Beiträge von hge

    mani
    @karcor




    Ich betrachte das Frage ob die NSO Papiere von Malacanang und DFA überbeglaubigt werden muss, als Diskussionsgrundlage. Ich würde zur Zeit immer noch dazu raten, die Beglaubigungen auf jeden Fall durchführen zu lassen.


    Über die Diskussion und mit Hilfe von erfahrungen kann vielleicht dieser Sachverhalt etwas sicherer geklärt werden. Und es wäre doch eine schöne Sache wenn man auf den einen oder anderen Behördengang verzichten könnte.


    hge

    @Kacor


    Die Bedingungen für die 'Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses' kann man hier finden.
    http://www.olg-stuttgart.de/ht…n/laender/Philippinen.pdf


    leider hat nur das OLG Stuttgart im Internet Informationen; sollte aber für alle OLGs gleich sein.


    Problem konsularischen Ehefähigkeitszeugnis (erklärungsversuch):


    a ) Das Visum wird ja erst erteilt, wenn das Aufgebot bestellt ist ; jedoch um ein Aufgebot zu bestellen, müsste das Ehefähigkeitszeugnis schon vorliegen.


    b ) Das ehefähigkeitszeugnis müsste die Filipina jedoch selbst auf der philippinischen Botschaft in Deutschland beantragen; das kann sie aber nicht, da sie noch nicht einreisen kann.


    Um diesen 'Deadlock' zu entgehen verzichtet das Standesamt auf das EFZ der lady; (ich meine dies auch vor einiger Zeit irgendwo so gelesen zu haben, ich kann jedoch die Seite nicht mehr finden)


    Um noch mal zu wiederholen: bei meinem Standesamt (Köln) wird das EFZ nicht gebraucht.


    Es wäre denkbar, dass es dann benötigt wird, wenn die Filipina bereits in D ist. Das weiss ich aber nicht.


    hge

    Zitat

    Original von mani




    Soweit ich informiert bin steht in den Dienstanweisungen oder wie immer das bezeichnet wird fuer die Standesbeamten im Euroland dass eine Beglaubigung und Ueberbeglaubigung gemacht werden muss.
    http://interlawoffice.com


    Bei meinem Standesamt stand sowas nicht; die haben pro Land ein Merkblatt; dort ist zwar ganz klar NSO erwähnt aber Malacanang und DFA nicht. Auch auf dem Merkblatt was man mir mitgegeben hat, steht es nicht.
    Was die Standesämter fordern,steht im wesentlichen auf der Internetseite des OLG Stuttgarts:
    http://www.olg-stuttgart.de/ht…n/laender/Philippinen.pdf
    ---


    Ich habe das Online-NSO-Birthcertification meinem Standesbeamten gezeigt.
    Das Problem war, er meinte das wäre eine 'normale' Kopie und die hätte keine Beglaubigung, weil dort kein Stempel drauf ist. (Tatsächlich ist jedoch die NSO-Urkunde eine beglaubigte Kopie (true certified copy). Steht auch auf den Internetseiten.
    Er meinte dann, dass bei den anderen immer noch 2 Extra-beglaubigungunsblätter dabei seien; une er war wirlich der Meinung, dass die von der NSO sind.


    Daher neige ich fast schon der Ansicht, dass zur zeit alle den Malacanang-Dfa-Schlenker machen, weil es schon immer so war!


    Vielleicht kommt dies noch aus der Zeit, als die Botschaft selbt die Urkunden mit der Apostille legalisiert hat.



    hge

    Zitat

    Original von mani




    Soweit ich informiert bin steht in den Dienstanweisungen oder wie immer das bezeichnet wird fuer die Standesbeamten im Euroland dass eine Beglaubigung und Ueberbeglaubigung gemacht werden muss.
    http://interlawoffice.com


    Bei meinem Standesamt stand sowas nicht; die haben pro Land ein Merkblatt; dort ist zwar ganz klar NSO erwähnt aber Malacanang und DFA nicht. Auch auf dem Merkblatt was man mir mitgegeben hat, steht es nicht.
    Was die Standesämter fordern,steht im wesentlichen auf der Internetseite des OLG Stuttgarts:
    http://www.olg-stuttgart.de/ht…n/laender/Philippinen.pdf
    ---


