Posts by hge

    Miks

    Ich habe es an anderer Stelle anders gelesen, auch so begründet, wie ich das oben getan habe.. aber Praxis geht natürlich vor Theorie.

    Ich werde in September die ähnliche Situation haben. Asawa, mit Doppel Pass mehr als ein Jahr auf den Philippinen. An sich müsste sie travel tax bezahlen.

    Werde es erstmal ohne probieren.. wenn es nicht geht, ist es ja schnell bezahlt.

    Es geht aber offensichtlich um die hu aus Deutschland die nicht akzeptiert wird. Und das ist erklärbar.

    Warum wird denn überhaupt die hu aus d verlangt, wenn es eine hu vom PSA gibt.?

    Die ist ja rein philippinisch und sollte von jedem philippinischem Amt anerkannt werden.

    Mein Notar in D. hat vom Standesamt die Heiratsurkunde angefordet und wollte die vom Landegericht beglaubigen lassen, dabei hat sich herausgestellt, dass sie Landgerichte das nicht mehr machen, sondern nur noch die Bezirksregierungen eine Apostille. Das akzeptiert die Immigration wohl nicht, wie sich erst jetzt herausgestellt hat. Wir habe zwar jetzt über die Agentur noch

    falls dies noch nicht geklärt ist: obwohl D und die Phiippinen mitglied im Apostillenclub sind, werden die Apostillen gegenseitig nicht anerkannt. die Frage ist, ob die phil Botschaft die Apostille als Vorbeglaubigung zur Legalisation zulässt. Nach Studium der HP der Botschaft Berlin deutet nichts darauf hin. Die HU hätte normal vom Landgericht oder Regierungspräsidium vorbeglaubigt werden müssen. Da hat mE der Notar geschlafen. Danach kann man sie über Botschaft Berlin oder Frankfurt legalisieren lassen. Dass wird die Immigration sicherlich akzeptieren.

    wir wollen ja erstmal ein Sprachvisum beantragen, was soll da mit dem Beruf sein? Assistent Nurse und Caregiver kann niemals in DE als Pflegehelfer anerkannt werden?

    Erstmal richtig...


    Der zukünftige Berufswunsch könnte nur bei der Begründung des Schengen Visums eine Rolle spielen. Dabei ist es aber zunächst unerheblich, ob Assistent nurse in d anerkannt wird. Denn sie will ja nicht über diese Schiene nach d.

    Ob man das Sprachvisum genehmigt bekommt, ist vom Einzel fall abhängig.

    Eine Prognose ist kaum möglich.

    Einfach den Antrag stellen und gut begründen, dann wisst ihr, ob es für euren Fall klappt.

    Sollte das Visum abgelehnt werden, vertut man sich nichts für die Zukunft..

    Wenn du Arbeit hast, dann sind dort deine Daten einzutragen. Hat nix mit der VE zu tun.


    Ansonsten GKV Unterschrift und die des Vermieters einholen.

    Diese 3 Sachen sind nach meiner Überzeugung bei Zuzug zu deutschen nicht nötig.. aber um schnell die Kuh vom Eis zu kriegen, sollte man es machen.


    Letzter Punkt ist ein frei formulierter Text, dass du mit ihr eine eheliche Gemeinschaft in d begründen willst.. oder so ähnlich..

    eintakter

    Es wird ja auch die legalisierte gu verlangt.

    Ich habe vor einiger Zeit mit dem Visumsleiter diskutiert, dass prinzipiell eine apostillierte oder legalisierte hu und der nationale passt für das fz Visum ausreichen müsste. Er hat mich darauf hingewiesen, dass von Verwaltungsgerichten bestätigt wurde, dass es rechtmäßig wäre, die gu und cenomar zu verlangen. Das mag aber noch ein alter Zopf aus den Tagen der Up sein, wo ja alles an Urkunden der Philippinen erst mal angezweifelt wurde.

    eintakter

    Damit sichergestellt ist, dass es keine anderen Vorehen gab. Für die dbm die letzte Tankstelle vor der Ausfahrt...

