Beiträge von Thorsten4343

    Verwechselt du dies nicht mit "Virusvariantengebiet"`? Zumindest als Geimpfter muss man bei Rückkehr aus Hochrisikogebieten nicht in Quarantäne.

    Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet ist nur ein Unterschied bei der Quarantänezeit.


    Der Unterschied ist tatsächlich ob geimpft oder nicht.


    Gimpfter braucht eh keine Quarantäne, insofern macht die neue Einstufung für geimpfte keinen großen Unterschied.


    Falls nicht geimpft ist es allerdings der Unterschied das Hochrisikogebiet Quarantäte und kein Risikogebiet gleich keine Quarantäne.

    Meine Verlobte ist mit Sinovac geimpft, da das hier nicht anerkannt wird, bedeutet in Ihrem Fall die neue Einstufung den Wegfall der Quarantäne.

    Das Ausfüllen des Onlineformulars dauert 5 Minuten. Hinzu kommt, dass sich niemand am Frankfurter Flughafen dafür interessiert hat. „Deutlich“ kann ja wohl nur ironisch gemeint sein.

    Gruß,

    Dirk

    14 Tage Home Quarantäne die wegfällt finde ich eine deutliche Erleichterung.


    Insbesondere im Zusammenhang für diejenigen bei denen es die Einreise der Verlobten zur Hochzeit in Deutschland ist (wie bei mir).

    Ich habe noch eine Information zu den Kosten freiwillige GKV abhängig vom Einkommen des Ehepartners.


    Habe heute mit meiner ehemaligen GKV dazu telefoniert.


    Es ist nicht so, dass 50% des Gehaltes des Ehepartners als Basis genommen werden und dann davon der volle Satz der GKV (für Arbeitnehmer + Arbeitgeber).

    Der Satz wird so kalkuliert, dass mit dem vollen Gehalt des Ehepartners gerechnet wird, aber dann nur 50% des Beitragssatzes (nur für den Arbeitnehmer.


    Falls man ein Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze hat spielt es keine Rolle, da kommt bei beiden Berechnungen der gleiche Betrag raus.

    Liegt man aber oberhalt der Beitragsbemessungsgrenze, dann ist das ein großer Unterschied. Dann zahlt man im ersten Fall bis zu ca. 740€ im Monat, während im zweiten Fall der Betrag bei max ca. 370€ im Monat gedeckelt ist. Man zahlt also nie mehr als den Arbeitnehmeranteil bis zur Beitragsbemessungsgrenze.


    Damit stellt sich für mich die Frage ob PKV oder GKV doch wieder. Die Kosten sind vergleichbar. Ob PKV 370€ allerdings nur Basisversorgung vergleichbar GKV ist, oder schon typische bessere Versicherung der PKV kann ich noch nicht sagen. Werde aber jetzt auch noch meine PKV kontaktieren um in Erfahrung zu bringen wie genau da die Kosten sind.

    Muss man ja nicht...wer "touristisch" einreist, darf ja bis 90 Tage als Tourist bleiben und sich nicht anmelden...nur wer plant seinen Wohnsitz zu nehmen (Hochzeit) muss sich innerhalb von 14 Tagen anmelden

    Ok verstehe, im allgemeinen macht es dann schon Sinn.

    Bei mir ist es Hochzeitsvisum, da werde ich Sie innerhalb von 14 Tagen anmelden müssen und mich dann jetzt wohl besser schonmal um die private KV kümmern.


    Ist ja dann völlig unmöglich schon direkt eine Beschäftigung für Sie aufzunehmen wenn die income Versicherung erlischt :(

    Bei der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen, hat Sie ja noch gar keinen Aufenthaltstitel und darf daher noch gar nicht anfangen zu arbeiten.

    Nein, die "Income - Versicherung" erlischt i.d.R. mit der Wohnsitznahme...also der amtlichen Anmeldung innerhalb der 14 Tage nach Einreise

    Danke für die Info. Dann werde ich mich da leider früher drum kümmern müssen als bisher gedacht. Werde dann mal als erstes meine private KV kontaktieren, was es bei der kosten würde.


    Wobei das dann insgesamt ein ziemlich unsinniges Konzept ist mit der 3 Monate Schengen KV. Wofür braucht man 3 Monate Versicherung zum Visaantrag, wenn man sich verpflichtend nach 14 Tagen anmelden muss und ab da sowieso eine andere KV braucht ? Und der Starttermin der Versicherung im nachinein an den Einreisetag angepasst wird...

    Immer wieder schön zu sehen dass das Forum helfen kann und dann genau die Member mit denen man sich sonst nur fetzt wenn es um andere Themen geht.


