Beiträge von hge

    Zitat

    Original von Dirk0711
    Auch er ist jetzt verunsichert, weil hier manche geschrieben haben, dass man den red ribbon doch evtl. irgendwo braucht. Deshalb überlegt er auch sich jeweils ein 2. Original zu besorgen und dieses vom DFA überbeglaubigen zu lassen. Ich poste gleich meine heutigen Erlebnisse.


    Um es klipp und klar zu sagen:
    Im Prinzip braucht man die Überbeglaubigung der Urkunden (Geb-Urkunde, Cenomar) nicht. Es kann sein, dass man sich etwas Diskussion mit dem Standesamt aufhalst; aber sobald eine Urkundenprüfung gemacht wurde, und das Ergebnis dieser UP von der Botschaft angetackert wurde, ist dies den Beteiligten (STA,OLG) wesentlich lieber als das ein nichtssagendes RR.
    (Bei der UP wird ja auch nicht das RR überprüft, nur die beiden Urkunden)


    Auf jeden Fall wird das RR aber für die affidavits gebraucht!


    Wenn man in D heiratet, und alles normal läuft, müssen diese beiden Urkunden auch nicht mehr bei der philipp. Botschaft vorgelegt werden. Den neuen Pass nach der Heirat gibt es ohne Geb-Urkunde.


    hge

    Zitat

    Original von Mikel.1969
    Meine Verlobte hat Ihr Visa mit CENOMAR & "Birth Certificate" OHNE Red Ribbon beantragt.
    Wenn wir nun diese Dokumente erneut über das NSO beantragen und diese dann vom DFA mit dem Red Ribbon versehen lassen,müssen die neuen Dokumente auch von der DBM überprüft werden oder kann meine Verlobte sie mir einfach zuschicken?


    Gruß
    Michael


    Nach dem ich dies zum 2. mal lese, glaube ich,dass du etwas falsch verstanden hast.


    Man kann beim NSO kein Urkunde "mit oder ohne" Red Ribbon beantragen!.
    Man beantragt nur die Geb-urkunde/Cenomar und bringt dies Urkunden dann selber zur Überbeglaubigung zum DFA. (wenn man es dann will)


    hge

    Ich schliesse mich der Meinung der anderen an.



    Um diese Frage konkret zu beantworten:

    Zitat

    Original von ARJAY
    ist ein sogenannter visa attorney in den philppinen von grossem nutzen für die beantragung des visum---oder reine geldverschwendung?


    Ja, ist reine Geldverschwendung.
    Der Antragsteller muss ohnehin persönlich auf der Botschaft erscheinen . Er muss im Interview persönlich Rede und Antwort stehen. Der "Visaattorney" dürfte dort gar nicht dabei sein. Wir sind ja nicht in eienm Strafverfahren...


    Ich würde schon fast behaupten, dass solch ein attorney kontraproduktiv ist, wenn er auf der Botschaft auftritt.


    hge

    Zitat

    Original von Mikel.1969
    Meine Verlobte hat Ihr Visa mit CENOMAR & "Birth Certificate" OHNE Red Ribbon beantragt.
    Wenn wir nun diese Dokumente erneut über das NSO beantragen und diese dann vom DFA mit dem Red Ribbon versehen lassen,müssen die neuen Dokumente auch von der DBM überprüft werden oder kann meine Verlobte sie mir einfach zuschicken?


    Gruß
    Michael


    Die Urkundenprüfung wird in diesen Fällen der doppelten Urkunden immer nur einmal durchgeführt.


    Ich weiss allerdings nicht, was diese doppelten Urkunden bringen sollen... ausser Verwirrung und Kosten. Die Botschaft verlangt ja nicht, dass die Urkunden nicht vom DFA überbeglaubigft sein dürfen, sie nimmt auch gerne die Urkudnen mit DFA-Überbeglaubigung an.


    hge

    Zitat

    Original von Mikel.1969
    Nach dem ich alle Einträge hier gelesen habe bin ich total verwirrt. Mein Standesbeamter hat mir diesen Link zum OLG Stuttgart gegeben:
    http://www.olg-stuttgart.de/se…w/1187372/Philippinen.pdf das Dokument ist von 2001 und noch immer aktuell.


