Seit Juli 2004 gibt es ein neues Merkblatt die für die Papiere eines Antrags auf Familienzusammenführung benötigt werden. Ich habe es mal durchgearbeitet und die Unterschiede mal dargestellt:
Kleinere Änderungen:
alle Papiere nur noch mit 2 Kopien anstatt mit 3 Kopien abliefern
2 Kopien des Passes der Braut sind erforderlich
6 Passbilder der Braut sind jetzt nötig!
interessante Änderungen:
eindesstattliche Erklärung der Eltern zur Ledigkeit der Braut nicht mehr nötig !
Beglaubigungen der NSO-Papiere nicht mehr nötig! (d.h. beglaubigung durch Malacanag und DFA entfällt)
Unsicher ist, ob die Belaubigungen des Parental Consent oder Advicenoch durch RTC, Malacanang und DFA gemacht werden muss; im Merkblatt der Botschaft steht nur: duly authenticated by the competent Philippine authorities; die Botschaft erklärt leider nicht, welche denn diese authorities sind.
Meine Meinung: da authorities im Plural angegeben ist, werden wohl diese 3 Beglaubigungen verlangt.
Wenn die Braut also älter als 25 ist, werden nur noch NSO-Papiere verlangt, die nicht beglaubigt werden müssen.
Jedoch Vorsicht:
Bei diesem Verfahren haben wir es mit mindestens 3 Behörden zu tun: der Botschaft, der Ausländerbehörde und dem Standesamt. Jede dieser behörden kocht ihr eigenes Süppchen. Bevor man auf die Beglaubigungen verzichtet, sollte man sich dies zumindest vom Standesamt bestätigen lassen. Ganz gezielt fragen, ob Malacanang und DFA-Beglaubigungen nötig sind.
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Hinweise:
es wird auch verlangt, dass die Braut ihre adressen ab dem 15. lebensjahr angeben soll. Häufig ist die Form nicht klar in der das geschehen soll; manche bringen eine barangay-clearace oder sogar eidesstattliche Erklärungen.
all dies wird zwar auch von der Botschaft akzeptiert, jedoch nötig ist tatsächlich nur: alle Adressen ab dem 15. Lebenjahr auf ein Blatt Papier zu schreiben und das Blatt zu unterschreiben.
hge