Beiträge von hge

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    Original von Benz
    Egal, wie du das Kind nennst, wenn die Ehefrau von tauchen so einen Sprach- und Integr. Kurs absolviert hat, wie meine, gibt es keine befristete AE mehr. 8-)


    Für die Erteilung der NE sind bestimmte Vorrausetzungen erforderlich:


    Bei deutsch-verheirateten.


    a ) 3 Jahre mit AE und Wohnsitz in D
    b ) einfache Sprachkenntnisse
    C ) nachweis der wirtschaftlichen Unabhängigkeit.
    Die Frau oder der Mann oder zusammen müssen genügend Einkommen vorweisen.
    d ) Ehe muss auch weiter bestehen!


    Wenn diese bedingungen erfüllt sind, gibts eine NE, ansonsten nur wieder AE's...


    hge

    Wenn ich das richtg lese, steht da "Please report at immigration".


    Das heisst ja nicht unbedingt, dass es ein MUSS ist. Und es steht ja auch nicht fest, was passiert, wenn der Foreigner keinen Pass dabei hätte. Ich denke man wäre mit ersatzpapieren zufrieden.
    Falls dort ein PassZwang bestünde, müsste man dies ja schon beim Einchecken prüfen.


    Vermutlich möchte man in der unruhigen provinz Zamboanga wissen, welche Foreigner sich dort aufhalten.


    hge

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    Original von cebu1a
    Ok, vielen Dank


    Kann man solche Dinge auch auf der Aussenstelle in Cebu erledigen oder muss man da extra nach Manila fliegen?


    Gute Frage, nächste Frage....


    Bisher wissen wir nocht, welche Kompetenzen Herr dr. Seidenschwarz hat. Aber ich könnte mir doch vorstellen, dass er Beglaubigungen vornehmen darf. Zur sicherheit mal anrufen. Telefonnr gibts ja auf der HP der Botschaft. Mobile (Globe): +63-927 536 20 44



    hge


    Sehr schön zusammengefasst; aber es ist im Prinzip in diesem Forum nie was anderes behauptet worden.
    Das Optionsmodell ist im überigen keine "Türkenregel" . Es würde auch alle anderen ausländischen Ehepaare zutreffen, solange das Heimatrecht nicht etwas anderes verfügt. Also auch auf ein rein philippinisches Ehepaar mit Wohnsitz in D.


    Es ist aber doch seltsam, dass User Germanjoy nun das gleiche Problem mit dem Konsulat per Telefon regeln konnte. Nochmal anrufen (?) . Vielleicht hat das Konsulat es jetzt begriffen.



    hge

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    Original von cebu1a
    Da fällt mir grad ein, dass mir die Dame vom Standesamt mitgeteilt hat, dass meine Verlobte Ihren Pass auf der deutschen Botschaft kopieren muss. Eine Kopie bei Notar würde nicht ausreichen.
    Ist das üblich so?


    Nein ..... aber:

    Zitat


    Wer hat den da im Endeffekt das sagen? Das Standesamt, die Ausländerbehörde oder das Oberlandesgericht?


    .. dein Standesamt hat das sagen.. leider ... und wenn es noch so verrückte Papiere fordert.


    Viele machen allerdings die Kope des Passes bei dei Botschaft; daher bist du nicht der einzige.


    hge

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    Original von franky_23




    Die dt. Botschaft ist eine dt. Bundesbehörde. Die Haager Apostille ist als Ersatz für das Legalisationsverfahren eingeführt worden. Wieso sollte die dt. Botschaft eine vom dt. Staat nach internat. Recht anzuerkennende Urkunde nicht anerkennen wollen?


    Das hast du falsch verstanden.. es ging nicht um die deustche Botschaft!


    Es ging um den report of marriage nach einer Heirat in HKG.


