Posts by hge

    m Februar 2024 hieß es zuerst von der Botschaft Manila, dass bis August 2024 der Buchstabierfehler in der Geburtsurkunde behoben ist. Auf meine Frage, ob das ein schlechter Scherz ist, hieß es nein, aber für ein wenig "extra unter der Hand" kann man dafür sorgen, dass ihr Antrag in der Prioritätsliste steigt. Also noch mal 1-2 Scheine draufgelegt und es ist trotzdem nicht schneller vorangegangen ... es wurde sogar immer schlimmer.

    Willst du uns hier veräppeln?


    Ich nehme an, es geht um die philipp. Geburtsurkunde:

    1 ) Die DBM kann sich überhaupt nicht um die Berichtigung von philipp. Geburtsurkunden "kümmern", weil die in die Hoheit von philipp. Behörden fällt.

    mir wäre das auch vollkommen neu, dass die DBM hier ihre Hilfe anbietet.

    2 ) und mit "ein paar Scheinen" drauflegen geht bei der DBM überhaupt nix; das würde dort als Frechheit angesehen

    Einen Monat später kam dann eine spöttische Email von ihr, dass ich die Dokumente wieder abholen soll, weil das Oberlandesgericht diese nicht mehr legalisiert, sondern jetzt alles nur noch über die Botschaft in Manila läuft.

    .. das OLG hat noch nie philipp. Geburtsurkunden legalisiert... ich nehme an, es geht um das Befreiungsverfahren. Ja, die verlangen jetzt ein legalisiertes BC und Cenomar .. nachlesen auf der DBM-Seite wie das funktioniert.

    Ein BT-Abgeordneter hatte im Abgeordnetenwatch geantwortet, dass wegen Putins krieg keine Zeit für das Thema war....

    ... diese Aussage von mir war natürlich ironisch gemeint... so ein kleines Gesetz hätte man auch im Omnibusverfahren mit durchbringen können .... zumal es eine nur relativ kleine Zahl von Leuten (oder Wählern) betrifft. Die meisten Deutschen wissen ja überhaupt nicht, dass es solch eine Regelung gibt, dass A1 vor FZ Pflicht ist. Hätte also niemanden aufgeregt...


    Omnibusverfahren – Wikipedia

    es wäre ziemlich naiv zu glauben, dass eine partei mit nur 55 sitzen ihre eigenen ideale im bundestag durchsetzen kann.


    Nun ja, in den letzten Ampeljahren waren 3 Parteien an der Macht, die - wenn sie gefragt wurden - generell für die Abschaffung dieses A1 vor Einreise waren.

    "Leider" waren die aber in ihrer Amtszeit mit anderen wichtigen Dingen beschäftigt, sodass es nie zum Antrag gekommen ist.

    Ein BT-Abgeordneter hatte im Abgeordnetenwatch geantwortet, dass wegen Putins krieg keine Zeit für das Thema war..... ich habs, glaube ich , hier irgendwo verlinkt.

    das muss man den Linken lassen: die haben sich lange Zeit als einzige Partei kritisch gegenüber des Sprachnachweises vor Einreise geäußert oder kleine Anfragen gestellt. Federführend war da Sevim Dagdelen.. die auch regelmäßig Anfragen zu den früheren hohen Ablehnungsquoten bei Schengen Visa hingewiesen hat. Die Frau ist aber zur BSW gewechselt und daher heute nicht mehr im BT.

    Gerade erst gesehen:


    Bezüglich Wohnsitznachweis deiner Partnerin hast du sicherlich Cedula und die Stromrechnung. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass das vom Standesamt anerkannt wird. Im Zweifelsfall wird der Standesbeamte auf die Homepage der deutschen Botschaft Manila schauen und dort wird als Wohnsitznachweis nur das "community tax certificate" aufgeführt.



    CTC (Community Tax Certificate) und das Cedula (oder sedula) sind das gleiche:


    Community Tax Certificate - Wikipedia


    Viele lassen sich eine Barangay Clearance geben. Ich habe keine Erfahrung damit, es sieht aber so aus, als ob viele Standesämter das anerkennen.


    Problem ist dabei, dass die Philippinen kein Meldewesen haben und daher Ersatzdokumente herhalten müssen. Stromrechnung habe ich noch nie gehört, dass die verlangt wird. (will das aber nicht ausschließen). Würde aber auch nur zutreffen, wenn die Rechnung zufällig auf die Antragstellerin ausgestellt ist.

    ll diese Dokumente waren ja schon vor der Eheschließung vorgelegt worden - dann nochmals beim Eintragen der Heirats ins Deutsche Stammbuch und wiederum in das Schengen-Visum welches meine Frau in 2024 bekommen hat.

