Beiträge von diogenes

    Ich bekomme immer eine E-Mail nach der Transaktion,die ich ausdrucken kann,oder Speichern kann.

    Wenn man mehrere Überweisungen im Monat tätigt ist es halt komfortabel und übersichtlich die Überweisungen für einen bestimmten Zeitraum auch in Listenform - im Grunde wie bei einem Kontoauszug - nachträglich herunterladen zu können. Wenn man das nicht möchte oder braucht, reichen natürlich auch die einzelnen Bestätigungsmails.

    Bei mir funktioniert Remitly via Kreditkarte immer noch reibungslos. Ich nutze den Service mindestens ein Mal im Monat, weil ich unter den Beneficiaries meiner kleinen Charity jemanden habe, der kein GCash Konto hat und auf Cash-Pick angewiesen ist, den Wise nicht anbietet.


    Was bei Remitly nicht wirklich funktioniert - zumindest bei mir - sind die nachträglichen Account Statements bzw. Zusammenfassungen der Transaktionen zum herunterladen.

    Frage in die Runde, hat zwischenzeitlich schon jemand versucht, an ein legalisiertes Dokument (in meinem Fall wäre es eine Legalisation einer Geburtsurkunde für das deutsche Standesamt) von Deutschland aus zu kommen?


    Ich hab eine Agentur in D gefunden, die wollten für den Vorgang €950 haben, da kann ich gleich selbst hinfliegen.

    Aber es wäre wohl eh' ein buchbarer Service vor Ort sinnvoller, der mit Vollmacht bezahlt und nach 2 Tagen das Dokument abholt und nach D schickt, da habe ich bislang aber nichts gefunden, weil wohl zu speziell...

    950,- EUR sind ein absurd hoher Preis. Gibt es keine Verwandten auf den Philippinen, denen man eine Vollmacht geben kann?

    yannic


    Wo hast Du denn diese, bis auf die Sprachkenntnisse, sofern einer der Ehepartner Deutscher ist, weitestgehend unzutreffenden "Weisheiten" her?


    "Familiennachzug zu Deutschen

    Anders als bei den Regelungen für den Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen, ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Zuzug zu Deutschen in der Regel nicht vom Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes abhängig. Es ist grundsätzlich aber ebenfalls erforderlich, dass die nachziehenden Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartner vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen."


    Quelle https://www.integrationsbeauft…/familienzusammenfuehrung


    Oder im Juristensprech:
    "§ 28 Abs. 1 S. 3 AufenthG, der beim Ehegattennachzug zu Deutschen die mangelnde Sicherung des Lebensunterhalts hinnimmt, geht § 27 Abs. 3 S. 1 AufenthG als lex spezialis vor. Zumindest ist aber das nach § 27 Abs. 3 AufenthG auszuübende Ermessen im Falles des Ehegattennachzuges zu deutschen Staatsangehörigen auf Null reduziert (VG Berlin, 14.06.2013, VG 10 K 135.12 V; a.A: VG Berlin 14.04.2011 VG 22 K 58.10 V)"

    Quelle (eine sehr umfassende und systematisch gut gemachte Präsentation des juristischen Sachverhalts des RA Sven Hasse):
    https://www.jurati.de/wp-conte…9/11/LU-Sicherung2020.pdf


    Ebenfalls weiterhin hilfreich, die Ausführungen zum §28 Abs. 1 in der allg. Verwaltungsvorschrift zum AufenthG:

    https://www.verwaltungsvorschr…I-MI3-20091026-SF-A001.pd

    Moin,


    die wollten tatsächlich beides sehen. Das original in Deutsch und die Übersetzung in englisch mit dem Stempel vom vereidigtem Übersetzer.

    Ich musste 5 Formulare ausfüllen und mit dem einen mußte ich hier in Hamburg zum Notar für eine Unterschriftsbeglaubigung.

    Alle Formulare in Kopie, bis auf die Unterschriftsbeglaubigung, diese im Original nach HK geschickt und dann wurde der ganze Papierkram abgegeben und eine Gebühr bezahlt. Vor Ort im High Court wurden nochmal die Originale geprüft.

