Beiträge von hge

    In D gibt es doch genügend Rechtsanwälte für Erbrecht. (leicht zu googlen). Die könnte man ja mal per Mail kontaktieren und die Situation schildern. Da hier untern Umständen deutsches sowie philipp. Erbrecht tangiert wird, wäre das genau die richtige Adresse. Das wird zwar je nach Wert der Vermögensteile nicht billig, aber dann auch ziemlich wasserdicht....

    Habe jetzt länger nicht mehr den thread verfolgt. Scheint mir ein Beispiel zu sein, wie man aus "einem Furz einen Fackelzug" macht:


    Der TS hat nur gefragt, ob nach der Heirat beim Reisen mit dem alten Pass zu den Philippinen irgendwelche Probleme zu erwarten sind..


    Der TS hat nicht gefragt, ob man damit Kindergeld beantragen, eine Karte für den FC-Köln kaufen oder mit Jeff Bezos Rakete in den interstellaren Raum fliegen darf.. das alles weiß ich nicht. Aber ich kann von meiner Frau und mir berichten, dass wir ca. 2 Jahre mit dem alten pass (auch auf die Philippinen) gereist sind ohne irgendwelche Probleme zu haben. Es wurde auch nie eine kritische Frage gestellt. So wie ich den thread überflogen habe, haben diese Erfahrungen auch andere gemacht. Daher meine ich sagen zu können, dass es zu 99% keine Probleme geben wird.. 100% kann man nie garantieren.


    Noch ein technischer Gedanke: Nach der Heirat in D räumt das Konsulat 1 Jahr Zeit ein, in dem man den ROM gemacht haben sollte. Später geht auch noch, aber dann muss man mehr Papiere vorlegen. Also räumen die Philippinen damit implizit ein, dass man den alten Pass bis zum ROM noch behalten darf.. denn einen neuen mit dem neuen Familienname gibt es erst nach dem man den Report of marriage gemacht hat.


    Natürlich sollte jedem klar sein, dass es besser ist, zeitnah die Papiere auf den neuen Namen umzustellen. Aber das war ja nicht die Frage des TS!

    Reicht den philippinischen Behörden der dt. AT damit die keinen Aufstand machen.

    Ja:


    Weil: Pass plus ausländischer AT (Permanent Residence Permit) berechtigt zur Ausreise aus den Philippinen.


    Sie könnte nur wegen wirklicher Straftaten festgehalten werden. Dazu gehört bestimmt nicht der "möglicherweise" falsche Familienname im Pass. Das würde höchstens zu einer Ermahnung führen, den Pass schnell ändern bzw neu ausstellen zu lassen.

    Da ich eine gute Rechtsschutzvers. habe (ohne SB), habe ich den fall nun einem RA übergeben. Mal sehn was draus wird.


    Ein paar Tage nach dem der RA mawista angeschrieben hat und mit Klage gedroht hat, kommt überraschend die Mail sie würde vollumfänglich zahlen.


    Schade , dass man das nicht ohne RA hingekriegt hat ....

    Geht nun die Filipina mit ihrem alten philippinischen Pass zur ABH wird Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen neuen eAT bekommen. Es sei denn die Übermittlung an das AZR ist noch nicht erfolgt oder wahr fehlerhaft.

    .. das sehe ich nun nicht so:


    der eAT ersetzt ja nur den früheren AT, der direkt in den Pass gestempelt wurde. Da ja auf den AT ein Anspruch besteht, muss der auch erteilt werden. (es mag sein, dass die ABH rät, warten wir bis sie ihren neuen Pass haben, sonst muss der AT wieder neu erteilt werden... das ist aber eine andere Baustelle)..


    Am Namen darf die ABH nicht rummäkeln; die ABH weiß ja garnicht, ob die philippinische Behörde den Namen überhaupt verändern will. Es ist nicht ungewöhnlich, dass im Pass des Ausländers auf Grund der Gesetze seines Heimatlandes etwas anderes steht als nach deutschem Namensrecht vorgesehen. (zB Transgender); Stichwort: hinkende Namensführung!


    Beim eAT hat die ABH aber zusätzlich die Möglichkeit einzutragen: "trägt nach deutschem Recht den Namen xxxx yyyyyy..."

    Bei den Philippinen kommt ja noch hinzu, dass der neue Name - so zumindest mein Kenntnisstand - erst einmal beim PSA registriert sein muss, bevor es einen neuen Pass gibt und dass kann, insbesondere nach einem "report of marriage" bei Auslandshochzeiten auch leicht mal ein paar Monate dauern.

    Nein: nach dem ROM beim Konsulat kann man sofort einen neuen Pass bestellen. Es muss nicht abgewartet werden, dass dieser ROM beim PSA registriert ist.

