Posts by diogenes

    Ich habe in der Vergangenheit sowohl über private Vermieter als auch über große Vermieter wie Hertz & Co gemietet. Richtig zufrieden war ich nie.


    Mit den Privaten gab es am Ende des Tages bzw. der Mietzeit immer irgend einen Knatsch, der noch einmal ein paar Tausend Pesos extra gekostet hat. Ich erinnere mich z.B. an einen Vandalismusschaden (jemand hat dem geparkten Wagen ganz offensichtlich mit einem Schlüssel oder scharfen Gegenstand einen (gottseidank nicht all zu großen) Kratzer zugefügt. Der Vermieter bestand darauf, dass wir die Kosten dafür übernehmen, obgleich uns erkennbar kein Verschulden traf.


    Bei den großen Vermietern hatten die Fahrzeuge z.T. bereits eine recht hohe Laufleistung und waren nicht in dem Zustand wie man das in Europa gewöhnt ist.


    In beiden Fällen kann ich nur empfehlen ein wirklich penibles Übernahmeprotokoll anzufertigen und jeden kleinen Kratzer oder Fleck auf dem Polster aufzunehmen. Die "Großen" haben hierfür auch ein entsprechendes Formular, bei den privaten muss man das z.T. "freihand" anfertigen.


    Inzwischen versuche ich Mietwagen nach Möglichkeit ganz zu vermeiden und miete mir bei Bedarf ein Taxi oder einen Wagen mit Fahre, so dass ich keinen Stress habe, wenn dem Wagen was passiert und zudem nicht selber fahren muss. Ob das eine Option ist, hängt natürlich auch von der Nutzungsart ab.

    hat jemand schlechte erfahrungen gemacht mit wise? z.b. dass man dokumente angefordert hat, zahlungen nicht ausgefuehrt wurden etc?

    Wise hatte vor ein paar Wochen mal vorübergehend Probleme, die dazu geführt haben, dass Auszahlungenzwei bis drei Tage Dauerten. Das ist aber inzwischen wieder behoben und im Normalfall reden wir wieder von ein paar Minuten.


    Die Anforderung von Unterlagen und ggf. Nachweisen im Rahmen von "KYC" (know your customer) Prozessen ist völlig normal und liegt insbesondere in der Geldwäscheprävention begründet. Das ist aber grundsätzlich bei allen Zahlungsdienstleistern so. Zudem können die Anforderungen auch von der philippinischen Korrespondenzbank kommen (bei Wise ist es im Augenblick wohl BPI), was auch daran liegen kann, dass sich die Philippinen stark bemöhen von der FATF Liste der hochrisiko Länder runter zu kommen.

    persche22


    Auch von mir, Danke für den Bericht. Ich habe es allerdings nicht ganz verstanden. Wenn Ihr auf den Philippinen heiraten wollt, benötigst Du ein Ehefähigkeitszeugnis, das Du vom Standesamt in Deutschland erhältst, nachdem Du u.a. die legalisierten Personenstandsurkunden aus den Philippinen vorgelegt hast. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis geht es dann wieder zur deutschen Botschaft in Manila, die Dir eine "Legal Capacity to contract Marriage" ausstellt. Mit dieser gehst Du dann zur Munichipally, die Dir/Euch auf dieser Grundlage eine philippinische "Marriage License" ausstellt, die in der Tat drei Monate gültig ist. So war es vom Ablauf her zumindest bisher.

    Moin Diogenes,
    Im Prinzip hast Du ja Recht und die 25 €ronen gehen mir am Popo vorbei. Was ich scheue sind die hohen und nicht absehbaren Kosten einer Scheidungsanerkennung auf den Philippinen. Ergo: Kein CENOMAR, kein ROM

    Ich habe jetzt Euren Fall nicht im Detail verfolgt und gerade noch etwas jet-lag, nachdem ich heute Morgen um fünf aus Tokyo zurück gekommen bin.


    Die Verpflichtung zum ROM und die Scheidungsanerkennung (wer wurde von wem, jeweils mit welcher Nationalität, geschieden?). Dass die Formulare bzw. Hinweise zu den beizubringenden Unterlagen zum ROM zunächst vom vorliegen eines CENOMAR ausgehen, ist nachvollziehbar.