    So soll es sein :D

    Ich glaube auch, dass die meisten Leute aus dem Philforum im realen Leben wahrscheinlich (hoffentlich) viel umgänglicher sind als es hier bei den "Aufregerthemen" oft den Anschein hat. Ich glaube, dass die wenigsten hier im Forum A-Löcher sind. Gilt für "beide Seiten" ...

    Ich hatte meine Frau erst privat versichert...Kosten 365 € / Monat...jetzt arbeitet sie und ist selbst versichert in der GKV

    Falls ich keine andere Lösung finde vorher (sofortige Beschäftigung wenn Aufenthaltstitel da ist), werde ich das wohl auch so machen. Freiwillig GKV ist bei mir raus wenn 50% meines Einkommens als Basis genommen werden. Kann man die private KV auch kurzfristig dann kündigen bzw. /wechseln zur GKV ?

    Also z.B. auch nur 6-8 Wochen private KV und dann fängt Sie an zu arbeiten und wechselt in GKV, oder gibt es da üblicherweise Mindestfristen (damit sich das für die private KV überhaupt lohnt) ?




    Eine andere Frage noch die auch mit Einfluß auf die Planung hat. Man schliesst ja für das Hochzeitsvisum eine 3-monatige Schengen KV ab.

    Weiss hier jemand ob die automatisch mit Erteilung des Aufenthaltstitels endet, also ggf vor Ablauf der 3 Monate ?

    Oder ist die dennoch die vollen 3 Monate gültig ?

    Die Idee der Versicherung ist ja die maximal 3 Monate Visa abzudecken, mit der Erteilung des Aufenthaltstitel hat die Verlobte bzw. dann Ehefrau ja einen anderen Status....

    Vielen Dank an alle hier. hat mir auf jeden Fall schon weiter geholfen.


    Miks, komme dann ggf später auf dich zu per PM.


    Plan A wäre bei mir direkt eine Stelle zu finden wo sie 2 Tage die Woche arbeiten kann und den Rest der Zeit dann Zeit hat für Deutsch lernen, Integrationskurs etc.


    Plan B dann PM an Miks :D

    Als Angestellter oder Selbsständiger geht man natürlich das Risiko ein, dass man irgendwann die stetig steigenden Beiträge nicht mehr zahlen kann. Wenn ich heute die Wahl nochmal hätte wäre ich nicht in die PKV gewechselt.

    Ganz genau. Auch ich rate heute fast davon ab.

    Als nicht Beamter (also keine Beihilfe) sind die Beiträge sehr hoch mittlerweile. Die letzten 15 Jahre hat sich das bei mir ca. verdoppelt.

    Zahle mittlerweile nur für mich schon 550€. Solange man arbeitet geht das noch, aber als Rentner hinterher ist das eine große Summe.

    Zumal die Beiträge auch die nächsten Jahrzehnte sicher weiter steigen werden. Von der Rente dann Phil Ehefrau und sich selber privat versichert zu tragen (falls Sie nicht arbeiten sollte) ist dann ohne Ersparnisse kaum machbar. Würde das, daher auch wohl nicht nochmal machen.


    Dem Grunde nach reicht eine Putzstelle die mehr als 450€ zahlt.

    Ja, irgendein 450€ Job reicht. 2 Tage/Woche Putzen oder McDonalds oder ähnliches.

    Oder aber das Model Haushaltshilfe wie oben genannt.

    Habe vorhin mal ein wenig geschaut, selbst die Tochter darf als Haushaltshilfe mit Arbeitsvertrag / KV etc. beschäftigt werden wenn Sie nicht mehr im selben Haushalt wohnt. Dann müsste es ja eigentlich auch gehen, dass meine Eltern meine Ehefrau als Haushaltshilfe einstellen.

    Werde mich da mal versuchen schlau zu machen.

    Das Model 2 Tage irgendwo arbeiten wäre auch gut. Aber ist halt unklar ob es sofort klappt eine Stelle zu finden.

    Vielen dank Euch beiden.


    Muss mir mal anschauen ob es irgendwelche Ausschlußkriterien gibt für die Beschäftigung als Haushaltshilfe.

    Z.B. ob das theoretisch auch innerhalb der Familie geht, also meine Eltern Sie als Haushaltshilfe beschäftigen könnten, dass wäre der einfachste Weg.


    Die Variante mit freiwillg GKV und 50% meines Einkommens als Bemessungsgrundlage macht bei mir keinen Sinn. Habe gerade mal kurz überschlagen, auch bei 50% bin ich deutlich teurer als jede PKV.

    Aus eigener Erfahrung kann ich Dir bestätigen, dass es geht. Am besten mit der gewünschten Versicherung Kontakt aufnehmen. Wenn man gut verdient ist die freiwillige gesetzliche Versicherung natürlich sehr teuer, da für die Ehefrau 50% der Einkünfte als Basis für die Berechnung des Beitrages berücksichtigt werden.

    Gruß,

    Dirk

    "Aus eigener Erfahrung kann ich Dir bestätigen, dass es geht."

