Beiträge von linus

    Bitte hier keine Argumente verdrehen:


    Du hast wegen des (vermeintlichen) Verfalls der NE diesen § angeführt, und ich habe dich lediglich darauf hingewiesen, dass dieser § nur für die Ersterterteilung zuständig ist.

    Genau , keine Argumente verdrehen !!!!!!, hab ich dir geschrieben das der 28er zur erteilung ist und selbst darin schon eine Einschränkung enthalten ist und das für die Prüfung der Gültigkeit nach langem Auslandsaufenthalt u.a. der 51er Nr.1-5a+ 8 rangezogen wird oder willst du ernsthaft behaupten du hättest mir das geschrieben. :clapping
    jetzt schlägts aber 13.


    Die ganze Zeit schriebst du von einer bereits erteilten NE welche nach dem Auslandsaufenthalt im pass ist.
    (tatsächlich vorhanden ist aber eh ein befristeter AT bis 2014)
    mal schön bei der wahrheit bleiben

    das is ja an dreistigkeit nicht mehr zu überbieten:

    Zitat

    Drch mehrfaches Wiederholen wird es nicht richtiger.
    Frage dein Standesamt, ob man mit SchengenVisum heiraten darf, wenn du mir schon nicht glaubst.

    Warum ist es dann strafbewährt und das nicht zu knapp ?


    Zitat

    Natürlich sollen wahre Angaben gemacht werden. Und ich rate niemandem dazu, zu tricksen.


    Entscheidend
    ist aber, ob im Moment der Antragstellung eine Heiratsabsicht vorlag
    und wenn dies nicht der Fall ist, hat die ABH später Mühe, die unwahren
    Angaben bei der Antragstellung nachzuweisen.
    Eine spontane Heirat ist imemr erlaubt, gehört sogar zu den Grundrechten.

    zu satz 2. eben nicht, entscheidend ist der angegebene Grund auf dem Visaantrag,weiterhin weist das nicht die Ausländerbehörde nach sondern die zuständige Strafverfolgungsbehörde
    zu satz 3. die Grundrechte aus dem GG sind nur für Deutsche , das GG beeinhaltet Schranken und darum gilt dieses Grundrecht für Ausländer nur wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

    :weia , du meinst es kommt keine Straftat vor Gericht ? ehrlich ? ich kann nicht mehr :Rolf!


    satz 1: logisch,jede Straftat muß bewiesen werden.
    satz2. aber auch nur könnte,wenn im Visaantrag für ein c-visum als Grund der Reise NIcht steht .ich möchte heiraten! ist es bereits bewiesen,guckst du entsprechende Strafvorschrift §95(2)2 -Das Visum wird hier als Aufenthaltstitel bezeichnet !
    satz 5: das ist nicht meine theorie das ist gesetz

    ps: vergessen


    ich kann nur noch mit dem kopf schütteln ,die frage ist wirklich wer hier mal was nicht zugeben will oder alles verdreht,
    ich habe geschrieben sie kann/wird bei nichtvorliegen einer Vorraussetzung) bei wiedereinreise entzogen und nach prüfung der Einreisevoraussetzungen entsprechend dem Schengener grenzkodex als auch nach Prüfung des 51er kann sie auch verfallen sein da augenblicklich bei einreise zB ein grund nach 51zB.(2-4) vorliegen kann,kennst du die auslegung dieses Wortlautes ? ich ja.



    Zitat

    Hier geht es um die (Erst)erteilung der NE. Und die wird selbstverständlich nur gewährt, wenn die Eheleute in D wohnen.



    Es macht ja keinen Sinn, jemand eine NE zu erteilen, der sowieso dauernd im Ausland lebt.

    Ach plötzlich ??? die ganze zeit redest davon das sie diese NE hat und es im thread ja um einen längeren Auslandsaufenthalt ging und nu plötzlich geht es um ersterteilung. :Augenbraue is nicht dein ernst hä ?

    du schreibst:

    Zitat

    Eine Heirat in DNK oder auch in D ist grundsätzlich erlaubt. Das Standesamt prüft lediglich, ob für die Eheschliessung alle notwendigen Vorraussetzungen vorliegen.

