten, mit dem du dann die Marriage Licence auf den Philippinen beantragen kannst. Es sind natürlich noch andere Papiere nötig...

    Sie wollen von mir Certificate of no Record of no Marriage Cenomar Legal Capacity to Mary from the Embassy.

    Das ist das konsularische EFZ. Das bekommst du njur, wenn du vorher von deinem Standesamt (zuständig ist das StA von deinem letzter Wohnsitz in D) ein EFZ anforderst.


    hier findest du einiges darüber


    Familienangelegenheiten - Auswärtiges Amt

    Das ist zur Einreise nach Deutschland gedacht.


    nur kurzfristig als Besuch? oder Einreise zur Wohnsitznahme ?


    Nur zum Besuch braucht man nicht heiraten :)

    Wir brauchen einen Repräsentanten für den Termin bei VFS. VFS schreibt in dem Fall brauchen sie ein "power of attorney". Die DBM schreibt auf Englisch auch "power auf attorney", auf deutsch jedoch nur "schriftliche Vollmacht".

    Muss die Vollmacht also notarisiert sein, oder reicht einfach selbst unterschrieben mit Ausweiskopie?

    Die DBM legt aber nicht fest, wie die vollmacht auszusehen hat. denn das VFS nimmt die Dokumente entgegen oder gibt sie wieder raus.


    VFS schreibt:


    Quote

    You can opt to have a representative file the application on your behalf. In such cases the representative must present a written and signed power-of-attorney of the document owner as well as a copy of the ID of the document owner.


    Daraus muss man nicht unbedingt lesen, dass es eine notarisierte (und im Fall von D legalisierte) Vollmacht sein muss.


    Daher einfach mal beim VFS nachfragen, ob eine nicht notarisierte POA reicht...


    (Man kann jetzt darüber streiten, ob eine POA generell die Einschaltung eines Notars meint. Das denke ich aber nicht)

    Ich warte jetzt einfach mal ab, was passiert und werde nichts weiter unternehmen.

    Jetzt hat Barclay ohne Aufforderung eine Antwort nachgeschoben:


    Sinngemäß:


    1 ) ich könnte nur auf die double Platinum Karte umsteigen (99Euro/Jahr)

    2 ) wenn ich die neue kostenlose Barclays Card haben will, müsste ich meine jetzige kündigen, 6 Monate warten und kann dann erst die neue (kostenlose) Barclays Card beantragen ...


    Mein Kommentar:

    Falls ich die Barclays Karte kündige, werde ich die auch nicht nach 6 Monaten wieder beantragen ... dann bin ich endgültig raus dort.

    Nach dem Urlaub werde ich sie fragen, warum ich überhaupt eine andere Karte bekommen soll.. denn wie ich sehe gibt es mein Kartentyp immer noch..

    .. ich habe jetzt bei Barclay nachgefragt und gebeten mir die Karte zu lassen. Es ist ja nur geändert worden, dass man 2 Euro Gebühren bezahlen muss wenn man bei der 100% Rückzahlungsoption bleibt und Barclay die Rückzahlung vom Konto einzieht.


    Antwort: Diese (jetzt neue) Karte steht für Bestandskunden nicht zu Verfügung.


    Sie wollen also die Bestandskunden zwingen, auf eine Karte mit Gebühren umzusteigen.


    Ich warte jetzt einfach mal ab, was passiert und werde nichts weiter unternehmen.

    You can send up to 50,000 PHP via InstaPay. For larger amounts, please use PESONet.


    Hoffe es ist jetzt klar

    mir nicht, sorry


    Wenn ich per wise eine Überweisung mache, werde ich doch nicht gefragt, ob ich das mit InstaPay oder PesoNet machen soll? Das soll wise doch mit sich selbst ausmachen...