Beiträge von Lothar

    Januar ist high-season, da ist vor Ort möglicherweise problematisch. Sundown ist als Tip nicht schlecht. Laßt euch nicht durch die jetzt im Net gezeigten Bilder verblüffen, das ist nur der neueste Aufbau über dem Lokal "Sundown" - gut, hat aber auch seinen Preis.
    Direkt hinter dem Lokal befindet sich noch das alte Austrian-Pension-Hause (Bamboo) sowie sechs Einzelbungalows (Stein, ehemals Andre). Außerdem vermietet Peter noch Zimmer im Anbau an seinem eigenen Haus, ca 50 Meter entfernt. Gleichfalls ziemlich neu.


    Wegen der Zeit würde ich vorher Kontakt aufnehmen.


    Lothar

    Diese Typen am T 3 vermitteln auch die Coupon-Taxis, halt nur zu einem hoeheren Preis, als wenn man diese direct am Schalter bucht. Dafuer werden sie aber auch bevorzugt bedient, wenn mal Stau ist.


    Es gibt am T 3 sehr wohl noch einen Stand fuer die normalen weissen Taxis. Man muss hoch in den Abflug-Bereich. Dort haben sie kurz vor der Ausfahrt einen Stand.


    Lothar

    Zitat


    danke erst einmal fuer euere antworten. werde bei der immi vorsprechen und die db anrufen und hoeren was sie sagen


    Du solltest es besser unterlassen, mit einem abgelaufenen Pass bei der Immi zu erscheinen.


    Lothar

    Zu Jolo siehe u.a. hier:


    http://www.ag-friedensforschun…en/Philippinen/jolo2.html


    Jolo hat aber mit Butuan absolut nix zu tun. Von Cebu City kannst Du mit einer Nachtfähre nach Butuan fahren oder fliegen mit Cebu Pacific.


    Der Hafen von Butuan liegt etwas ausserhalb, auf den Preis aufpassen beim Transfer mit "Special Rides" in die City. Weis den angemessenen im Moment aber nicht.


    Falls Du tatsächlich nach Boreneo möchtest, nimm den Flieger. Hier findest Du günstige Flüge:


    http://www.airasia.com/ot/en/home.page




    Lothar

    Es gibt eine sehr viel einfachere Variante:
    Verbot von Zwangsehen verbunden mit hohen Strafen wenn die Initianten in Deutschland wohnen.
    Und natürlich eine Ungültigkeit der Ehe.
    Wir müssen unsere Probleme mit gewissen Menschen bei uns lösen und zwar direkt ohne Furcht vor Angriffen wg Ausländerfeindlichkeit oder ähnlichem.


    Sieh Dir mal den § 237 StGB an.


    Mit der Ungültigkeit der Ehe greifst Du in internationales Recht ein. Das ist in Deutschland nicht so einfach änderbar.


    Lothar

    Sehe ich anders. Meine Asawa hat das A1 erst in Deutschland gemacht. Im Kurs waren einige Teilnehmerinnen aus dem Nahen Osten, und deren Interesse an Bekannschaften mit den anderen war groß. Eine Freundschaft hält bis heute (nunmehr fast 5 Jahre). Im Integrationskurs war es ähnlich - keine Tendenz zur Abschottung. Sobald keine anderen Familienmitglieder danebenstehen, ein ganz normales Sozialverhalten.


    Besonders hilfreich war, daß die Kursteilnehmer in beiden Fällen außer Deutsch keine gemeinsame sprachliche Basis hatten (Englischkenntnisse meist kaum vorhanden, auch Türkisch als "Lingua Franca" nicht geeignet, weil zuviele Herkunftsländer vertreten waren).


    Tja, für "Einzeleinwanderer" aus dem Nahen Osten war das ja auch weniger gedacht.


    Aber Du bist schon auf dem richtigen Weg mit den anderen Familienmitgliedern. Diogenes hat das im folgenden Post beschrieben. Und diese Zahl war/ist ja nicht gerade gering.


    Deine Frau mag Glück gehabt haben. Aber es gab auch schon sehr viele andere Berichte.