    Demnach wird keine Beglaubigung vom DFA für CENOMAR und "Birth Certificate" benötigt und dieses stimmt auch mit den Visa Anforderungen der Botschaft in Manila überein.


    Das würde ich so nicht interpretieren.
    Beim OLG Stuttgart steht zunächst "Geb-Urkunde im Original mit Legalisation".


    Falls die DBM die Urkunde legalisieren würde, würde diese Legalisation zwingend ein Überbeglaubigung durch das DFA vorraussetzen. Denn eine Legalisation heisst nichts anderes, dass die Botschaft die Unterschrift des DFA kennt. Mehr nicht. Nun gibt es die Legil. nicht mehr, ob das OLG dann auch automatisch auf das RR verzichtet ....???


    Tatsächlich gebe ich Euch Recht , dass die ganze Sache sehr verwirrend ist.
    Wir haben einerseits die Botschaft, die weiss, dass eine Üebrbeglaubigung duch das DFA keinen "Mehrwert" für die Urkunde bringt... sprich, die Überbeglaubigung kann man "in die Tonne hauen" und daher dies nicht mehr verlangt. Auf der anderen Seite die Standesämter (und OLGs) die sich nicht genügend mit den philippinischen Urkunden auskennen und denen (oft) die einfache Geb-urkunde "zu nackt" vorkommt.


    Ich kann selber davon berichten; Ich fragte damals meinen Standesbeamten, ob die Geb-Urkunde überbeglaubigt werden müsste, sagte er prompt, "Nein, nicht nötig". Daraufhin zog ich die per NSO-Online angeforderte Geb-urkunde meiner Freundin aus der Tasche, die er sich genau betrachtete. Dann im besten Kölsch: " Nee, die kann isch esu nit akzeptieren, da iss ja gar kein Stempel drauf".....


    Fazit:
    Red Ribbon ist zwar überflüssig, erzielt aber grosse Wirkung... -:)


    Yogi hat aber auch recht:
    Sobald es aber dazu kommt, dass die Urkunden aus irgendeinem Grund bei der philipp. Botschaft vorgelegt werden muss, dann verlangt dieses das RR.



    hge

    Zitat

    Original von kaunlaran


    Der Grund könnte evtl. sein, daß sie ja zwei Flughäfen in Paris aufsuchen mußte. D.h. sie mußte ja praktisch auf "Schengengebiet", um den anderen Flughafen zu erreichen. Wenn Du von MNL über FRA nach London fliegst, brauchst Du kein Visa. Geht der Weiterflug nach London aber statt von Frankfurt/Main von Frankfurt/Hahn dürfte ein Visa notwendig sein, weil Du ja den Transitbereich verläßt.


    Für diesen Fall braucht man aber - nach alter Definition - kein Transitvisum, sondern ein "Durchreisevisum". (Typ B). Ein Transitvisum (Typ A) dient lediglich als Erlaubnis zum Zutriitt für den transitbereich des Flughafens. In der Praxis mE uninteressant, denn bei vielen Flughäfen kommt man ohnehin nicht mehr durch die Passkontrolle.
    (Ich weiss dies vom Flughafen in Amsterdam ganz bestimmt).


    Die ganzen Visumskategorien werden aber zur Zeit überarbeitet. Mal sehen was dabei herauskommt .. im Zweifel wird es schlimmer :-)


    hge

    Zitat

    Original von kaunlaran
    Eine Bekannte von uns durfte wieder statt nach MNL von Paris nach London zurückfliegen, weil sie kein Transitvisum hatte und von einem Flugplatz in Paris zum anderen mußte. Da war die Immigration knallhart und hat sich nicht erweichen lassen.


    hmmm.. eine pinay?


    Die DBM schreibt aber in ihren FAQs:


    Zitat

    Transitvisum für den Flughafentransit
    Dieses gilt nur für den Transit über einen Flughafen des Schengengebietes zum Zielflughafen außerhalb des Schengen-Gebiets.


    Dieses Visum ist für die Staatsangehörigen der Philippinen, der Marshallinseln, Mikronesiens und Palaus nicht erforderlich.


    http://www.manila.diplo.de/Ver…__alf__transit__visa.html


    hge

    Zitat

    Original von kaunlaran
    Sollte dies nicht der Fall sein, d.h. Deine Frau kommt erst im nächsten Jahr (2011), kann man über eine Anmeldung nachdenken. Ich würde dann aber, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken, zunächst nur die Anmeldung vornehmen und die LoSt-Karte nicht ändern lassen.


