Hallo zusammen,
muß der Sprachkurs auch gemacht werden für das Familienzusammeführungs-Visum, wenn ein deutsches Kind im Spiel ist?
Danke schon mal für Antworten.
Gruß
xp
Hallo zusammen,
muß der Sprachkurs auch gemacht werden für das Familienzusammeführungs-Visum, wenn ein deutsches Kind im Spiel ist?
Danke schon mal für Antworten.
Gruß
xp
Stimmt, 80 Euro sind seit dem 01.09.2011 fällig.
Wir haben Verlängerung am 31.08.2011 beantragt und sind noch ohne Kosten davongekommen.
und wieder eine interessante antwort. offensichtlich gelten hier für jeden von uns das jeweilige namensrecht.
Für Sie gilt deutsches Namensrecht, für Ihre Frau gilt
philippinisches Namensrecht. Ihre Frau führte vor der Eheschließung
einen Mittelnamen und hat diesen, nach philippinischen Recht, nach der
Eheschließung abgelegt. Aufgrund des deutschen Urkunden- und
Registerrechts ist der vorher geführte Mittelname in den Urkunden aber
auszuweisen und, wie schon mitgeteilt, kann in solchen Fällen, keine
internationale Urkunde mehr ausgestellt werden.
Alles anzeigenIch habe keine Ahnung, warum sich das standesamt quer stellt. (mag Details geben, die mir nicht bekannt sind; aber bis jetzt stellt sich dein Fall vollkommen normal dar)
Einfach schriftlich einen Antrag auf Ausstellung einer Internationalen HU stellen.
Wenn nicht möglich, dann möchte sie angeben, auf welche Rechtsgrundlage sich dies bezieht.
Alternativ im i4a nachfragen, da sind auch standesbeamte, die was dazu sagen können.
hge
Auf meine Schriftliche Anfrage per Mail habe ich folgende Antwort erhalten:
Grundsätzlich richtig, dass ursprünglich internationale Eheurkunde
angedacht waren, nur wenn wie in Ihrem Fall, philippinisches Namensrecht
zur Anwendung kommt, sind wir verpflichtet die Vor- und Mittelnamen
auszuweisen. Dieser Zusatz muss dann auch grundsätzlich in jeder
Eheurkunde erscheinen. Das Übereinkommen vom 08.09.1976 über die
Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern sieht
leider die erklärenden Zusätze nicht vor, sodass in diesen Fällen keine
internationalen Urkunden mehr ausgestellt werden können.
Warum das Philippinische Recht zur Anwendung kommt weiß ich nicht. Wir haben eigentlich die Streichung des Mmittelnamens beantragt, also nach Deutschen Namensrecht.
habe inzwischen mit meinem lieblings-standesbeamten per mail korrespondiert.
intrnationale urkunde nicht möglich, allerdings kann man die natinale überbeglaubigen lassen. natürlich mit kosten verbunden.
weiß jemand ob die überbeglaubigung wirklich notwendig ist, oder ob sich das standesamt nur mal wieder querstellt.
Alles anzeigenUm das Problem mal zu vereinfachen:
Die internationale Heiratsurkunde wird nach deutschem Namensrecht ausgestellt. Also ohne Mittelnamen.
Bei der Beantragung des Passes auf der phil. Botschaft wendet diese dann phil. Namensrecht an.
Bei uns gab es da keine Diskussionen.
(diese 2 nationalen Namensrechte kann man nicht vereinheitlichen)
hge
Also, wir haben das Deutsche Namensrecht gewählt. Der Mittelname meiner Frau entfällt also. Daher erhalten wir eben keine internationale Eheurkunde vom Standesamt, die aber für den Pass-Antrag auf der Philippinischen Botschaft Berlin notwendig ist, oder?
Hallo zusammen,
ich möchte an dieser Stelle gerne eine weitere Frage bezüglich Reisepass mit neuem Namen stellen.
Meine Frau und ich haben in Deutschland geheiratet. Nun möchten wir natürlich den Reisepass mit ihrem nuen Namen ausstellen lassen.
Wir bekommen allerdings vom Standesamt keine Internationale Heiratsurkunde.
Zitat:
Grundsätzlich richtig, dass ursprünglich internationale Eheurkunde
angedacht waren, nur wenn wie in Ihrem Fall, philippinisches Namensrecht
zur Anwendung kommt, sind wir verpflichtet die Vor- und Mittelnamen
auszuweisen. Dieser Zusatz muss dann auch grundsätzlich in jeder
Eheurkunde erscheinen. Das Übereinkommen vom 08.09.1976 über die
Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern sieht
leider die erklärenden Zusätze nicht vor, sodass in diesen Fällen keine
internationalen Urkunden mehr ausgestellt werden können.
Heißt das, dass meine Frau nie einen Reisepass mit ihrem eingetragenen und registrierten Namen erhalten kann?
Bin mir sicher, ob diese Frage hier richtig platziert ist, bedanke mich aber schon mal für Tipps.
Gruß
xp
Alles anzeigenPrüfung durch die DBM habe ich auch noch nie gehört. Da macht jeder Beamter in den Behörden seinen eigenen Verfahrensweg.
Als Beispiele von meinem Wissensstandes der letzten Jahre :
Bundesland Thüringen - Heirat in D - Aufenthaltstitel - ein Jahr
Bundesland Sachsen-Anhalt - Heirat in D - Aufenthaltstitel - ein Jahr
Bundesland Sachsen - Heirat in Ph - Aufenthaltstitel - 3 Jahre
Bundesland Niedersachsen - Heirat in D - Aufenthaltstitel - 3 Jahre
Alles mit kurzer Bearbeitungszeit ( max. 3 Wochen/ 2010 und 2011 ) und teilweise mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit oder eben nicht. Ebenfalls nicht nachvollziehbar.