    Wenn tatsächlich eine Übersetzung und die Unterschrift eines vereidigten Übersetzers bzw. bei Deiner Unterschrift die notarielle Beglaubigung ausreichend war, ist das eine sehr großzügige Regelung. Normalerweise müssen nicht apostilierte Urkunden im internationalen Urkundenverkehr überbeglaubigt werden. Bei notariellen Urkunden machen das i.d.R. die Landgerichte, bei anderen Fällen die z.B. die Regierungspräsidien (bei denen man - sofern möglich - ggf. auch eine Apostille erhält), nach der Beglaubigung durch die ausstellende Behörde (die Zuständigkeit kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein).


    https://www.auswaertiges-amt.d…agenkatalog-node/-/606802

    dino


    Die Philippinen haben seit über zehn Jahren ein tendenziell wachsendes Handelbilanzdefizit im mittleren zweistelligen Milliardenbereich (USD) und auch die Leistungsbilanz ist seit einigen Jahren "rot" (mit einem Peak von -18 Mrd. in 2021, wohl auch ein CoVid Effekt). Es ist nicht auszuschließen, dass der philippinische Staat mit dem Goldverkauf auch sein Handels- und Leistungsbilanzdefizit senken wollte, allerdings sind die Effekte begrenzet und als Erklärung für eine Wechselkursschwankung von 5% taugt der Ansatz nicht (selbst wenn die Philippinen die durch den Goldverkauf vereinnahmten Dollar schlicht horten würden). Das Volumen ist schlicht viel zu gering. Zudem ist der Wechselkurs PHP/USD in 2023 (der Zeitraum, um den es hier geht), wenn auch moderat, gestiegen.

    Ein wichtiges Supreme Court Urteil für PFD-Mitglieder, die sich von ihrer Pinay scheiden lassen wollen oder außerhalb der Philippinen bereits geschieden sind:


    Supreme Court: Philippines recognizes any divorce obtained abroad

    "Kalter Kaffee" aber vielleicht dem ein oder anderen ja in der Tat noch nicht bekann. Zudem geht es auch hier - wass aus der Überschrift des Presseartikels nicht ohne weiteres hervorgeht - nur um Ehen zwischen Filippinos und Ausländern, nicht aber zwischen Filippinos, die sich ja auch im Ausland scheiden lassen könen, allerdings weiterhin ohne Anerkennung auf den Philippinen. Die Erleichterung verglichen mit der Situation quo ante besteht darin, dass die Scheidung der Ehe mit einem Ausländer auch dann anerkannt wird, wenn das Scheidungsbegehren nicht allein vom Ausländer ausging.


    Was aber natürlich auch in diesen Fällen bleibt ist das höchst bürokratische und aufwändige (Gerichts)Verfahren der Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils auf den Philippinen, das - wenn man Pech hat - leicht mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Und weiterhin "gefangen" sind natürlich alle Ehepartner bei rein philippinischen Ehen (was ja auch ausländische Partner in spe betrifft, die jemanden heiraten möchten, der auf den Philippinen noch verheiratet ist).

    Insofern ist sehr zu wünschen, dass das Scheidungsgesetz dieses Mal den Senat passiert, allerdings bin ich eher pessimistisch (auch wenn die Chancen noch nie so hoch waren wie aktuell).

    Man kann auch einfach mit der U-Bahn in die Stadt fahren und am Ticketschalter kann man sich über zahlreiche touristische Möglichkeiten informieren lassen. So viel Anregungen brauch man aber bei der zur Verfügung stehenden Zeit gar nicht. Essen gehen, ein wenig an der Hafenpromenade spazieren für kleines Geld mit den Hafenfähren von einer Seite zur anderen fahren (gerade Abends schön, wenn die Hochhäuser ihre "Weihnachtsdeko" angelegt haben.