    Ich habe das Online-NSO-Birthcertification meinem Standesbeamten gezeigt.
    Das Problem war, er meinte das wäre eine 'normale' Kopie und die hätte keine Beglaubigung, weil dort kein Stempel drauf ist. (Tatsächlich ist jedoch die NSO-Urkunde eine beglaubigte Kopie (true certified copy). Steht auch auf den Internetseiten.
    Er meinte dann, dass bei den anderen immer noch 2 Extra-beglaubigungunsblätter dabei seien; une er war wirlich der Meinung, dass die von der NSO ist.


    Daher neige ich fast schon der Ansicht, dass zur zeit alle den Malacanang-Dfa-Schlenker machen, weil es schon immer so war!


    Vielleicht kommt dies noch aus der Zeit, als die Botschaft selbt die Urkunden mit der Apostille legalisiert hat.



    hge

    Zitat

    Original von Kacor2003




    Das stimmt nicht! Kein Standesamtsbeamte in Dland würde die Trauung ohne den Ehefähigkeitszeugnis vom Botschaft vornehmen. Lass Dir bloß kein Bären aufbinden!!!!! Übrigens wenn Du bei Köln wohnst, würde ich eher den Konsulat in Bonn empfehlen, der ist für Dich viel näher als Berlin. 8)


    Mir scheint dies unterschiedlich in den Bundesländern gehandhabt zu werden; ich hatte schon mal eine ähnliche Diskussion.
    Jedenfalls bei meinem Standesamt (Köln) wird das konsularische EFZ niicht gefordert.
    Es macht auch im übrigen keine grossen Sinn: Selbst wenn ich dieses EFZ beibringen würde, müsste ich die 'Befreiung von der Beibringung des EFZ' beantragen, weil diese EFZ nicht anerkannt wird; und es wird nur deswegen nicht anerkannt, weil es von den 'Philippinen' ist.



    hge


    Wie lange dauert es:
    Birtch certificifation: Sonntags bestellt; kam in D übernächsten Freitag an; (also nicht ganz 2 Wochen)


    CENOMAR: kam eine Woche später; also 3 Wochen


    wird mit UNISYS als Einschreiben versandt


    ---------------------------
    Abrechnung: In Dollar über Kreditkarte; bei mir Amex;
    Cenomar kostet zur Zeit dann ca. 19 Euro; Birtchcertification ca. 15 Euro;


    ---------------------------
    Red Ribbon: da hast Du Recht, dies fehlt darauf und ich habe in einem anderen Zusammenhang darauf hingewiesen; ich gebe zu ich habe es bei mir 'just for fun' gemacht;
    allerdings steht immer noch offen, zu testen ob die Behörden dies wirklich brauchen:
    denn: weder die Botschaft noch (mein) Standesamt fordert explizit die Überbeglaubigung durch Malacanang und DFA
    --------------------------------------------
    Anschliessend ein Tipp:


    Falls jemand Zweifel an dem Familienstand seiner Freundin hegt, kann er so ein Cenomar plus BC bestellen; dann ist garantiert keine Korruption im Spiel. wenn ein BC registriert ist, kann man sich auf die Aussage des Cenomar verlassen.
    Ich weiss, diese Massnahme ist etwas unsauber, aber Kontrolle .....


    hge

    Zitat

    Original von mani
    hans
    bitte lasse uns wissen ob Du tatsaechlich die Dokumente zugestellt bekommen hast, wie hast Du die bezahlt ? Wir mussten eine eigene Agenturkundennummer anfordern und bekommen laengst nicht alle Dokumente so ohne weiteres onlinde. Du sagst dass Du das mehrfach schon gemacht hast, wuerde mich sehr interessieren denn so koennten wir uns eine Menge Arbeit ersparen. Waere ja super wenn es so funktionieren wuerde, koennten wir unseren Klienten eine Menge Geld sparen helfen, bisher sind wir noch beim bewaehrten Weg und der funktioniert. Vom NSO werden Personenstandsurkunden nur direkt an die betreffenden ausgestellt (soweit ich weiss)


