Beiträge von Bong


    das dauert, wenn die Urkundenprüfung schon gemacht wurde, ca 4 Wochen

    Zitat

    Originally posted by rainerri1967
    franky die orginale liegen selbstverständlich der Botschaft vor sonst gäbe es ja keinen visa antrag.
    Es geht ja nur darum das die überprüfung nie von der ALB angestossen wurde sondern von uns. auserdem warum wirt ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wo ja auch Phil dogumente vorgelegt werden aber die Heiratsurkunde wird angezweifelt


    das ist eine gute Frage und keiner wird sie dir beantworten können. Wahrscheinlich, weil man dort nicht wirklich Ahnung von den Umständen hat.


    Zitat

    Die überprüfung for ort fand bereits im Mai statt wos jetzt hängt weiss ich nicht

    so von Rainer gepostet

    Zitat

    Originally posted by franky_23


    bong bei allem was recht ist. Die Hochzeit und das FZV sind fast 10 Monate her. Da noch von gut in der Zeit zu sprechen ist schwer nachvollziehbar.


    tut mir leid, es ist so. Die Urkundenprüfung wurde im April angeleiert und deshalb meine Aussage. Wir müssen immer etwas vorsichtig sein mit den hier geschilderten Fällen. I.d.R. liegen sie dann doch irgendwie anders oder einwesentlicher Beurteilungspunktfehlt hier einfach. Mir kommt hier auf alle Fälle was spanisch vor.

    eine Amtshilfe kannst du nicht anstossen, sowas gibt es nur unter Behörden
    als ihr euren Antrag gestellt habt, konnte noch niemand die Urkundenprüfung selber anstossen. Ihr habt das DAN im April selber gemacht, warum auch immer, und liegt damit noch immer gut in der Zeit.
    Deine restlichen Vorwürfe gegen die beteiligten Behörden kann hier niemand bewerten, weil niemand weiss, was wirklich geschehen ist. Wenn aber ein Beamter deinen Rechtsanwalt der Lüge bezeichnet ist das, wenn es denn tatsächlich geschehen ist, echt hart. Was aber noch härter ist, ist der Umstand, dass dein Rechtsanwalt daraus kein Kapital geschlagen hat, vor allem, wenn es nicht stimmt.
    Sorry, aber der Fall scheint mir etwas sehr verworren und ziehmlich unvollständig

    Zitat

    Originally posted by franky_23


    Klaus,
    jedoch wenn die Mutter schon in D ist, dann kann Sie normalerweise aufgrund einer Härtefallregelung hier bleiben.


    mit dem Wort normalerweise wäre ich in diesen Zusammenhang vorsichtig, wobei ich bestätigen kann, dass es schon vorgekommen ist. Nicht jede Schwangerschaft/Geburt führt automatisch zu einem Härtefall.

    Zitat

    Originally posted by misterkevin


    Nein noch nicht, zunächst geht´s mal um die Vorbereitung und welche Zeit einzuplanen ist.
    Wenn die Hochzeit in Deutschland erfolgte und bereits ein Familienbuch vorhanden ist beschleunigt das dann die Sache ?


    das Familienbuch würde ich schnellstens bei der ALB und der Botschaft vorlegen, mit dem Antrag. Dazu die Kinderpässe. Dann sollte die Prüfung wegfallen.
    Ihr habt alles, wovon andere nur träumen können

    Zitat

    Originally posted by misterkevin
    Wie ist das eigentlich bei der Familienzusammenführung, wenn die Kinder (minderjährig) bereits einen Paß aus Deutschland haben, die Mutter (Ehefrau) bereits zuvor in Deutschland war, derzeit mit den Kindern noch auf den Philippinen ist, ist da die Wartezeit auf ein Visa genauso lange wie wenn es noch keine Kinder gibt ? ?(


    wenn die Kinder bereits in D. wären, könnte sie einen FZ Antrag zum in D. lebenden Kind stellen. Läuft denn schon ein Visaantrag?


    ich würde den Antrag schleunigst stellen, gerade wo die Prüfung schon läuft.

    Zitat

    Originally posted by phil23
    Hallo Bong,


    danke für deine Antworten. Warum muß eigentlich bei einem deutsch/philippinischem Baby noch die Staatsangehörigkeit geprüft werden?
    Die haben doch meine Anerkennung und wir waren alle Drei auf der Botschaft. Von einer Prüfung oder Anerkennung hat die nette Dame nicht gesagt.


    Dann halte dich einfach an das, was die nette Dame ir gesagt hat



    Zitat

    Aber für den Fall die 10 Tage stimmen. Wie lang dauert es dann bis zur Erteilung des Visums für die Mutter?