    Heiraten ist erlaubt,aber nicht dem Ausländer mit einem "Besuchervisum" . Bei Antragstellung bekommen sie ein Merkblatt wo draufsteht das sie verpflichtet sind Wahre Angaben-zu machen ansonsten machen sie sich strafbar und es ist ausführlich festgeschrieben wozu ein Kategorie C-Visum (umgangssprachlich Besuchsvisum) dient,das sagt auch der umgangssprachliche Name schon aus ansonsten bräuchten wir keine sog. (Heiratsvisa).


    weiter schreibst du

    Zitat

    Nach welchem Paragrafen der Strafprozessordnung sollte denn solch eine Strafanzeige erfolgen?

    Eine Strafanzeige erfolgt nie nach der Strafprozessordnung sondern nach dem Strafgesetzbuch.


    Jedoch nicht in diesem Fall,da es sich hier um Ausländer handelt und ausländerrechtliche Straftaten werden nach den Strafvorschriften des AufenthG i.V. mit den Eu-normen beanzeigt.


    weiter schreibst du

    Zitat

    Es gibt auch keinen Präzedenzfall für Verurteilung nach Zweckwechsel..


    Man könnte Zweckwechsel höchstens als Ordnungswidrigkeit einstufen. Damit wäre vielleicht ein Bussgeld fällig. aber nicht mehr.
    Für einreisesperre ist das zuwenig. Das gibt es höchstens nach "illegalem Aufenthalt", was ja wirklich ein Straftatbestand ist.


    Also bitte keine Leute verunsichern.

    Also ehrlich,dein letzter Satz kotzt mich schon wieder an.
    1.was für prazedenzfall, ein Zweckwechsel hat regelmäßig die Einreiseverweigerung zur Folge,dieser Zweckwechsel wird als Versuch der unerlaubten Einreise aufgrund erschleichen eines Visums beanzeigt.
    2. bei antreffen im inland nach Heirat oder bei Ausreise hat das ebenfalls eine strafanzeige wegen erschleichens eines Visums zur Folge da ein "Besuchsvisum" nicht zur Heirat ausgestellt wird und somit unwahre/unrichtige Angaben bei der Visabeantragung gemacht strafbar gemäß 95(2)2 AufenthG
    so, nu erzähl wie kommst du darauf das das alles nur eine OWI ist,

    Der 28er ist für die Erteilung einer AE/NE aber auch hier ist schon eine Einschränkung
    "§28.A2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu
    erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist,
    die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet
    fortbesteht
    , kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art
    in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die
    Aufenthaltserlaubnis verlängert,
    solange die familiäre
    Lebensgemeinschaft fortbesteht."

    beachte die Kleinigkeiten =im Bundesgebiet
    steht hier in Verbindung.


    in diesemThread-Fall würde aber der 51er rangezogen werden
    .
    da wir gerade von der Möglichkeit des erlöschens/rücknahme einer NE bei wiedereinreise D nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt (nebenbei-hier(thread) hat sie eine AE bis 2014 also nicht NE) reden, hier nur ein passus zur Möglichkeit von Rücknahmen entsprechend §51


    ""Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers
    erlischt nicht nach §51 Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. ""


    Somit werden bei einreise immer noch die verbleibenden NR. 1-5a und 8 geprüft als auch die Einreisebestimmungen entsprechend dem Schengener Grenzkodex.
    Ist das erstmal ausreichend ? Es gibt auch noch weitere Nationale als auch eu-Normen zu berücksichtigen.

    Wir sprachen darüber, dass sie während des schengenvisums hier heiratet.

