wenn ich das richtig sehe, ist Petrona Torres ein Contractor von Brechelt.
Die werde die Boxen in Norddeutschland einsammeln und dann zu Brechelt bringen.
Macht ja auch keinen Sinn, dass jeder den Weg nach Mailand fährt um die Boxen abzuliefern.
wenn ich das richtig sehe, ist Petrona Torres ein Contractor von Brechelt.
Die werde die Boxen in Norddeutschland einsammeln und dann zu Brechelt bringen.
Macht ja auch keinen Sinn, dass jeder den Weg nach Mailand fährt um die Boxen abzuliefern.
welches mailand ?
Ich vermute nach Mailand, weil das von dort zum Hafen nach Genua geht.
Herr Brechelt war ja mehrfach bei uns und hat immer von Mailand gesprochen.
Vielleicht stehen in Mailand die Container von LBC.
was ich vermisse ist ein direkter link zu lbc von einem member der das bereits in anspruch nahm ?
das ist die seite:
LBC EXPRESS GERMANY / Per Brechelt
- werden von Walsrode einmal im Monat zu LBC Köln transportiert
Wenn es Brechelt ist, der hat sein Lager in Erftstadt.. ob in Köln auch noch ein Ansprechpartner ist, weiß ich nicht.
Wenn ich das richtig sehe, gibt es 2 Geschäftsmodelle:
a ) Ein Container wird beim deutschen Versender aufgestellt und die Boxen eingesammelt. Container wird irgendwann abgeholt, und dann hat sich der Versender praktisch nicht mehr darum zu kümmern, bis der Container in einem philippinischen Hafen ankommt. Ich vermute, so ein Container ist recht preiswert...
Allerdings hat sich der Versender dann um den Forwarder auf den Philippinen zu kümmern, was schwierig werden kann, wenn die Zuverlässigkeit nachlässt und man niemanden vor Ort hat.
b ) Herr Brechelt (LBC) sammelt die Boxen ein und bringt sie zum Hafen von Mailand. Ab da hat er nichts mehr mit der Versendung zu tun.
Letzteres scheint mir einfacher, gerade wenn man nur von D aus operiert.... Es war schon eine gute Businessidee, sich LBC als Partner auszusuchen.
Leider aufwaendig, aber notwendig.
-Wir haben die Originaldokumente unser Heirat (Marriage Certificate) beurkundet in Utah, USA, inklusive Apostille.
Erstmal ist es nichts neues, dass die DBM bei verwitweten die Sterbeurkunde und die HU der vorigen Ehe anfordert. Siehe die reqs
(ist zwar auf Vorehen in den Phils abgestellt, muss aber sinngemäß allgemein angewendet werden)
Hier geht es aber darum, dass Dokumente aus einem fernen Land vorgelegt werden sollen.
Sie haben ja die apostillierte (eigene) HU aus Utah.. nun weiß ich nicht, inwiefern man sich auf Dokumente aus den USA verlassen kann.. bei Las Vegas wäre ich auch vorsichtig.. bei Utah steht möglicherweise der Verdacht der Online Hochzeit im Raum, die in D nicht anerkannt wird.
Wenn aber erfahrungsgemäß diese US-Dokumente als korrekt angesehen werden können, wäre die geforderte Beibringung der apostillierten HU (der Vorehe) und der Sterbeurkunde des EX mE unverhältnismäßig..
Möglicherweise kann man auch aus den USA eine Sterbeurkunde online anfordern.. das würde ja den Verdacht auf unkorrekte Dokumente zumindest teilweise entkräften.
Wie gesagt: formal ist diese Forderung in Ordnung. Man kann nur auf die Unverhältnismäßigkeit abstellen.
-Wir haben die Originaldokumente unser Heirat (Marriage Certificate) beurkundet in Utah, USA, inklusive Apostille. Dort wurde die Ehefähigkeit natürlich geprüft, da ihr verstorbener Exmann US Bürger war.
Nur zur Sicherheit die Frage:
Bei Utah klingelt es bei mir.. war es eine Online-Hochzeit ? .. wenn nein, vergiss die Frage..
Dennoch, nach etlichen Rückfragen, sagt das auswärtige Amt Sie brauchen zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ehe die apostillierte Sterbeurkunde und Heiratsurkunde der Exbeziehung meiner Frau als Beweis dass wir zum Zeitpunkt der Geburt rechtmäßig verheiratet waren. Gleiches gilt für das Visa.
.. kann man nachvollziehen..