    Lothar

    SmartBroken hat es nicht gem. den Regeln der P.C. formuliert. Von der Sache her dürfte aber nicht von der Hand zu weisen gewesen sein, daß ein A1 im Heimatland gerade für die problematische Clientel die harmloseste aller verpflichtenden Varianten war. Also, wenn eine türkische Staatsbürgerin im G.I. in Istanbul - auschließlich unter ihren Landsleuten - das A1 absolviert hatte konnte sie sich anschließend in Deutschland allen weiteren Integrationsbemühungen entziehen, ohne mit einer Ausweisung rechnen zu müssen.


    Ein A1-Kurs in Deutschland hätte hingegen für viele die erste Chance bedeutet, kulturell über den Tellerand zu gucken und bleibende Kontakte aufzubauen.


    Na, warum wohl wurde denn dieser Sprachkurs im Ausland eingeführt ?


    Eben, weil, wenn in Deutschland, kaum noch grösseres Interesse daran besteht. Man lebt in seiner Community und braucht keine deutsche Sprache (gilt natürlich nur für die Problemgruppen, wegen denen der Auslandskurs eingeführt wurde).


    Das würde sich durch den A 1 Kurs in D absolut nicht verbessern. Damit würde es genauso gehen, wie mit dem Integrationskurs, wo dieses Argument mit dem Tellerrand ja auch greifen könnte. Tut es aber bekanntlich nicht.


    Und einmal in D ist der Druck wegen des Visas weg. Es gibt praktisch keine Handhabe mehr.


    Und die Dolmetscher bei den Behörden verdienen sich eine goldenen Nase. Sogar inzwischen bei eingebürgerten Deutschen.


    Lothar


    Das ist eine lustige Sache, die Du da bringst.


    erst mal: Lies mal mein Post 239. Da sind Links mit den Rechtsgrundlagen zu den Abkommen, auf die sich das Urteil stützt, angeführt.


    Rechtsträger ist allein der in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige. Ihm soll mit Hilfe der Familienzusammenführung die Integration erleichtert werden. Es steht nirgends, dass seine Ehefrau aus der Türkei kommen muss - das Recht bezieht sich ganz allein auf den bereits in D Lebenden.


    In Deinem Fall 1 wäre es also so, dass der in der Türkei befindliche Teil bei Zuzug zu einem Deutschen den A 1 machen muss.


    ( Bin gespannt, wie das jetzt mit den Eingebürgerten wird, die offiziell noch keinen Doppelpass haben... )


    Im Fall 2 entfällt der A 1, da wie angeführt der in Deutschland lebende Türke das Recht auf Familienzusammenführung nach den Zusatzabkommen hat.


    Lothar


    Meintest Du meine Antwort auf Diogenes, Post 229 ?


    Dies betraf Rechte von anderen EU-Bürgern in Deutschland.


    Wenn es etwas anderes war, gib mal einen Hinweis auf das Posting.


    Lothar

    @ Arthur
    Hat hier oder woanders jemand geschrieben die Aufhebung des A1 als Voraussetzung für die Einreise würde die Integration fördern?
    Ich denke nicht.


    Ich denke Du meinst mich.


    Das findest Du u.a. hier:


    http://www.spiegel.de/politik/…ttennachzug-a-980254.html


    Zitat daraus:


    Zitat

    Der Gerichtshof betonte, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei, die in der EU arbeiten. Die Familienzusammenführung verbessere für die Betroffenen die "Qualität ihres Aufenthalts" und fördere ihre Integration in den jeweiligen EU-Staaten.


    Mal ganz abgesehen von Aussagen bestimmter Politiker....



    Zitat

    Es geht um die staatliche Gängelung und die Ungleichbehandlung.


    Vermutlich stimmt doch jeder der Aussage zu, das zur Integration das Erlernen der Sprache gehört und Integration wichtig ist.


    Aber ich finde, wenn man / wir Integration wollen, dann sollte man die auf allen Ebenen fördern und fordern und nicht nur vorher durch das A1...
    Dazu gehört, dass wer die Vorteile des Landes wie u.a. das Sozialsystem in Anspruch nehmen will, auch eine Integrationsleistung erbringen muss.
    Zumindest um nach zu weisen, dass er zB in der Lage ist, zu arbeiten und die wichtigsten Dinge zu erledigen, weil er Deutsch kann...


