Ich bin gerade in Indien und nutze eine e-SIM und das Hotel WiFi, mit beiden Internetverbindungen funktioniert GCash ohne Probleme.
Posts by diogenes
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Ich habe seit Dezember einen auf den Philippinen eingerichteten GCash Account (formal den Account meiner Frau) auf meinem Handy. Eingerichtet mit einer Smart (also nicht Globe) SIM-Card und dem Passport meiner Frau als Authentifizierung.
Erst gin der Account nicht (war vollständig verifiziert aber das Limit für ausgehende Zahlungen lag bei 0 Pesos. Irgendwann nachdem wir im Januar wieder in Deutschland waren, funktionierte der Account auf einmal (im Telefon befand sich inzwischen eine wieder eine Telekom SIM aber der GCash Account läuft unter der ursprünglichen Smart SIM Nummer.
Ich kann problemlos z.B. von meinem Wise Account auf den GCash Account überweisen und vom GCash Account überweisungen/Zahlungen auf den Philippinen vornehmen (bzw. gegenüber jedem, der einen GCash Account hat).
Ich muss mich nur noch schlau machen, ob ich meine SMART SIM (die im Augenblick nicht im Telefon ist) ggf. weiter mit Load versorgen muss, amit sie nicht deaktiviert wird.
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Die Reportingpflicht war früher vermutlich dreisig Tage (wie auch beim ROM), ist aber auch egal.
Der Bericht wird vermutlich nie "konstitutiv" für die Staatsbürgerschaft gewesen zu sein, sondern rein "deklaratorisch". Gleichwohl muss die Auslandsgeburt mitgeteilt werden, nur darum ging es mir.
Wenn das unterblieben ist, kann man dies, nach Rückkehr auf die Phils vermutlich auch direkt beim PSA, Vormals NSA veranlassen. Das ändert aber nichts daran, dass zunächst bei philippinischen Auslandsgeburten die Verpflichtung besteht und bestand, diese bei den Auslandsvertretungen (Botschaft oder Konsulat) anzuzeigen.
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Tante Google hilft auch in diesem Fall auf Anhieb; insofern wundere ich mich, dass Du nichts gefunden hast.
https://philippine-embassy.de/report-of-birth/
Ob ansonsten keine Anerkennung der Stat´´atsbürgerschaft möglich ist, ist damit natürlich noch nicht gesagt. Auf jeden Fall muss das philippinische Personenstandsregioster, das bekanntlich bei der bzw. von der PSA geführt wird, ja in irgend einer Weise von der im Ausland stattgefundenen Geburt erfahren.
Dies gilt im Übrigen auch bei anderen Personenstandsänderungen wie dem "Report of Marriage".
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Wenn ich es recht verstehe lautet das Problem 18 Jahre Overstay und kein Geld?
In der Umgekehrten Situation in Deutschland, würde die Person (bzw. Personen) einfach ausgewiesen und wenn sie nicht freiwillig ausreisen abgeschoben. Dazu käme ein Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetzmit geschätzt 120 Tagessätzen (das können bei Mittellosen aber auch 5,- EUR am Tag seinI, auf jeden Fall wäre man dan vorbestraft.
Abschiebehaft wäre auch möglich, wenn man der Ausweisung nicht nachkommt.
Nur mal zum Vergleich.
Die Rechtssituation auf den Philippinen ist mir im Augenblick nicht bekannt. Inhaftiereung ergiebt aber auch dort ja nicht wirklich Sinn, weil man die Person(en) ja eigentlich loswerden möchte und Inhaftierung (auch bei unsäglichen Haftbedingungen den Philippinischen Staat Geld kostet).
Insofern würde ich auch auf eine Art von Ausweisung tippen und ein "Blacklisting" dürfte damit sicherlich verbunden sein.
Am besten sollte man in der Tat zunächst einmal einen fachkundigen philippinischen Anwalt fragen.
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Um den Spass weiter zu fördern:
Natürlich ist das Visumshandbuch nicht irrelevant. Es handelt sich wie bei der allg.VwV wie gesagt um eine "norminterpretierende Verwaltungsvorschrift". Rechtlich stehen beide - ohne dass ich das jetzt abschließend geprüft hätte - auf der selben Ebene. Sie richten sich halt an unterschiedliche Anwenderkreise, einmal an die Auslandsvertretungen und einmal an die ABHs. Da nur die allg. VwV "föderalismusrelevant" ist, musste auch nur dort der Bundesrat zustimmen.