    Viele liebe Grüße


    Phil23


    kommt drauf an, was ihr beantragt, wer ihr seid und woher ihr kommt. Schengen, mindesten 1 Tage, FZ, 3 oder mehr Monate

    Zitat

    Originally posted by diver100



    da hat unser lieber bong bestimmt eine ganz andere meinung dazu. :D


    ganz klar, muss ich doch, oder? :D immer erstmal abwarten und sich dann aufregen, wenn man denn mal falsch behandelt wird.


    Ich glaube doch, dass ich hier jetzt ausführlich genug beschrieben habe, wer was nicht weiss, oder?

    Zitat

    Originally posted by klausbacolod
    Ja, diver100 hat recht, alle Papiere gehen über Berlin, natürlich auch die Feststellung der Staatsangehörigkeit.


    Falsch, nur die Papiere, die man für eine Tätigkeit durch das Standesamt 1 in Berlin benötigt. In den überwiegenden Fällen kann die Botschaft sehr wohl selbst über die Staatsangehörigkeit entscheiden, wobei es aber auch zur Urkundenprüfung kommen kann


    Zitat

    Da es sich bei Dir ja nicht um einen Notfall wie einen verlorenen Pass handelt, wo ja die Staatsangehörigkeit feststeht, mußt Du auch die Zeit für die normale Ausstellung des Ausweises abwarten.


    Wenn Du Deinen Pass verloren hättest, gibt Dir die Botschaft auch keien Ersatzpass, sondern nur eine offizielle Bescheinigung über Deine Person und Staatsangeförigkeit, damit Du einmalig in Deutschland einreisen kannst. Dies hilft Dir aber wenig für die Ausreise, um die Du Dich dann zusätzlich bemühen müßtest (Verlustmeldung bei der Polizei etc.).


    Stelle Dich einfach auf die drei Monate ein, wenn es eine Woche früher sein wird, kannst Du Dich dann freuen.


    mach doch dem armen Mann nicht so Bange, es kommt da doch wirklich auf den Einzelfall an und liegt nicht, wie du hier immer, fälschlicher Weise, vermitteln willst, grundsätzlich so.

    Zitat

    Originally posted by franky_23
    WEnn die Staatsangehörigkeit fessteht, dann muss es doch zumindest sowas wie vorläufige Reispapiere geben, denn wenn ein Pass im Urlaub abhanden kommt kann ich doch auch nicht 3 Monate warten bis aus Berlin Ersatz da ist.


    Richtig, es gibt den vorläufigen Reisepass, Dass Reisedokument zur Rückkehr nach Deutschland, beides Notfalldokumente.

    Zitat

    Originally posted by klausbacolod
    Hallo phil23,


    von der Botschaft Manila werden keinerlei Pässe mehr hergestellt. Alle Pässe kommen jetzt von Berlin.


    Falsch, Kinderreisepässe, nicht zu verwechseln mit Europapässen für Kinder, werden von der Botschaft im Alleingang ausgestellt, Voraussetzung: die deutsche Staatsangehörigkeit.
    Also ist die Aussage der Angestellten der Botschaft richtig.

    Zitat

    Originally posted by franky_23
    Die notwendigen papiere sind im Grunde die gleichen.


    auch wenn deine Freunding schon mal in D war, könnte es schwer werden, denn derzeit werden die Visas sehr restriktiv gehandhabt.
    Vielleicht wäre eine Hochzeit im Ausland günstiger, da teilweise mit weniger Formalitäten behaftet. Gab schon Threads. Versuchs mal mit der Suchfunktion.


    hi, vielleicht habe ich ja eine andere Definition von dem Begriff restriktiv gelesen, aber 3-4 Ablehnungen bei FZ/Heiratsvisa passen irgendwie nicht unter restriktiv. Mag ja sein, dass ich das falsch sehe.
    Vielleicht sollte man ein wenig auf das Thema achten und nicht mit anderen mischen.

    Zitat

    Originally posted by franky_23



    unterschreiben entspricht landläufig ratifizieren. WEnn du es so genau willst. Nach meinem Kenntnisstand had der BP das gesetz noch nicht unterschrieben und ist noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


    das stimmt so, denn wäre es unterschrieben und veröffentlich, würden sich alle die Fragen hier erübrigen. Der Mann ist wohl gerade im Urlaub und wird sich wohl danach, Ende August, darum kümmern. Ansonsten bleibe ich bei meinem obigen post.


    ich denke mal, dass es bei allen FZ gelten wird, und zwar bei allen, die beim Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht entschieden sind. Daher mein Ratschlag, schickt eure Familienangehörigen, welche noch kein Visum haben, zum Deutschkurs.