    Natürlich war das alles noch vor der Umstellung auf "legalisierte" Dokumente, die man jetzt bringen muss.

    ABER ... Sie können wohl kaum die Ehe vor über 10 Jahren von mir und meiner Frau anzweifeln. Wozu also nochmals all die Dokumente?

    Gibt es da keine andere Möglichkeit? Also wieder Reinkultur der deutschen Bürokratie?

    DAs ist ja ein Sonderfall und hat nix mir dem Standardfall (heirat danach Beantragung FZ) zu tun..


    Deine "deutsche Heiratsurkunde", ausgestellt von deinem deutschen Standesamt muss ohne Überbeglaubigung von der DBM anerkannt werden. Ist ja von einer deutschen Behörde ausgestellt.


    Oder hat man da eine Chance wenn man die Visa-Stelle direkt anschreibt? Mit der deutschen Heiratsurkunde als Anhang?


    Wie es jetzt mit der Geburtsurkunde aussieht, kann ich nicht sagen. Ich vermute, du hast noch die urkundengeprüfte Geb-urkunde (also mit dem Vermerk der DBM, dass sie geprüft wurde) ) .. Ich denke zwar, dass die ausreicht. Hier solltest du aber nachfragen!


    Ist aber möglich, dass sie ein frisches Cenomar/CEMAR haben wollen.. dann müsste das aber legalisiert werden.


    Du solltest die DBM anschreiben , deine Situation schildern, erwähnen alle dokumente die du hast und fragen, was sie jetzt für euren Fall an Dokumenten sehen wollen.

    Jetzt haben die (neuen) Linken eine kleine Anfrage gestartet:


    Drucksache 21/56


    Insbesondere weist die Linke darauf hin, dass die Kosten laut EU für den Sprachkurs nicht höher als 460 Euro liegen sollten


    Quote

    Inwiefern verweisen die Bundesregierung oder deutsche Stellen auf die Möglichkeit des Besuchs von Sprachkursen der Goethe-Institute zum Er
    werb der beim Ehegattennachzug geforderten Deutschkenntnisse, und wenn ja, wie ist das damit vereinbar, dass jedenfalls in den Haupther
    kunftsländern die dafür von den Betroffenen aufzuwendenden Kosten über der vom EuGH für zumutbar erachteten Summe liegen (siehe Vorbe
    merkung der Fragesteller, berücksichtigt werden müssen auch Kosten für Anfahrtswege und Übernachtungen; auch unter 460 Euro liegende Kosten können nach Auskunft der Bundesregierung unzumutbar sein (Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/13600), der EuGH hat offengelas
    sen, bis zu welcher Summe er entsprechende Kosten noch für zumutbar erachten würde).

    . max 460 Euro ? mE im Fall der Philippinen nicht zu schaffen, wenn die Gesamtkosten (Unterkunft, Anreise) berücksichtigt werden sollen.

    Kann jetzt nur für Österreich sprechen, nehme aber an, dass das die DBM genauso handhabt.

    Die DBM verlangt doch seit einiger Zeit nicht mehr die Vorlage oder Reservierung eines Tickets. Steht auch nicht mehr in den Reqs.


    Schengen Visa - Auswärtiges Amt


    Allerdings gehe ich persönlich bei Einladung von Verwandten, bei denen ich sicher bin, dass sie ein Visum bekommen tatsächlich so vor, dass ich zuerst das (günstige) Ticket kaufe und danach alles ausrichte. VE, Antrag, Appointment VFS, Flüge zu VFS zur Beantragung ... das ist einfacher als zuerst ein Visum zu beantragen.


    Bei einem unsicheren Antragsteller kann man das sicherlich nicht so machen.. dann muss man zuerst das Visum beantragen und danach erst das Ticket kaufen.. oder alternativ ein Ticket mit einem solchen Tarif kaufen, dass es möglichst kostenfrei storniert werden kann.

    Aber auf der speziellen Seite für diese Legalisationen wird gar kein CEMAR angeboten. Siehe Screenshot.

    Es wird das Cenomar angefordert... falls die Ehe (schon) im Heiratsregister eingetragen ist, wird dann das CEMAR erstellt ... falls nicht kommt ein Cenomar heraus.


    Ich habe jetzt keine Ahnung, wie lange es dauert bis dass eine Heirat im PSA eingetragen ist. Deine Heirat war Anfng März...könnte jetzt schon eingetragen sein. Deine Frau könnte in einer nahen PSA Branch mal nachfragen.. wenn möglich.