    Es gibt ja allerdings auch ohne Scheidung eine plausible Fallkonstellation, in der kein CENOMAR vorliegt, nämlich wenn der vorherige Ehepartner verstorben ist. Ein CENOMAR bekommt man zudem auch nach Anerkennung einer im Ausland stattgefundenen Scheidung nicht. In diesem Fall erfolgt lediglich ein Randvermerk auf der Heiratsurkunde bei der PSA und im CEMAR steht dann auch, dass die Ehe geschieden wurde.


    Die Vorlage eines CEMAR kann also letztendlich nicht Voraussetzung eines ROM sein. Das mit der Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils und dann noch nach bereits erfolgter neuer Heirat, ist allerdings eine "harte Nummer", die ich mir auch nicht ohne Not antun würde.


    Mein Schwager musste das durchziehen, weil seine Frau auf den Philippinen lebende Frau sonst kein Familienzusammenfürungsvisum von der Deutschen Botschaft bekommen hätte. Das ganze hat mehrere Jahre gedauert, was z.T. an den Details des Einzelfalls und wohl auch an Corona lag. Gleichwohl ist der Aufwand in jedem Fall erheblich.


    Es gibt aber keine Verpflichtung eine im Ausland geschlossene Ehe anerkennen zu lassen. Mit anderen Worten, wenn Deine Frau, den "Report" ohne CENOMAR einreicht, hätte Sie m.E. ihre Pflicht und Schuldigkeit getan.


    Eventuell ist es aber in Eurem besonderen Fall in der Tat besser, das Fass nicht auf zu machen, nicht dass am Ende ein Bigamievorwurf im Raum steht. Aber wie gesagt, mir sind Eure Details nicht gegenwärtig, weshalb ich auch nichts Genaueres sagen kann.

    hge


    Herzlichen Glückwunsch, dass das so gut geklappt hat. Allerdings hat Frankfurt "lediglich" ein Generalkonsulat, keine Botschaft (Klugscheißermodus aus), das aber in der Tat mit einem tollen Team und mit Frau Ivy Banzon Abalos auch eine sehr nette und komptente Generalkonsulin!

    Guten Abend,
    Auch auf die Gefahr hin, dass ich nun gemartert und gevierteilt werde, aber warum soll ich dieses bescheuerte ROM, (das wir garnicht machen können wegen fehlendem CEMAR, aber richterlicher Scheidung) machen? Wir leben in D und werden/wollen das auch sicher nicht mehr ändern. Was geht die Heirat die Philippinen an, die ja eine vorhergehende Ehe-Annulierung extremst teuer und zeitaufwändig, also de fakto unmöglich gemacht haben? Kann mir das irgendjemand verständlich erklären? Danke und nun stehe ich am Marterfahl bereit. Mögen die Spiele beginen :yupi

    Moin,

    wenn ihr so glücklich und zufrieden seid, ist auch nicht Notwendig denke ich.
    Wir haben unsere Ehe hier in D auch nicht eintragen lassen. Ich brauche keine deutsche Eheurkunde, da wir keine Kinder mehr bekommen werden und ich habe auch keine Lust bummelig 150€ dafür auszugeben.

    In Deutschland besteht anders als auf den Philippinen auch kein gesetzliches Erfordernis zur Registrierung. Filipinos müssen indes alle "vital events" (also im Wesentlichen Geburt, Eheschließung und Todesfälle von Angehörigen) "Reporten". Die Anforderung ist allerdings nicht sonderlich weit hoch aufgehängt und ergibt sich aus irgend einer Durchführungsverordnung zum Personenstandsgesetz. Die Kosten für einen "ROM" halten sich mit aktuell 25 EUR zudem im Rahmen und werden in Länern mit anderen Währungen vermutlich in einer vergleichbaren Höhe berechnet. Man sich an die Vorschrift halten möchte oder nicht, sollt m.E. der jeweilige philippinische Partner entscheiden.

    Ich bekomme immer eine E-Mail nach der Transaktion,die ich ausdrucken kann,oder Speichern kann.