Schwer da jemanden Tipps zu geben.
Amanar
verstehe, danke.
erlaubnis zur erwerbstätigkeit hat meine frau schon.
Alles anzeigenEine Niederlassungserlaubnis gibt es nicht sofort, dazu muss der LU gesichert sein und die Lebensgemeinschaft muss seit drei Jahren bestehen. Voraussetzung dafür ist die AE.
Zur Erteilung der AE. Normalerweise sind es drei Jahre. Aber jede ABH kocht in der Hinsicht ihr eigenes Süppchen.
Zum Thema Fragebogen : Ich gehe davon das es die sogenannte Sicherheitsüberprüfung/-Befragung war. Ne Menge Seiten, die mit Ja oder Nein zu beantworten sind, ob man eine Terrorist etc. ist.
LG,
Unsere Freunde mit den 3 Jahren AE sind bei der gleichen ABH.
Ja, das war die Sicherheitsüberprüfung/-Befragung. Haben wir vor Ort ausgefüllt.
Warum allerdings die Prüfung über die DBM?
Hallo zusammen,
ich hab folgende Frage an Euch.
Wir sind nun nach erfolgreichem Fiance-Visumsantrag glücklich verheiratet (Eheschließung in Deutschland) und leben zusammen in Deutschland.
Das Fiance-Visum war nun abgelaufen. Für die Antragstellung zur Aufenthaltsgenehmigung waren wir bei derAusländerbehörde und über das Vorgehen und die Anforderungen war ich etwas überrascht.
Zunächst mal hat die Sachbearbeiterin unseren Visumsantrag nicht finden können (im Computer) .
Den Pass meiner Frau hatte Sie bereits in der Hand, mit Visum natürlich.
Das Antragsformular zur Aufenthaltsgenehmigung haben wir abgegeben. Dann gings zum Interview, haben einen Fragebogen ausgefüllt.
Jetzt müssen wir in 3 Wochen wieder hin, da die Dokumente meiner Frau in der DBM überprüft werden müssen (dauert wohl 3 Wochen).
Das war mir neu. Warum nochmal alles prüfen? Ist das der normale Vorgang?
In 3 Wochen, wie gesagt, wieder hin und dann bekommt meine Frau eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr. Auch das ist bei unseren Freunden (Er Deutscher, Sie Filipina) anders. Einmal hingegangen, mit Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre nach Hause. Nach 1 Stunde waren die fertig.
Was ist das wieder für ein Wirrwar?
Hat jemand eine Erklärung?
Danke schon mal für Eure Tipps.
Falls es noch Fragen zum genaueren Sachverhalt gibt, geb ich mein Bestes diese zu Beantworten!
xp
Das sieht glaube ich jedes StA anders. Ich wurde direkt auf einen Gerichts-Dolmetscher hingewiesen. Finde das auch für das BC und CENOMAR sehr übertrieben, denn das ist ganz einfaches Englisch und sollte von jedem verstanden werden. Auf mein Nachfragen hin, ob eine Übersetzung dieser einfachen Sätze wirklich notwendig sei, meinte die Mitarbeiterin nur: Amtssprache ist Deutsch.
Ich hab nur gedacht: typisch deutsch
Meine Standesbeamte hatte gesagt: „wir können kein Englisch!“
Danke!
Denke dann sind mir die nächsten Schritte klar
Zitat
wie ist das eigentlich wenn wir wieder rüberfliegen? auf der rückreise hat meine frau dann automatisch ein visum?
Nein, ausser das Einreisevisum ist noch nicht abgelaufen und es ist ein Mult-entry visum.
Müssen wir also ein Viusm beantragen? Wir wollen Anfang nächsten Jahres wieder auf die Phillis.
Hinfliegen wird ja kein Problem sein, aber wie ist das dann mit Rückreise nach Deutschland?
Muß da was beantragt werden?
Hallo,
kann man das auch schriftlich erledigen? wir haben am 14. Juli geheiratet.
wir sind also noch innerhalb der 30-tagesfrist. meine frau hat meinen namen angenommen.
wie ist das eigentlich wenn wir wieder rüberfliegen? auf der rückreise hat meine frau dann automatisch ein visum? was muß man dann am flughafen vorlegen, wenn der pass noch nicht mit dem neuen namen versehen ist? und wie ist das mit dem ticket, wenn der name auf dem ticket mit dem namen im pass nicht übereinstimmt?
fragen über fragen, danke schon mal für tipps.
gruss
xp
meine verlobte kann die eidesstattliche erklärung mit dolmetscher (den es ohnehin für die eheschliessung braucht) am hochzeitstermin, direkt vor der trauung unterschreiben.
Hallo zusammen,
Visum ist erteilt!
Fliege nächste Woche rüber und hol meine Liebste ab.
Dank für Eure Unterstützung!
Grüße
xp
Apropos Tickets. Wann müssen die eigentlich vorgelegt werden? Und ist es wirklich Ratsamer auch für die Verlobte einen Hin- und Rückflug zu buchen?
Wie, mit sich führen?
Meine Verlobte muß diese mit sich führen?
Die ABH hat bereits per Mail bestätigt, daß die besagten Dokumente im Original vorgelegt wurden.