Posts by hge

    Einfach ein paar Pesos regular load mit gCash auf die SIM Karte laden. Der ist dann genau ein Jahr gültig.


    Bei smart/globe usw. kannst Du über die entsprechende App die Gültigkeitsdauer einsehen.

    Leider kann ich mich mit der Globe/APP nicht mehr einloggen, so dass ich das expiration-Date sehen kann.


    Dazu kann ich bei GCash auch nicht einfach "Load" auf die SIM-Karte laden sondern muss immer vorgefertigte Pakete kaufen, die dann xGB und yCalls und zSms beinhalten ... das mache ich jetzt ab und zu und hoffe, dass dadurch die SIM-Karte noch weiter in Betrieb bleibt.

    Hallo,

    Ich vermute, dass andere auch mit dem Thema Erfahrungen haben.


    Da wir auf den Philippinen ein Haus haben , müssen regelmäßig Rechnungen dort beglichen werden. Elektro Bill, Water Bill etc.


    Ich hatte mir vor 2 Jahren ein fully verified account bei GCash zugelegt. Während eines längeren Aufenthalts. Das ging damals ohne ACR-Card und nur mit meinem deutschen Reisepass. (Ob das heute noch geht, weiß ich jetzt nicht.)

    Damit habe ich dann auch in den nachfolgenden Aufenthalten immer Bills bezahlen können.


    Zurück in D geht das solange gut, bis das GCash bemerkt, dass man nicht mehr auf den Philippinen weilt.

    Sie fordern dann eine Verification über SMS; so wie ich das sehe alle 90 Tage.


    Ich habe meine sim-card von Globe noch eingelegt, aber deaktiviert. Ich habe kein Roaming Tarif, der auch ziemlich teuer ist.

    Bisher ist es mir aber immer gelungen nach Ablauf der 90 Tage, diese sim-card kurz zu aktivieren um dann von GCash den Verification-Code als SMS zu erhalten.

    Heute z.B. war das der Fall; jetzt kann ich wieder die folgenden 90 Tage GCash nutzen.


    Vielleicht gibt es noch andere Vorgehensweisen... ???


    GCash lässt sich ja wunderbar von wise in Sekundenschnelle aufladen; daher kann man sehr schnell damit auf Rechnungen reagieren.

    Deutsche Urkunden müssen in DEU Apostolliert und dann noch vom phlippinischen Konsulat in DEU legalisiert werden.

    Die deutsche Apostille nutzt nichts, da D und die Philippinen gegenseitig diese Apostille nicht akzeptieren. (Philippinen sind zwar im Haager Apostillenclub, D hat aber einspruch eingelegt)


    D.h. die Geburkunde muss über-beglaubigt werden (durch Landgericht oder Regierungspräsident, das StA fragen wer zuständig ist) und dann durch das philippinische Konsulat legalisiert werden..

    alles richtig ... aber die Mutter ist deutsche; wenn das Kind geboren wurde, als sie schon die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, wäre es Kind eben auch nur deutsch und nicht philippinisch. Das sollte mal als erstes geklärt werden: Geburtsdatum des Kindes und Einbürgerungsdatum der Mutter ...

    um eine exit clearance zu beantragen. Was da bei 18 Jahren Overstay rauskommt, vermag ich nicht zu sagen

    Ich habe die KI mal befragt .. bei aller Vorsicht bei Antworten der KI scheint mir diese hier nicht ganz realitätsfern:


    allein die Überziehungsstrafe wäre dann 18x12x500 = P108,000.00

    dazu die nachzuholenden Visa-Extension-gebühren .. ich nehme mal als Mittel pro 2 Monate P5000 : 18x6x5000 = P540,000.00

    (die expats sollten mich berichtigen, was die extension-gebühren angeht, kenn ich mich nicht so aus)


    Dann wären wir schon bei ca. P650,000.00 ; also es geht auf 10.000 Euro zu ....


    Da lohnt wahrscheinlich schon ein RA, der mit der immigration etwas aushandeln kann.. wenn das dann überhaupt geht.

    Ja, das habe ich ihnen auch gesagt, aber selbst davor haben sie Angst das sie gemeldet werden. Auch wenn die Botschaft sie nicht melden sollte, besteht die Furcht das wenn sie neue Pässe beantragen irgendwo jemand das trotzdem gemeldet bekommt und sie auffliegen.

    Das macht die DBM nicht ... keinesfalls! Und ich wüsste auch nicht, wer (von deutscher Seite) das sonst melden sollte.

    Sie möchten gerne versuchen zu fragen ob sie die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen können, aber das wird vermutlich nicht rückwirkend anerkannt werden, oder?


    Wie bereits mehrfach erwähnt: wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch die philippinische Staatsangehörigkeit hatte, dann sollte die beiden auch die philippinische Staatsangehörigkeit von Geburt an haben . Als Dokumente sollte beigebracht werden: Geburtsurkunde von allen Beteiligten und die Einbürgerungsurkunde der Mutter. daraus sollte hervorgehen, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft erst nach der Geburt der beiden erhalten hat.