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Das Visumhandbuch ist eine Verwaltungsanweisung des Auswärtigen Amtes, die Aallgemeine Verwaltungsvorschrift eine Verwaltungsanweisung des Innenministeriums. Beide sind eine Auslegung des AufhG, richten sich jedoch an unterschiedliche Bereiche der rechtlich als Einheit zu betrachtenden Verwaltung.
AufenthG ist die Aufragsverwaltung der Länder für den Bund. Deshalb muss das AVV vom als Rechtsverordnung vom Bundesrat genehmigt werden. Seit 17 Jahren gibt es damit keine Rechtsverordnung mehr die vom Bundesrat genehmigt wurde. Dei Anweisunge des BMI sind für die Länder nicht verbindlich. Heißt seit 17 Jahren gibt es kein Verbindlichen Weisungen des Bundes für die Länder was AuenthG betrifft. Und ja das ist so gewollt damit jedes Land oder sogar ABH eigene Regelungen zuungunsten von Ausländern treffen kann.
Das AufhG ist ein Bundesgesetz und insoweit in ganz Deutschland gültig und wie schon zuvor geschrieben haben "normiterpretierende Verwaltungsvorschriften" haben keinen normsetzenden Charakter. Gleichwoh hat der Bundesrat der allg. Verwaltungsvorschrift zum AufhG azuletzt m 26. Oktober 2009 (sofern ich nicht falsche Informationen habe) zugesetimmt, insofern gilt dies Verwaltungsvorschrift bundesweit. Aber noch einmaöl betont, handelt es sich nicht um eine autonome Rechtssetuzung, sonder lediglich um einen Akt, der die einheitliche Anwendung von Bundesrecht in den Ländern sicherstellen soll.
Ich denke aber auch, dass wir hier den Faden nicht überspannen und uns nicht in juristischen Detauldiskussionen verlieren sollten (auch wenn ich persönlich durchaus Lust darauf hätte aber darum geht es hier nicht).

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Du verweist auf eine andere - inhaltlich aber im Wesentlichen gleiche Quelle, nämlich das Visumhandbuch, während TanduayIce sich auf die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufhG bezieht.
Sehe ich nicht so: die AVV ist von 2009, während das VisumHandbuch von 2025 ist. Ich denke doch, dass die Visa-Entscheider jeweils mit den neuesten Anweisungen arbeiten müssen. Und im neusten Handbuch kann ich nicht mehr das "kann" entdecken. Und somit sind die 2 Aussagen in den 2 Quellen mE nicht deckungsgleich. Wie vom Vorposter erwähnt, kann sich die eventuelle Nichtausstellung dieses Visums nur darauf beziehen, dass die Voraussetzungen (Dokumente etc) nicht beigebracht werden; wenn aber die Voraussetzung stimmen, ist das Visum keine Ermessenssache mehr, wie man aus der AVV von 2009 möglicherweise schließen könnte. Das neue Visum-Handbuch ist an dieser Stelle klarer!
Das Visumhandbuch ist eine Verwaltungsanweisung des Auswärtigen Amtes, die Aallgemeine Verwaltungsvorschrift eine Verwaltungsanweisung des Innenministeriums. Beide sind eine Auslegung des AufhG, richten sich jedoch an unterschiedliche Bereiche der rechtlich als Einheit zu betrachtenden Verwaltung. In beiden Fällen handelt es sich um Auslegungen der Rechtslage, die beide keinen rechtssetzenden Charakter haben, auch enn es sich um Bundesbehörden handelt. Die Auslandsvertretungen orientieren sich am Visumhandbuch, die Auslänerbehörden an der AVVzAgG.
In beiden Fällen handelt es sich insofern um "normiterpretierende Verwaltungsvorschriften", auf die man sich auf der einen Seite als Betroffener berufen, die man jedoch bei abweichender (Rechts)Meinung auch in Frage stellen kann.
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Du verweist auf eine andere - inhaltlich aber im Wesentlichen gleiche Quelle, nämlich das Visumhandbuch, während TanduayIce sich auf die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufhG bezieht. Dort wird zwischen "kann" und "ist" zu erteilen unterschieden. M.E. bezieht sich das "kann" insofern auf ein Visum, das der Mutter bereits vor dem vierten Schwangerschaftsmonat und ggf. dem Vater bereits bevor dem Zeitpunkt, an dem die Geburt unmittelbar bevorsteht, erteilt werden "kann". Aus der - ermessenshaften - "kann" Vorschrift wird dann im Zeitverlauf eine - ermessenslose - "ist" Vorschrift. Im Visumshandbuch wird wohl nur auf die ermessenslose Fristigkeit Bezug genommen.