US Heiratsurkunde und Sterbeurkunde zu apostillierte wäre ein sehr sehr aufwendiger Vorgang. Wir haben nur Kopien.
Dann schreib doch die US-Embassy an, und frag nach, ob sie diese nicht apostillierten Urkunden dort auf der Botschaft apostillieren oder legalisieren können.. Ich vermute, dass das nicht geht.. Mit der negativen Antwort hast du zumindest den Nachweis, dass die Apostillierung sehr aufwändig ist.. und einen Flug in die USA nötig macht, was sicherlich sehr aufwändig und unverhältnismäßig ist.. dann muss die DBM entscheiden, ob sie trotz dieser Unverhältnismäßigkeit an der Forderung festhält.
Nur Filipinos brauchen eTravel für die Ausreise - Langnasen nicht.
anfangs stand es missverständlich auf deren Seite; jetzt ist es klar bei den FAQs
ZitatAlles anzeigenWho are required to register or update in the eTravel?
The following shall be required to register/update in the eTravel System, except foreign diplomats, and their dependents, foreign dignitaries, and members of their delegation, 9(e) visa holders, and holders of diplomatic and official/service passport:
Arriving Filipino and foreign crewmembers;
Arriving Filipino and foreign passengers;
and Departing Filipino passengers.
Mir wurde unautorisiert mit meiner Debit Visa-Karte von meinem Konto bei der Robinsons Bank eine Summe von einer großen Firma abgezogen. Kann man die Summe (hier auch) u.U. zurück buchen lassen?
Ich kann nur meine Erfahrung mit der ING wiedergeben, bei denen ich eine Visa-Karte (debit) habe.
Solange der Umsatz nur vorgemerkt ist, kann man nichts machen.
Erst wenn der Umsatz richtig verbucht wurde, kann man den Umsatz reklamieren.
Wie das im einzelnen geht, ist von der Bank abhängig. Bei mir ging es nur durch Anruf bei der Hotline und ich musste bei der Kripo Anzeige machen.. sie wollten das AZ wissen.
Möglicherweise gibt es bei dir im OnlineBanking der Bank einen Knopf, wo du den Umsatz reklamieren kannst.
Prinzipiell ist nur die Bank für die Reklamation zuständig, die die Visa-Karte ausgibt.
Ob man sich an Visa direkt wenden kann, weiß ich nicht.
So, jetzt ändert sie das für mich und als ich sie fragte, meinte sie, das Ganze geht über PSA also wird in Manila bearbeitet und dass die Stelle, wo sie das ändern lässt, meinte, dass er später keine Probleme gibt, weil sie extra zu denen gesagt hat, dass sie danach es braucht zum heiraten und die meinten, es sollte kein Problem sein nach der Änderung…
keine Sorge, das PSA wird das schon richtig machen oder sie zur richtigen Stelle schicken....
. Also bitte ich um eure Ratschläge, wie ich jetzt am schnellsten sie nach Deutschland bekomme und ob ich jetzt in Ruhe in Hongkong heiraten kann auch wenn sie das Dokument ändert und ich nicht denke, dass sie ein Mann ist, dass das wirklich nur ein Schreibfehler ist
Die Frage, wie du sie am schnellsten nach D bekommst, erübrigt sich.
Das kann dir verbindlich nur ein Glaskugel-leser sagen
Viele Wege führen nach Rom.. so ist es auch mit der Hochzeit..
Hochzeit in HK, DK, Philippinen und D ist alles okay und legal...
Möglicherweise geht es in HK schneller .. hängt aber davon ab, ob eine UP gemacht wird, was wegen der BC-Änderung nicht sicher, aber möglich ist.
Ich persönlich würde D vorziehen.. dann hast du es nur mit 2 Rechtskreisen zu tun. Philippinen und D.
.. über PSA ändern lassen ? kann ich mir nicht vorstellen..
Man muss sich folgendes klar machen: Die Original Geb-Urkunde liegt beim LCR, wo die Geburt erstmalig registriert wurde.
Davon erhält das PSA nur eine (mittlerweile digitale ) Abschrift. Ein Änderung nur beim PSA würde ja bedeuten, dass das Original beim LCR und die Abschrift beim PSA unterschiedlich wären.
Falls das LCR deiner Freundin in Manila ist, macht deine Aussage Sinn... sonst ist das nicht zu erklären.