    Wenn man mehrere Überweisungen im Monat tätigt ist es halt komfortabel und übersichtlich die Überweisungen für einen bestimmten Zeitraum auch in Listenform - im Grunde wie bei einem Kontoauszug - nachträglich herunterladen zu können. Wenn man das nicht möchte oder braucht, reichen natürlich auch die einzelnen Bestätigungsmails.

    Bei mir funktioniert Remitly via Kreditkarte immer noch reibungslos. Ich nutze den Service mindestens ein Mal im Monat, weil ich unter den Beneficiaries meiner kleinen Charity jemanden habe, der kein GCash Konto hat und auf Cash-Pick angewiesen ist, den Wise nicht anbietet.


    Was bei Remitly nicht wirklich funktioniert - zumindest bei mir - sind die nachträglichen Account Statements bzw. Zusammenfassungen der Transaktionen zum herunterladen.

    Frage in die Runde, hat zwischenzeitlich schon jemand versucht, an ein legalisiertes Dokument (in meinem Fall wäre es eine Legalisation einer Geburtsurkunde für das deutsche Standesamt) von Deutschland aus zu kommen?


    Ich hab eine Agentur in D gefunden, die wollten für den Vorgang €950 haben, da kann ich gleich selbst hinfliegen.

    Aber es wäre wohl eh' ein buchbarer Service vor Ort sinnvoller, der mit Vollmacht bezahlt und nach 2 Tagen das Dokument abholt und nach D schickt, da habe ich bislang aber nichts gefunden, weil wohl zu speziell...

    950,- EUR sind ein absurd hoher Preis. Gibt es keine Verwandten auf den Philippinen, denen man eine Vollmacht geben kann?

    yannic


    Wo hast Du denn diese, bis auf die Sprachkenntnisse, sofern einer der Ehepartner Deutscher ist, weitestgehend unzutreffenden "Weisheiten" her?


    "Familiennachzug zu Deutschen

    Anders als bei den Regelungen für den Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen, ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Zuzug zu Deutschen in der Regel nicht vom Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes abhängig. Es ist grundsätzlich aber ebenfalls erforderlich, dass die nachziehenden Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartner vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen."


    Quelle https://www.integrationsbeauft…/familienzusammenfuehrung


    Oder im Juristensprech:
    "§ 28 Abs. 1 S. 3 AufenthG, der beim Ehegattennachzug zu Deutschen die mangelnde Sicherung des Lebensunterhalts hinnimmt, geht § 27 Abs. 3 S. 1 AufenthG als lex spezialis vor. Zumindest ist aber das nach § 27 Abs. 3 AufenthG auszuübende Ermessen im Falles des Ehegattennachzuges zu deutschen Staatsangehörigen auf Null reduziert (VG Berlin, 14.06.2013, VG 10 K 135.12 V; a.A: VG Berlin 14.04.2011 VG 22 K 58.10 V)"

    Quelle (eine sehr umfassende und systematisch gut gemachte Präsentation des juristischen Sachverhalts des RA Sven Hasse):
    https://www.jurati.de/wp-conte…9/11/LU-Sicherung2020.pdf


    Ebenfalls weiterhin hilfreich, die Ausführungen zum §28 Abs. 1 in der allg. Verwaltungsvorschrift zum AufenthG:

    https://www.verwaltungsvorschr…I-MI3-20091026-SF-A001.pd

    Moin,


    die wollten tatsächlich beides sehen. Das original in Deutsch und die Übersetzung in englisch mit dem Stempel vom vereidigtem Übersetzer.

    Ich musste 5 Formulare ausfüllen und mit dem einen mußte ich hier in Hamburg zum Notar für eine Unterschriftsbeglaubigung.

    Alle Formulare in Kopie, bis auf die Unterschriftsbeglaubigung, diese im Original nach HK geschickt und dann wurde der ganze Papierkram abgegeben und eine Gebühr bezahlt. Vor Ort im High Court wurden nochmal die Originale geprüft.