    Klar könnte man annehmen, dass in HK sorgfältig geprüft wurde, dass alle Beteiligten ledig oder geschieden waren.

    Aber die dbm hat offenbar noch ein gewisses Misstrauen 🙂‍↕️

    Nachtrag:

    Die von HK apostillierten hu reicht zur Zeit offenbar der dbm.

    Allerdings muss ein cenomar vorgelegt werden, das von der dbm legalisiert werden muss. Cenomar kann in der Zwischenzeit aber schon zum cemar geworden sein. Das ist aber okay und dient der dbm nur zur Sicherstellung, dass keine weitere Vorehen existiert haben.

    Eine gu muss daneben auch legalisiert vorgelegt werden. Wie das geht, erfährt man auf der HP der dbm.

    Davon abgesehen, dass ich von einer Heirat in HK nichts mehr halte, seit dem die dbm die hu und Geburtsurkunde wieder legalisiert, trotzdem ein Anmerkung zu deinem Vorgehen, letzter Punkt.

    Wie lange es dauert, die apostillierte hu in eine deutsche hu umzuwandeln (=registrieren) müsstest du beim sta fragen, das kann etwas dauern je nach sta. Zudem muss dann ja auch eine gu vorgelegt werden, die dann wiederum von der dbm legalisiert sein muss. Die Registrierung der hu ist aber prinzipiell gar nicht nötig.


    Dazu:

    Die abh kann erst eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen, wenn sie eingereist ist. Mit der apostillierten hu könntest du höchstens bei der abh nach einer Vorabzustimmung fragen. Das machen aber nicht alle abhs.. damit würde man den Prozess der Visumsverfahren beschleunigen.


    Andernfalls kommt nur das normale fz Visum in Frage, wie es auf der HP der dbm beschrieben ist.. da kann es passieren, dass die dbm sehen will, ob die hu schon beim PSA registriert ist. Würde schon mal verlangt, dann wieder nicht. Wenn ja, ziemliche Verzögerung.

    Die Werbung für die Utah-Online-Heirat besagt: Solange ihr euch außerhalb Deutschlands befindet und im selben Raum seid, wird die Ehe anerkannt.
    Dem habe ich glauben geschenkt.

    Das mag ja auch so sein, sofern ihr als Ehepaar später immer außerhalb von D bleiben wollt.


    In D wird diese Ehe nicht anerkannt, da bei der Eheschließung Anwesenheitspflicht beider Partner gefordert wird ..


    Online-Eheschließungen, EU-Recht und deutsche Formvorschriften: Was Paare wissen sollten - Kanzlei Breuning

    es geht hier also um den erforderlichen aufwand für das CFO PDOS und nicht um eine verheimlichung.

    Es geht darum, dass der TS sein Scheidungsurteil nicht vorlegen will oder wollte .. ganz direkt gesagt. Aus welchem Grund auch immer. (Angst um das Original, Einsparung der Übersetzungskosten)...


    Und auch du lässt es indirekt anklingen:


    steht aber im PSA marriage certificate unter "civil status".

    und die scheidungsurkunde muss u.a. auch beim ROM vorgelegt werden.


    die philippinischen behörden wissen also schon, was phase ist.

    nach dem Motto: eine Verheimlichung oder Nichtvorlage hat keinen Sinn; die Filipinos wissen Bescheid.



    Die Antwort wäre also ganz einfach gewesen... so wie ich sie in meinem vorigen Post gegeben habe.

    in deiner zukünftigen "neuen" deutschen heiratsurkunde steht dann natürlich drin, dass du geschieden bist.

    und diese heiratsurkunde muss deine frau dann auf den philippinen registrieren.


    damit wissen die philippinischen behörden dann natürlich bescheid.

    und die CFO will das marriage certificate sehen.

    Dann ist sie aber schon in D und hat CFO hinter sich...