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Über das „kann“ im ersten Satz habe ich mich auch schon gewundert. Der nächste Absatz ist aber ja wieder klar „ist … zu erteilen“. Nach meinem Verständnis beschränkt sich das „kann“ dem Wortlaut der allg. VwV entsprechend auf den Fall, dass ein langfristiges Visum mit längerem Vorlauf erteilt wird (also bevor das „ist zu erteilen“ greift) aber das braucht insofern hier nicht abschließend geklärt werden.
Es ist auch klar, dass man allgemein erst mit Geburt - mithin als „Person“ - Inhaber von Rechten sein kann, es hat sich jedoch (auch in anderen Zusammenhängen und gerade im Bereich des Verfassungsrechts - in diesem Fall „ Schutz der Familie“) die rechtliche Konzeption der „Vorwirkung“ etabliert, von der ja auch in der allg. VwV die Rede ist. - Das hat aber mit dem „kann“ im ersten Satz Deines Zitats nichts zu tun.
Just my two coins

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Nur noch mal am Rande, gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 „ist“ das Visum zu erteilen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich insofern nicht um eine Ermessensentscheidung, sonst würde dort „kann“ stehen.
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Als ausländischer Urlauber zahle ich in der Tat keine Travel Tax, als ausländischer permanent resident mit 13a/g dagegen schon.
Klar, aber hier geht es ja um den Tourismus und als permanent resident ist man halt kein Touri, auch wenn man kein Filipino ist. Sehe mir bitte nach, dass ich den Grundzusammenhang der Diskussion hier als gegeben vorausgesetzt habe. Mit "Ausländer" waren insofern ausländische Touristen gemeint.
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Die Travel Tax hat ja nun keinerlei Einfluss darauf wer aus dem Ausland auf die Philippinen kommt, denn Ausländer zahlen keine Travel Tax.
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Ich habe mich mit dem Thema noch nicht weiter befasst, daher hier leider kein zusätzlicher Input im Augenblick von mir.

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Natürlich ist das inakzeptabel, was da in München passiert ist aber auf den Philippinenj würde kein Hahn danach krähen. - Und bitte nicht missverstehen, wie gesagt, so etwas geht gar nicht und laut Spiegel ist ja inzwischen die Staatsanwaltschaft involviert. Trotzdem scheidet Freiheitsberaubung m.E. aus, weil dies Vorsatz voraussetzt und zwischen Höherer Gewalt und Vorsatz liegen noch fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit. Die 600,- Euro ntschädigung nach EU-Recht steht allen natürlich z.
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Mit dieser aussage hat die Chairman der Philippine Hotel Owners Association recht:
Don’t subsidize the neighbors: Hotel owners warn scrapping travel tax could hurt domestic tourism
Die Tickets und die Hotels außerhalb der Philippinen sind billiger und besser als in den Philippinen! Mit der Abschaffung der Travel Tax wird es noch billiger und das kann zu einem schrinken des Domestic Tourism führen!
Das wäre doch außerordentlich zu begrüßen, wenn unsere philippinischen Freunde nicht mehr den Lohn von mehrerern Tagen für eine absurde Steuer bezahlen müssten, nur weil sie mal einen kleinen Teil der übrigen Welt sehen möchten.
Und die philippinische Hotelindustrie bekäme dadurch ein klein wenig mehr Wettbewerb (wobei es immer noch genug local tourists geben wird, die sich eine Auslandsreise nicht leisten können).
Und dass damit der "Peso exportiert" würde ist Unsinn. Natürlich wird Tourismus dadurch auf den Philippinen "importiert", wenn Filipinos ins Ausland reisen aber geau diesen "Import" möchte ja auch die philippinische Tourismusbehörde gerne erreichen, egal ob es jetzt "it's more fun in the Philippines" oder "I love Philippines" heist (beide Slogans sind bekanntlich gefloppt, bzw. haben ein nicht intendiertes Eigenleben entwickelt).
Die Travel Tax ist ein aus der Zeit gefallenes Relikt, ähnlich der Sektsteuer in Deutschland (oder anderen Steuern auf vermeintliche Luxusgütern).
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Du kannst ja mal schreiben, welche negativen Erfahrungen Du ggf. mit China Airlines gemacht hast. Apodiktisch in den Raum zu setzen, etwas sei umstritten, hilft eher wenig.
