Posts by diogenes
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Das war mir bisher nicht bekannt, dass man für die VE beim Heiratsvisum ein höheres Einkommen nachweisen muss. Gibt es dafür eine Fundstelle (interessiert mich wirklich)? Zumal das "Kostenrisiko" ist ja sachlogisch zumindest nicht höher als bei einem Schengen-Visum. Und mit der Heirat wird die VE ohnehin hinfällig, weil dann die ganz normale eheliche Unterhaltspflicht greift.
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Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass der "Steuerzuschuss" zur Rente jeweils über zwanzig Prozent des Bundeshaushalts (größter Ausgabeposten!) und des "Rententopfes" ausmacht.
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Hallo,
meine Holde wird in der nächsten Woche das Ann.Urteil erhalten und dann auch bald hoffentlich das Certificate of finality. Wenn ich richtig informiert bin, muss sie diese beiden Dokumente bei dem Local Civil Registrar (LCR) einreichen. Die barbeiten das dann und leiten das Erbgebnis zum PSA, wo sie dann die CENOMAR Urkunde bekommen kannn.
Man sagt ihr, dieser Vorgang kann bis zu 6 Monate (!) dauern...Kann das jemand bestätigen?
Danke
Das Certificate of Finality war bei uns Teil der Urteilsausfertigung, die meine Frau bekommen hat.
Ein Cenomar, so zumindest die bisherige Praxis der PSA, wird es nicht geben (das kann man jetzt für unlogisch halten, denn die Annulierung wirkt ja "ab initio"), vielmeher gibt es ein Cemar, welches den Hinweis enthält, dass die Ehe annuliert worden ist und auf dem ursprünglichen (aufgehobenen) Marriage Contract wird von der PSA ein Randvermerk angebracht, dass die Ehe annuliert wurde. Ansonsten grundsätzlich alles richtig. Trotzdem würde ich zur Sicherheit beim Regional Trial Court nachfragen, ob die das Urteil nicht direkt zur PSA schicken können, vielleicht geht es dann schneller, als wenn es ewig beim LCR rumliegt. Und dem deutschen Standesamt ist das LCR egal, die wollen nur die PSA Urkunden.
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Zumindest vergesse ich schon mal, was ich vor ein paar Tagen in einem Forum gelesen oder geschrieben habe. Das hängt vermutlich damit zusammen, dass ich in einer ganzen Reihe von Foren zu unterschiedlichen Themen unterwegs bin. Mea culpa...
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Eine nahe Geburt würde die Unzumutbarkeit begründen. Dennoch müsste man mit arger Unwissenheit und/oder Verzweiflung argumentieren und dies auch glaubhaft machen.
Aber nicht, wenn die Schwangerschaft und damit das Datum der Geburt bei Beantragung des Visums schon vorhanden war. Dann ist es ein klare Umgehung des entsprechenden Visums zum Familiennachzug
Das hat mit Unwissenheit nichts zu tun; wenn die Geburt in Deutschland erfolgt, entsteht mit der Geburt der Anspruch.
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Wir waren im September 2024 im Generalkonsulat in Frankfurt (da wir dort wohnen). Kann ja auch sein, dass man an der Isar zügiger ist als am Main.
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Hier ein umgekehrter Fall: Einstweiliger Rechtsschutz für Nachzug Vater zum ungeborenen Kind
Vielen Dank! Dem Artikel zufolge wurde allerdings bereits ein Antrag gestellt.
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Guckst Du hier
https://www.ecb.europa.eu/euro…l_euro/html/index.de.html
Müssen wir jetzt aber hier nicht weiterführen, da "OT".
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Es bedarf eigentlich keinerlei gerichtlicher Anordnung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes. Der Zuzug der werdenden Mutter zum noch ungeborenen deutschen Kind ist gängige Verwaltungspraxis:
Lieber Diogenes...
Das ist ja alles bekannt und die 28.1.4 Verwaltungsvorschrift ist ja in diesem thread schon öfters zitiert..
Es geht aber allein darum, dass man mit der DBM Kontakt aufnimmt.. und wenn die Gegenseite nicht antwortet, nützt die beste Verwaltungsvorschrift nix,,
oder gibt es eine Verwaltungsvorschrift für (oder gegen) nicht antwortenden Botschaften ?
Sorry, dann hatte ich nicht alles gelesen. Untätigkeitsklage scheidet aus, da ja noch kein Antrag eingereicht wurde; eventuell käme eine Leistungsklage in Betracht aber auch das würde natürlich dauern.
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Es bedarf eigentlich keinerlei gerichtlicher Anordnung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes. Der Zuzug der werdenden Mutter zum noch ungeborenen deutschen Kind ist gängige Verwaltungspraxis:
28.1.4 Allg. Verwaltungsvorschrift zum AufhG
Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung
des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann
werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund
ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit
Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt
entsprechend langfristig berechnetes Visum
zur Einreise auf Grundlage des künftigen
Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer
3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende
Väter von Kindern, die aufgrund des gewöhnlichen
Aufenthalts der Mutter in Deutschland
nach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt im Inland
die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben
werden.
Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen,
sobald die Geburt mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit
der Schwangeren – insbesondere im
Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken
– und die Reisemöglichkeiten sind dabei
zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise
zwischen dem vierten und dem Ende des
siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht
werden.
Es bedarf aber einer Vaterschftsanerkennung und wenn das Kind im April gezeugt wurde, wird es vermutlich frühestens ein Visum für August geben.
Wenn man allerdings bereits verheiratet ist, kann man ja auch ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen, das dann unabhängig von der Schwangerschaft ist.
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Wollte nochmal mitteilen wie das mit dem Visa geklappt hat. Das ging problemlos, superschnell und war kostenlos.