    Die Frage ist, ob das NSO diese HU ohne legalisation durch die philipp. Botschaft in HKG einfach so anerkennt. Denn die Apostille ist für die Philipp. wertlos, weil sie nicht Mitglied der "Haager Apostille" sind.


    hge

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    Original von cebu1a
    Da die Geburtsurkunde meiner Verlobten spätbeurkundet ist soll dies etwa ein halbes Jahr dauern.


    Das kann je nach Fall schon so lange dauern.
    Der Durchschnittswert liegt bei 3-4 Monaten.


    Zitat


    Zudem muss meine Verlobte nach Manila und bei der Botschaft eine eidesstattliche Erklärung über Ihren Familienstand abgeben.


    Sehr seltsam, das wird in der Regel nur bei einer Hochzeit in D gefordert. Solltest dich moch mal erkundigen.
    Fürs EFZ ist nur das Affidavit der Eltern zum Familienstand nötig. (neben den anderen papieren)


    Zitat


    Nach der Eheschließung muss dann auch die Heiratsurkunde inhaltlich überprüft werden, wass dann 4-6 Monate dauern soll.
    Insgesamt also ungefähr ein Jahr.


    Wir hatten mal einen Fall hier, der solange gedauert hat.
    Der Normalfall ist aber, dass , wenn schon ein UP von Cenomar und GEB-Ukunde vorausgegangen ist, diese Prüfung nur wenige Wochen (2-3) dauert. Die Botschaft macht dies meist selbst.


    hge

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    Original von karlo


    Mein Standesamt schreibt das OLG verlangt das.


    ...dann wird man nichts machen können. und wennd as Standesamt in der Nachbargemeinde dieselbe OLG anfragt, gibt es die gleiche Antwort..


    Mit den papieren, die du hier einreichen musst, wirst du in DNK inenrhalb einer Woche heiraten können.
    schau dir mal die dänischen heiratsseiten an;


    Wichtig ist nur, erst AE geben lassen, was ja kein problem sein sollte.


    hge

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    Original von Mannip1
    Macht dann doch einfach einen kurzen Urlaub zusammen, z.B. nach DK. Nehmt die Geburtsrkunden von Euch mit, den Singlestatus deiner Frau, die Meldebescheinung und heiratet dort.


    Ich bin zwar meist gegen die "dänische Variante" aber in diesem Fall kann ich diese Lösung auch wärmstens empfehlen.


    hge

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    Original von diver100


    die registrierung macht ihr am besten direkt bei der phil Botschaft in hongkong. die ist direkt gegenüber des registration office, bei der admiralty. in dem gebäude ist auch das deutsche konsulat untergebracht.
    alternativ könnt ihr das natürlich auch in Manila machen. ....


    Da bin ich nicht so sicher, ob die registrierung der HU so ohne weiteres in Manila geht.
    Denn ausländische Urkunden müssen ja (im prinzip) von der eigenen Botschaft im ausland legalisiert sein. Die HU von Hongkong hat zwar eine Apostille, aber die Philippinen sind ja nicht Mitglied in diesem "Verein".


    Man sollte mal beim NSO nachfragen.


    hge

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    Original von karlo
    Hallo ,


    genau das ist der Punkt ,Steuerklasse 1 auf 3 fürs ganze Jahr 2009 ,Krankenkasse kommt noch dazu.
    Wir wollen ja sowieso heiraten ,deshalb waere es nicht schlecht wenn es dieses Jahr noch klappen würde.
    Jetzt bin ich endlich verstanden worden .


    Gruß Karlo


    ok, sehe ich ein. Das Kind würde doch sicherlich auch schon eine steuerliche Erleichterung sein.??. kenn mich in steuersachen nicht so aus.


    Aber wenn sie im Juli herkommt und ihr die Hochzeit anmeldest, ist ja immer noch die Chance, dass dies bis zum Ende des jahres durchgeht. durchschnittliche Dauer 3 Monate.


    Die Papiere werden beim Standesamt eingereicht und sind nach max 2 Wochen auf der Botschaft. Dann geht die prüfung los.


