Besser die Finger von der Tastatur lassen, wenn man nur Halbwissen hat!
Zitat von »linus«
Hallo, du solltest wissen ob ihr irgendwann zusammen länger als 6 Monate auf den Phils verweilen wollt oder später gar dorthin auswandern wollt.
Ein AT erlischt nach 6 Monaten,es sei denn man lässt sich eine Bescheinigung von der Ausländerbehörde über einen angemeldeten längeren Auslandsaufenthalt geben.
Ist nur bei einer zeitlichen befristeten AE richtig, bei einer NE (Unbefristet) nach §28 (ehegatte) gilt dieser AT solange die eheliche Gemeinschaft besteht.
Also auch wenn sie 10 Jahre im Ausland ist..
Zitat
Wie schon geschrieben kann man in D beantragen,seine phil.StAng neben der dt.beizubehalten. Mit dem dt.Pass könnt ihr besser Reisen,jedoch bräuchten für den Aufenthalt auf den Phils.dann beide ein Visum.
Eine (former) Filipina braucht kein extra Visum...die haben Sonderrechte.
Zitat
Die doppelte StAng wäre das beste,da ihr leichter reisen könnt und wenn ihr in die Ph. reist keine Nachteile habt,egal wann --und der Gatte ja auch sein Bb-stempel bekommt.Meines Wissens stellt die Beantragung der beibehaltung der originären.StAng kein Problem dar,viele Russen machen daß und zeigen dann bei der Passkontrolle (in D) halt die Erlaubnis vor.
Mag sein , dass Russland andere Nachteile hat, die regelmässig dazu führen, dass eine deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann (kann ich im Moment nicht evaluieren), aber bei den Philippinen ist die Aussicht auf Erfolg wesentlich geringer. Kaunlaran hat die Zahlen oben gepostet.
Bitte also nicht so darstellen, als wenn das ein Klax wäre.
hge