Beiträge von xp129

    und wieder eine interessante antwort. offensichtlich gelten hier für jeden von uns das jeweilige namensrecht.


    Für Sie gilt deutsches Namensrecht, für Ihre Frau gilt
    philippinisches Namensrecht. Ihre Frau führte vor der Eheschließung
    einen Mittelnamen und hat diesen, nach philippinischen Recht, nach der
    Eheschließung abgelegt. Aufgrund des deutschen Urkunden- und
    Registerrechts ist der vorher geführte Mittelname in den Urkunden aber
    auszuweisen und, wie schon mitgeteilt, kann in solchen Fällen, keine
    internationale Urkunde mehr ausgestellt werden.

    Auf meine Schriftliche Anfrage per Mail habe ich folgende Antwort erhalten:


    Grundsätzlich richtig, dass ursprünglich internationale Eheurkunde
    angedacht waren, nur wenn wie in Ihrem Fall, philippinisches Namensrecht
    zur Anwendung kommt, sind wir verpflichtet die Vor- und Mittelnamen
    auszuweisen. Dieser Zusatz muss dann auch grundsätzlich in jeder
    Eheurkunde erscheinen. Das Übereinkommen vom 08.09.1976 über die
    Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern sieht
    leider die erklärenden Zusätze nicht vor, sodass in diesen Fällen keine
    internationalen Urkunden mehr ausgestellt werden können.


    Warum das Philippinische Recht zur Anwendung kommt weiß ich nicht. Wir haben eigentlich die Streichung des Mmittelnamens beantragt, also nach Deutschen Namensrecht.

    habe inzwischen mit meinem lieblings-standesbeamten per mail korrespondiert.
    intrnationale urkunde nicht möglich, allerdings kann man die natinale überbeglaubigen lassen. natürlich mit kosten verbunden.
    weiß jemand ob die überbeglaubigung wirklich notwendig ist, oder ob sich das standesamt nur mal wieder querstellt.

    Also, wir haben das Deutsche Namensrecht gewählt. Der Mittelname meiner Frau entfällt also. Daher erhalten wir eben keine internationale Eheurkunde vom Standesamt, die aber für den Pass-Antrag auf der Philippinischen Botschaft Berlin notwendig ist, oder?

    Hallo zusammen,


    ich möchte an dieser Stelle gerne eine weitere Frage bezüglich Reisepass mit neuem Namen stellen.
    Meine Frau und ich haben in Deutschland geheiratet. Nun möchten wir natürlich den Reisepass mit ihrem nuen Namen ausstellen lassen.
    Wir bekommen allerdings vom Standesamt keine Internationale Heiratsurkunde.


    Zitat:
    Grundsätzlich richtig, dass ursprünglich internationale Eheurkunde
    angedacht waren, nur wenn wie in Ihrem Fall, philippinisches Namensrecht
    zur Anwendung kommt, sind wir verpflichtet die Vor- und Mittelnamen
    auszuweisen. Dieser Zusatz muss dann auch grundsätzlich in jeder
    Eheurkunde erscheinen. Das Übereinkommen vom 08.09.1976 über die
    Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern sieht
    leider die erklärenden Zusätze nicht vor, sodass in diesen Fällen keine
    internationalen Urkunden mehr ausgestellt werden können.


    Heißt das, dass meine Frau nie einen Reisepass mit ihrem eingetragenen und registrierten Namen erhalten kann?
    Bin mir sicher, ob diese Frage hier richtig platziert ist, bedanke mich aber schon mal für Tipps.



    Gruß
    xp

    verstehe, danke.
    erlaubnis zur erwerbstätigkeit hat meine frau schon.

    Unsere Freunde mit den 3 Jahren AE sind bei der gleichen ABH.
    Ja, das war die Sicherheitsüberprüfung/-Befragung. Haben wir vor Ort ausgefüllt.
    Warum allerdings die Prüfung über die DBM?

    Hallo zusammen,


    ich hab folgende Frage an Euch.


    Wir sind nun nach erfolgreichem Fiance-Visumsantrag glücklich verheiratet (Eheschließung in Deutschland) und leben zusammen in Deutschland.
    Das Fiance-Visum war nun abgelaufen. Für die Antragstellung zur Aufenthaltsgenehmigung waren wir bei derAusländerbehörde und über das Vorgehen und die Anforderungen war ich etwas überrascht.


    Zunächst mal hat die Sachbearbeiterin unseren Visumsantrag nicht finden können (im Computer) ?( .
    Den Pass meiner Frau hatte Sie bereits in der Hand, mit Visum natürlich.
    Das Antragsformular zur Aufenthaltsgenehmigung haben wir abgegeben. Dann gings zum Interview, haben einen Fragebogen ausgefüllt.
    Jetzt müssen wir in 3 Wochen wieder hin, da die Dokumente meiner Frau in der DBM überprüft werden müssen (dauert wohl 3 Wochen).
    Das war mir neu. Warum nochmal alles prüfen? Ist das der normale Vorgang?


    In 3 Wochen, wie gesagt, wieder hin und dann bekommt meine Frau eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr. Auch das ist bei unseren Freunden (Er Deutscher, Sie Filipina) anders. Einmal hingegangen, mit Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre nach Hause. Nach 1 Stunde waren die fertig.


    Was ist das wieder für ein Wirrwar?


    Hat jemand eine Erklärung?


    Danke schon mal für Eure Tipps.


    Falls es noch Fragen zum genaueren Sachverhalt gibt, geb ich mein Bestes diese zu Beantworten!


    xp

    Das sieht glaube ich jedes StA anders. Ich wurde direkt auf einen Gerichts-Dolmetscher hingewiesen. Finde das auch für das BC und CENOMAR sehr übertrieben, denn das ist ganz einfaches Englisch und sollte von jedem verstanden werden. Auf mein Nachfragen hin, ob eine Übersetzung dieser einfachen Sätze wirklich notwendig sei, meinte die Mitarbeiterin nur: Amtssprache ist Deutsch.


    Ich hab nur gedacht: typisch deutsch :yupi

    Meine Standesbeamte hatte gesagt: „wir können kein Englisch!“ :473

    Zitat


    wie ist das eigentlich wenn wir wieder rüberfliegen? auf der rückreise hat meine frau dann automatisch ein visum?


    Nein, ausser das Einreisevisum ist noch nicht abgelaufen und es ist ein Mult-entry visum.






    Müssen wir also ein Viusm beantragen? Wir wollen Anfang nächsten Jahres wieder auf die Phillis.
    Hinfliegen wird ja kein Problem sein, aber wie ist das dann mit Rückreise nach Deutschland?
    Muß da was beantragt werden?

    Hallo,


    kann man das auch schriftlich erledigen? wir haben am 14. Juli geheiratet.
    wir sind also noch innerhalb der 30-tagesfrist. meine frau hat meinen namen angenommen.


    wie ist das eigentlich wenn wir wieder rüberfliegen? auf der rückreise hat meine frau dann automatisch ein visum? was muß man dann am flughafen vorlegen, wenn der pass noch nicht mit dem neuen namen versehen ist? und wie ist das mit dem ticket, wenn der name auf dem ticket mit dem namen im pass nicht übereinstimmt?


    fragen über fragen, danke schon mal für tipps.


    gruss
    xp

    meine verlobte kann die eidesstattliche erklärung mit dolmetscher (den es ohnehin für die eheschliessung braucht) am hochzeitstermin, direkt vor der trauung unterschreiben.