Termin vereinbaren (ca. 14 Tage Wartezeit), hingehen und nach 30 min war das Visa für die Pinay im Reisepass.
tbs
Komisch, bei uns hat es in Frankfurt beim Generalkonsulat einige Tage Bearbeitungszeit gedauert; vielleicht lag das daran, dass es ein Business-Visum war?
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Das sind m. E. nur die Anfänge. Mit dem digitale EURO wird man dann die nächste Stufe zünden!
The man
Es soll zwar beim digitalen Euro Obergrenzen geben, die man dann in sein Wallet laden kann (und auch das wird z.T. mit AML begründet) aber ansonsten haben die beiden Themengebiete eigentlich nichts miteinander zu tun.
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es kommt auch auf die hoehe der betraege an, am besten aufteilen auf mehrere fintech apps, bzw, online banken. revolut ist sehr gut. wer bei einzelnen transaktionen unter 1000 euro /chf bleibt und nicht 10 k pro jahr ueberschreitet, der muss in den allermeisten faellen keine zusaetzlichen infos an die bank weitergeben, ich hatte vor einiger zeit aehnliche probleme mit diesen fintech apps, seither gehe ich auf nummer sicher, das ganze ist sehr muehsam und umstaendlich. daher am besten aufteilen, in meinem fall, yapeal, swiss bankers, remitly, wise und revolut. nicht mehr als 10k euros/chf pro jahr und nicht mehr als 1k pro monat per fintech app. dann wird man auch von denen nicht weiter belaestigt.
Die Überprüfung kann auch periodisch, völlig transaktionsunabhängig erfolgen oder weil Dich ein Algo als Stichprobe "gezogen" hat.
Wie das in der Schweiz gehandhabt wird, ist eventuell eine andere Frage.
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Ich finde das ehrlich gesagt extrem schräg, wie hier mit Crull umgegangen wird.
Er hatte, wenn ich es richtig verstanden habe, eine Visazusage für einen Ferienjob als Erntehelfer und die wurde zurückgenommen.
Da er auch die Kosten für den Transport bezahlt, ist doch klar, dass er keine teuren umbuchbaren Tickets gekauft hat.
Vielleicht ist hier im Informationsfluss etwas schief gelaufen aber ich finde, dass die DBM hier absolt überreagiert.
Jeder kann als Geschäftsfrau oder -mann mit Schengen Visum einreisen und problemlos millionenschwere Verträge schließen aber in dem Moment, in dem ein Arbeitgeber für ein paar Wochen Mindestlohn zum Spargelstechen oder wofür auch immer bezahlen möchte, wird das ein Problem...
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Hi,
Wie kann man am einfachsten Geld von Ph nach Deutschland senden? Es geht sich hierbei um einen groesseren Betrag. Gibt es etwas auf das wir achten muessen?Schnell, langsam, an Dich selber, an jemand anderen, was ist "groesser"?
Im Grunde gibt es zwei Dinge zu beachten
-explizite und implizite Transaktionskosten (also Gebühren und Wechselkursverluste)
und
-AML/Geldwäschevorschriften
In vielen Fällen dürfte die Einrichtung eines PHP und eines EUR Kontos bei Wise eine vergleichsweise kostengünstige und praktikable Lösung sein. Von Deiner philippinischen Bank kannst Du auf Wise PHP überweisen, von dort auf Dein Wise EUR Konto umtauschen ("at a reasonable commercial basis") und von dort weiter auf ein eigenes oder fremdes EUR Konto überweisen.
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Die 32 € beziehen sich zwar auf 3 Stunden, aber wenn man 6 Stunden bucht, sind 42 € auch OK.
Danke für den Link.Wie lange Du da bist kontrolliert, wie Du ja glaube ich auch bereits geschrieben hast, kein Mensch, dazu müsste es ja eine Ausgangskontrolle geben. Aber wenn 10,- Euro mehr einem "peace of mind" verschaffen, ist das ja auch kein Thema.
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damit ist die Aussage, dass grundsätzlich keine Arbeit mit Schengen Visum erlaubt ist, widerlegt. Auch ein Ferienjob ist ein Job.
Altes, wiederkehrendes Missverständnis: "grundsätzlich" bedeutet im Juristen Sprech, dass es i.d.R. auch. In diesem Fall, die Arbeitsaufnahme ist eben nur vom Grundsatz her untersagt. Für ein ausnahmsloses Verbot äre ein "generelles" Verbot der richtige Begriff.
Das hilft dem TO aber alles nicht weiter. Ich würde schauen, ob bei den Flügen irgend was zu retten ist in Form von Umbuchung aud dem Kulanzweg.
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Ob der Inhalt der Urkunde "materiell" richtig ist, ist wieder eine andere Frage, die das Standesamt aber eigentlich nicht weiter interessieren sollte
Also als wir vor 2 Jahren heirateten war eben die Richtigkeit der Urkunde und vor allem der Identität das "wichtigste" der Welt. Ohne gesicherte Identität keine "anerkannte" Hochzeit.
Um eine gültige Hochzeit in Deutschland zu haben, ist eine gesicherte Identität für beide Partner erforderlich. Die Standesämter verlangen von den Verlobten Nachweise ihrer Identität, Staatsangehörigkeit und Ehefähigkeit, um die Eheschließung zu ermöglichen.
Vor zwei Jahren gab es aber noch keine Legalisierung, das war eine andere Welt. In dem Moment, in dem eine ausländische Urkunde, auf welchem Weg auch immer "anerkannt" wird, stellt sich die Frage nachderen materieller Richtigkeit im Normalfall nicht mehr. - Das is ja gerade der Vorteil der Anerkennung.