Mir gefällt an China Airlines (das sind die Taiwanesen, nicht zu verwechseln mit Air China) z.B. die Inneneinrichtung der Kabine mit einem - natürlich künstlichen - Holzdekor an den Frontseiten der Kabinenunterteilung, was irgendwie freundlich und nicht so trist aussieht (zumindest ist die aus Frankfurt fliegende Maschine so gestaltet.
Die Cabin Crew ist zurückhaltend aber überaus freundlich und wenn man höflich fragt, bekommt man eigentlich alles. Food & Beverages sind auch in der Eco für mich absolut ok.
Die 2 x 23kg Freigepäck sind für uns ein echter Vorteil, auch wenn wir unser Golfbesteck inzwischen fest auf den Philippinen lassen aber meine Frau kann immer noch einen halben Sari-Sari Store mitnehmen. Allerdings achten sie beim Check-In inzwischen rechtpenibel auf das Gewicht (Toleranz 1 kg), was aber ok ist bei 46 kg Freigepäck in der Eco.
Die verbindungen von Europa sind top. Morgens um 10:30 in FRA abfliegen, morgens um 10:00 oder so in Manila. Reisezeit 16:20 nach Plan (es gibt auch eine längere Connection, die geringfügig billiger ist aber dafür hängt man 12 Stunden in Taipee rum) , das ist wie bei Cathay.
Das Problem ist der Rückflug, mit 21:35 Reisezeit deutlich länger als bei Cathay mit 18:20. Die vier Stunden Aufenthalt am Flughafen kann man für 30,- EUR in einer Lounge abhängen aber die mehr als 15 Stunden Flugzeit (auch weil Mainland China weitestgehend umflogen wird, sind zugegeben eine Strapatze.
Insgesamt trotzdem ein überaus faires Paket wie ich finde.
Bei den alternativen Middle East Carriern hat man halt, von der Menschenrechtssituation und sonstigen eher "politischen" Themen abgesehen halt das Thema, dass man i.d.R. ein paar Stunden mitten in der Nacht auf dem Flughafen verbring. Dafür sind die beiden Flight-Legs mehr oder minder gleich lang. Was man diesbezüglich bevorzugt ist wieder Geschmacksache. Wenn man z.B. in der Eco Sitze mit mehr Beinfreiheit "on a reasonable commercial basis" buchen möchte, ist man bei den Middle East Carriern halt bei vier legs dabei, während es bei Cathay oder China Airlines auch mit zwei mal für das lange Leg getan ist.
Für unseren Flug im Dezember (6. - 27.) haben wir vor ein paar Tagen noch 800,- EUR bei booking.com bezahlt, inzwischen sind es aktuell 860,-. - Über die Seite der Airline ist es bei China Airlines, warum auch immer meistens deutlich teurer.
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Alte Flieger, häufig funktioniert irgend etwas nicht z.B. die Bordunterhaltung. Ich versuche Air India auch zu vermeiden, wenn es geht. Angeblich soll es ja langsam besser werden nachdem Tata den Laden gekauft hat.
Es ist jetzt aber nicht so, dass ich mich unsicher fühle. Ich muss im März nach Neu Dehli und fliege auch Air India. Auf dei Philippinen würde ich was anderes nehmen. Wir fliegen z.B. gerne China Airlines über Taipee, die sind auch vergleichsweise günstig und man hat z.B. auch in der Eco 2 x 23kg Freigepäck.
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Also ich rede in erster Linie von den großen, neuen Hotels in Clark, z.B. dem Marriott und Swissotel Komplex. Mit Sicherheit sind das keine ausgesprochen "koreanische" Hotels - auch wenn es mit dem Smoki Moto ein sehr gutes koreanisches Restaurant im Marriott gibt. Zur Weihnachtszeit vergangenen Jahres war das Casino voll mit Chinesen (an den inzwischen digitalen Slot-Machines überwiegend Damen im reiferen Alter). Und die Koreaner habe ich auf dem fünf Minuten entfernten "Mimosa" Golfplatz zu Hauf getroffen (ca. 90 Prozent der Spieler aber das ist schon seit langem so).
Was das mit dem POGO Skandal zu tun haben soll, erschließt sich mir jetzt nicht sofort, da geht es ja um die Internetcasinos und nicht um die Casinos auf den Philippinen. - Zu Neujahr 2025 waren wir noch für eine Nacht im Okada in Manila, auch mit Fußballplatz großem Casino und auch mit vielen Chinesen - wenngleich das Puplikum dort gemischter war.