    Das könnte, wie oben schon geschrieben, Probleme bringen...s

    mit Betonung auf "könnte" !


    Meine Frau hat nach der Heirat noch ca. 2 Jahre den alten pass mit dem AT benutzt.. weil ich damals zu faul war nach dem ganzen Papierkram schon wieder tätig zu werden . :) Gut, ist schon länger her; aber den ROM und neuen Pass haben wir erst ca. 2 Jahre nach Heirat machen lassen (delayed registration). Bis dahin ist sie mit alten Pass durch die Gegend gereist. Wenn Ticket und Pass (eAT gab es damals noch nicht) übereinstimmen, hat es auch nie Rückfragen beim Checkin oder bei der Passkontrolle gegeben. Da ich damals wegen Arbeit auch kein BB brauchte, war die Übereinstimmung der Familiennamen bei Einreise auf die Philippinen nicht nötig.

    Durch das neue deutsche Staatsbürgschaftsrecht ist es ja grundsätzlich möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich zur philippinischen zu erhalten.


    Aber man sollte eins beachten:


    Wer also jetzt schon die philippinische Staatsangehörigkeit hat und zusätzlich die deutsche beantragt und bekommt, muss anschließend zwingend den Prozess der Retention durchlaufen!


    Filipino Citizenship


    Das gilt also nicht nur für die, die vorher die Renunciation der philipp. Staatsbürgerschaft beantragt hatten und daher auch keinen Pass mehr hatten.


    Mir war das bisher nicht so klar; daher poste ich das mal hier!


    Es wird anschließend auch ein neuer philipp. Pass ausgestellt.


    (Ich weiß jetzt nicht, was passiert, wenn man die Retention nicht macht, der philipp. Pass dürfte also erst mal laut philipp. Gesetzen formal ungültig sein , . )

    mawista:


    Meine persönliche Erfahrung:


    Leider geriert sich diese Versicherung im Schadenfall nicht sehr kooperativ. Meine Frau musste wegen Verdacht auf TB ca. 3 Tage ins Krankenhaus.

    Wegen Isolierzimmer etwas teurer .. Verdacht hat sich Gott-sei-Dank nicht bestätigt. DIe Rechnung des KH ca. 700 €..


    Im April alles eingereicht: Seitdem kommen immer nur Rückfragen.. welche Behandlung.. brauchen eine detailliertere Rechnung ... wann ist sie eingereist ? ... Ich habe selbstverständlich wahrheitsgemäß angegeben, dass wir auch eine Jahrespolice bei der ADAC haben, die aber nur 63 Tage nach Einreise Versicherungsschutz bietet. Daher habe ich mawista Reisecare als Anschluss-Versicherung gekauft. Steht offiziell in deren Bedingungen, dass das möglich ist. Als letztes verlangten sie, dass ich diese Rechnung der ADAC vorlege .... meine Antwort, dass das zwecklos sei, haben sie seit ca. 2 Monate nicht beantwortet.


    Da ich eine gute Rechtsschutzvers. habe (ohne SB), habe ich den fall nun einem RA übergeben. Mal sehn was draus wird.

    da liegt dieser Anwalt nicht richtig:



    Zitat
    Beim Familiennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen verbietet sich eine negative Ermessensausübung im Rahmen des § 27 Abs. 3 AufenthG, da immer davon auszugehen ist, dass die Familienzusammenführung nicht in einem anderen Staat erfolgen kann. Laut Bundesverwaltungsgericht dürfen fiskalische Interessen der Füh-
    rung der familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland hier nicht entgegengehalten werden.

    Asylmagazin - Lebensunterhaltssicherung.pdf


    Ich weiß das viele ABHs das trotzdem fordern (Einkommen/Wohnraum) ... entscheidend wäre dann, was sie tun, wenn das Gehalt nicht reicht. Eine ABlehnung des Visums wäre dann trotzdem nicht möglich.

    aber irgendwo muss du doch einen "festen wohnsitz" haben. ???

    wenn der Wohnsitz per entsprechenden Residence Permit nachweisbar ist, dann ist das ja okay...


    Offenbar wird nicht akzeptiert, wenn man offiziell seinen festen Wohnsitz in D hat und dann auf den Philippinen nur mehr oder weniger TouristVisa hat.

    WISE koennte eine alternative sein.

    . das habe ich mir eben mal durchgelesen: geht nur, wenn man in dem Land eine feste Aufenthaltsgenehmigung nachweisen kann. Touristvisum mit Kettenverlängerung wird wohl nicht gehen.. auch nicht BB mit jährlicher Aus/Einreise...