    Das sehe ich genauso.


    Die Botschaft schreibt in ihren Visa dabei, ob man den "Aufenthalt anzeigen" muss.
    Ich habe dies vor einigen Jahren mal bei einer Filipina gesehen, die im Bekanntenkreis mit SchengenVisum zu Besuch war. Jedoch hat dann trotz dieses Eintrags das Meldeamt die Anmeldung nicht akzeptiert.


    Aber man kann es auf jeden Fall probieren.


    hge


    PS:


    habe gerade diesen thread im i4a gefunden.


    http://www.info4alien.de/cgi-b…m/YaBB.cgi?num=1086701407


    scheint also je nach Land und länge des S-Visums möglich zu sein.

    Zitat

    Original von peterstraka
    Hallo,


    ich habe am 9.3.2010 auf den Philippinen geheiratet. Meine Frau ist zur Zeit nur mit einem Schengener Visum hier. Jetzt hat mich eine Bekannte gefragt, warum ich denn nicht meine Lohnsteuerklasse ändern lasse, da wir doch jetzt verheiratet seien.
    Soweit ich aber weiß, ist das erst dann möglich, wenn meine Frau hier in Deutschland gemeldet ist. Sehe ich das verkehrt?


    Dann melde sie doch einfach an.
    Man muss sich ja im Normalfall auch binnen kürzetster Zeit anmelden.
    (bei uns binnen einer Woche)


    hge

    Zitat

    Original von KittyCat
    und an das SC hab ich selbst eine Anfrage geschrieben, aber die haben mir bisher nicht geantwortet.


    SC (Supreme Court) ist etwas hoch gegriffen, das wäre das gleiche, als wenn du in Deutschland an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe schreiben würdest.


    RTC (Regional Trial Court) = Landgericht.


    Du müsstest mal sehen, ob du die Adresse des zuständigen RTCs ergoogeln kannst.


    hge


    PS: gerade gefunden


    http://www.lawphil.net/courts/mrtc/mrtc_dir.html#manila

    Wie heisst es so schön im von kaunlaran zitierten Text: "Die Anwaltskosten sind frei aushandelbar". Ein Staranwalt wird unter Umständen für solche Kinkerlitzchen einen hohen Preis fordern.


    Ich gebe dir aber recht, dass dies sehr nach dem Preis für ein komplettes Anullmentverfahren riecht. Wobei die Ex nicht unbedingt Geld machen will, sondern der Sachverhalt dem Anwalt möglicherweise falsch vorgetragen wurde.


    Da hilft nur eins, mehr Auskünfte einholen. Vom einem RTC oder vom NSO
    Hier gibts eine Kontaktseite. (zuständig Civil registrars)
    http://www.census.gov.ph/data/aboutnso/centralofcs.html


    Wenn man eienn Anwalt fragt, wird der nie sagen, seine Arbeit wäre nicht nötig ... :Augenbraue


    hge

    Zitat

    Original von kaunlaran


    Richtig.
    Vor allen phil. Gerichten besteht Anwaltszwang.


    ... ganz überzeugt bin ich noch nicht.


    Ich nenne nur ein Beispiel, was den meisten von von uns bekannt ist:
    Die Überbeglaubigung der Affidavits für das Visum findet ja auch im RTC statt. Dazu braucht man keinen Anwalt. Wenn es hierfür noch eine plausible Erklärung Anwalt gibt, bin ich zufrieden -:) :Augenbraue


    hge

    Zitat

    Original von KittyCat


    wegen dem former filipino, das Gesetz wurde geändert:


    Ich habe mal etwas nachgeforscht.