    Nur drauf achten, dass die papiere komplett sind. Wenn Nachfragen der Botschaft kommen, dann kanns sehr lange dauern.


    hge

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    Original von karlo
    Halloo HGE ,


    ich brauche die Auslänerbehörde nicht mehr.
    Wir haben schon das Visum Mutter zum gemeinsamen Kind.


    Sorry, das war mir nicht klar.


    Es ist nicht automatisch so, dass das Standesamt auf UP verzichtet, wenn der AS schon eingereist ist. Wenn ihr dann die papiere zur Heirat einreicht, kann sie Amtshilfeersuchen an die DBM stellen.
    Euer Standesamt hat ja schon sowas angedeutet (?).


    DAs heisst, wenn du jetzt "im vorauseilendem Gehorsam" zur Botschaft gehst nd fragst, ob sie die UP schon anwerfen können, weiss ich nicht was passiert. Denn für die Botschaft ist ja noch kein Vorgang vorhanden. Visum ist fertig, Amtshilfe noch nicht eingeleitet. Ich denke eher, das wird nichts.


    Du kannst es probieren.....


    Ansonsten sieh es doch pragmatisch:


    Wenn deine Frau hier ist, nimmst du dir alle Zeit der Welt und reichst die Papiere hier ein und wartest getrost auf das ende der UP. Ob das nun 3 oder 5 Monate dauert sollte doch dann egal sein -:)


    Gruss


    hge

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    Original von franky_23
    Hge,


    im konkreten Fall möchte Karlo doch heiraten und denke das STandesamt möchte dann die Urkunden überprüft haben, insbesondere wenn dannauch dei Befreiung beim OLG beantragt wird


    Ja, aber bei Heiratsvisum ist der offizielle Weg ja immer:
    Botschaft -> ABH -> Standesamt


    das Standesamt hat jetzt schon signaliert, das es UP haben will; ich würde nur zur Sicherheit auch noch mit der ABH sprechen. Dann sind die wenigstens informiert ... nötig wäre es nicht unbedingt.


    hge

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    Original von karlo
    Hallo HGE ,


    ich war jetzt im Standesamt ,die haben mir jetzt ein Schreben gegeben ,was alles erforderlich ist .
    Offiziell mit Unterschrift und so .Das soll ich bei der DB vorzeigen.


    Das ist ja schon sehr gut und die halb Miete.



    Zitat


    Was meinst du mit der Auländerbehörde .Ich brauch doch die Unterlagen fürs Standesamt .
    Ich habe den Vorteil ,daß beide Ämter in einem Haus sind.


    Beim FZ-Visum gehen ja die Unterlagen zunächst über die ABH.


    Ich würde zur Sicherheit auch noch mal mit der ABH sprechen; es kann sein, dass die nichts machen (wollen); oder sie schicken auch schon eine entsprechenden Nachricht nach Manila wegen der Urkundenprüfung. Das wäre dann optimal ( aber nicht unbedingt erforderlich....)


    Gruss


    hge

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    Original von karlo
    Die Frau vom Standesamt sagte ,da ich ja sowieso auf den Philippinen bin ,soll ich gleich bei der DB eine Überprüfung der Urkunden veranlassen.
    Geht das so und wie lange dauert dies ?
    Wer kann mir Infos geben ?


    Gruß Karlo


    Komisch, dass Du hier nicht nach der Rechtsgrundlage fragst :D
    Es git nämlich keine.. Du kannst nicht selbst bei der Botschaft die Urkundenprüfung veranlassen oder gar beantragen.


    Die vorige Visumscrew hat dies dennoch eine Zeitlang gemacht und die jetzige hat es wieder eingestellt.