Doch haben sie - also es geht - ob es ueber ein Gericht laeuft oder nicht kann ich nicht sagen, aber bei meinem Schwager war dies der Fall;
Der war in der GU aus irgendeinem Grund als (F) eingetragen obwohl er natuerlich ein Mann ist und er traegt z.B. auch den Vornamen "Taylor" (Name geaendert, aber jedenfalls ein Vorname der sowohl auf Maenner als auch Frauen zutreffen kann).
wenn ich dich richtig verstehe, war das ja keine Geschlechtsumwandlung.. also ursprünglich als Frau geboren , auch mit den Geschlechtsmerkmalen einer Frau, die dann später zum Mann mutierte (operativ oder wie auch immer).. er war also immer ein Mann und hatte nur F statt M in der Geburtsurkunde. Fehler in der GU...
Hier geht es ja nur um den fehlerhaften Eintrag in der Geburtsurkunde.. und das kann auf Grund dieses RAs (Clerical error) das LCR selbständig - ohne Gericht- durchführen. Normal ist es international so üblich, dass Urkunden nur durch Gerichte geändert werden dürfen. Da aber fehlerhafte Urkunden auf den Philippinen an der Tagesordnung sind, hat man diese einfache Möglichkeit der Änderung geschaffen.
Nur in D gibt es meines Wissens nach jetzt die Möglichkeit, dass das StA einmal pro Jahr eine Geschlechtsänderung in der GU machen darf.
Irgend welche Papiere muß der junge Mann doch haben. Braucht man für den Besuch einer Schule nicht auch eine Geburtsurkunde.
Mir hat kürzlich ein Lehrerin (noch im Dienst) gesagt, dass die bei der Einschulung drauf achten, dass die Kinder eine Geb-Urkunde haben.
Wenn es zur UP kommt und davon gehe ich bei den geänderten Daten (Mann / Frau) mal aus, dauert es ca. 9 - 12 Monate..
Das war mal, jetzt gibt die Botschaft für die UP an:
ZitatDie Bearbeitungsdauer für die Überprüfung beträgt nach bisherigen Erfahrungen drei bis vier Monate.
Sollte es ein Problem geben und davon ist auszugehen (weil man das mit der Geschlechtsänderung markern wird) dann wird es umständlich ein schwieriger Prozess..
Die Änderung des Geschlechts auf der Geburtsurkunde wird zunächst wie ein Schreibfehler angesehen.. wenn also der Vorname eindeutig weiblich ist, wird dies sicherlich als "Clerical error" behandelt werden. Es scheint auch öfters vorzukommen, sonst wäre es nicht in der Kategorie "Schreibfehler" aufgenommen worden.
Ob die Philippinen einen offiziellen Vorgang der Geschlechtsumwandlung überhaupt haben, wage ich zu bezweifeln. Und dann müsste dann auch sicherlich die Änderung der Geb-Urkunde über ein Gericht laufen.
Also meine Freundin muss ja über PSA die Geburtsurkunde ändern lassen, da das falsche Geschlecht bei ihr steht wie auch immer.
Eine Änderung der Geburtsurkunde läuft immer über das lokale Standesamt (LCR)....
Meist können solche Schreibfehler schon beim LCR gemacht werden; dazu gehört auch das Geschlecht:
ZitatAt present, one can file a petition for correction of clerical or typographical errors in the first name, nickname, place of birth, day and month of birth or sex of a person. The petition is generally filed with the Local Civil Registry Office (LCRO) where the record containing the clerical error sought to be corrected is kept.
Größere Änderungen müssen über das Gericht gemacht werden...
Erst wenn das LCR die Änderungen gemacht hat, wird diess korrigierte Geb-Urkunde an das PSA übermittelt, die man dann auch von dort bekommen kann... und die letztlich auch von der DBM akzeptiert wird.
Wer von euch hat hier bei der dbm reklamiert
Vor einiger Zeit habe ich das mal gemacht und die Seite wurde dann sogar sofort berichtigt...
In diesem Fall war ich es jedenfalls nicht !
Das Update Datum wurde aber nicht angepasst ... okay inhaltlich hat sich auch nichts geändert sondern nur "redaktionell".
Von daher glaub ich eher, dass ihn der deutsche Datenschutzstandard im Ausland kaum interessiert.
.. eins stand aber ganz klar auf der Auskunft des Datenschutzbeauftragten damals:
Das deutsche Datenschutzgesetzt gilt auch auf den Botschaften im Ausland und sie haben auch dafür Sorge zu tragen, dass Aufträge, die das DBM an einheimische Auftraggeber erteilt, dem deutschen Datenschutzgesetz entsprechen.. Wie das zu kontrollieren ist, steht auf einem anderen Blatt.
dass die Urkunde nicht Affidavit of Support and Guarantee in der Überschrift aufwies, sondern Jurat.