    Falls also ein philipp. Pass ausgestellt werden kann , sollte es auch keinen Overstay gegeben haben. (wobei man hier auch juristisch argumentieren könnte, dass ein phil. Pass gar nicht nötig ist, da sie die ph. Staatsangehörigkeit per Geburt erlangt haben. Aber als Nachweis macht sich der Pass eben besser).



    Falls die philippinische Staatsangehörigkeit nicht nachzuweisen ist, wird man am Besuch der immigration nicht vorbei kommen, um eine exit clearance zu beantragen. Was da bei 18 Jahren Overstay rauskommt, vermag ich nicht zu sagen. Das können die Expats hier wohl eher abschätzen.

    Aber noch einmaöl betont, handelt es sich nicht um eine autonome Rechtssetuzung, sonder lediglich um einen Akt, der die einheitliche Anwendung von Bundesrecht in den Ländern sicherstellen soll.

    Auch wenn die AVV von 2009 diejenige ist, denen die staatlichen Organe zugestimmt haben, denk ich nicht, dass diese Visum-Handbücher irrelevant sind. Sie verstehen sich als Ergänzung zu früheren Verwaltungsvorschriften. Es gibt sogar schon ein Handbuch von Februar 2026, indem der Wegfall der Remonstration erwähnt ist:


    visumhandbuch-data.pdf


    Natürlich sind Verwaltungsvorschriften und Handbücher keine gesetzlichen Grundlagen. Vor den Gerichten zählt einzig und allein der Gesetzestext


    Ich denke aber auch, dass wir hier den Faden nicht überspannen und uns nicht in juristischen Detauldiskussionen verlieren sollten

    stimme ich dir zu .. aber manchmal macht es Spass :)

    Du verweist auf eine andere - inhaltlich aber im Wesentlichen gleiche Quelle, nämlich das Visumhandbuch, während TanduayIce sich auf die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufhG bezieht.

    Sehe ich nicht so: die AVV ist von 2009, während das VisumHandbuch von 2025 ist. Ich denke doch, dass die Visa-Entscheider jeweils mit den neuesten Anweisungen arbeiten müssen. Und im neusten Handbuch kann ich nicht mehr das "kann" entdecken. Und somit sind die 2 Aussagen in den 2 Quellen mE nicht deckungsgleich. Wie vom Vorposter erwähnt, kann sich die eventuelle Nichtausstellung dieses Visums nur darauf beziehen, dass die Voraussetzungen (Dokumente etc) nicht beigebracht werden; wenn aber die Voraussetzung stimmen, ist das Visum keine Ermessenssache mehr, wie man aus der AVV von 2009 möglicherweise schließen könnte. Das neue Visum-Handbuch ist an dieser Stelle klarer!

    Im neuen Visumhandbuch (April 2025) ist es wie folgt formuliert:


    Quote

    Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen von Art. 6 GG ist dem personensorgeberechtigten Elternteil bereits vor Geburt des Kindes ein Visum zu erteilen, wenn feststeht, dass das Kind mit der Geburt durch Abstammung von einem deutschen Staatsangehörigen oder durch Geburt in Deutschland von einer ausländischen Mutter, die sich bereits in Deutschland aufhält, ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wird. Der schwangeren Mutter ist ein Visum auszustellen (im Hinblick auf die Reisefähigkeit idR zwischen dem 4. und 7. Schwangerschaftsmonat), wenn die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

    .. hier heißt es also : [...] ist [....] zu erteilen [...] Ich sehe da jetzt kein "kann" mehr. Natürlich sind die Voraussetzungen dazu nachzuweisen ; aber wenn die erfüllt sind, ist mE kein ermessen mehr möglich.

    Welche Optionen haben wir?

    Vermutlich sollten wir die ABH erst einmal per Brief kontaktieren? Auf welche Paragraphen oder Inhalte sollten wir dabei Bezug nehmen?

    Ich denke nicht, dass man das mit aller Macht beschleunigen kann.


    Eine einfache Nachfrage würde zunächst mE zunächst mal reichen mit dem Hinweis, dass der Antrag ja schon im Oktober 24 eingereicht wurde.


    Ob ein Anwalt letzten Endes eine Beschleunigung erreichen kann, ist mE ungewiss..

    Wenn eines der Beamten sagt dass du am OLG nicht rankommst dann ist das falsch.

    Nochmals:


    Bei gleichgeschlechtlicher Ehe gibt es kein Befreiungsverfahren. Das wird auch das StA wissen.. falls es das dennoch probieren sollte, wird es vom zuständigen OLG einen "Einlauf" bekommen.


    Grund dafür ist super einfach: Beim Befreiungsverfahren wird geprüft, ob die Eheschließung auch nach den Kriterien des Heimatlandes des Ausländers gültig ist um sogenannte hinkende Ehen zu vermeiden. Da es aber auf den Philippinen keine gleichgeschlechtliche Eheschließung gibt, kann man auch nichts prüfen. Die Ehe ist dann eben hinkend und es wird nur deutsches Recht angewendet.