    Wenn man tagsüber einen layover hat ist ein (Bus)ausflug zum Tian Tan Buddha eine überdenkenswerte Alternative. Der befindet sich auf einer Bergkuppe und es gibt eine Seilbahn, mit der man wieder runter ins Tal fahren kann (man kann natürlich auch hoch und runter mit der Seilbahn fahren.

    Er bezieht sich auf den Text der dbm zur Vorlage von BC und cenomar bei der dbm.

    In der alten Version war keine Apostille nötig weil es ja die UP gab, das sich in der neuen geändert. Hier muss jetzt bei Vorlage bei der dbm die Apostille und die legalisation gemacht werden. Dafür fällt aber die Up weg.

    Ist dann aber eine etwas seltsame Praxis, da es ja gerade Zweck der Apostille ist, dass man das Dokument nicht mehr gesondert lagalisieren muss.

    Dav4


    Wie kommst Du darauf, das philippinische Dokumente nunmehr einer Apostille bedürfen?


    In dem von Dir verlinkten Text steht, dass ie einer Legalisation durch die DBM bedürfen; dies ist ja wohl gerade deshalb der Fall, weil Deutschland die philippinische Aposstille weiterhin nicht anerkennt.

    Moalboal


    Thema Zusendung: Das scheint in der Tat von ABH zu ABH unterschiedlich geregelt zu sein. In Frankfurt am Main wird der eAT schon seit vielen Jahren per Post zugeschickt (ich ging wohl fälschlicher Weise davon aus, er käme direkt von der Bundesdruckerei), während man ihn "nebenan" in Offenbach wohl abholen muss (jeweils nach Angaben auf den städtischen Webseiten bzw. im Fall Frankfurt aus eigener Erfahrung).


    Thema Bearbeitungszeit: Wenn Du da konkrete Infos hast, will ich das nicht in Frage stellen. Bei "Standardfällen" mit klarem Anspruch auf AT in Folge der Heirat eines Deutschen erscheint mir das allerdings trotzdem seltsam, zumal man ja i.d.R. auch die Unterlagen (bzw. die Anordnung) für den Besuch des Integrationskurses auch sofort bekommt (zumindest war das bei uns vor zehn Jahren noch so).

    Normalerweise muss man die Kosten für den Aufenthaltstitel sofort bei Antragstellung entrichten. Dies liegt auch daran, dass die Bundesdruckerei den AT (Plastikkarte) i.d.R. direkt an den Antragsteller schickt (und das bereits seit vielen Jahren).


    Die Bearbeitungsdauer hängt in erster Linie von der Bundesdruckerei ab (es sei denn die ABH "verbummelt" die Weitergabe der Daten).


    Eine "Fiktionsbescheinigung" wird regelmäßig (sprich eigentlich immer) bereits bei Antragsstellung ausgehändigt (dies kann ein Dokument zusammen mit der Bestätigung des Antrags sein). Aber selbst wenn keine Fiktionsbescheinigung ausgehändigt würde gilt die Fiktion der Erteilung bis über den Antrag entschieden ist.


    Die Bescheinigung bestätigt also lediglich eine Rechtsfolge, schafft aber keine neue Situation. Im Juristensprech, die Bescheinigung ist rein "deklaratorischer" Natur und für das Bestehen der Genehmigungsfiktion nicht "konstitutiv". Vielmehr entsteht die Fiktion mit Antragstellung "automatisch".

    dino


    Die "EU Blue-Card" (in Anlehnung an die US Green-Card") ist wie gesagt ein - durchaus erfolgreicher - "alter Hut", basierend auf einer EU-Richtlinie.


    https://eur-lex.europa.eu/lega…L/?uri=CELEX%3A32009L0050


    In Deutschland mit einem Jahr Verspätung 2012 umgesetzt. Allein in Deutschland gibt es aktuell über 100 Tsd. Blue Card Inhaber (also deutlich mehr als die Anzahl von Filipinos - mit philippinischem Pass, wohl um die 60 Tsd. insgesamt). Über ein Viertel der Blue Card Inhaber sind Inder (Stichwort IT) und nicht wenige haben die Blue Card im Anschluss an ein Studium (in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat) erhalten.