    Nein das Gesetz wurde nicht geändert, es gibt aber den Fall Orbedico von 2005, der vom SC in dieser Weise entschieden wurde: Hier das Urteil:


    http://ustlawreview.com/pdf/vo…ilippines_v._Orbecido.pdf


    Dieses Urteil wird von philip. Juristen ziemlich kritisiert, weil es dem Geist des Art. 26 ziemlich widerspricht. Denn nach diesem Urteil ist folgende Konstellation nun möglich:


    Pinoy heiratet pinay
    pinoy geht ins Ausland und nimmt andere Staatsangehörigkeit an
    pinoy lässt sich von pinay scheiden
    pinoy nimmt wieder philippinsiche Staatsangehörigkeit an... (und kann somit wieder legal ein pinoy heiraten)


    ... das sollte eigentlich dudrch Artikel 26 vermieden werden -:)


    hge

    Zitat

    Original von KittyCat
    Vielen Dank......die Scheidung wird definitv anerkannt, weil sie auch für die "Former Filipinos" angewandt wird.


    Woher weisst du das? Ich habe bis jetzt gelesen, dass dies nicht auf former Filipinos anzuwenden ist. Grund dafür ist, dass es den "Reichen Pinoys" dann einfach gemacht würde, sich über eine (temporäre) Staatsangehörigkeit eines anderen Staates scheiden zu lassen und dann wieder auf den Philippienn zu heiraten.
    Aber wie gesagt: probieren geht über studieren.


    Klausbacolod

    Zitat

    Um die Scheidung anzuerkennen, muß ein Anwalt den Status "geschieden" beim Gericht beantragen


    hmmm.. aus dem Merkblatt der Botschaft in Berlin geht nicht hervor, dass da ein Anwalt eingeschaltet werden muss. Dsa Merkblatt gibt es noch nicht so lange auf der HP der Botschaft. Das Prozedere hört sich ja ach relativ leicht an. Der Hauptteil ist ja hier in D/Austria zu erledigen. Danach zum RTC bringen und dann zum NSO.
    Ich wüsste nun nicht welche anwaltliche Arbeit da noch erforderlich wäre.
    Die Gebühren werden nicht sehr hoch sein, wie immer werden die Nebenkosten zu Buche schlagen. (Reisen etc)


    hge

    Zitat

    Original von KittyCat
    Wir wissen nur, dass sie das ganze beim Gericht einreichen muss für eine Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteil. Nur mit der Absegnung von dort darf sie wieder heiraten, wir würden dafür die Kosten übernehmen, weil sie kein Einkommen hat und um sie aus unserem Leben zu "entfernen".
    Kann mir dazu jemand was über die Kosten bzw die Dauer sagen und braucht sie dafür einen Anwalt? Gibt es eine Möglichkeit kostenlos einen Anwalt gestellt zu bekommen, weil sie ja mit einem Kleinkind und Baby zuhause ist? Wir haben keine Lust uns von ihr wegen den Kosten verarxxxen zu lassen. Sie hat jetzt schon gemeint, sie war beim Gericht, sie müsste alles einreichen um die Kosten zu erfahren und das würde sie nur tun, wenn wir vorher zustimmen.


    Das ist zwar ein Merkblatt von der philipp.Botschaft in Berlin, dürfte aber in Österreich genauso sein:
    http://www.philippine-embassy.…20foreign%20judgments.pdf


    Danach sehe ich nicht die Notwendigkeit eines Anwalts.


    Ihr könntet aber folgendes Problem kriegen:
    Dein Mann war philippinische Staatsbürger. Daher könnte ich mir vorstellen, dass die Behörde diese "erleichterte Auflösung" der Ehe nicht akzeptiert. Dies gilt im prinzip nur, wenn ein "reiner" Ausländer sich von einer Filipina scheiden lässt.
    Aber probieren geht über studieren ....



    Zitat


    Wie ist das eigentlich mit der NSO?
    Ich nehme nicht an, dass der Status der Einbürgerung dort upgedatet wurde. Kann man das trotzdem machen lassen?


    das würde ich erst mal als sekundäres problem betrachten


    Zitat


    Unsere Kinder hätten auch Anspruch auf die philippinischen Staatsbürgerschaft, wir müssten sie nur registrieren lassen (sie wurden vor der Einbürgerung geboren). Ich als ihre Mutter werde dann doch sicher auch bei meinem Mann eingetragen, dann gebe es jedoch 2 Heiratsurkunden bei ihm? Zumindest solange, bis wir das mit dem Gerichtsurteil durchgekämpft haben.