    Mani


    http://interlawoffice.com


    mani


    Ja ich habe einmal das Birthcertification angefordert und das Cenomar.
    Birthcertification war ok; beim NSO-singleness war der Vater als UNKNOWN eingetragen. War letzlich mein eigener Fehler , da ich den namen des Vaters nicht angegeben hatte. (Ich dachte zunächst, der wird aus der BC ermittelt, weil die eingabe nur optional war)


    Ich arbeite natürlich nicht als registered user, sondern gebe meine Adresse. Für D sind die Gebühren natürlich viel höher als innerhalb der Philippinen. Ich kann hier nur über Kreditkarte bezahlen. Jedoch sind mittlerweile die Bearbeitungszeiten für online angeforderte Dokumente schneller. Cenomar 9 Tage. Als ich beim 2. mal angefordert hatte, stand der Status schon nach 3 Tagen auf Cenomar, das heisst das Dokument ist schon ausgefertigt und wird losgeschickt.


    gruss


    hge


    ps: es gibt ein feld, wo man angeben muss in welcher beziehung man zur Person steht für die man urkunden anfordert. dort schreibe ich 'future spouse';

    Las,


    Lass uns das Thema nicht überstrapazieren oder theoretisieren. Das wird so in der Praxis auch fast nie vorkommen.


    für mich ist es aber absolut logisch, dass immer die Behörden vor Ort die letzte entscheidung über das Visum treffen:


    Wenn der Ausländer im Ausland ist, so trifft die zuständige Botschaft die letzte entscheidung; ist der Ausländer im D, so trifft die ABH (oder die entsprechenden Gerichte) die entscheidung über das Aufenthaltstitel.


    hge

    Zitat


    Früher konnte der Botschaft selbst über die Erteilung oder Ablehnung alle Visaarten entscheiden. Vor ca. 3 Jahren wurde ihm jedoch das Entscheidungsrecht für Heiratsvisas genommen und nach Deutschland verlagert.


    Das mag vielleicht so ausehen heute; jedoch ich bin anderer Meinung:


    Die ABH gibt die Zustimmung zum Visum, nachdem sie in Karteien nachgeschaut hat (oder lässt), ob die Person schon mal in D auffällig war. Im Fall des heiratsvisums wird sie zusätzlich noch das Standesamt fragen, ob die anmeldung zur Eheschliessung vorliegt . (befreing von der Beibringung des EFZ)



    Nachdem die ABH die Zustimmng der Botschaft mitgeteilt hat, ist die Botschaft immer noch frei, ein Visumsantrag abzulehnen. Es kann ja sein, dass in Manila andere erkenntnisse aufgetaucht sind, die die ABH nicht kennt. Nicht vergessen: auf ein Heiratsvisum besteht kein Rechtsanspruch!


    Der Ablehnungsfall wird jedoch sehr selten sein.


    hge

    Zitat

    Original von andy74th


    Das zweite wird mit folgendem Argument totgeschlagen. Sie hätten dort heiraten können und dadurch die Mutter dabei gehabt. Sie spekulieren auf eine Visaerteilung, welche nicht sehr warscheinlich ist. ;)


    Das kann man nicht so einfach stehen lassen:


    1 ) es ist das recht der Partner den Ort für ihre Hochzeit zu wählen
    2 ) es könnte ja sein, dass die Mutter des deutschen Partners die weite Reise in den Philippinen nicht zugemutet werden kann.


    also hier ist viel Auslegung drin, die man im Individualfall auch ganz klar analysieren und einfordern sollte


    hge

    Zitat

    Original von andy74th


    Wichtig sind auch der Nachweis über die 500 Stunden Sprachkentnisserlangung.


    ! ;)


    Die Requirements der Botschaft fordern dies nicht; dort heisst es:




    also basic knowledge reicht ....


    deutsch 1 in Goethe Institut!


    hge

    Zitat

    Original von Kacor2003
    Diese Ausdruck mit der Aufschrift "Certificate of live birth" wird dann weltweit als original Geburtsurkunde anerkannt, obwohl es streng genommen gar keine ist.