    Dass eine vor einem philippinischen Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung noch legalisiert werden müsste, ist mir neu.

    .. weil diese EV rein förmlich in D keine Rechtsgültigkeit hat.. Das hätte sie nur durch eine Legalisierung der DBM, die aber nicht jeden philippinischen Notar kennt und daher eine Überbeglaubigung durch das RTC verlangen würde . (so wie das in D üblich ist).. aber wie bereits festgestellt, wird die DBM das ohnehin nicht machen ., da die Legalisierung zur Zeit auf Personenstandsurkunden fokussiert ist.


    Aber du hast Recht damit, das früher solche einfachen EVs von dem philipp. Notar "an der Ecke" in D akzeptiert wurden oder vielleicht auch noch werden.


    Wenn die EV vor der DBM abgegeben wird hat man diese Probleme nicht. Denn die DBM hat (deutsche) Notarfunktion und ist somit direkt in allen deutschen Behörden rechtsgültig.


    Wichtiger Nachtrag:


    Die DBM hat sich in einem internen Schreiben verbeten, solche EVs zum Familienstand auszustellen und darauf verwiesen, dass diese EVs auch nach Einreise vor dem StA abgegeben werden kann! (Ich vermute, das war denen zu viel geworden.. vor allen Dingen, da die Legalisation des Cenomar solch ein EV mehr oder weniger überflüssig macht). Aber ich denke, die DBM wird die EV trotzdem noch ausstellen.

    Quote

    Wollte das Standesamt bei uns auch sehen. Deine Verlobte soll einfach zu einem beliebigen Notar gegen, der macht das i.d.R. sofort zum mitnehmen, kostet auch nicht viel.

    Das geht natürlich.. aber der TS muss beim StA klären, ob dieses notarisierte Pamflet dann auch unbeglaubigt akzeptiert wird.


    Der normale Weg wäre der: EV beim Notar > Überbeglaubigung durch RTC (Regional Trial Court) > Legalisierung durch DBM Legalisierung (wird aber nicht funktionieren)..


    In früheren Zeiten wurde die einfach notarisierte EV akzeptiert.. aber es ist nicht sicher, dass das weiterhin so ist.



    Wichtig:


    Ich sehe gerade mein früheres post: diese EV kann auch vielerorts nach Einreise unmittelbar vor der Hochzeit vor dem StA abgegeben werden.

    Das wäre der einfachste Weg! Beim StA mal fragen ....

    Befreiungsverfahren

    Quote

    ibt es hierzu tatsächlich irgendwelche Quellen oder Erfahrungsberichte? Das wäre ja perfekt, würde alles noch ein bisschen verkürzen und einfacher für uns machen. Würde auch erklären warum mein Standesamt das OLG mit keinem Wort erwähnt hat. Ich bin auch naiver weise davon ausgegangen das ich den Termin beim Standesamt vornehme, den ganzen Wisch mitbringe und dann direkt das Formular bekomme für den Visumsantrag für die DBM.

    zb hier (OLG Köln)


    allgemeiner-teil_august-2025.pdf

    Seite 13 !


    aber es liegt allein am Standesbeamten, welche Dokumente er von euch verlangt. Wenn er drauf besteht, kann man nix dagegen machen.


    _______________


    eidesstattliche Versicherung:

    Quote

    Genau, dann ist es ja wieder nicht so wie gefordert... verrückt das Dinge gefordert werden die nicht machbar sind. Ich hoffe mein Standesamt sieht das ein. Ich wohne in einer Großstadt und hoffe auf Einsicht und Erfahrungswerte.

    .. ich bin sicher, dass diese Vorgehensweise (EV bei der DBM) das StA akzeptieren würde.

    Dann verstehe ich nicht ganz wieso da ueberhaupt die ABH involviert wird? Also wenn die quasi nix pruefen, warum braucht man deren OK?

    Das schreibt das AufenthG so vor, dass dieses Visum zustimmungspflichtig ist .. ob es Sinn macht, sei dahingestellt.

    Vaterschaftsanerkennung ist ja bei uns kein Thema gewesen, denke weil eben verheiratet.

    sorry, hatte ich vergessen.

    Also, kurz gefragt: Wie lange kann sowas dauern?

    Der berühmte Blick in die Glaskugel ... hängt von Parametern ab : zB Auslastung der ABH usw..

    Und: was prueft denn die ABH ueberhapt in diesem Fall?

    Wenn das Kind deutsch ist, dann wird nichts geprüft. Weder Einkommen noch Wohnsituation spielen eine Rolle. Die Papiere selbst wurden ja schon von der DBM geprüft. (VA, Mutterschafts-Pass)..

    Und: macht es Sinn die ABH zu kontaktieren um den Prozess ggf. beschleunigen zu koennen?

    Wenn es wegen der Schwangerschaft eng wird (flugfähig) .. sollte man dies schon machen.