    Zur Ausgangsfrage:


    Warum soll die Scheidung denn verschwiegen werden. Nur um jetzt die Übersetzung zu sparen? Wenn es durch einen Zufall rauskommt, kanns zu mehr Verzögerungen führen-

    Einfach Scheidungspapiere nehmen, sich einen billigen Übersetzer nehmen.. das CFO kriegt dann die Übersetzung und eine Kopie des Originals. (original würde ich nicht rausgeben)... die sind erfahrungsgemäß damit zufrieden. Und Aus die Maus.


    Das CFO hat ja als Aufgabe, die Pinay wegen der Auswanderung zu beraten .. gemeinhin ist CFO bei Scheidungen "neugierig" warum die vorige ehe des zukünftigen geschieden wurde.

    Wenn da zB Gewalt in der Ehe stehen würde, würde sie "warnen". Soweit ich weiß, steht sowas ohnehin nicht in deutschen Scheidungspapieren.

    Ich denke, jedoch noch nicht entschlossen: entweder ein Heiratsvisum oder ich besuche sie für 1-2 Monate damit wir in den Philippinen heiraten können und anschließend dann die Familien zusammen Führung.

    Zur Sicherheit die Frage: du hattest sie aber schon vorher auf den Philippinen besucht; habe ich vorausgesetzt, geht aber aus deinem Post nicht eindeutig hervor. Wenn das nicht der Fall war, kann das bei der Ablehnung eine Rolle gespielt haben.


    Ansonsten:


    Eheschließungsvisum (da kommt es nicht mehr auf Rückkehrbereitschaft an) oder ein erneuter Versuch das SchengenVisum zu beantragen mit besseren Rückkehrgründen. Heirat auf den Philippinen ist nicht mehr unbedingt nötig, da Zeitbedarf und Papierkram nahezu identisch.

    Das tut mir leid, dass es nicht geklappt hat.

    Unser Plan war es das sie für 2 Monate kommt und wir in Deutschland heiraten und sie wieder Abreißt

    Wenn die Heiratsabsicht der DBM bekannt war, dann ist die Ablehnung normal... dann wäre das FZ-Visum das richtige Visum.


    Ansonsten scheint die DBM die Hürden für ein SchengenVisum wieder höher gelegt zu haben. Denn in der AmpelZeit wurden fast keine Schengen Visa abgelehnt.


    Schlecht war, dass sie ihren Job gekündigt hat.


    Um erneut ein Visum zu beantragen, sollten genügend Gründe für die Rückkehr vorgetragen werden.


    Am besten wäre ein Job und eine beantragte Dauer , die mit ihrer Arbeit korrespondiert. Auch wenn es nur 2 Wochen sind.

    Wenn sie bei einem Folge Antrag einen vorigen legalen Aufenthalt im SchengenRaum nachweisen kann, kann man auch ein längeres Visum beantragen.


    Rückkehrgründe können auch Besitz, Wohnort bei der Familie etc sein.. auch wenn jeder einzelne Grund für sich sehr schwach sein kann, zählt zum Schluss das Gesamtbild.


    Hattest du ein Einladungsschreiben verfasst, in dem du von deiner Sicht aus die Gründe für die Einladung vorgetragen hast?


    PS:


    Ich verdiene 85k€ im Jahr

    Das spielt beim Antrag für die DBM keine Rolle, es kommt ausschließlich auf die Antragstellerin an. Dein Einkommen ist lediglich für die Ausstellung der VE wichtig.

    Bei mir in der Nähe gibt es tatsächlich einen Honorarkonsul. Das würde es einfacher machen.

    hier sind die 2 HKs die es in D gibt aufgelistet:


    Philippine Consulates in Germany


    Mit Mail-Adresse; daher dort fragen!


    dort steht :

    Quote

    The Philippine Consulates headed by Consuls ad honorem provide the following consular services: authentication, certification,

    die chancen stehen gut, dass sie es machen ...