    Mein Rat: lass dir von dem standesbeamten einen Zettel geben, auf dem drauf steht, dass der die Urkunden geprüft haben will. (Was die auch ungern machen) Damit gehst du dann, wenn du in Manila bist, zur Botschaft. Möglicherweise machen sie es doch. Spart nämlich eine Menge Zeit.
    Ansonsten werden die Papiere bei deer DBH eingereicht, gehen zur ABH; und liegen dort rum, bis as jemand mit dem Standesamt klärt, ob UP gemacht werden muss. Das kann schon mal 4-6 Wochen dauern...


    Die Länge der UP selbst ist auf den Merkblättern beschrieben...


    hge

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    Original von andy74th


    Was ändert es denn? der Einladende sitzt nicht in D, also kann dessen Einladungswilligkeit sogar schweerer geprüft werden. Ich weis hört sich komisch an aber mich wundert nichts mehr ;)


    Das müsste die Botschaft dann übernehmen. Man kann denen ja auch Gehaltsabrechnungen etc vorlegen.
    Daher ja mein Rat, die Botschaft deswegen anzuschreiben


    Zitat


    Welcher Wohnraum wird denn angegeben, der der Mutter? Dann müsste sie doch einladen weil er nicht in Räume einladen darf die ihm nicht gehören, oder es muss der NAchweis einer Hotelbuchung vorliegen.


    Das sollte schon gehen. Die Mutter kann dies ja auch schriftlich bestätigen. Da sehe ich kein Problem.


    Der grösste Knackpunkt ist weniger die VE oder die Wohnung, sondern der Beweis der Rückkehrwilligkeit... wie in allen Fällen.


    hge

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    Original von Tommy2006
    Gesundheits-Check wird schon seit einiger Zeit nicht mehr verlangt.


    Diese allgemeine Aussage schliesst du daraus?:


    Zitat


    Meine Frau hat weder vor noch nach ihrer Einreise nach Deutschland einen Gesundheitscheck machen müssen.


    Aus einem einzelnen Fall ein Gesetz machen zu wollen ist nicht gerade klug.


    Wenn man den thread genau liest, geht es darum, dass einzelne ABHs Gesungheitsschecks verlangen. Es ist schon zu beobachten , dass es immer seltener wird, aber es kommt eben noch vor!



    hge

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    Original von Uwe2008
    Die verlangen nur das die Geburtsurkunde ausgestellt von der NSO und die Negativbescheinigung der NSO (Nachweis darüber das sie dort als nicht verheiratet registriert ist), von der DBM legalisiert werden muß. Nur wenn meine Freundin die Legalisierung beantragt, wissen die bei der DBM doch sofort das sie hier in Deutschland bestimmt heiraten möchte. Oder kann man diese Legalisierung auch so vornehmen, ohne das sofort der Verdacht entsteht hier heiraten zu wollen.


    Scherzkeks ...


    Die DBM hat seit ca. 2001 die Legalisierung eingestellt. manche standesämter wissen dies scheinbar bis heute nicht.
    An Stelle dessen triit - wenn gefordert - die langwierige Urkundenprüfung. (siehe auch merkblätter der Botschaft).


    Es ist schon richtig, dass es dem Standesamt egal ist, mit welchem visum sie hier ist , solange die Papiere stimmen.
    Probleme kann aber nachher die ABH machen, wenn die AE beantragt wird,


    hge

    danke für den Bericht:


    Aber schildere und doch mal kurz, welche Papiere du brauchtest.


    Wurde ein Cenomar von deiner Verlobten benötigt?


    Wichtig wäre auch zu wissen, wie es mit dem Visum weitergeht.
    Hat jemand von Dokumentenprüfung gesprochen?


    hge


    Eine Einladung von deiner Mutter wird dann nicht benötigt.


    Du kannst natürlich auch eine VE abgeben. Das solllte dann auf der Botschaft passieren. Du musst die mal anschreiben, was die von Dir sehen wollen.


    Das Wichtigtste: Sie muss bei Antrag des Visums in einem Interview klar machen, dass sie wieder auf die Phils zurückkehrt. Ist meist der schwierigste Part.


    hge