Posts by hge

    Deshalb haben wir das jetzt so geplant, dass wir auf den Philippinen ein Visum für Frankreich für sie besorgen und uns dann dort so lange in einem Hotel aufhalten wollen, bis wir dort getraut wurden.

    Macht das Sinn, wie ist das mit der Anerkennung der Ehe dann hier in Deutschland, bekommt sie dann problemlos die Aufenthaltsgenehmigung hier, oder ist es besser in Dänemark zu heiraten?

    Angenommen, die Eheschließung in Frankreich klappt mit einem Schengen Visum - was ich nicht weiß, aber bezweifle - müsste sie danach entweder ausreisen oder aus Frankreich heraus einen FZ-Visum nach D beantragen. Dazu müsste sie aber dort schon einen Wohnsitz haben. Darüber hinaus würden sicherlich die 90 Tage nicht ausreichen, um von dort den Antrag durchzukriegen.


    Sie könnte zwar nach der Hochzeit mit Schengen Visum hier in D einreisen; aber die zuständige ABH würde dann, wegen Einreise mit falschen Visumstyp wieder die Ausreise verlangen um von den Philippinen aus das FZ zu beantragen.


    Heirat in DK mit Schengen Visum kann klappen; aber danach ist meist auch die Ausreise fällig.


    Die beste Lösung ist also die, entweder auf den Philippinen oder in D heiraten.


    Das größte Hindernis ist immer die UP, die meist fällig wird und die meiste Zeit beansprucht.

    Wie gesagt, ich persönlich würde in dieser Situation nichts machen. Die automatische Bestätigung würde mir reichen, der Vorgang ist mit Sicherheit in deren System, denn ansonsten wäre diese Bestätigung ja nicht gekommen.. Falls nicht: für Softwarefehler ist ja nicht der Antragsteller verantwortlich.... außerdem ist ja bis zum 12. April noch ein paar Tage.


    Nur , wenn der TS mit Frau reisen möchte, dann braucht man ja was handfestes.. aber dann reicht ein Einschreiben auch nicht ..

    wogegen ein gemeinsamer Wohnsitz auf den Philippinen unproblematisch wäre.


    Das geht ja eben nicht, aufgrund von persönlichen Gründen.


    Ich habe dies ja nur im Konjunktiv erwähnt. Nur um zu zeigen, dass hier die Nachweise einfacher wären.



    Ich erinnere mich an einen Fall (nicht Philippinen) in i4a , wo eine Mutter eines deutschen Kindes (das lebte beim Vater in deutschland) mit Schengen Visum einreisen wollte, um ihr kind zu besuchen. Das Visum wurde abgelehnt.

    Sie musste beim VG klagen, um ein Schengen Visum zu bekommen. Die Botschaft hatte immer auf FZ-Visum verwiesen. Natürlich ist jeder Fall anders ..

    Sie sind doch dann verheiratet, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?

    .. er schrieb "beim nächsten Antrag", ob sie dann schon verheiratet sind, war mir nicht klar. Daher habe ich die Möglichkeit hier aufgeführt.

    Wenn man es genau so erklärt und nachweisen kann (ihr Geschäft in Cebu mit entsprechenden Belegen) wie hier, ist das ein Selbstläufer. Beide miteinander verheiratet, aber aufgrund von "Verpflichtungen" in der Heimat ist erst in 4 Jahren ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt möglich....da gibt es ja gar keine andere Möglichkeit als solch ein Visum, um zumindest ein paar eheliche (6 GG) Besuche in diesen 4 Jahren möglich zu machen. Weil eben gerade hier §28 nicht passt und es ein atypischer Fall ist!


    Wie du selbst siehst, es könnte unter Umständen zunächst eine Umgehung des FZ befürchtet werden.. und das muss ausgeräumt werden... also in dem Sinne kein Selbstläufer.. wogegen ein gemeinsamer Wohnsitz auf den Philippinen unproblematisch wäre.

    Also wenn sie vorher das A1 deutsch absolvieren würde und nach der Heirat etwas länger bleibt für den Integrationskurs, dann müsste sie wohl bessere Chancen haben.

    .. dann würde ich nach dem I-Kurs noch die 2 Jahre dranhängen.. dann sind die Chancen noch besser.

    (in den 2 Jahren kann sie ja auch für jeweils kurze Zeit auf die Phils reisen).

    Das 1 Jahresvisum kann man ja beim nächsten Antrag sogar auf 3 und 5 Jahre beantragen. Wenn ich das so richtig verstanden habe.


    Ob das bei unverheirateten geht, ist mir nicht klar. Ich denke, eher nicht.


    Bei Verheirateten, die alle beide ihren Wohnsitz auf den Philippinen haben, wird das eher leichter gehen.