    Ja, mit einem C-Visum,und das ist nicht gestattet. Das ist ein Zweckwechsel,damit Visaerschleichung und sie bekommt eine Strafanzeige. Die Heirat könnte sie dann eh nur in Dänemark machen aber auch das sollte nicht mehr möglich sein, es wurden Gespräche mit Dänemark geführt und die Botschaft ist ja auch nicht blöd,dann kommt im Feld Bemerkung zusätzlich noch der Vermerk "_keine Heirat zulässig_" rein und das Visum wird auf D beschränkt. Somit sollte eine legale,anerkannte Heirat ausgeschlossen sein.
    Hätte sie dann trotzdem (eigentlich unmöglich), wie oder wo auch immer einen weg gefunden und geheiratet mit dem C-Visum,hat sie die Strafanzeige an der Backe und wird damit dann auch zurück in PH erstmal kein FZV für D bekommen bis über die Starfanzeige und Einreisesperre entschieden ist.

    Also so langsam kann ich verstehen das hier einigen ab und an das Wort "Schlaumeier" und mehr bei dir rausrutscht. Lies dir deinen 1.Satz
    mal schön langsam durch,lass ihn auf der Zunge zergehen und beherzige ihn mal selbst, zur Sicherheit hier nochmal als Zitat.

    Zitat

    Besser die Finger von der Tastatur lassen, wenn man nur Halbwissen hat!

    ! ! !

    Zitat

    Ist nur bei einer zeitlichen befristeten AE richtig, bei einer NE
    (Unbefristet) nach §28 (ehegatte) gilt dieser AT solange die eheliche
    Gemeinschaft besteht.
    Also auch wenn sie 10 Jahre im Ausland ist..

    Halloooo, 1. sie hat eine AE bis 2014
    2. Auch eine NE wird/kann ungültig gemacht werden,wenn man zulange im Ausland ist.

    Zitat

    Mag sein , dass Russland andere Nachteile hat, die regelmässig dazu
    führen, dass eine deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann
    (kann ich im Moment nicht evaluieren), aber bei den Philippinen ist die
    Aussicht auf Erfolg wesentlich geringer. Kaunlaran hat die Zahlen oben
    gepostet. Bitte also nicht so darstellen, als wenn das ein Klax wäre.

    Ich habe nix als klax dargestellt sondern lediglich so geschrieben wie es ist ,aber zur Info: die Russen die das wollen,haben kaum Probleme mit dieser Verfahrensweise !!!


    Ehrlich,ich bin ja sehr geduldig und hör mir viel an,aber irgendwann ist schluss, glaubst du ich begeh jeden tag rechtsbruch oder was ?

    Mit deinen Strafaktionen schiesst du aber deutlich übers Ziel hinaus -:)


    Sie wird (meist) ausreisen müssen, das ist richtig. Aber Abschiebung und Einreisesperre ist nicht. Sehr oft es es sogar so, dass die ABH einen sogenannte Vorabzustimmung erteilt, sodass das Visumsverfahren beschleunigt durchgeführt werden kann.. wenn alle Vorraussetzungen stimmen... alo auch A1.


    zu Satz 1. wetten nicht !
    zu Satz2. wir sprachen hier von "Besuchervisum" also(C-Visum),dazu ist kein A1 erforderlich, und ein C-visum kann die Ausländerbehörde auch nicht beschleunigen geschweige denn entscheiden,somit völlig irrelevant ob die ALB in diesem Fall irgendwas zustimmt oder nicht,ALB ist im Inland zuständig und nicht für C-visa entscheidungen !

    Zitat

    Aber Abschiebung und Einreisesperre ist nicht.

    und ob das ist !!! ,aber 110 prozentig !

    ich habe heute erfahren, dass meine Freundin Visa nicht erhält, weil sie momentan keine Beschäftigung hat und weil sie jung und hübsch ist. Laut Visa-Abteilung: Somit besteht die Gefahr, dass sie mich in Deutschland heiratet.


