Beiträge von mikkael

    Servus TaasIlong79,


    was Weihnachten mit der Dauer einer UP zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen.


    Urkundenüberprüfung im FZ..Verfahren
    Quellen:
    vgl. zur Urkundenüberprüfung allgemein: RE vom 16.06.2008 - 507-01-521.34 (RES 52-4)
    Urkundenüberprüfung
    48. Ergänzungslieferung, Stand: 07.07.2010


    5. Dauer der Urkundenüberprüfung
    Die Auslandsvertretung bemüht sich um eine zügige Abwicklung der Urkundenüberprüfung. In der
    Regel sollte die Prüfung zeitnah nach der Visumbeantragung veranlasst werden und nicht länger als
    drei Monate dauern. Wenn Verzögerungen dadurch entstehen, dass einzelne Ermittier durch die
    Vielzahl von Ermittlungsaufträgen zeitlich überfordert sind, sollten zusätzliche Personen oder
    Firmen beauftragt werden.
    Sollte binnen 3 Monaten kein abschließendes Ergebnis über die Urkundenüberprüfung vorliegen,
    erfolgt eine Sachstandsmitteilung sowohl an die eingeschaltete Ausländerbehörde als auch an den
    Antragsteller, bzw. dessen Verfahrensbevollmächtigten.


    Servus


    Mikkie

    Servus hge,


    hab mich ein bisschen falsch ausgedrückt, big sorry.


    http://www.vietnam.diplo.de/Ve…C3_BCberpr_C3_BCfung.html


    Das heißt für mich, Vietnamesische Urkunden werden wieder legalisiert. Nix mehr UP. Vietnam ist jetzt kein ,,Problemstaat,, mehr. Da ist das Urkundenwesen ab dem 01.02.2018 wieder Top. Es gibt da keine Fälschungen mehr. Die Vietnamesen sind halt nicht so clever wie die Filipinos. :yupi

    Zitat

    Das bezieht sich dann auf vietnamesische Urkunden. Für Philippinische Urkunden kann/muss trotzdem eine Urkundenprüfung angefordert werden.


    Das wird dann die deutsche Botschaft in Vietnam als Amtshilfe bei der DBM beantragen.

    Mit der Aussage hast du natürlich 100% recht.


    hge, das mit dem gewöhnlichem Aufenthalt stimmt doch, oder?


    Servus


    Mikkie

    Servus,


    als einzigste deutsche Botschaft auf der ganzen Welt, fordert die DBM einen ständigen Wohnsitz für die Beantragung eines Visums.


    http://www.manila.diplo.de/Ver…f__visum__beantragen.html


    ,,Ständiger Wohnsitz,, wird auch im Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung gefordert. Das ist meiner Meinung nach falsch.


    Alle anderen deutschen Botschaften auf der ganzen Welt fordern einen ,,gewöhnlichen Aufenthalt,, zur Visumbeantragung.


    2. Örtliche Zuständigkeit
    2.1. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt
    § 71 Abs. 2 AufenthG regelt die örtliche Zuständigkeit deutscher Auslandsvertretungen nicht. Gemäß Ziff. 71.2.1 VwV-AufenthG entscheidet über die Erteilung eines nationalen Visums die Auslandsver-tretung, in deren Amtsbezirk der Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hierzu hat der An-tragsteller im Zweifel einen geeigneten Nachweis zu erbringen. Die Anforderungen, die an diesen Nachweis gestellt werden, müssen sich an den Gegebenheiten des Gastlandes orientieren. Sollte er einen solchen Nachweis nicht erbringen, kann die Annahme des Antrags verweigert werden.


