Original von henry8
Ich habe jetzt etwas Klarheit in meine Angelegenheit bekommen. Trotzdem bleibt noch etwas nebulös und unklar.
Hier vor Ort habe ich mich beim Ausländeramt erkundigt. Weiter habe ich das Auswärtige Amt in Berlin, das Bundesinnenministerium und das Innenministerium NRW angerufen. Alle Aussagen waren deckungsgleich:
Kinder mit deutschem und philippinischem Elternteil erhalten mit der Geburt beide Staatsangehörigkeiten.
Sowohl nach deutschem als auch nach philippinischem Recht werden diese auf Grund der Abstammung (Jus sanguinis, right of blood) erworben. Bei der Anmeldung des Kindes beim deutschen Standesamt wird automatisch geprüft, ob neben dem deutschen Elternteil ein Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt. Erlaubt dieser Staat die doppelte Staatsangehörigkeit und bei den Philippinen ist dies der Fall, werden automatische beide Staatsangehörigkeiten ins Melderegister eingetragen. Manche Standesbeamte sind so nett und teilen dies den Eltern mit, andere leider nicht.
Beide Staatsangehörigkeiten bestehen dauerhaft auf Lebenszeit.
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht nur dann verloren, wenn eine andere Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben wird und keine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt wurde.
Das hier einmal genannte 18-Jahre-Optionsmodel trifft nicht zu.
Dies gilt nur bei in Deutschland geborenen Kindern, deren beide Elternteile eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen. Dann muss sich das Kind mit 18 Jahren für die deutsche oder die Staatangehörigkeit der Eltern entscheiden (Türkenregel).