    Wenn tatsächlich eine Übersetzung und die Unterschrift eines vereidigten Übersetzers bzw. bei Deiner Unterschrift die notarielle Beglaubigung ausreichend war, ist das eine sehr großzügige Regelung. Normalerweise müssen nicht apostilierte Urkunden im internationalen Urkundenverkehr überbeglaubigt werden. Bei notariellen Urkunden machen das i.d.R. die Landgerichte, bei anderen Fällen die z.B. die Regierungspräsidien (bei denen man - sofern möglich - ggf. auch eine Apostille erhält), nach der Beglaubigung durch die ausstellende Behörde (die Zuständigkeit kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein).


    https://www.auswaertiges-amt.d…agenkatalog-node/-/606802

    dino


    Die Philippinen haben seit über zehn Jahren ein tendenziell wachsendes Handelbilanzdefizit im mittleren zweistelligen Milliardenbereich (USD) und auch die Leistungsbilanz ist seit einigen Jahren "rot" (mit einem Peak von -18 Mrd. in 2021, wohl auch ein CoVid Effekt). Es ist nicht auszuschließen, dass der philippinische Staat mit dem Goldverkauf auch sein Handels- und Leistungsbilanzdefizit senken wollte, allerdings sind die Effekte begrenzet und als Erklärung für eine Wechselkursschwankung von 5% taugt der Ansatz nicht (selbst wenn die Philippinen die durch den Goldverkauf vereinnahmten Dollar schlicht horten würden). Das Volumen ist schlicht viel zu gering. Zudem ist der Wechselkurs PHP/USD in 2023 (der Zeitraum, um den es hier geht), wenn auch moderat, gestiegen.

    Ein wichtiges Supreme Court Urteil für PFD-Mitglieder, die sich von ihrer Pinay scheiden lassen wollen oder außerhalb der Philippinen bereits geschieden sind:


    Supreme Court: Philippines recognizes any divorce obtained abroad

    "Kalter Kaffee" aber vielleicht dem ein oder anderen ja in der Tat noch nicht bekann. Zudem geht es auch hier - wass aus der Überschrift des Presseartikels nicht ohne weiteres hervorgeht - nur um Ehen zwischen Filippinos und Ausländern, nicht aber zwischen Filippinos, die sich ja auch im Ausland scheiden lassen könen, allerdings weiterhin ohne Anerkennung auf den Philippinen. Die Erleichterung verglichen mit der Situation quo ante besteht darin, dass die Scheidung der Ehe mit einem Ausländer auch dann anerkannt wird, wenn das Scheidungsbegehren nicht allein vom Ausländer ausging.


    Was aber natürlich auch in diesen Fällen bleibt ist das höchst bürokratische und aufwändige (Gerichts)Verfahren der Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils auf den Philippinen, das - wenn man Pech hat - leicht mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Und weiterhin "gefangen" sind natürlich alle Ehepartner bei rein philippinischen Ehen (was ja auch ausländische Partner in spe betrifft, die jemanden heiraten möchten, der auf den Philippinen noch verheiratet ist).

    Insofern ist sehr zu wünschen, dass das Scheidungsgesetz dieses Mal den Senat passiert, allerdings bin ich eher pessimistisch (auch wenn die Chancen noch nie so hoch waren wie aktuell).

    Man kann auch einfach mit der U-Bahn in die Stadt fahren und am Ticketschalter kann man sich über zahlreiche touristische Möglichkeiten informieren lassen. So viel Anregungen brauch man aber bei der zur Verfügung stehenden Zeit gar nicht. Essen gehen, ein wenig an der Hafenpromenade spazieren für kleines Geld mit den Hafenfähren von einer Seite zur anderen fahren (gerade Abends schön, wenn die Hochhäuser ihre "Weihnachtsdeko" angelegt haben.


    Wenn man tagsüber einen layover hat ist ein (Bus)ausflug zum Tian Tan Buddha eine überdenkenswerte Alternative. Der befindet sich auf einer Bergkuppe und es gibt eine Seilbahn, mit der man wieder runter ins Tal fahren kann (man kann natürlich auch hoch und runter mit der Seilbahn fahren.

    Er bezieht sich auf den Text der dbm zur Vorlage von BC und cenomar bei der dbm.

    In der alten Version war keine Apostille nötig weil es ja die UP gab, das sich in der neuen geändert. Hier muss jetzt bei Vorlage bei der dbm die Apostille und die legalisation gemacht werden. Dafür fällt aber die Up weg.

    Ist dann aber eine etwas seltsame Praxis, da es ja gerade Zweck der Apostille ist, dass man das Dokument nicht mehr gesondert lagalisieren muss.