@Kacor
Die Bedingungen für die 'Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses' kann man hier finden.
http://www.olg-stuttgart.de/ht…n/laender/Philippinen.pdf
leider hat nur das OLG Stuttgart im Internet Informationen; sollte aber für alle OLGs gleich sein.
Problem konsularischen Ehefähigkeitszeugnis (erklärungsversuch):
a ) Das Visum wird ja erst erteilt, wenn das Aufgebot bestellt ist ; jedoch um ein Aufgebot zu bestellen, müsste das Ehefähigkeitszeugnis schon vorliegen.
b ) Das ehefähigkeitszeugnis müsste die Filipina jedoch selbst auf der philippinischen Botschaft in Deutschland beantragen; das kann sie aber nicht, da sie noch nicht einreisen kann.
Um diesen 'Deadlock' zu entgehen verzichtet das Standesamt auf das EFZ der lady; (ich meine dies auch vor einiger Zeit irgendwo so gelesen zu haben, ich kann jedoch die Seite nicht mehr finden)
Um noch mal zu wiederholen: bei meinem Standesamt (Köln) wird das EFZ nicht gebraucht.
Es wäre denkbar, dass es dann benötigt wird, wenn die Filipina bereits in D ist. Das weiss ich aber nicht.
hge