    hmmmm ... ich weiss nun nicht, ob das mit den HUs stört. Entscheidend ist doch, dass du zum Zeitpunk der Geburt philipp. Staatsangehörigkeit hast. Daher sollten die Kinder auch die philipp. Staasangehörigkeit bekommen... sofern die Getzeslage die gleiche wie in D ist. Das weiss ich nicht genau, vielleicht kann hier ein ÖSI-Spezialist helfen.


    hge

    Zitat

    Original von yamahadirk
    ich wollte jetzt versuchen so viel wie möglich in gang zu bringen damit das ganze nicht noch viel länger dauert.werde mal versuchen über das olg an die liste der übersetzer zu kommen. beglaubigt das olg die heiratsurkunde?


    Du hast doch in den Philippinen geheiratet. Dann ist beim FZ-Visum weder dein Standesamt noch die OLG beteiligt. Konzentrier dich nur darauf was die Botschaft braucht.


    Eine Registrierung der Heiratsurkunde beim deustchen Standesamt ist im Prinzip überhaupt nicht nötig. Wenn du das aber trotzdem machen willst, kannst du das nach Einreise deiner Frau in Ruhe angehen. Erst dazu wird dann eine Übersetzung benötigt. Wenn du das jetzt machst, wird es das Visum nicht beschleunigen.


    Das OLG kann keine philipp. Heiratsurkudnen beglaubigen. Eine (Über-)Beglaubigung der HU (NSO) ist nur beim DFA (Manila) möglich. Aber wie bereits gesagt, für das Visum nicht nötig.


    hge

    Zitat

    Original von yamahadirk
    ich habe das marriage cert. hier aber leider ist es noch nicht übersetzt und beglaubigt. der sachbearbeiter in der ausländerbehörde (eine urlaubsvertretung) sagte ich müßte jetzt einen beeidigten übersetzer finden und danach das dokument authentifizieren lassen.


    Lass doch deine ABH mal aussen vor.
    Einfach den Antrag in der Botschaft Manila einreichen.
    Es muss allerdings die Heiratsurkunde der NSO sein; die bei der Heirat vom Standesamt ausgestellte Urkunde wird nicht akzeptiert.


    Alles andere hier lesen:
    http://www.manila.diplo.de/Ver…_A4r10,property=Daten.pdf


    Dort steht auch klar drin, dass keine Übersetzung notwendig ist.


    hge

    Zitat

    Original von Onot
    Ist die "Unwissende" tatsächlich so unwissend, oder verdient das Standesamt kräftig an der UP mit?
    Beide Behörden bzw. Ämter habe ich über die Kosten befragt! Antwort ABH: ca. 200 - 250 , Antwort Standesamt: ca. 300 - 350 , Kosten beim derzeitigen Wechselkurs ca. 200



    Gruß Onot


    Ich vermute, dass ist ein kleinere Gemeinde. Dann hat die Standesbeamtin eben nicht so oft mit deutsch-ausländischen Ehen zu tun. Es gibt zudem ja auch neben den Philippinen noch zig andere Länder, die auch ihre individuellen Probleme haben.
    Daher ist diese Standesbeamtin schon als wenig erfahren zu bezeichnen.
    Ihre Bemerkung bezüglich der Urkundenprüfung deutet darauf hin.
    Allerdings ist der Grundgedanke von ihr, dass sie beim Antrag zur Urkundenprüfung dort noch einen bestimmten Text hereinbringt, nicht so verkehrt. ( z.B. bitte überprüfen Geb-Urkunde, weil dort diese oder jene Merkwürdigkeit drin ist). Das ist ja auch der Grund, warum sie vor der UP dieses Urkunden sichten will.
    mE wird von dieser Möglichkeit aber sehr wenig Gebrauch gemacht.
    Eine 2. UP wird es - auch wenn noch mal explizit vom StA beantragt - nach meiner Meinung nicht geben. Die DBM wird dann merken, dass es schon mal eine UP gab und die Urkunden mit entsprechenden Vermerk zurückschicken.


    Bezüglich der Kosten mach Dir keine Sorgen. manche Standesämter neigen dazu, viel zu viel als Vorschuss zu nehmen, weil sie fürchten auf Kosten sitzen zu bleiben.
    Das wird aber später auf Heller und Pfenning abgerechnet.


    hge