Jurat: ein Fall für unseren Rechtsexperten diogenes .. vielleicht hat er den post nicht gesehen.
Ich kanns nur von meinen uralten Lateinkenntnissen herleiten.. Jurat heisst: er schwört...
Ich würde das so sehen, dass der Notar den Schwur des affidavit-Gebers bezeugt und das auf diesem Pamflet beurkundet.
Da die Botschaften Notarfunktionen haben und der TS selbst auf der Botschaft war, passt das..
Was anderes wäre es gewesen, wenn er bei einem deutschen Notar gewesen wäre.. dann wäre das "Jurat" vom deutschen Notar gekommen und die Botschaft hätte nur noch die Legalisation draufgemacht,
Jetzt fehlt dem TS zwar die Legalisation, aber da das Jurat von einer philippinischen Behörde (der phil. Botschaft) ausgestellt wurde, ist es auch ohne Legalisation auf den Philippinen gültig...
Soweit meine Analyse...
Unverschämt finde ich allerdings, dass Geburtsurkunden der Geschwister verlangt werden. Tja, Datenschutz gilt wohl dann nur in Deutschland, nicht für andere Personen im Ausland.
Ich habe dieses Thema mal vor Jahren dem Datenschutzbeauftragten des Bundes vorgelegt.
Der hat mir mehrere Seiten juristischen Kauderwelsch geschickt mit dem Fazit, dass dies auch nach deutschen Datenschutzgesetzen in Ordnung wäre...
Geändert wurde aber danach doch, dass diese Zustimmungserklärung vom Antragsteller gegeben werden muss.
consent-zustimmung-data.pdf (diplo.de)
Ich bin kein Jurist, und kann das nicht beurtielen.. finde es aber merkwürdig, dass Urkunden von Dritten (am Visumsprozess nicht Beteiligten) ohne deren Zustimmung verlangt werden. Aber ich wollte die sachen nicht weiter verfolgen, denn es würde die Sache noch mehr verkomplizieren, wenn auch alle Geschwister noch um Zustimmung gebeten werden müssten.
Aber gut. da ich meine Zukünfrige bereits beim Kästnerkolleg in Dresden für einen Sprachkurs angemeldet habe nehme ich diese Rechnung, die auf ihren Namen lautet.
.. das würde ich nicht machen. Es geht um ihre Wohnsitzadresse, und die ist nach wie vor auf den Philippinen..
Wenn das OLG jetzt annimmt, sie würde schon in D wohnen, wäre möglicherweise noch ein LCCM der philipp. Embassy fällig und dann hast du wieder Spass die ganzen Dokumente zu besorgen.
.. naja, da kann man drüber streiten, ob dann das neuere übersetzt werden müsste, wenn sich nur das Datum geändert hat.
Formal wird das OLG Recht haben.
wie meinst du das mit der Überweisung? Was für eine Hürde soll da sein hohe Kosten oder anderes?
.. weil das Standesamt von HK ein seltsames Einzahlungsverfahren hat (details weiß ich nicht mehr).. nicht einfach SEPA ...
Wenn du natürlich vor Ort einen Agenten hast, der eine Bareinzahlung macht, wird es kein Problem.
Bloß meine Frage ist auch wird es in Deutschland anerkannt noch und kann ich die ROM dann bei Philippinischen Konsulat in Hongkong machen?
Die Hochzeit von HK wird natürlich in D anerkannt.. was sonst .. und den ROM solltest du dringend im philipp. Generalkonsulat in HK machen.. das ist ja jetzt schon öfters gesagt worden.
Sollte die Urkundenprüfung allerdings etwas aufdecken ( z.b. vorherige Heirat oder falsche Angaben zur Person usw.) dann bist du in die ganz große Klärgrube gefallen. Visum wirst du dann nicht kriegen bist aber verheiratet und darfst Unterhalt zahlen.
.. na dann möchte ich den Familienrichter sehen, der bei dieser kurzen Ehedauer Unterhaltsansprüche zuspricht..
dazu kommt noch, dass diese ehe in diesem fall ja von vornherein nichtig war... sooo einfach ist das nun nicht.
Größeres Problem könnte die Rückabwicklung werden.. da stimme ich zu.