Posts by hge

    Kann mir jemand dabei helfen gegen Bezahlung natürlich dass meine Freundin aus den Philipinen wenigstens für 1 mal nach Deutschland zu mir zu Besuch kommen kann 1 Monat würde reichen

    Stell doch einfach deine Fragen hier...


    Bezahlung ist nicht nötig... Siehe dir das Merkblatt der DBM an und stelle die Papiere Schritt für Schritt zusammen


    Schengen Visa - Auswärtiges Amt


    Antrag, Pass, VE, Einladungsschreiben (schreibst du an die DBM, dort begründest du wie und wo kennengelernt und warum du sie einlädst ..., RKV) Dann überlegt ihr zusammen ein Schreiben, wo ihr Gründe für Rückkehr nach der Reise aufführt.. alles was euch einfällt .. sollte nur der Wahrheit entsprechen..


    Dann Termin beim VFS machen und Antrag abgeben.... und dann nur warten ...

    Da drängt sich die Frage auf, was dahintersteckt.

    Für mich drängen sich da auch Fragen auf...


    Vor einiger Zeit gab es einen offiziellen Bann der philipp. Regierung für AU-Pairs für Deutschland (bzw. auch für andere eu-Staaten) . Das wurde dann vor ein paar Jahren wieder aufgehoben.


    Wenn die philipp. Regierung AU-Pair für D verhindern will, warum greift sie dann zu dem Trick, die Verträge nicht mehr zu legalisieren ? Sie könnte ja auch einfach wieder einen Bann aussprechen, dann wäre die Sache klar.

    Ich habe gerade mal beim Konsulat von Copenhagen und Oslo reingeschaut, die haben in der Richtung keine Beschränkung.


    Soweit ich erinnere, gab es damals Probleme weil die Au-Pairs ja hier Geld verdienen und das dann aus philippinischer Sicht als illegale Arbeit gesehen wurde. deswegen wurde trotz Visum die Ausreise verweigert.. Schade, dass jetzt die "Policy-issues" nicht weiter ausgeführt werden.

    steht das nicht unter Punkt 3 dass man vorsprechen soll? Bzw. eine Vertrauensperson hinschicken soll?

    richtig..


    Aber das kann ja doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein.. nicht jeder hat eine Vertrauensperson in MNL rumlaufen.


    Die Gebühren für OCA werden per Landbank bezahlt.. dann persönlich die Gebühren für Kurier und Legalisation (DBM) über Vertrauensperson. Was für ein Chaos ... Ob der dort angesprochene Kurier auch nach D schickt, kann ich im Punkt 3 nicht entnehmen. Meist geht es nur an eine inner-philippinische Adresse, weil man davon ausgeht, dass der Antragsteller (meist) auf den Philippinen sitzt. Aber ich kann mich irren....


    Ich habe letztens vom PSA Dokumente bestellt, die wurden mir innerhalb weniger Tage durch DHL zugestellt. Das konnte ich alles Online von D aus bewerkstelligen.. Das heißt das PSA schafft es, dies zu bewerkstelligen.. Verfahren ist zwar nicht ganz einfach, aber zu schaffen....

    Laut dem Text muss man nun selbst zur Botschaft.

    Das kann ich aus dem Text nicht rauslesen ...


    Kurz: man bestellt beim PSA-Serbilis die Urkunde und lässt sie an DFA-OCA schicken ...


    Von dort bekommt man Anweisung, wie die weitere Bezahlung für die Überbeglaubigung (vom DFA-OCA) und die Legalisation der DBM zu machen ist .. über LandBank.. die Urkunde geht nach der Legalsation wieder an die DFA-OCA zurück.


    Danach müsste DFA-OCA die Urkunde an die angegebene Kontakt-Adresse per Kurier schicken ...

    dieser letzte Schritt ist etwas unklar ausgedrückt. Vielleicht mal eine Nachfrage an die DBM stellen, ob das DFA-OCA die Urkunde auch nach D schicken kann..

    ch verstehe nur die Unterschiede jetzt nicht, beim FZ Visum soll ein Termin bei VFS Global stattfinden,

    für ihr Heiratsvisum ein Termin auf einer anderen Webseite, aber auch dort lässt sich Kindernachzug auswählen....

    Antrag bei VFS Global wird nur gestellt, wenn das Kind später einreisen soll.


    Wenn das Kind zusammen mit der Mutter einreisen soll, dann werden beide Termine bei der DBM gemacht.

    Sollte das über das Terminsystem nicht möglich sein, dann die DBM anschreiben und um Verlegung beider Termine an einem Tag bitten.

    st das wirklich korrekt und ausreichend? Wird dann bei Visa Vergabe ihre Tochter einfach mit in ihr Heiratsvisum mit aufgenommen?

    Nein, für jedes Familienmitglied muss ein eigener Antrag gestellt werden !


    Die Angabe der Kinder im Antrag der Mutter ist natürlich richtig.. vor allen Dingen wenn die Kinder vorerst nicht mit einreisen sollen. Ist hier ja nicht der Fall.. Antrag auf FZ zu einem Elternteil..