    2.2. Definition des gewöhnlichen Aufenthaltes
    Zur Definition des „gewöhnlichen Aufenthalts“ gilt in Anlehnung an § 3 Abs. 1 Nr. 3a Verwaltungsver-fahrensgesetz (VwVfG) Folgendes:
    Es kommt darauf an, ob die betreffende Person sich an einem Ort oder in einem Gebiet unter Um-ständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort nicht nur vorübergehend verweilt, vgl. Ziff. 71.1.2.2 VwV-AufenthG. Es kommt zunächst nicht darauf an, ob der Aufenthalt freiwillig besteht oder ob die Person polizeilich gemeldet ist, sondern vielmehr auf eine gewisse Verfestigung des Auf-enthalts. Von einer solchen Verfestigung ist dann auszugehen, wenn sich der Ausländer bereits seit sechs Monaten an dem betreffenden Ort aufhält oder bei Beginn seines Aufenthalts an diesem Ort die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts mindestens sechs Monate betragen wird. Auch Personen, die sich illegal im Gastland aufhalten, können somit dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, es sei denn, mit der Beendigung ihres Aufenthalts – ob freiwillig oder zwangsweise - ist in absehbarer Zeit zu rechnen.
    Selbst wenn ein Antragsteller (u.U. auch vollziehbar) ausreisepflichtig ist, die Ausreise aber erfah-rungsgemäß nach Einschätzung der Vertretung nicht absehbar ist und der Antragsteller den Ausgang des Visumverfahrens im Gastland aller Voraussicht nach noch abwarten kann, ist der Aufenthalt nicht nur vorübergehender Natur und damit die örtliche Zuständigkeit nach § 71 Abs. 2 AufenthG begrün-det.


    Ich denke Vietnam ist zuständig. Übrigends in Vietnam gibt es keine UP mehr. :yupi :D :clapping :rolleyes: :P :hi :hi :hi


    Servus


    Mikkie

    Servus,


    ich hab Schatzimaus auch auf einer ,,Dating-Seite,, kennengelernt. Das ist jetzt fast genau 5 Jahre her.


    Zitat

    TanduayIce
    Wer schreibt indiesen Profilen die Wahrheit?

    Schatzimaus, sie war auf der Suche nach einem liebevollem, netten, anständigem, intelligenten, gebildeten, gutaussehenden großen Mann. Genau das hat sie bekommen.


    Naja, in einer Beziehung hat sie ein bisschen gelogen. Sie hatte ihr Aussehen als durchschnittlich beschrieben. Beim ersten Treffen war ich geschockt. Sie war eine ,,Hammerfrau,,.


    Servus


    Mikkie

    Servus,


    da ich die Arbeitsweise des VA kenne, sowie seine technischen Möglichkeiten, kannst du auch die GPS-Daten raussuchen und schicken. Hab ich so gemacht, dabei hab ich wieder was gelernt.


    Servus


    Mikkie zurück in D

    Servus Board00, hge,


    mach das bitte was hge geschrieben hat. Du kannst ja mal die DBM nett fragen, auf Grund welcher Rechtsgrundlage eine UP gemacht wird, obwohl du eine öffentliche Urkunde nach ZPO § 415 vorweisen kannst. Board00, keine Angst, das ist kein ,,tricksen,, nur ne Frage. Kein Risiko. Damit würdest du dir selber, und vielen anderen weiter helfen. Mach et bitte.


    Servus aus Th


    Mikkie

    Servus Toczi,


    geh zu dem Standesamt auf den Philippinen wo du heiraten willst. Frag die was die für Dokumente sehen wollen. Vielleicht reicht denen ja eine ,,erweiterte Meldebescheinigung,, aus. Versuchen kann man es ja mal.


    Servus


    Mikkie

    Servus TanduayIce,


    Zitat

    Es gab dann Probleme bei der UP
    (welche gerichtlich im Heimatland geklärt werden mussten), dass war von
    D aus sehr aufwendig und kostete einen deutlich vierstelligen
    Eurobetrag...das Kind hatte 2 Jahre keine GU

    hab da mal par Fragen. Wurde die HU für ungültig erklärt? Der Name auf der HU geändert? Die Ehe für ungültig erklärt? Also, mein Schwager wurde auch genötigt eine UP zu machen(HU Thailand, GU fürs Kind). Hat nix bezahlt! UP wurde in eine ,,Echtheitsüberprüfung,, durch die DBM abgemildert. Natürlich nur ,,Glück gehabt,,.


