Als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Auslandsreisen nicht weiterverwenden

  • Als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente sollten nicht weiter verwendet werden auch wenn diese zwischenzeitlich der Meldebehörde als aufgefunden gemeldet wurden.

    Da als verloren oder gestohlen gemeldete Reisepässe und Personalausweise in die Interpol-Datenbank eingetragen werden sollten diese speziell bei der Einreise in folgende Länder nicht benutzt werden da es immer wieder vorkommt das diese Länder die Ausweisdokumente einziehen:

    Albanien, Argentinien, Bosnien und Herzogewina, Bulgarien, Grossbritannien, Indonesien, Japan, Kolumbien, Kroatien, Mexico, Republik Nordmazedonien, Serbien, Thailand, Ukraine.

    Wird ein Ausweis/Pass der Melde/Passbehörde als aufgefunden gemeldet führt dies nicht automatisch zur Löschung aus der Interpol-Datenbank.


    Die Informationen stammen von einer Passbehörde

    Schon ein einfacher Buchstabendreher kann den ganzen Satz urinieren...