    Die Blue Card ist allerdings zeitlich befristet (m.W. auf vier Jahre). Das smarte dabei ist allerdings, dass man nach zweieinhalb Jahren Anspruch auf einen (regulären) Aufenthaltstitel hat.


    Die "Hürden" um eine Blue Card zu erhalten sind aber wie gesagt relativ hoch, entweder anerkanntes Hochschulstudium oder Nachweis eines Arbeitsvertrags mit einem aktuellen jährlichen Bruttoeinkommen von knapp 44 Tsd. Euro (>150 des Durchschnittseinkommens in dem Mitgliedsstaat). Der Weg über das Mindesteinkommen ist daher insbesondere in Mitgliedsstaaten mit niedrigerem Lohnniveau wie Ost- und Südeuropa attraktiv.


    Eine wie ich finde gute Darstellung gibt es auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge


    https://www.bamf.de/DE/Themen/…EU/blauekarteeu-node.html


    Und wie gesagt, mit der "Chancenkarte" hat die Blue Card nichts zu tun.

    dino

    Die BlueCard hat allerdings mit Ausbildung nichts zu tun und ist zudem nicht neu. Sie geht auf einen Vorschlag von Baroso aus dem Jahre 2007 zurück, der 2009 verabschiedet wurde und bis 2011 (!) in den Mitgliedsstaaten umzusetzen war. Zudem richtet sie sich in erster Linie an "Hochqualifizierte". Insofern würde ich mal sagen, ein benachbartes aber dennoch anderes Thema, das mit dem Thread hier nur mittelbar zu tun hat.

    Moalboal

    Die Urkundenprüfung dürfte ja in den allermeisten Fällen seit kurzem "Geschichte" sein, nachdem die Deutsche Botschaft Manila philippinische Urkunden wieder legalisiert. Allerdings gibt es noch keine belastbaren Erfahrungswerte wie lange die Legalisation in der Praxis dauern wird. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es schneller gehen wird als die bisherige Urkundenprüfung, bei der schnell mal sechs Monate ins Land gegangen sind.


    Stefan.H

    Hier im Forum findest Du Informationen und Erfahrungsberichte insbesondere zur Heirat auf den Philippinen, in Deutschland und alternativ Hong Kong und Dänemark und jüngst sogar Georgien. Mit dem Wegfall der Urkundenprüfung dürften die "Karten" in der Beurteilung der Alternativen allerdings "neu gemischt" werden.


    Mangels Erfahrungswerten ist die Beurteilung allerding im Augenblick noch schwierig. Ich denke mal, dass die Heirat in Deutschland an Attraktivität gewinnen wird, soweit sich die "Wartezeit" verkürzt, zumal diese Variante den Charm hat, dass der philippinische Parner nicht erst wieder auf die Philippinen zurück mus, um ein Familienzusammenführungsvisum zu beantragen (ich gehe mal davon aus, dass nach der Heirat ein Zusammenleben in Deutschland geplant ist). Gleichwohl wird vermutlich auch in Zukunft eine Heirat z.B. in Hong Kong insgesammt schneller gehen und Hong Kong ist ja von den Philippinen aus nur ein "Katzensprung" und man benötigt kein Visum. Den Vorteil von Lösungen wie Dänemark sehe ich eher schwinden und exotische Lösungen wie jüngst Georgien sind vielleicht nicht jedermanns Sache. Die Philippinen kommen halt dann ins Spiel, wenn man zur Hochzeit eine riesen Sause mit dortigen friends & family verantalten möchte.


    Persönlich würde ich immer dort heiraten, wo ich später auch gemeinsam leben möchte. Ich habe meine Frau wie Du in Deutschland kennengelernt und wir haben, trotz langwieriger Urkundenprüfung (bei meiner Frau kam noch das Thema Annulment dazu), in Deutschland geheiratet un es nicht bereut. Das war aber neben anderen Faktoren auch eine "emotionale" Entscheidung.