Beiträge von hge

    Zitat


    Keine Visaerteilung erfolgt bei HIV, Krankheiten, welch Epedemien verursachen können.


    Das kommt mir vom Grundsatz seltsam vor:
    Kennst Du diesbezüglich ausländerrechtliche bestimmungen?
    Wieso soll ein HIV-Infizierten nicht einreisen dürfen?
    Das wäre doch eine Diskriminierung, die wir doch in D normalerweise nicht hinnehmen.


    Was denkbar ist, dass man einen TBC-erkrankten nicht ohne Vorsorge-Massnahmen im Flugzeug mitfliegen lassen darf.


    hge

    Seit Juli 2004 gibt es ein neues Merkblatt die für die Papiere eines Antrags auf Familienzusammenführung benötigt werden. Ich habe es mal durchgearbeitet und die Unterschiede mal dargestellt:


    Kleinere Änderungen:
    alle Papiere nur noch mit 2 Kopien anstatt mit 3 Kopien abliefern
    2 Kopien des Passes der Braut sind erforderlich
    6 Passbilder der Braut sind jetzt nötig!


    interessante Änderungen:


    eindesstattliche Erklärung der Eltern zur Ledigkeit der Braut nicht mehr nötig !


    Beglaubigungen der NSO-Papiere nicht mehr nötig! (d.h. beglaubigung durch Malacanag und DFA entfällt)


    Unsicher ist, ob die Belaubigungen des Parental Consent oder Advicenoch durch RTC, Malacanang und DFA gemacht werden muss; im Merkblatt der Botschaft steht nur: duly authenticated by the competent Philippine authorities; die Botschaft erklärt leider nicht, welche denn diese authorities sind.
    Meine Meinung: da authorities im Plural angegeben ist, werden wohl diese 3 Beglaubigungen verlangt.


    Wenn die Braut also älter als 25 ist, werden nur noch NSO-Papiere verlangt, die nicht beglaubigt werden müssen.


    Jedoch Vorsicht:
    Bei diesem Verfahren haben wir es mit mindestens 3 Behörden zu tun: der Botschaft, der Ausländerbehörde und dem Standesamt. Jede dieser behörden kocht ihr eigenes Süppchen. Bevor man auf die Beglaubigungen verzichtet, sollte man sich dies zumindest vom Standesamt bestätigen lassen. Ganz gezielt fragen, ob Malacanang und DFA-Beglaubigungen nötig sind.


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    Hinweise:


    es wird auch verlangt, dass die Braut ihre adressen ab dem 15. lebensjahr angeben soll. Häufig ist die Form nicht klar in der das geschehen soll; manche bringen eine barangay-clearace oder sogar eidesstattliche Erklärungen.
    all dies wird zwar auch von der Botschaft akzeptiert, jedoch nötig ist tatsächlich nur: alle Adressen ab dem 15. Lebenjahr auf ein Blatt Papier zu schreiben und das Blatt zu unterschreiben.


    hge

    Hallo Karsten,


    Dass Du deine Frau schon nach 3 Monaten in Düsseldorf abholen konntest, hängt nicht unbedingt damit zusammen, dass du auf den Philippinen geheiratet hast.


    Entscheidend ist, ob das Standesamt die echtheitsbeglaubigung anordnet; (das geht vom OLG aus); leider wird dies von den OLGs unterschiedlich gehandhabt. OLG Düsseldorf soll sehr leger sein.


    Die Echtheitsprüfung wird bei einer Heirat in Deutschland vor, und bei einer Heirat auf den Phils nach der Hochzeit gemacht. Die wartezeit ist somit gleich.


    hge

    Zitat

    Original von vigan
    Hallo Karsten,
    daß ich oder meine Verlobte zum Arzt müssen, bevor wir heiraten. Viele Grüsse Vigan


    Die Verlobte (oder Frau) muss den gesundheistcheck machen, wenn sie auf der Botschaft das Visum für Deutschland ausgehändigt bekommt. Mit der Heirat hat das zuerst nichts zu tun.
    Steht auch auf den Botschaftsseiten.


    Wozu das gut ist, weiss ich nicht, auf die erteilung des Visums hat ein 'negativer' gesungheitscheck keine Auswirkung.


    hge


    Diese Frage ist relative leicht zu beantworten:


    im Falle von Touristenvisum dauert es 2 Wochen. In der Botschaft hängt ein Aushang, der 2 Wochen Bearbeitungszeit 'garantiert'
    (weil meisten ablehnung)


    im Falle vom Fianceevisum > 6 Monate

    Zitat

    Original von mani
    Es gibt auf den Philippinen keine Scheidung! Daher auch keine Aufteilung, es gibt nur "ANNULIERUNG DER EHE" diese ist wiederum erst moeglich wenn man mehr als 7 Jahre getrennt ist.