    Ich bitte Dich, da gibt es eine ganze Migrationsindustrie, die von staatlichen Zahlungen für entsprechende Kurse und Projekte prima lebt.



    Lies Dir doch diesen Artikel einmal durch. Da sind alle Fakten aufgeführt. Einzelne Zitate daraus herauszunehmen, wäre eine Verwässerung:


    http://www.sueddeutsche.de/pol…rache-zu-lernen-1.2038983


    Zu Deiner Bemerkung zu Sozialhilfe: Da hat sich durch Gerichtsurteile (auch deutscher Gerichte ) inzwischen der ursprüngliche Gesetzestext ins Gegenteil verkehrt. Früher war der längere Bezug von Sozialhilfe ein Ausweisungsgrund.


    Tja, und zu USA und sonstigen klassischen Einwanderungsländern: Die haben eben auch ganz andere Kriterien.


    Interessant bei dem Urteil ist der Hinweis auf die Niederlassungsfreiheit für Türken. Da ergibt sich dann bei den Bedingungen die Frage, wie es den nach dem Anwerberstopp eingereisten Türken gelungen ist, diese Bedingungen zu erfüllen.


    Hier kann man etwas darüber lesen:


    http://www.123recht.net/Erwerb…beitnehmer-__a151292.html


    http://www.anwalt.de/rechtstip…n-des-art-arb_028104.html


    http://www.jurblog.de/2007/12/…ien-einreise-von-tuerken/


    Lothar

    ... es würde doch schon reichen, eine der anderen europäischen Staatsbürgerschaften zu besitzen, um beim Thema "FZV" die bessere Karten als ein echter Deutscher zu haben ... DAS finde ich schon traurig genug. Frage mich nur, wie die CDU bei diesem Thema ihr "C" einem gläubigen Menschen erklärt


    Na ja, das ist zwar tatsächlich unbefriedigend, aber es gleicht sich dadurch aus, dass dies für Deutsche im EU-Ausland ebenfalls gilt.


    Was das C bei der CDU betrifft: So weit mir bekannt handelt es sich bei der CDU um eine politische Partei und nicht um eine Kirche. :D


    Lothar

    Es gibt hier außer mir bestimmt noch viele, die aus Erfahrung ihrer Filipina wißen wie die Integrationskurse in D ablaufen, wie unmotiviert und schlecht ausgebildet einige Teilnehmer sind. Etliche Wiederholer. Wenn kein Einkommen da ist müßen sie auch nicht zahlen, nur ab und zu hingehen.


    Diese Unmotiviertheit war ja einer der Gründe, warum diese Regelung eingeführt wurde. Einmal in Deutschland, gab es eben kaum noch eine Handhabe. Und so wird es nun eben wieder.


    Die Folge? Parallelgesellschaft und weiterhin enorme Schwierigkeiten an den Schulen. Denn da in den Familien eben kein Deutsch gesprochen wird weil der eingeführte Ehepartner dies nicht versteht, lernen dies die Kinder auch nicht.



    Zitat

    Man kann so etwas m.E. nur über das Geld/Sozialleistungen etc. regeln und das kann nur die Politik machen, kein Politiker möchte sich da die Finger verbrennen, es sind ja schon Millionen Wähler hier, ein sehr sensibles Thema, da kann man nicht gewinnen. Vielleicht ist es so, daß das Kind aschon in den Brunnen gefallen ist, dann muß man wenigstens den Schaden begrenzen.


    Natürlich ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Sieh Dich doch nur mal in der Politik um, wer da an den diversen Schaltstellen sitzt.


    Es ist doch auffallend, dass in letzter Zeit Massnahmen beschlossen werden, die als integrationsfördernd bezeichnet werden, tatsächlich aber eher eine Trennung fördern. Das jüngste Beispiel ist der Doppelpass.


    Und diese einzelnen Massnahmen ergänzen sich gegenseitig, dazu kommen dann noch Gerichtsentscheidungen.