    Ich möchte noch auf eins hinweisen:


    Ich kann über NSO-online mitlerweile Birthcertificates, Nso-singleness etc online von Deutschland aus anfordern.
    ich habe dies schon mehrfach gemacht, und die Dokumente werden schön brav nach deutschland geschickt; obwohl keiner richtig nachfragt, in welchem Verhältnis ich zur Person stehe, für die ich eine Urkunde anfordere.


    Also hier schickt NSO von sich aus dokumente ins Ausland.


    hge


    PS: OLG Köln verlangt die Echtheitsprüfung, ich habe selbst mit dem sachb telefoniert.

    Hallo,


    Gründe die mir einfallen:


    Ich weiss nicht wie gut du dich mit dem Standesamt verstehst:


    Wenn der Termin der Hochzeit einfach nach hinten geschoben wird, müssen sie doch verlängern ... oder ?


    Ganz dreist:
    Die Mama möchte bei der Hochzeit dabei, Besuchvisum dauert ... und wird am ende sowieso abgelehnt ...


    hge

    Hallo,


    Ich meine der Fall ist einfach; wie tbs bereits erklärt hat.


    Kinder von deutsch-ausländischen Eltern haben bis zu einem bestimmten Lebensjahr beide Staatsangehörigkeiten und danach müssen sie sich für eine der beiden entscheiden..




    Es gibt zwar bestimmte Härtefälle, wenn z.b. dadurch eigentum im ausland verlorengeht etc; jedoch wenn das Gericht dies nicht anerkennt, hat man schlechte Karten


    hge

    Zitat

    Original von Kacor2003


    - manchmal möchte man hier die Originaldokumente vorab sehen. Das ist unzulässig! Nicht mal der Botschaft schickt Originale nach Deutschland, sondern nur Kopien. Es sind schließlich sogenannte "Personenstandsdokumente", welche nur vom Besitzer selbst außer Land gebracht werden dürfen (wegen evtl. Mißbrauch oder Fälschungsgefahr). Wer gegen diesen Regeln verstößt, macht sich angeblich auf den Phills sogar strafbar.


    Wenn alles wie ein Diplomarbeit, mit Inhaltsverzeichnis am Anfang, alles in Klarsichthüllen, systematisch mit den jeweiligen Übersetzungen sauber eingeordnet in einem neuen Aktenordner presentiert wird, ist der Chance für eine zügige Bearbeitung viel größer!


    Hallo Kacor,


    Für diese Mail bin ich dankbar.
    Wir haben im August in Manila eingereicht; bei der ABH kamen nur die Kopien an; das Standesamt verlangte jedoch Originaldokumente. Keiner wusste, wo die Originale sind.
    Ich frage mich, warum wird dies denn nicht gleich so von der Botschaft oder ABH erklärt wird. alle zuckten nur die schultern.
    Ich habe dann mit meinem vorsichtshalber mitgebrachten 2. Satz an Papieren beim Standesamt die Echtheitsprüfung angeleiert, damit es überhaupt weitergeht.


    Man muss natürlich sagen, dass diese NSO-papiere keine wirklichen Originale sind; es sind nur beglaubigte Kopien; insofern kann ich deine Begründung nicht ganz nachvollziehen.


    Ordnung der Dokumente:


    Das hatten wir so ähnlich gemacht wie du vorschlägst; jedoch es war alles für die Katz. Der Filipino wollte die Dokumente in einer bestimmten reihenfolge haben, die man nicht verherahnen kann.


    gruss
    hge

    Zitat

    Original von Kacor2003
    Diese Artikel ist nicht mehr das neueste, aber trotzdem durchaus lesenswert:
    Quelle: http://www.lhiza.com/legal-d.htm


    Wie bereits gesagt, die Legalisierung wird normalerweise nur verlangt, wenn begründeter Verdacht an der Echtheit der vorgelegten Papiere besteht. Nur ein Land in Deutschland, Baden Württemberg mit den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe, verlangt seit Frühjahr 2001 grundsätzlich die Legalisierung der Papiere.