    Kann man die Freundin abweisen, weil sie momentan keine Beschäftigung hat.

    zu Satz 1. die Begründung weil sie jung und hübsch ist nehme ich dir nicht ab, das wäre diskriminierung und die albernste Begründung,,wenn es nur darum gehen würde, würde jedes dt.Gericht dies als Ablehnungsgrund nicht akzeptieren und verwerfen.
    zu Satz 2. ja


    Im Übrigen finde ich es nicht gerade merkwürdig, dass sich die Threads im Visa Bereich eines Philippinenforums in der Regel mit dem Zuzug aus den Philis beschäftigen ..


    scheeen, sollte einleuchten :Rolf

    Lustigerweise dürftet Ihr jedoch in dieser Zeit "heiraten", weil das reine heiraten nicht verboten ist. Jedoch würde sich solch eine Heirat nicht auf das Visum auswirken, sie müsste also dennoch nach Besuchsende wieder ausreisen.


    Setz ihr keine flausen in den Kopf, mit einem C-Visum ist das heiraten ausdrücklich verboten,das wäre ein Zweckwechsel dementsprechend eine Visaerschleichung und die sofortige Abschiebung oder wenn Absicht bei Ankunft festgestellt wird Einreiseverweigerung mit allen Konsequenzen (Strafanzeige -gegen beide- incl.Einreiseverbot für mehrere Jahre) wäre die Folge.

    Sorry, dafür habe ich kein Verständnis. Das ist für mich Sozialmissbrauch mit Ankündigung. Fisch oder Fleisch!


    Warum ist das Mißbrauch :blöd ,er hat ein Rechtsanspruch darauf und auch noch ein Arbeitsleben lang eingezahlt, da gibts wohl gaaanz andere wo der Spruch angebracht wäre bis hoch zu den Herrschaften,will ja jetzt keine Klientel aufzählen wo zB.die ganze GroßFam.zeitlebens Soz-Leistungen +K-versorgung erhält aber nie eingezahlt hat.

    Hat jemand Erfahrung mit der Ko-Card?

    hallo nicole, (danke erstmal ;-) )--also ko kard hatte ich mir schon angesehen,zuviele Fallstricke-teuer.



    Hallo Members


    NOchmal mein Aufruf -Angebot - Bitte um Mithilfe insbesondere wer Erfahrungen mit Padala/Gemini und wie sie heißen hat.


    Lest euch bitte mein 1.Artikel =Threadstart hier, durch und antwortet entsprechend per PN (bis jetzt hab ich keine zum Thema bekommen) ,so das wir einmal ein derzeit - 20xx gültigen kompletten thread ggfl. pdf-file dazu erstellen können wo alle tragbaren Möglichkeiten aufgeführt sind, dazu brauch ich aber eure Erfahrungen,hilfe insbesondere bei den nur in engl. zugänglichen Seiten (erfahrung ist mehr wert) als vielleicht meine Interpretation des textes.



    Also bitte meinen Threadstart hier Teil 2 lesen.
    PN dann bitte in etwa gemäß der Aufteilung, wie dort in blauer Schrift geschrieben


    Danke an den Admin (Asterix) :blumen (für die erste Hilfe)



    ,hab die Teilung jetz erst mitbekommen. :floet

    Warum soll ein Arzt dir helfen müssen, wenn du grob fahrlässig eine entsprechende Möglichkeit einer Versicherung als Ausländer ablehnst. Wenn du lieber ein Haus baust statt eine Versicherung für dich und deine Familie abzuschliessen ist das dein Lebensrisiko. Soll der Arzt im Krankenhaus auch deine Medikamamente finanzieren die du von der Apotheke brauchst? Oder soll er für dich das Insulin bezahlen nur weil du einen Zuckerschock bekommen hast? Du bezahlst doch auch die Kosten wenn dein Wasserrohr im Haus bricht oder wenn dein Dach bei einem Hurikan weggeblasen wird. Soll ein Arzt/Krankenhaus dafür gerade stehen, weil du kein Geld als Auswanderer/Expat hast oder das Geld für eine Versicherung für andere Dinge ausgibst? Es gibt doch hier im Forum genug traurige Beispiele wie es Expats ohne Krankenversicherung ergangen ist. Reicht das nicht aus?