    Etwas sarkastisch: Um nun als "biologischer Deutscher" in Deutschland die gleichen Rechte zu haben wie ein Deutscher türkischer Herkunft mit Doppelpass müsste man sich in der Türkei einbürgern lassen. Dummerweise geht das a) nach deutschem Recht nicht so einfach, und b) sind auch die Vorraussetzungen in der Türkei etwas härter.


    Lothar

    dieses Urteil gilt NUR für türkische Staatsangehörige, welche zu ihren Ehepartnern in die BRD nachziehen wollen.


    Irrtum.


    Wenn Du Dir die Begründung ansiehst, wirst Du feststellen, dass das Schwergewicht auf der Integration des in Deutschland befindlichen türkischen Staatsangehörigen in Deutschland liegt. Dafür soll auch seine Frau/Familie nachziehen können, um ihm diese Integration zu erleichtern.



    Zitat

    Der EuGH betonte, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei, die in der EU arbeiten. Sie verbessere für die Betroffenen die "Qualität ihres Aufenthalts" und fördere ihre Integration in den jeweiligen EU-Staaten.


    Quelle: http://www.t-online.de/nachric…uerkische-ehepartner.html



    Es steht nichts davon in dem Urteil, dass diese Frau/Familie unbedingt aus der Türkei kommen muss.


    Es könnte sich also durchaus auch um eine Philippina handeln, wenn diese mit dem in Deutschland lebenden Türken verheiratet ist.


    Lothar

    Zitat

    Aber dazu muss man auch wissen, dass die Privatschulen ihre Lehrer nicht so gut bezahlen wie die öffentlichen Schulen. Bei den Privaten sind in der Regel Lehrer mit Zeitverträgen angestellt und zumeist Anfänger. Warum soll ich meine Kinder von Lehrern, die erstens unterbezahlt sind und sowieso kein Interesse für ihren Job entwickeln und überwiegen von Lehrern, die keine Erfahrung haben, ausbilden lassen?


    Ohne hier mit allzu viel Erfahrung glänzen zu wollen möchte ich das Erstere anzweifeln.


    Eine Tochter eines Bekannten von mir hatte sich bei einer Privatschule als Lehrerin beworben. Sie wurde dort mangels Qualifikation (Test) nicht genommen. Jetzt ist sie an einer öffentlichen Schule. Die Privatschule war wegen des höheren Verdienstes erste Wahl. Sie war allerdings tatsächlich Anfängerin, und eine Freundin von ihr, ebenfalls Anfängerin, die den gleichen Test machte, wurde dann angenommen.


    Lothar

    Im Gegensatz zu Latein/Südamerika sind die Philippinen so gut wie nicht von den Spaniern besiedelt worden. Es waren im Prinzip nur Missionare, Soldaten und einzelne Händler, die sich hier niederliessen. Sie bildeten aber nie eine Bevölkerungsmehrheit, die - wie z.B. auf Kuba - die indigene Bevölkerung und damit auch deren Sprachen verdrängte oder gar auslöschte.


    Stimmt. Man braucht dazu nur die Zahl der noch vorhandenen Urbevölkerung in Südamerika und den Philippinen zu vergleichen. Wobei ich die eigentliche Urbevölkerung wie Ifugaos usw. mal ausklammere. Die wurden ja nicht von den Spaniern verdrängt.


    Lothar

    Du hast den von Dir zitierten Fall als vermeintlichen Beleg dafür verwendet, im Assoziierungsabkommen EU-Türkei ginge es ausschliesslich um wirtschaftliche Freizügigkeit und das stimmt halt nicht.


    Dann lies es Dir nochmals durch. Abgesehen davon gibt es auch noch ein weiteres ähnliches Urteil, das mit der Begründung, zum Zeitpunkt des Abkommens habe es nur die wirtschaftliche Freizügigkeit gegeben und das Abkommen sich also auch nur auf diese beziehen könne, fast noch deutlicher ist. Finde es aber leider im Moment nicht.


    Ansonsten ist mir das aber inzwischen egal. Man hätte besser andere Wege finden müssen, um eine solche fast schon kolonisierende Zuwanderung (siehe Erdogan) zu unterbinden.


    Lothar