    Servus


    Mikkie aus Oberbayern

    Servus unusmultorum,


    herzlichen Glückwunsch, gut gemacht!

    Zitat

    7. September - DE: Registrerung der Ehe an meinem Wohnort durch mich.
    Hatte offenbar erfolgreich verdrängt, das zu tun. Vorher war noch die
    Geburtsurkunde meiner Frau durch einen vereidigten Übersetzer ins Deutsche zu übertragen.

    Schön, das du einen Standesbeamten hast, der die Ehe ohne UP registriert hat. ,,Glück gehabt,,.


    Servus


    Mikkie

    Servus,


    darauf mich meine liebe Ehefrau aufmerksam gemacht.


    Das bedeutet grob formuliert, das man sich quasi seine Visums-Akte schicken lassen kann. Und was noch besser ist, auch der Urkundenüberprüfungsbericht kann angefordert werden. sowie die Auswertung des Urkundenüberprüfungsberichts.


    Und jetzt das geilste. Das muss unverzüglich über die Bühne gehen, Frist 1 Monat.


    Ich hoffe das ihr davon regen Gebrauch macht, der Antrag von meiner Frau ist schon unterwegs.


    Servus


    Mikkie

    Servus hge


    Zitat

    Es steht aber immer noch im Raum, ob die Behörden Cenomar und phil. Geburtsurkunde überprüfen lassen wollen.


    Dein Standesamt hat offenbar drauf verzichtet, das heisst aber nicht, dass andere Behörden die UP doch sehen wollen.

    Lieber hge


    Das würde ja bedeuten, das von einem deutschem Standesbeamten als Urkundsbeamter ausgestellte Heiratsurkunde nix wert ist. Das kann ich nicht glauben.


    Aber von einem philippinischem ,,Vertrauensanwalt,, erstelltes ,,Gutachten,, mehr Beweiskraft hat als eine deutsche Heiratsurkunde?


    Servus


    Mikkie

    Servus Once,

    Zitat

    Bei Ehe und anschleißenden Visum kommt man im Regelfall nicht um eine UP herum. Die Frage ist nur wann sie stattfindet.

    Naja, kann das im Moment nicht 100 prozentig juristisch formulieren. Aber, die Beweiskraft einer deutschen Urkunde ist viel höher als die einer philippinischen Geburtsurkunde.


    Ich würde mir das Prozederre einer UP nicht gefallen lassen. Niemals!


    Servus


    Mikkie

    Servus Board00,


    ganz schön schlau von dir, die Heirat in Deutschland registrieren zu lassen. Erspart dir auf jeden Fall die Urkundenüberprüfung.


    Jetzt einfach cool bleiben, und abwarten.


    Oder


    Zur Ausländerbehörde gehen, denen deine Urkunden, Dokumente usw zeigen, und bitten eine Akte anzulegen. Dann geben die meistens schneller ihr OK zur Familienzusammenführung.


    Ab und zu beim Bundesverwaltungsamt anrufen, wie der Stand der Dinge ist.


    Servus


    Mikkie

    Servus,


    Hatte mal bei der Buchung bei der Lufthansa, das Geburtsdatum meiner Frau mit meinem vertauscht. Ich bin Jahrgang 1960, meine Frau 1992. Sah ein bisschen komisch aus, bei 32 Jahren Altersunterschied. Alte Frau mit jungem Spund :D. Andersrum passt es besser.


    Beim einchecken gab es erstaunte Gesichter. War aber kein Problem.


    Die Lufthansa ist für mich die beste Airline der Welt, es gibt nix besseres. Wenn es finanziell hinhaut flieg ich immer mit der Lufthansa. Liegt auch ein bisschen daran, das ich als Deutscher eine deutsche Airline bevorzuge.


    Servus


    Mikkie