    Es geht ja hier nicht um mich, sondern die Behandlungspraxis in PH allgemein.Wie bekannt, wird ja oft auch die 500 Euro Frage zum leben in PH gestellt und da ist es wohl für den (Expat oder pinoy) und dessen Familie kaum (wenn vielleicht auch) möglich) eine KV zu zahlen,davon würde ich jetzt ausgehen. Somit kannst du nicht alles als grob fahrlässig darstellen,das wären ja dann viele Pinoys,(viele haben Haus-sei`s auch ein Bambushaus- aber keine KV und das eher aus Geldmangel als aus grober fahrlässigkeit).
    Nur scheint es so, das eine Behandlung ,selbst bei Lebensgefahr garnicht begonnen wird,wenn du nicht gleich ,sagen wir mal 200 000 in der Hosentasche hast und nächsten Tag gleich für 1 woche bezahlst.
    Zitat "Oder soll er für dich das Insulin bezahlen nur weil du einen Zuckerschock bekommen hast? "
    Und ja, das Insulin --was auch immer-- sollte er wohl erstmal bezahlen (geben),wie sollte ich je bezahlen -können-,wenn ich garnicht behandelt werde) (nimm als fall- gerade allein unterwegs-krümmst dich /bist ohnmächtig-keine Karte nix dabei-kein handy).
    Damit will ich nur sagen, ich habe eher Bedenken wegen der Praxis des umgangs mit Verletzten (bezahlung vor Behandlung) als bedenken bezüglich der Bezahlung.
    Im nachgang könnte ich schon bezahlen,nur je nachdem wieviel es ist müsste die KV mir gegebenfalls das erstmal erstatten. Selbst derjenige mit 500 euro könnte ja eigentlich monatlich zahlen,aber was man so liest, gilt (full pay-) bevor dein "attack/schock...." behandelt wird. :dontknow

    das würde mich auch mal interessieren. ich denke mal, es geht ja um die "zustellbarkeit" der post. da sollte doch eine briefkastenadresse vollkommen genügen. es kann ja schließlich niemandem vorgeschrieben werden, ,sich permanent am selben ort aufzuhalten.

    genau so siehts aus ! Hier kommen auch mal endlich wieder "UNSERE" Rechte zum tragen. Wenn ich abgemeldet bin und selbst die Meldebehörde keine Adresse verlangt ( und diese verlangt sie nicht,hat selbst sie gar kein Recht drauf- diese schreibt nur ein "ins Ausland verzogen" !) welche andere Behörde,institution,Amt sollte dann ein recht haben,dein Aufenthaltsort im Ausland zu wissen.
    Eine deutsche POSTzustellungsadresse ist vollkommen ausreichend und auch billiger und sicherer und einfacher für diese besagten Stellen.
    (wo würden wir denn hinkommen, wenn der Staat IMMER wissen möchte/kann/darf wo du dich aufhältst,kontrolle selbst im Ausland ??? :halt =sozusagen fast enden die Gesetze an der Grenze,auch für dt.Stellen auch wenn Sie versuchen alles aus dir rauszubekommen=das ist D -Fragen ist nicht verboten aber ob du antwortest ist (D)eine -andere- Sache,in D musst du deine Rechte kennen,man wird Dir immer nur deine Pflichten nennen aber nie deine rechte,darauf muss man selbst die Behörden schon wissend aufmerksam machen,dann werden sie auch ruhiger). 8-)

    Nichte der Frau hate Kawasaki-Syndrom. Sofortige Immuglubin Behandlung lebenswichtig. Kosten der notwendigen Medikation: 120,000 PHP. Philhealth zahlte nichts davon, beteiligte sich nur an den Hospital Kosten, und das kahm auch nur Monate später. Behandlung begann trotz Lebensgefahr erst, als das Geld für die erste Dosis bezahlt war.


    sorry wenn bissl OT,aber kennt jemand die Rechtslage in PH für Ärzte und Verletzte/opfer ? In D sind die doch an ihren hypokratischen eid gebunden und dürfen keinen der in lebensgefahr ist die behandlung verweigern und denke würde so in D auch nicht passieren, oder ?