    Die VE kann allerdings mit der VE der Mutter erledigt werden.. dort kann man minderjährige Kinder eintragen.

    Wenn ich schon das Geld für einen vereidigten Übersetzer in die Hand nehme, kann ich auch die 50 Euronen für die Beglaubigung und Überbeglaubigung (vorher noch investieren) und bin für alle Eventualitäten "on the safe side".

    Ich gebe dir vollkommen recht.

    Aber offenbar hat der TS Schwierigkeiten, den "rechten" Weg" zu finden um diese Legalisation des Scheidungsurteils vornehmen zu lassen. (Ich vermute er stellt die falschen Fragen an die falschen Behörden ...)


    Auf der anderen Seite sollte man sich fragen, wer denn auf den Philippinen das Scheidungsurteil überhaupt sehen will; da fällt mir adhoc nur das CFO ein. Für die Marriage License wird ja meist nur das Legal Capacity der DBM gefordert, die das aus dem deutschen EFZ erstellt... Für das CFO muss das Scheidungsurteil nicht legalisiert sein...

    Wenn du auf den Philippinen heiraten willst, geh zu deinem StA und lass dir ein EFZ ausstellen.

    Die werden dir sagen, was du dafür alles brauchst... dieses EFZ wird von der DBM in ein konsularisches EFZ umgeschrieben, dass bei der Anmeldung der Marriage License im Municipal (LCR) akzeptiert wird.


    Ansonsten: für die Philippinen ist meist nur eine einfache Übersetzung des Scheidungsurteils nötig. (zB bei CFO) Am besten von einem vereidigten Übersetzer... das ist alles und du kannst dir den ganzen Vorbeglaubigungsquatsch sparen....


    Apostille funktioniert zwischen D und Philippinen nicht.. kannst du vergessen.

    Um mal pragmatisch zu bleiben:


    Wenn in D geheiratet werden soll:


    Nichts machen.. die Scheidung wird natürlich in D anerkannt und somit kann er die Filipina nach dem Befreiungsverfahren hier heiraten..


    Wenn auf den Philippinen geheiratet werden soll:


    Dann eine einfache Übersetzung des Scheidungsurteils anfertigen lassen und die Verlobte sollte mal in das Municipal gehen, wo die Marriage License beantragt werden soll. Dort sich erkundigen, welche Papiere sie braucht um zu heiraten und ob das Scheidungspapier ausreicht ..... dann hat man es verbindlich.

    Die Einschränkung hinsichtlich des Antragstellers ist schon länger, ich glaube seit 2018, in Folge der Rechtsprechung des Supreme Court überholt. Mit anderen Worten, Auslandsscheidungen zwischen einem philipinischen und einem ausländischen Partner können auf den Philippinen inzwischen auch dann anerkannt werden, wenn der philippinische Partner (oder beide) die Scheidung beantragt haben.

    .... das ist bei den OLGs offenbar noch nicht angekommen. Ich hatte diesbezüglich mal vor längerer Zeit das OLG Köln angeschrieben, sie haben mir geantwortet, es läge diesbezüglich keine Änderung vor ... ist aber für den Fall des TS jetzt nicht entscheidend.

    Sorry, aber was Du hier vorträgst ist ziemlich konfus.

    richtig ... :)


    Bei Urkunden muss man immer sehen, wem man etwas vorlegen muss:


    Für das EFZ , das du beim deutsche Standesamt beantragst, wirst du keine Beglaubigung brauchen. Denn deutsche Urkunden sind deutschlandweit ohne Beglaubigung behördlich anerkannt.


    Wenn es darum geht, die Urkunde einer ausländischen Behörde vorzulegen, muss die Urkunde durch die Botschaft des Ziellandes legalisiert werden .. und das ist (meist) nur möglich wenn sie durch eine örtliche Behörde vor beglaubigt wurde. *) Meist ein Landgericht oder ein Regierungspräsidium.. musst du erfragen, am besten bei der Behörde, die die Urkunde (also das Scheidungsurteil) ausgestellt hat. Es muss meist auch eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers angefertigt werden, sonst kann ja auf den Philippinen niemand das Scheidungsurteil lesen.


    Falls du in D heiratest, wirst du das alles nicht nötig haben ... (vielleicht fürs CFO, aber dann nur eine einfache Übersetzung des Scheidungsurteils) nur fürs Protokoll :)


    *) Das wäre der Fall wenn das Scheidungsurteil für die Beantragung der Marriage License im Municipal vorgelegt werden muss. Eine Legalisierung kann dabei nicht schaden, ich habe aber schon mehrfach gehört, dass das Scheidungsurteil nur mit einer einfachen Übersetzung akzeptiert wurde.

    Ich denke, hier irrt die KI ....


    Was die ausspuckt, passt zwar einigermaßen gut auf eine Filipina, die hier in D geschieden wird, aber nicht auf einen Ausländer, der ein Scheidungspapier vorlegen kann.