    Wenn dann nur einer den Wohnsitz auf den Philippinen hat und der Deutsche in D, dann muss man die Botschaft überzeugen, warum man diesen Status beibehalten will und und nur kurze Einreisen nötig sind. Ist mE kein Selbstläufer.

    Aber...der fehlende I - Kurs + die Stempel im Pass über lange Abwesenheit aus Deutschland belegen der ABH ganz klar, dass kein Lebensmittelpunkt in Deutschland besteht (gibt der TE ja auch direkt zu, sie will ihn nur mal besuchen) und damit auch hier keine Ehe gelebt wird...damit wird AE § 28 hinfällig! Für mich ganz klar

    Okay, da sind wir unterschiedlicher Meinung..


    Aber für mich steht fest, solange ein Wohnsitz in D besteht - ansonsten ist ja ohnehin keine ABH zuständig - kann wegen fehlendem I-Kurs keine AE verweigert werden, wenn sich die pinay ansonsten formal richtig verhalten hat, was die Ausreise angeht. Es würde sonst bedeuten, dass die pinay ausgewiesen wird.. das wird bei einer mit einem Deutschen verheirateten nicht gehen, da sie einen Anspruch hat. (und jedesmal könnte sie bei Antragstellung versichern, dass sie ab jetzt in D längerfristig wohnen will, wer will das Gegenteil beweisen ?). Wenn man ihr die AE entziehen oder verweigern will, würde die ABH hier bei einem VG schlechte Karten haben.


    Zugegeben, die Diskussion ist sehr theoretisch.. Ein unechtes Jahresvisum wäre viel bequemer.

    Bekommt die ABH ja automatisch mit, weil die "Ehefrau" nicht am "verpflichteten" Integrationskurs teilnehmen kann, wenn sie permanent im Ausland ist! Außerdem gibt es böse Nachbarn usw.


    Das Gesetz ist hier eindeutig und normal gibt es dafür keine AE nach §28

    Sorry.. ein fehlender I-Kurs führt nur dazu, dass es höchstens 1-jährige AEs gibt.. aber vom Erlöschen der AE kann keine Rede sein... solange die Frau sich formal an §51 hält und fristgemäß die Verlängerung des AEs beantragt, kann da nichts passieren. Andernfalls müsste das ja zur Ausweisung führen, denn in dem Moment ist die Frau ja in D um die Verlängerung zu beantragen. Als Ehefrau eines Deutschen hat sie aber Anspruch auf einen AT.

    Klar, das ist visamäßig keine angenehme Situation, alle 6 Monate ein/auszureisen und jährlich bei der ABH vorstellig zu werden. Aber ich kenne eine philipp/philipp Ehepaar, das über Jahre nur eine Duldung hatte (ausreise wegen krankem Kind nicht möglich) und sich alle 3 Monate bei der ABH vorstellen mussten.. manche scheinen sich daran zu gewöhnen...

    Na ja, sie bekommt eine AE zum führen einer Ehe in Deutschland...das passt nicht zu den Ausführungen des TE und damit dürfte es entweder keine Ae geben oder diese erlischt bei der 1. Ausreise

    .. dann müsste die ABH ja davon Kenntnis bekommen. (oder der TS freiwillig der ABH erzählen, dass sie nicht beabsichtigen in D zu wohnen).


    In der Theorie ist das richtig, dass bei längerer Abwesenheit die AE erlischt.


    Wenn sie sich aber formal an die max 6 Monate hält, wird sicherlich niemand von der ABH eingreifen.

    (Checkin funktioniert, Einreise für Bupol ist auch ok) ...Und systematisch überprüft die ABH ja die Pässe nicht.


    Das könnte dann erst der Fall sein, wenn sie eine NE oder eine Verlängerung beantragt. Aber dann wird die ABH hier in D auch den AT nicht einfach löschen und zur Ausreise auffordern..


    Die AE wird es dann auch nicht geben, wenn kein Wohnsitz in D nachgewiesen wird.


    Ich stimme natürlich zu, dass für diesen Fall (Wohnsitz im Ausland) das Schengen Visum genau das richtige ist. Man könnte sich sogar ein unechtes Jahresvisum geben lassen.. also eine SchengenVisum das bis zu 5 Jahren eine Einreise für max 90 Tage im Halbjahr zulässt.

    Ich meinte damit, dass es für die Eheschließung egal ist, ob sie mit einem Visum Nachzug zum Kind oder einem Heiratsvisum eingereist ist .


    Die Vorrausetzungen, die für die Eheschließung gefordert werden, sind in beiden Fällen gleich, unabhängig mit welchen Visum sie eingereist ist.

    Sollten Probleme mit der Identität oder dem Familienstand sein, muss das geprüft und ggfs ausgeräumt werden. Das könnte im Ernstfall dazu führen, dass es keine Heirat gibt; aber sie darf natürlich wegen des deutschen Kindes hier bleiben.


    Gabs denn bezüglich der Identität Probleme?

