Posts by diogenes

    Wir berechnet P50 .... zB Peso-Konto > BPI-Konto

    Sry, den Satz verstehe ich nicht. Wise berechnet doch seine Gebühr in Euro...

    Wenn Du von einemWährungskonto bei Wise (in diesem Fall PHP) eine Überweisung tätigst, dann werden die Gebühren auch in dieser Währung berechnet (dass es sich dabei um einen umgerechneten GBP Betrag handelt, ist wieder etwas anderes).

    Beim Thema Sitzplatzreservierung ist ja auch noch zu beachten, dass man auf die Phils von D aus immer mindestens vier Flugabschnitte hat, die z.B. bei den Middle East Carriern alle relativ lang sind. Bei vVerbindungen über Asien, insbesondere Hong Kong oder Taipei ist mir der kurze Zubringerflug auf die Phils eigentlich egal.


    Ob Online-Check in am Ende des Tages etwas bringt, kommt natürlich auch darauf an wie die Airlines abfertigen. Sofern es eine gesonderte "Bag Drop" Abfertigung gibt, spart man normaler Weise durchaus Zeit. Wenn alle am Ende des Tages in der selben Schlange stehen natürlich nur indirekt. Aber auch im letzten Fall würde es vermutlich insgesamt länger Dauern, wenn niemand vorab eingechecked wäre.

    Eine Einbürgerung ist auch ohne Einbürgerung der Mutter möglich. Da der Junge noch keine 16 ist, muss die Mutter bzw. ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Die Anforderungen sind formal die selben wie bei Erwachsenen, also z.B. auch "B1". Wenn er eine allgemeinbildende deutsche Schule besucht, wird das aber sicher kein Thema sein. Den Test zur Gesellschaftsordnung wird er aber vermutlich ablegen müssen, da er noch keinen insofern befreihenden deutschen Schulabschluss erworben haben dürfte.


    Hier steht eigentlich alles ganz gut zusammengefasst:


    https://www.bamf.de/DE/Themen/…g/einbuergerung-node.html

    Ich würde auch deshalb nach Möglichkeit immer auf ein philippinisches EUR Konto überweisen, weil es in diesem Fall kein Problem gibt (zumindestens so lange die Zahlung den Gegenwert von 10k USD nicht übersteigt), ob man ggf. unerlaubter Weise PHP "eingeführt" hat (dort liegt die Obergrenze bei 50k PHP).


    Wenn die philippinische Bank die EUR in PHP umtauscht dürfte es zwar auch bei einem PHP Konto in der Praxis kein Problem geben aber ich würde an der Stelle einfach jedwede Unwägbarkeit ausschließen wollen.

    Es gibt doch ein Parkhaus unmittelbar beim Konsulat, bequemer geht es doch nicht.

    Wir haben damals im Turmcenter geparkt, ist aber noch ca. 500 m vom Konsulat entfernt.

    Ein näheres Parkhaus habe ich damals nicht gefunden ... wenn es eins gibt, dann wäre es nicht in google aufgeführt.

    Mea Culpa, die zum Westend Carree, wo das PCG inzwischen untergebracht ist, gehörende Tiefgarage ist wohl kein öffentliches Parkhaus, da habe ich mich getäuscht. Das von Dir genannte Parkhaus Turmcenter ist aber auch nicht weit weg; ist nur inzwischen aufgrund der Frankfurter Verkehrsführung beim Oederweg ein wenig tricky zu erreichen.

    Die Philippinische Botschaft hat schon seit geraumer Zeit als dicke Pop-Up Nachricht den Hinweis auf Ihrer seite, dass sie bis auf weiteres aus verfahrenstechnischen Gründen ("policy issues") keine Au-Pair Verträge mehr beglaubigt. Da muss es demnach Ärger gegeben haben. Wir hatte auch mal eine Au-Pair aus dem Verwandschaftskreis hier bei einer Frankfurter Familie, da lief noch alles smooth, ist allerdings bereits einige Jahre her.


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    Wer soll das in Hong Kong beglaubigen?


    Am besten in D von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen und notariell beglaubigen lassen.

    Wie ich geschrieben habe, ich bin auf den Philippinen, nicht in D!

    Sorry, habe ich überlesen.


    Du brauchst ja zunächst einmal eine beglaubigte Kopie Deines Scheidungsurteils (sealed certified copy of the court’s final decree). Hierzu würde ich mich bei Wohnsitz auf den Philippinen an den konsularischen Service der Deutschen Botschaft wenden.


    Zudem musst Du ja eine schriftliche Erklärung über Deine Nationalität und Deinen Wohnort zum Zeitpunkt der Scheidung abgeben (signed by the divorced person declaring his nationality and residence on the date of institution and approval of the divorce); auch hierzu würde ich mich zunächst einmal an die Deutsche Botschaft wenden.