    Das ist richtig Mani, aber man kann sich ja auch in D scheiden lassen und dann gilt das scheidungsrecht des Landes, wo man geheiratet hat. Dies wäre in diesem Fall die Philippinen;


    Zitat

    Original von mani
    Wenn man auf den Philippinen heiratet ist kein Singleness der Braut erforderlich, allerdings ist es fuer die Erlangung eines Ehefaehigkeitszeugnisses in Deutschland erforderlich, dazu muss es bglaubigt, ueberbeglaubigt (DFA - Aussenministerium und von der Praesidentschaftskanzlei - Malanacang sowie anschliessend von der jeweiligen Botschaft beglaubigt sein.


    Die Botschaft beglaubigt gar nichts mehr !!


    Zitat

    Original von mani
    Ein Affidavit wird eigentlich nicht benoetigt, waere mir neu, kann aber vorgelgt werden.


    ´Die eidesstattliche Erklärung über die Singleness der Braut wird von deutschen Standesämtern verlangt (jedoch nicht immer!)
    bis vor kurzem war dies auch noch auf der Seite der Botschaft vermerkt; (meine Meinung: dieses Papier ist völlig überflüssig, aber mein Standesbeamter besteht drauf!)


    Die anderen Affidavits (parental consent/advice) sind nach wie vor erforderlich. (weil philippinisches recht)
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    Generell kann ich nur empfehlen die Hilfe von agenturen vor Ort anzunehmen; auch wenns im ersten augenblick etwas teuer aussieht oder meint es selbst machen zu können.


    besonders dann, wenn die braut in der provinz ist kann das meiste erledigt werden, ohne das sie nach Manila kommt.







    hge

    Hallo wizard,


    Zur Singleness:


    Es gibt 2 singleness urkunden:


    1) NSO-Singleness , ausgestellt durch NSO
    2) Affidavt of status single; eidesstattliche erklärung der Eltern, dass die Braut ledig ist; wird vom Notar ausgestellt


    alle beiden Urkunden müssen beglaubigt werden, vom malacanang und von dfa; die affidavits sogar noch durch das RTC
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    auf der Seite der deutschen Botschaft findest du mehr einzelheiten;


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    Heiraten auf den Phil oder in D
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    Heirat auf den Phil geht zwar schneller ; jedoch muss die Braut dann trotzdem lange aufs Visum warten.


    Der entscheidende Vorteil/Nachteil:


    wenn man auf den Phils heiratet, gilt später bei einer eventuellen scheidung das philipinnische scheidungsrecht; dies ist sehr ungünstig für den deutschen ehemann, da 50 zu 50 aufgteilt wird. In deutschland gilt die zugewinngemeinschaft, die in dem Fall wesentlich besser für den Mann ist.


    Das lässt sich zwar durch ein ehevertrag allesregeln, jedoch es gibt immer findige rechtsanwälte die später 'nachweisen' dass der Vertrag sittenwirdrig war, und damit der ganze ehevertrag nichtig ist.



    hge

    Zitat

    Original von vigan
    Kann man seine Verlobte auch in Deutschland heiraten, wenn die Papiere ok sind, aber sie ohne Visa eingereist ist?


    Wie soll das gehen? was hast Du vor?



    Also:
    Wenn sie mit Besuchervisum eingereist ist, kann sie heiraten; obwohl sie unterschreiben musste, dass sie während der Zeit nicht heiraten darf.


    Wenn sie jedoch illegal eingereist ist:


    Angenommen sie hätte alle fürs Standesamt erforderlichen Papiere und sogar einen Pass, dann ist der Standesbeamte verpflichtet, sie zuerst zur Ausländerbehörde zu schicken weil sie kein Visum eingestempelt hat.


    Dort könnte ihr wohl direkt die Abschiebung drohen.
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    Was vielleicht geht: Heiraten in Dänemark; da habe ich jedoch keine Ahnung von.


    hge

    Zitat

    Original von mani
    Nach meiner Erfahrung lieben es die Angestellten der Botschaft nichtr so besonders wenn eine Begleitperson beim Interview dabei ist, besser der Antragsteller kommt gut vorbereitet alleine.


    Hier scheinen die Meinungen auseinanderzugehen.


    Es wird oft davon berichtet, dass das Visum beim 1. versuch abgelehnt wird und beim 2. Versuch, wenn beide zusammen zur Botschaft gehen, mehr Erfolg hat.


    übrigens:
    Die Visagebühr wird seit neuestem bei einer Ablehnung nicht mehr erstattet.


    hge