    Ich werde das Ehefähigkeitszeignis abholen und auf den Philis legalisieren lassen. Und dann? Cityhall?

    Ich vermute du meinst das richtige.. aber "legalisieren" ist der falsche Ausdruck...


    Hier steht wie es geht:


    Familienangelegenheiten - Auswärtiges Amt


    Unterpunkt: Konsularische Bescheinigung über die Ehefähigkeit


    Diese Bescheinigung muss du mit anderen Dokumenten beim zuständigen LCR (municipal) vorlegen, um die Marriage License zu erhalten.

    Christy (so heißt meine Holde) beantragt die PSA Dokumente

    Ihre legalisierte Geburtsurkunde
    Heiratsurkunde
    Annullmentdokument

    1 ) Beim PSA bestellte Urkunden sind erst mal nicht legalisiert... sie werden erst später vom DFA-OCA mit einer Apostille versehen und das OCA sorgt auch dafür, dass die Urkunde bei der DBM legalisiert wird; der Prozess ist beschrieben bei der DBM ... link ist bekannt.


    2 ) Anullment Dokument kann nicht auf diese Weise legalisert werden; der Prozess bezieht sich nur auf Personenstandsurkunden (BC,Heiratsurkunde,Cenomar,Cemar)

    Wenn ich das richtig sehe, wurden philipp. Gerichtsurteile (Anullment) auch immer nur mit Übersetzung ohne Beglaubigung deutschen Behörden vorgelegt .. Ich kann es leider mangels eigener Erfahrung nicht 100% sagen. Jedenfalls beim OLG Köln lese ich nichts darüber, dass ein Gerichtsurteil legalisert werden muss.

    habe gerade mal einen Erstantrag AE (irgendeiner Stadt) reingeschaut:


    da steht:


    Quote

    Ich beantrage die Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU/Duldung für (weitere) ______ Tage/Monat(e)/Jahr(e).


    dort auf jeden fall 3 Jahre eintragen !

    Meine ABH sagt explizit zum Verfahrensablauf beim Nachzug eines Elternteils zu minderjährigen Deutschen:

    Nun ja, das haben wir hier öfters erlebt. Manche ABHs haben ihre eigenen 'Hausregel" . Ob die von einer Anweisung des BMI oder sonstigen vorgesetzten Stelle abgedeckt sind, weiß ich nicht .



    Die avwv_aufenthg (vom BMI) sagen:


    28.1.6

    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung i. d. R. auf drei Jahre zu befristen. Hiervon ab
    weichend ist eine Befristung auf nur ein Jahr angezeigt, wenn Restzweifel bestehen (unter
    halb der eine Ablehnung des Antrags recht
    fertigenden Schwelle), ob die Eheschließung nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des ausländischen Ehegatten geschlossen wurde (so genannte Scheinehe, siehe hierzu Nummer 27.1a.1.1.2 f.). Soweit entsprechende Zweifel am Vorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraus
    setzung bestehen oder Obdachlosigkeit droht, ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächst nur für ein Jahr zu erteilen.



    Zweifel dürfte im Fall vom Zuzug zum deutschen Kind ja nicht aufkommen. Jedenfalls auf dieser Schiene kann man argumentieren.

    Bei deiner Freundin wird's ein bisschen kompliziert. Sie muss eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, die auf mehr als zwölf Monate befristet ist, also min. 1 Jahr und 1 Tag.


    Die Länge der ersten AE soll idR 3 jahre betragen. Davon abweichen darf die ABH erst, wenn sie zB beim Ehegattennachzug Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Ehe hätte oder argwöhnt, dass die familiäre Gemeinschaft mit dem deutschen Stammberechtigten nicht hergestellt werden soll. Letzteres ist zwar bei Ehegattennachzug denkbar aber beim Zuzug zum eigenen deutschen Kind sehr unwahrscheinlich.

    Auch gibt es ABHs, die bei Weigerung zum Integrationskurs nur einjährige AEs erteilen.. Das dürfte dann aber nur die Verlängerung betreffen, denn kurz nach der Einreise ist es ja durchaus denkbar, dass bei Beantragung der ersten AE noch kein I-Kurs angetreten wurde. Zumal die Verpflichtung zu I-Kurs ja auch praktischerweise erst bei Beantragung der ersten AE passiert.. aber das kann unterschiedlich in den einzelnen ABHs gehandhabt werden.


    Wichtig ist, dass man bei Antragstellung explizit 3 Jahre beantragt; dann kann man bei Vergabe einer nur einjährigen AE Widerspruch einlegen... dann muss die ABH sagen, warum sie nur eine AE für 1 Jahr ausgestellt hat.