    Dann muss das Ganze von einem zertifizierten (certified) Übersetzer ins Englische übersetzt werden. Ob es sich hierbei um einen in Hong Kong zertifizierten Übersetzer handeln muss (was ich für nicht unwahrscheinlich halte), kann Dir verbindlich nur das dortige Standesamt mitteilen. Möglicherweise haben die ja (ähnlich wie die Deutsche Botschaft in Manila) auch eine Liste mit zugelassenen Übersetzern an die man sich wenden kann.


    Den Rechtstext zur Anerkennung ausländischer Scheidungen in Hong Kong findet sich hier (allerdings ohne Durchführungsbestimmungen, etwa hinsichtlich des Übersetzungserfordernisses):

    https://www.elegislation.gov.h…xpid=ID_1438402803239_002

    knuddlz


    Entschuldige, aber Du machst jetzt hier jahrelang rum. In der Zeit hättest Du schon zehn Mal in Hong Kong heiraten können. Statt dessen erzählst Du uns mehr oder minder fortlaufend, dass sämtliche Institutionen, egal welcher Nationalität keinen Plan hätten und auch unsere Anmerkungen hier scheinen Dich nicht wirklich weiter zu bringen.

    Ich würde Dir/Euch ja gerne helfen aber so langsam geht mir das „Latein“ aus…

    ...

    Auf der anderen Seite sollte man sich fragen, wer denn auf den Philippinen das Scheidungsurteil überhaupt sehen will; da fällt mir adhoc nur das CFO ein. Für die Marriage License wird ja meist nur das Legal Capacity der DBM gefordert, die das aus dem deutschen EFZ erstellt... Für das CFO muss das Scheidungsurteil nicht legalisiert sein...

    Stimmt, die "legal capacity to contract marriage" als konsularische englischsprachige Bestätigung Bestätigung des deutschen Ehefähigkeitszeugnisses reicht normalerweise aus und für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis muss das deutsche Scheidungsurteil auch nicht übersetzt werden.


    Um das deutsche Ehefähigkeitszeignis zu erhalten, muss man aber normalerweise auch (von einem vereidigten Übersetzer übersetzte) Personenstandsurkunden des philippinischen Ehepartners in spe (Geburtsurkunde und "CENOMAR" - oder auch "CEMAR" mit eihgetragener Annullierung oder Auslandsscheidung des philippinischen Partners) vorlegen (da erzähle ich jetzt hge nichts Neues, möglicherweise aber dem TO), denn beim "Ehefähigkeitszeugnis" wird ja geprüft, ob einer Eheschließung nach deutschem Recht Hinderungsgründe entgegenstehen.


    Insofern habe ich hier den Eindruck, dass irgendwie das sprichwörtliche "Pferd von hinten aufgezäumt" wird.

    ...

    Ansonsten: für die Philippinen ist meist nur eine einfache Übersetzung des Scheidungsurteils nötig. (zB bei CFO) Am besten von einem vereidigten Übersetzer... das ist alles und du kannst dir den ganzen Vorbeglaubigungsquatsch sparen....



    Wenn ich schon das Geld für einen vereidigten Übersetzer in die Hand nehme, kann ich auch die 50 Euronen für die Beglaubigung und Überbeglaubigung (vorher noch investieren) und bin für alle Eventualitäten "on the safe side".


    Nach den Maßsstäben des internationalen Urkundenverkehrs ist ein "nacktes" deutsches Schidungsurteil (vereidigter Übersetzer hin oder her) zunächst einmal wertlos. Natürlich kann es dennoch sein, dass die Munichipality sich damit zufrieden gibt - muss aber eben nicht sein.

    Ich empfehle im Regelfall immer in dem Land zu heiraten, in dem man später auch leben möchte.


    Hong Kong ist allerdings sicher eine valide Alternative. Von den Philippinen würde ich in der Konstellation eher abraten. Wenn irgend etwas nachträglich zu korrigieren ist, ist das eigentlich immer mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden und kann sich über Jahre hinziehen. (Die Anerkennung einer in Hong Kong - oder auch in Deutschland - geschlossenen Ehe auf den Philippinen ist indes überhaupt kein Problem.)

    ...

    War der philippinische Staatsangehörige im ausländischen Scheidungsverfahren

    jedoch selbst Antragsteller, ist ein konsularisches Ehefähigkeitszeugnis nicht zu

    erhalten.

    ...

    Die Einschränkung hinsichtlich des Antragstellers ist schon länger, ich glaube seit 2018, in Folge der Rechtsprechung des Supreme Court überholt. Mit anderen Worten, Auslandsscheidungen zwischen einem philipinischen und einem ausländischen Partner können auf den Philippinen inzwischen auch dann anerkannt werden, wenn der philippinische Partner (oder beide) die Scheidung beantragt haben.


    https://lawyerphilippines.org/…-the-philippines-process/

    Juergen-Koch


    Ich würde mir einfach ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis holen und es probieren (wenn denn unbedingt auf den Philippinen geheiratet werden soll).