    da hast es dir aber für meine Begriffe auch umständlich gemacht,
    1. einem Deutschen der in D seine Rente erworben hat (auf die er einen Rechtsanspruch hat) kann nicht gekürzt werden ,das allein würde schon -u.a.den dir rechtlich zustehenden Besitzstand verändern ,
    -gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen
    -und u.a.deine Dir zustehenden Freiheiten (Reisefreiheit/ Wohnsitznahme) in unzulässiger Weise beeinträchtigen,die rente ist in erarbeitet (und einmal v.der RV-gesellschaft errechnet) und der "Genuß" der Rente nicht auf D beschränkt
    ausgehend davon das du Dt.bist und deine dt.StAng hast,wovon ich überzeugt bin :floet .


    2. bist du auch nicht verpflichtet allen mitzuteilen was du wann machst und wo du auswanderst.
    wenn du keine KV mehr haben möchtest=Abmeldung reicht eine Abmeldebescheinigung des Einwohneramtes zur Vorlage bei der KV,allein daraufhin dürfte die KV schon garkeine Zuzahlung mehr von der RV annehmen,wenn deine RV zuzahlt. daher ist es dann natürlich sinnvoll die RV zu unterrichten um lästige nachfragen zu ersparen. letztendlich spart nur die RV oder du bekommst so agr mehr :dontknow
    3.wenn dein Konto unverändert bleibt dann muß auch keine Zahlstelle unterrichtet werden,da die, wie du schreibst ja wieder eine andere Stelle ist.
    :clapping
    Was mich interessieren würde, ist was deine Bank gesagt hat bzgl.abmeldung :floet :D

    Zitat von »linus«




    man vielleicht 3-4000 Euro (oder auch entsprechend peso) für den emergency case vorhält.


    Muss jeder selbst wissen, aber was ich hier so gehört habe, sollte da noch eine Null dran an die Rücklage. Ich hätte bei weniger Angst.
    Alex

    Na dann,wenn das so sein sollte, kann ich auch Blue Cross-beiträge zahlen,sollte wohl billiger kommen :denken


    Ich finde, der Arzt ist Realist. In der Portokasse ist was anderes, aber ich finde, wer das nicht für einen Notfall liegen hat, ist sehr risikobereit. Ober sollte leiber nicht daran denken auszuwandern.
    Alex

    ich weiß ja nicht wer 40 000 (vierzigtausend) Euro als Rücklage für Med-behandlungen vorhalten kann,wenn ich schion 40 000 E habe, möchte ich die doch auch für Haus /grundstück einsetzen und nicht bis zum ende ;( das gesparte aufheben,da hat man ja a nix von :clapping . Nicht persönlich nehmen ! ,aber ich meine, das ist typisch deutsches denken,-versichert,abgesichert,gesichert für alles, nix und noch mehr davon. Gerade Auswanderwillige sollten/müssen von diesem typisch dt.(Sicherheits)denken endlich mal wegkommen und(um) das leben genießen und nicht zigtausende in den Rachen v.Versicherungen und Banken werfen (siehst ja was draus wird,spekulationen-finanzkrisen :Kotz ), sonst müssen sie sich halt mit ihren 40 000 Euro neben ein Hospital einmieten,hab ich eigentlich nicht vor,egal ob ein Hospiz in der nähe ist oder nicht. Selbst in D hab ich seit lebzeiten nur KFZ-haftpflicht und PflichtKV.


    Und darum;;; - v.auswandern abzusehen,weil man nicht 40 000E für med.behandlung hat ,halte ich für übertrieben. wie du weißt,fragen einige ja selbst nach einem "leben" auf zB.den Phils mit 500 E monatlich.
    Carpe diem /// träume nicht dein Leben,lebe deinen Traum :yupi -- wenn Pinoys mit weit weniger leben können,kann ich das auch :D .
    mal schauen, ne blue cross wird man sich ja sonst leisten können,gehe mal v.2-3000 ph monthly aus denn aus der HP werd ich noch nicht so recht schlau.