    Danke für die Antwort. Nein, es wurde nicht expliziert gefordert. Es war der zuständigen Person vom Standesamt nur nicht klar, ob wir dieses Dokument für das OLG brauchen oder nicht.

    .. dann muss diese Person sich beim OLG schlau machen!

    Was ich jetzt spannend finde, bei der UP gab es ja Probleme mit der Geburtsurkunde deiner Verlobten, daher habt ihr Nachzug zum Deutschen Kind gemacht wenn ich mich recht erinnere? Ist das jetzt egal für das OLG zur Eheschließung wenn sie bereits in DE ist?

    Für die Heirat ist das egal...


    Fürs Visum zählt immer die "leichteste" Variante, selbst wenn ein Heiratsvisum beantragt worden wäre.

    In diesem Fall wurde wegen dem deutschen Kind ja auch kein A1 gefordert...

    Wir betreiben die Befreiung beim OLG, weil RP kein EFZ ausstellt. Da wird aber eins gefordert, um eine Befreiung auszustellen? Da beißt sich die Katze doch in den Schwanz?

    Hat das Standesamt das gefordert?


    Das gilt normalerweise nur für pinays, die schon länger hier in D wohnen und dann heiraten wollen.

    Für "frisch" eingereiste gilt das nicht. Sonst müssten ja theoretisch alle dieses konsularische EFZ der phil. embassy haben; denn auch beim Heiratsvisum gilt, dass man sich innerhalb von 2 Wochen anmelden muss.


    PS:

    um die Frage zu beantworten, warum trotz einem konsularischen EFZ ein Befreiungsverfahren gefordert wird : diese EFZ entspricht nicht den deutschen Vorschriften für ein EFZ.. es dient dann nur als ein zusätzliches Indiz für die "ehefähigkeit" (single, geschieden, verwitwet)

    Bei der Ausreise wollten sie das Visum und das Formular 11/121 vom Standesamt sehen, danach durfte sie schon durchlaufen.

    Formular 11/121 ?? bei der immigration?


    Das habe ich ja noch nie gehört... hatte sie das überhaupt von der DBM wiederbekommen?

    Normalerweise hält sie das doch fest.

    .Weiß Jemand zufällig, ob er auch irgendein CFO machen muss für die Ausreise? Das AoS hat er schon, nur beim CFO bin ich mir nicht sicher, ob er das wirklich braucht.

    Man muss es nicht machen, beruhigt nur die Nerven.


    Für Verwandte ist es mE überhaupt nicht nötig.. muss aber jeder selber entscheiden.

    Ich halte das auch für ein Missverständnis zwischen Dir und ABH..


    Warum fragt Aachen nach dem A1 für ein Besucher- Schengen Visa?

    Wieso warst du denn überhaupt schon bei der ABH.. nur um die VE abzugeben?


    Wenn du die VE hast, dann hat die ABH nichts mehr mit dem Schengen Visum zu tun.. einfach beim VFS Antrag einreichen ... (nicht bei der DBM !)


    Wenn aber die ABH für die Ausstellung der VE schon ein A1 verlangt, wäre das auf keinen Fall richtig... auch nicht für das Heiratsvisum...

    "wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,""


    Der AT sofort ! Mit Ausreise erlischt und eben nicht erst nach 6 Monaten und er deswegen aufpassen sollte

    ah okay...


    aber bis 6 Monate muss sie ja überhaupt nicht begründen, warum sie ausreist.

    Daher wird das ein eher theoretischer Fall sein...

    Nr. 6 fände ich noch erwähnenswert:

    "6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,"

    .. das muss man aber vor der Ausreise (bzw. vor Ablauf der 6 Monate) bei der ABH begründen. Ein Grund kann zB sein, dass sie ein Studium beenden will, eine Erbschaft durchziehen will .. Geschäfte abschließen sollte ja prinzipiell auch nicht solange dauern.

    Eine Wohnung haben wir für uns alleine, allerdings kann aus vertragsrechtlichen Gründen nur mich und mein Kind dort anmelden. Ab der Heirat kann ich dann auch meine Ehefrau in derselbigen Wohnung anmelden, weil sie dann den gleichen Namen trägt.

    Was für vertragsrechtliche Gründe? macht der Vermieter Schwierigkeiten?

    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vermieter der Mutter verbieten kann mit ihrem Kind in der selben Wohnung zu leben, egal was sie für einen Nachnamen trägt..

    Wie verhält es sich, wenn sie öfter auf die Philippinen fliegen muss geschäftlich?

    Gibt es da eine Frist wie lange sie sich in Deutschland aufhalten muss?

    Es gibt eine Frist, wie lange sie maximal mit einer AE im Pass D verlassen darf..

    Das sind 6 Monate .... bleibt sie länger ohne vorher Genehmigung der zuständigen ABH einzuholen, erlischt die AE automatisch ...