    Bei der philipinischen Hochzeitsurkunde ("marriage certificate") solltest Du dan jedoch unbedingt darauf achten, dass bei Dir beim Personenstand vor der EHeschließung "divorced" und nicht "single" steht. Ansonsten kann es sein, dass die Deutsche Botschaft bei der Erteilung des FZV Probleme macht (habe ich auch schon erlebt).

    Artikel 26 des Family Codes der Philippinen regelt - hierauf wurde bereits hingewiesen - die Anerkennung von im Ausland vollzogener Scheidungen auf den Philippinen.


    Während Artikel 1 sich allgemein mit den Anerkennungsvoraussetzungen befasst, bestimmt Artikel 2 die Voraussetzungen unter denen ein im Ausland geschiedener philippinischer Staatsbürger erneut heiraten kann (im vorliegenden Fall wohl nicht einschlägig).


    Das Problem liegt nun daran, dass sich dem Family Code selber keine Anerkennungsverfahren entnehmen lässt.


    Bekannt ist - und dies habe ich im Verwandschaftskreis auch bereits hautnah miterlebt, dass im Ausland geschiedene Filipinos Ihre ausländische Scheidung durch einen Gerichtsbeschluss auf den Philippinen anerkennen lassen müssen, zumindestens, wenn sie erneut heiraten möchten.


    Das Verfahren ist - wie eigentlich alle philippinischen Gerichtsverfahren - vergleichsweise aufwändig. Dies auch deshalb, weil das Gericht nicht nur formal sondern auch "materiel" prüft, ob die Auslandsscheidung nach dem Recht des Landes in dem diese stattgefunden hat rechtmäßig erfolgt ist. In dem mir bekannten Fall musste hierfür nicht nur eine beglaubigte englische Übersetzung des deutschen Scheidungsurteils, sonder auch eine beglaubigte Übersetzung der einschlägigen Passagen des BGB vorgelegt werden.


    Wie bei allen Gerichtsverfahren auf den Philippinen besteht zudem Anwaltszwang. Das Verfahren kann sich über mehrere "Hearings" hinziehen und das Gericht kann u.a. auch Ausschreibungen in drei oder vier überregionalen Tageszeitungen vorschreiben (ob der Anerkennung Hinderungsgründe entgegenstehen). In dem mir bekannten Fall hat das Ganze mehrere Jahre gedauert, was allerdings auch mit davon beeinflusst gewesen sein mag, dass es wärend der Corona-Pandemie stattfand. Insofern vermag ich nicht eine allgemein gültige Annahme zu treffen. Klar dürfte jedoch sein, dass das Ganze auch unter günstigen Bedingungen wohl nicht innerhalb wenige Wochen "abgefrühstückst" sein dürfte und auch im Ergebnis alles andere als ein "Selbstläugfer" ist, selbst wenn es sich inhaltlich um ein "schlankes" Scheidungsurteil handelt.


    Unklar ist, ob ein solches gerichtliches Anerkennungsverfahren auch dann gefordert wird, wenn es sich bei dem Geschiedenen um einen Ausländer handelt. In der Sache ausgeschlossen erscheint mir dies allerdings nicht. Aufgrund des geschilderten Aufwands wäre es natürlich aus sicht des TO sehr wünschenswert, wenn es auch ohne gerichtliche Anerkennung ging.


    Ich habe mal eine Anfrage an einen befreundeten philipinischen Anwalt abgesetzt, der mir zurückgeschrieben hat, dass ein Ausländer, der in seinem Heimatland rechtmäßig geschieden ist, keine gerichtliche Anerkennung auf den Philippinen durchlaufen muss. Das ist jetzt aber natürlich nur eine "prima facie" Einschätzung (wenngleich von einem philippinischen Anwalt) und kein rechtliches Fachgutachten.

    knuddlz


    Sorry, aber was Du hier vorträgst ist ziemlich konfus. Mir ist z.B. nicht klar, was Du mit "Vorbeglaubigung des Scheidungsurteils" meinst? Aber wenn Ihr Euch bereits entschieden habt in Manila zu heiraten - und das alles abgeklärt ist und Du Dir nächste Woche das Ehefähigkeitszeugnis aus dem Standesamt "rausholst", ist ja alles in "warmen Tüchern". Viel Spaß und viel Erfolg...


    P.S.: Ich hätte bei der Konstellation und auch allgemein, wenn eine Hochzeit in Deutschland zu komplizoert ist, eher in Hong Kong geheiratet.

    Der nachstehende Artikel macht zwar keine Angaben zum zu antizipoierenden Zeitrahmen, beschreibt aber die (unterschiedlichen) Abläufe je nach Art des zu korrigierenden Fehlers m.E:, sehr gut:


    https://www.lawyer-philippines…ficate-in-the-philippines


    Für den Fall, dass der Fehler von einem Gericht korrigiert werden muss, besteht auf den Philippinen Anwaltszwang, das Verfahren ist vergleichsweise aufwändig und die Verfahrensdauer kann leicht zwölf Monate und mehr betragen.