    Das OLG Köln verlangt grundsätzlich die Legalisierung der Papiere für das Heiratsvisum. Ich habe selbst mit dem OLG telefoniert. Egal ob spätregistriert ist oder nicht; man habe derart schlechte erfahrung gemacht, dass jetzt grundsätzlich die ehctheitsprüfung durchgeführt wird.
    Zur zeit ist jedoch die Praxis hier in Köln so, falls man auf den Philippinen heiratet, für das Ehefähigleitszeugnis keine Echtheitsprügung gemacht wird. Man kann es sofort mitnehmen. Es kann allerdings sein, dass die Botschaft später die heiratsurkunde überprüfen lässt.




    'Konsularischen ehefähigkeitszeugnis':
    Diese bekommt man auf der Phil. Botschaft in berlin; falls die Filipina schon in D ist, kann sich dies dort besortgen.
    Jedoch: Diese EFZ ist nichts wert, weil die deutschen behörden das konsularische EFZ nur für bestimmte Staaten anerkennen, jedoch nicht für die Philippinen.
    Also die NSO-Papiere etc. am besten gleich dem Standesamt vorlegen und den Umweg über Berlin kann man sich sparen.


    hge

    Zitat

    Original von Kacor2003


    - die Aussage stimmt nicht ganz, 2 meine Freunde haben es ebenfalls OHNE Legalisation geschafft und zwar im Okt. 2004!!!!!


    Um welche zuständigen OLGs handelt es sich denn?


    Sprechen wir auch über das Heiratsvisum in Deutschland?


    Ich habe hier in Köln mit dem OLG öfters telefoniert:


    hier ist folgender Stand:
    bei Heiratsvisum für deutschland immer Echtheitsprüfung; egal ob spätregistriert oder nicht


    bei Heirat auf den Philippinen keine Echtheitsprüfung


    hge

    Zitat

    Original von Karsten
    Hi Ihrs,


    meine Infos welcher T-Anbieter, egal wohin, gerade am günstigesten ist, habe ich mir bisher immer [EMAIL=http://telefontarife.web.de/festnetz_rechner_ergebnis.php?param_datum=-1&param_tarifart=1&param_anzahltarife=25&param_standortvorwahl=02302&param_zielvorwahl=006391&param_uhrzeit=-1&param_dauer=10]hier[/EMAIL] geholt.
    Ich gucke dort regelmäßig, weil sich die Tarife ja andauernd ändern.


    Karsten


    oder:
    http://www.billiger-telefonieren.de


    ..... kann ich mir besser merken


    hge

    Zitat

    Original von Gina
    So, mit den Papieren seiner Eltern müße es nun klappen. Was jetst noch fehlt sind die Papiere von seiner damaligen Schule, aber die ist abgebrannt, angeblich nit allem was drin war


    LG
    Gina


    Gina,


    zwingend musst dein partner haben:
    NSO-singleness
    NSO-Birthcertification
    eidesstattliche Erklärungen (singleness, parental advice/consent bis 25)
    pass


    alle anderen papiere, heiratsurkunden der eltern, geburtsurkunden der geschwister, form137,baptismal sind später nur für den Vertrauensanwalt, der die Echtheitsprüfung der dokumente vornimmt, gedacht. Ein fehlen eines dieser Papiere darf nicht dazu führen, dass der antrag nicht angenommen wird, oder später abgelehnt wird. je mehr papiere man vorlegt, desto eher kann die Echtheitsprüfung abgeschlossen werden.
    Bei uns hat ihr baptismal gefehlt; wir haben dies vernünfitg erkärt und es war auch kein problem.


    gruss
    hge


    ps: ein gedanke am rande:


    ich finde es schon eine Zumutung, was die Botschaft alles an Papieren verlangt; es ist sicherlich nicht mit deutschen Regeln des datenschutzes zu vereinbaren, Geburtsurkunden und heiratsurkunden dritter Personen wie selbstverständlich zu fordern. jemand sollte echt mal probieren zu sagen, dass die geschwister/die eltern die herausgabe der papiere aus datenschutzgründen verweigern. was ihr gutes recht ist!