Ich denke, hier irrt die KI ....
Was die ausspuckt, passt zwar einigermaßen gut auf eine Filipina, die hier in D geschieden wird, aber nicht auf einen Ausländer, der ein Scheidungspapier vorlegen kann.
Das war bisher die einzige Prämisse, die ein ausländischer Geschiedener erfüllen muss um auf den Philippinen zu heiraten..
Unklar ist, ob ein solches gerichtliches Anerkennungsverfahren auch dann gefordert wird, wenn es sich bei dem Geschiedenen um einen Ausländer handelt.
Nein, muss er nicht.. denn dann würde man unterscheiden, ob der geschiedene Ausländer zuvor mit einer Filipina oder einer anderen Ausländerin verheiratet war.
Wenn ein Geschiedener in D heiratet, sagt zB das OLG Köln im Befreiungsverfahren nirgendwo, dass der geschiedene deutsche Partner zuvor seine Scheidung auf den Philippinen anerkennen lassen muss.
Präsident des Oberlandesgerichts Köln – Dezernat 7 -
d.h. : der TS könnte in D ohne weiteres die Filipina heiraten. Und gerade die deutschen OLGs achten darauf, dass die Ehe auch im Heimatland des ausländischen Partners (also auf den Philippinen) anerkannt wird. Das ist im Übrigen der Sinn des Befreiungsverfahrens.
Wenn auf den Philippinen geheiratet werden soll, wird ohne weiteres von deutscher Seite das EFZ des Standesamts und das konsularische EFZ ausgestellt. es ist nach meiner Erinnerung aber sehr selten vorgekommen, dass das philippinische LCR das Cenomar des Deutschen gefordert hat. (mE aus Unkenntnis) Die wird er aber nicht kriegen, statt dessen bekommt er ein CEMAR. Trotzdem gilt, dass die Philippinen ein gültiges Scheidungspapier eines Ausländers anerkennen ... und somit gilt der Ausländer auch auf den Philippinen legal als "geschieden".