    Das war bisher die einzige Prämisse, die ein ausländischer Geschiedener erfüllen muss um auf den Philippinen zu heiraten..


    Unklar ist, ob ein solches gerichtliches Anerkennungsverfahren auch dann gefordert wird, wenn es sich bei dem Geschiedenen um einen Ausländer handelt.


    Nein, muss er nicht.. denn dann würde man unterscheiden, ob der geschiedene Ausländer zuvor mit einer Filipina oder einer anderen Ausländerin verheiratet war.


    Wenn ein Geschiedener in D heiratet, sagt zB das OLG Köln im Befreiungsverfahren nirgendwo, dass der geschiedene deutsche Partner zuvor seine Scheidung auf den Philippinen anerkennen lassen muss.


    Präsident des Oberlandesgerichts Köln – Dezernat 7 -


    d.h. : der TS könnte in D ohne weiteres die Filipina heiraten. Und gerade die deutschen OLGs achten darauf, dass die Ehe auch im Heimatland des ausländischen Partners (also auf den Philippinen) anerkannt wird. Das ist im Übrigen der Sinn des Befreiungsverfahrens.


    Wenn auf den Philippinen geheiratet werden soll, wird ohne weiteres von deutscher Seite das EFZ des Standesamts und das konsularische EFZ ausgestellt. es ist nach meiner Erinnerung aber sehr selten vorgekommen, dass das philippinische LCR das Cenomar des Deutschen gefordert hat. (mE aus Unkenntnis) Die wird er aber nicht kriegen, statt dessen bekommt er ein CEMAR. Trotzdem gilt, dass die Philippinen ein gültiges Scheidungspapier eines Ausländers anerkennen ... und somit gilt der Ausländer auch auf den Philippinen legal als "geschieden".

    Ich kenne mich mit den Schweizer Verhaeltnissen nicht aus, aber die anderen zwei Kinder deiner Frau koennten ein Problem werden, da der Vater ein Mitspracherecht hat bei der Umsiedlung. War deine Frau verheiratet mit dem Vater?

    ... vermute ich eher nicht.. aber kann er ja mal beantworten.


    Wenn sie nicht verheiratet war, muss der Vater auch nicht zustimmen...

    Wenn deine Frau vor 20 Jahren eingebürgert wurde, müsste sie eine überprüfte GU haben, denn diese wurde zur Einbürgerung verlöangt...also mal nachfragen und suchen

    Bis 2001 wurde Geburtsurkunden noch von der DBM legalisiert.. wenn sie diese hätte, wäre alles paletti.


    Wenn sie eine Geb-Urkunde (nach 2001) noch mit der UP-Prüfung der DBM hat (ist an der Geb-Urkunde angetackert) ist die Frage, ob das StA diese noch akzeptiert.. ich vermute ja.. aber es könnte auch sein, da ja in der Zwischenzeit wieder die Legalisation eingeführt wurde, dass das StA wieder eine legalisierte Urkunde verlangt. Das kann dir nur dein StA verbindlich beantworten.


    Dann muss man so vorgehen wie im Link des Vorredner gepostet.

    Ich habe gelesen das ich eventuell vorher eine apostille durchführen muss, stimmt das?

    Das ist richtig.. früher gab es dafür die UP, die jetzt weggefallen ist. Daher jetzt die Apostille durch das OCA und danach die Legalisation...


    Die DBM schreibt:

    Quote

    Für die Beantragung eines deutschen Reisepasses müssen die vorzulegenden philippinischen Personenstandsurkunden durch die Philippine Statistics Authority (PSA) ausgestellt und von der Deutschen Botschaft legalisiert sein. Hinweise zum Legalisationsverfahren finden Sie hier

    wie das Verfahren zur Legalisation funktioniert, kannst du hier nachlesen..


    Anerkennung philippinischer Urkunden - Legalisation - Auswärtiges Amt

    hat jemand Erfahrung wie lange es gedauert hat einen falschgeschriebenen Namen beim Civil Registrar bzw. PSA ändern zu lassen?

    Wenn ich das richtig sehe, geht das ja nur über das LCR im zuständigen municipal. (dort wo die Geb-.Urkunde registriert wurde).


    Früher gab es die Auskünfte, dass der Antragsteller das dort beschleunigen könne, indem man eine entsprechende Express Fee bezahlt. Dort würde ich mich bei der Änderung der Geb-Urkunde erkundigen. Zumindest könnten die möglicherweise was über die Dauer sagen, bis dass es beim PSA ist.

    Hallo 🙋‍♂️ , müssen die geforderten Dokumente alle von der PSA sein oder geht noch NSO ?

    Das kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen; wir selbst hatten "frische" copies vom PSA angefordert.


    Aber du musst ja ohnehin die Dokumente vorab an die embassy /Konsulat mailen. Die werden dir dann sagen, ob es so akzeptiert wird. Wenn nicht: innerhalb weniger Tage kann man die Kopien vom PSA anfordern. (< 1 Woche)... (Ich tippe zwar, dass sie auch die alten NSO-Dokumente akzeptieren, bin aber nicht sicher.)