Frage zum Doppelbesteuerungsabkommen

  • Hallo in die Runde!


    Ich arbeite derzeit an der steuerlichen Freistellung für meine Betriebsrente aus Deutschland gem. Doppelbesteuerungsabkommen. Diese wurde auch vom FA Berlin grundsätzlich bestätigt (Lebensmittelpunkt), allerdings verlangen die jetzt noch von mir, daß ich eine Bescheinigung (des BIR-PH?) beibringe, in der bestätigt wird, daß ich die Betriebsrente entweder ordnungsgemäß auf den Philippinen versteuere oder aber, daß die Philippinen auf ihr Besteuerungsrecht hierzu verzichten (was tatsächlich der Fall ist mich als SRRV-Inhaber).


    Meine Frage ist nun, ob einer von Euch schon Erfahrung mit diesem Kram hat und was für mich zu tun ist, um möglichst schnell und problemlos so einen Wisch zu bekommen.


    Vielen Dank für Euren Input!


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  • oder aber, daß die Philippinen auf ihr Besteuerungsrecht hierzu verzichten (was tatsächlich der Fall ist mich als SRRV-Inhaber).


    Wenn das nicht eine Falle ist (?) ...


    Ich frage mich, warum die das wissen wollen. Denn in Artikel 18 (1) steht, dass die Renten nur im Wohnsitzstaat versteuert werden können (Ausgenommen (öffentliche) Renten z.B. aus DRV Artikel 19 (2) )... daher ist es mE unerheblich, ob die Philippinen dieses Recht zur Besteuerung wahrnehmen oder nicht.


    Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 25 (bundesfinanzministerium.de)


    Warten wir mal, ob andere Expats auch solch eine Bescheinigung beibringen mussten.


    Vielleicht liest kaunlaran das hier und kann seine geschätzte Meinung als Steuerexperte dazu abgeben.

  • Ich zitiere aus dem Schreiben vom Finanzamt:


    "Nach Art. 18 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Philippinen liegt das Be-

    steuerungsrecht der XXXXX-Betriebsrente bei den Philippinen. Nach §50d Absatz 8 Satz 1

    Einkommensteuergesetz jedoch nur wenn nachgewiesen wird, dass die Philippinen auf das

    Besteuerungsrecht verzichten bzw. die auf diese Einkünfte die entsprechenden Steuern ent-

    richtet wurden."


    Ich vermute, dadurch soll verhindert werden, daß der Steuerpflichtige diese Einkünfte im zur Besteuerung berechtigen Staat verschweigt.

  • "Nach Art. 18 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Philippinen liegt das Be-

    steuerungsrecht der XXXXX-Betriebsrente bei den Philippinen. Nach §50d Absatz 8 Satz 1

    Einkommensteuergesetz jedoch nur wenn nachgewiesen wird, dass die Philippinen auf das

    Besteuerungsrecht verzichten bzw. die auf diese Einkünfte die entsprechenden Steuern ent-

    richtet wurden."

    Danke, diese Verquickung mit dem EkSt-Gesetz kannte ich nicht...

  • Da die Philippinen alien residents nicht mit foreign sources besteuern, zahlst Du also vermutlich in DE weiter Steuern :-(


    Und ein Tax Residenc certificate gibts nach RMO 51-2019 auch nicht für alien residents