Artikel 26 des Family Codes der Philippinen regelt - hierauf wurde bereits hingewiesen - die Anerkennung von im Ausland vollzogener Scheidungen auf den Philippinen.
Während Artikel 1 sich allgemein mit den Anerkennungsvoraussetzungen befasst, bestimmt Artikel 2 die Voraussetzungen unter denen ein im Ausland geschiedener philippinischer Staatsbürger erneut heiraten kann (im vorliegenden Fall wohl nicht einschlägig).
Das Problem liegt nun daran, dass sich dem Family Code selber keine Anerkennungsverfahren entnehmen lässt.
Bekannt ist - und dies habe ich im Verwandschaftskreis auch bereits hautnah miterlebt, dass im Ausland geschiedene Filipinos Ihre ausländische Scheidung durch einen Gerichtsbeschluss auf den Philippinen anerkennen lassen müssen, zumindestens, wenn sie erneut heiraten möchten.
Das Verfahren ist - wie eigentlich alle philippinischen Gerichtsverfahren - vergleichsweise aufwändig. Dies auch deshalb, weil das Gericht nicht nur formal sondern auch "materiel" prüft, ob die Auslandsscheidung nach dem Recht des Landes in dem diese stattgefunden hat rechtmäßig erfolgt ist. In dem mir bekannten Fall musste hierfür nicht nur eine beglaubigte englische Übersetzung des deutschen Scheidungsurteils, sonder auch eine beglaubigte Übersetzung der einschlägigen Passagen des BGB vorgelegt werden.
Wie bei allen Gerichtsverfahren auf den Philippinen besteht zudem Anwaltszwang. Das Verfahren kann sich über mehrere "Hearings" hinziehen und das Gericht kann u.a. auch Ausschreibungen in drei oder vier überregionalen Tageszeitungen vorschreiben (ob der Anerkennung Hinderungsgründe entgegenstehen). In dem mir bekannten Fall hat das Ganze mehrere Jahre gedauert, was allerdings auch mit davon beeinflusst gewesen sein mag, dass es wärend der Corona-Pandemie stattfand. Insofern vermag ich nicht eine allgemein gültige Annahme zu treffen. Klar dürfte jedoch sein, dass das Ganze auch unter günstigen Bedingungen wohl nicht innerhalb wenige Wochen "abgefrühstückst" sein dürfte und auch im Ergebnis alles andere als ein "Selbstläugfer" ist, selbst wenn es sich inhaltlich um ein "schlankes" Scheidungsurteil handelt.
Unklar ist, ob ein solches gerichtliches Anerkennungsverfahren auch dann gefordert wird, wenn es sich bei dem Geschiedenen um einen Ausländer handelt. In der Sache ausgeschlossen erscheint mir dies allerdings nicht. Aufgrund des geschilderten Aufwands wäre es natürlich aus sicht des TO sehr wünschenswert, wenn es auch ohne gerichtliche Anerkennung ging.
Ich habe mal eine Anfrage an einen befreundeten philipinischen Anwalt abgesetzt, der mir zurückgeschrieben hat, dass ein Ausländer, der in seinem Heimatland rechtmäßig geschieden ist, keine gerichtliche Anerkennung auf den Philippinen durchlaufen muss. Das ist jetzt aber natürlich nur eine "prima facie" Einschätzung (wenngleich von einem philippinischen Anwalt) und kein rechtliches Fachgutachten.