ZitatOriginal von Dirk0711
Auch er ist jetzt verunsichert, weil hier manche geschrieben haben, dass man den red ribbon doch evtl. irgendwo braucht. Deshalb überlegt er auch sich jeweils ein 2. Original zu besorgen und dieses vom DFA überbeglaubigen zu lassen. Ich poste gleich meine heutigen Erlebnisse.
Um es klipp und klar zu sagen:
Im Prinzip braucht man die Überbeglaubigung der Urkunden (Geb-Urkunde, Cenomar) nicht. Es kann sein, dass man sich etwas Diskussion mit dem Standesamt aufhalst; aber sobald eine Urkundenprüfung gemacht wurde, und das Ergebnis dieser UP von der Botschaft angetackert wurde, ist dies den Beteiligten (STA,OLG) wesentlich lieber als das ein nichtssagendes RR.
(Bei der UP wird ja auch nicht das RR überprüft, nur die beiden Urkunden)
Auf jeden Fall wird das RR aber für die affidavits gebraucht!
Wenn man in D heiratet, und alles normal läuft, müssen diese beiden Urkunden auch nicht mehr bei der philipp. Botschaft vorgelegt werden. Den neuen Pass nach der Heirat gibt es ohne Geb-Urkunde.
hge