    Könntest du mir die Versicherung nennen bei der es bei Dir geklappt hat ?

    Falls nicht so gerne hier, dann ggf als PN.


    "da für die Ehefrau 50% der Einkünfte als Basis für die Berechnung des Beitrages berücksichtigt werden."

    Ouch, dachte solange Sie noch nichts verdient, wäre das eher der Minimalsatz von um die 160-170€/Monat.

    Wenn als Bemessungsgrundlage 50% meines Gehaltes angenommen werden, ist es wahrscheinlich nicht mehr günstiger als private KV.


    Wobei wenn Sie dann selber arbeitet, dann zählt nur noch Ihr Gehalt oder ?

    Falls ich Sie zunächst privat versichern würde, dann könnte Sie auch immernoch in die gesetzliche wechseln wenn Sie dann anfängt zu arbeiten, oder ?


    Werde auf jeden Fall auch parallel die Techniker kontaktieren und nachfragen...

    Hallo, ich stehe bald vor der gleichen Entscheidung. Bin selber privat versichert und muss daher meine zukünftige philippinische Ehefrau auch zunächst freiwillig versichern, bis Sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt.


    Eine Frage:

    Ist es so das viele GKV freiwillige Versicherung auch für aus dem Ausland zugereiste anbieten die vorher nie in Deutschland versichert waren ?


    Frage deswegen weil ich letztes Wochenende bei der TK nachgeschaut habe, war dort versichert bevor ich zur privaten gewechselt bin, dort habe ich auf der Webseite die folgende Info gefunden:

    "Freiwillige Versicherung ohne vorherige gesetzliche Versicherung

    Ohne vorherige gesetzliche Versicherung können sich nur versichern

    • Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und sofort ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von mehr als 5.362,50 Euro (2021) verdienen.
    • Kunden, deren Mitgliedschaft aufgrund einer Auslandsbeschäftigung endete und die innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Rückkehr eine Beschäftigung mit mehr als 5.362,50 Euro (2021) monatlichem regelmäßigen Arbeitsentgelt beginnen.
    • Personen, die aus dem Ausland zurückkehren oder neu nach Deutschland kommen, wenn sie gesetzliche Vorversicherungszeiten aus dem Ausland nachweisen können.
    • Ehemalige Soldaten auf Zeit nach Ende der Dienstzeit "


    Das hört sich für mich so an als ob es ohne vorherige gesetzliche Versicherung keine Möglichkeit in der GKV gibt (zumindest nicht bei der Techniker KK).

    Habe meinem Sachbearbeiter geschrieben was ungefähr drin stehen würde in dem Papier das meine Frau ggf unterschreibt.


    Er meinte das würde Ihm ausreichen. Falls meine Frau bestätigt, dass die Summe die ich dieses Jahr monatlich gezahlt habe vereinbart habe, dann wäre das ok und er bräuchte keine weiteren Berechnungen oder Nachweise.


    Hängt jetzt also viel daran ob meine Frau mir das bescheinigt oder nicht. Falls ja scheint alles gut.

    Falls nein wird es schwierig, dann werde ich wohl alles im Detail auflisten müssen um nachweisen zu können, dass meine Unterhaltszahlungen "angemessen" sind.



    enn dass der Vater keinen Einblick in das Vermögen der Kinder hat, wenn er auch als Erziehungsberechtigter gilt ist schon ein bisschen ungewöhnlich. Ist aber deine Privatangelegenheit.

    Den Teil des Vermögens der Kinder an dem ich selber mitgesponsert habe kenne ich natürlich.


    Es gibt aber noch weitere Teile. Da die (ehemaligen Schwieger-) Großeltern sehr vermögend sind , haben die an vielen Stellen noch draufgesattelt.

    Allgemeine Infos dazu habe ich sogar mitbekommen, weil wir (ich und meine Ex) einen recht entspannten Umgang mit Geld haben. Aber Details , geschweige denn schriftliches kenne ich zu den zusätzlichen von den Großeltern gesponserten Kapitalanlagen nicht.

    Das wäre die einfachste Lösung und dann einfach auch, eine Art Niederschrift, wie ihr das so stillschweigend verrechnet habt, ggf. als weitere Option falls es doch Rückfragen geben sollte.

    Die Summe aufschreiben auf die wir uns geeinigt haben wird vielleicht funktionieren. Das wird meine Ex-Frau vielleicht noch mitmachen.

    Selbst da gibt es ja schon eine Hemmschwelle, da es ihr sehr komisch vorkommen wird, wenn ich jetzt nach Jahren danach Frage.


    Aber eine Bestätigung warum wir uns auf bestimmte Dinge geeinigt haben wird leider unmöglich sein, das wird Sie nie im Leben machen.


    Einer der Gründe ist das meine Ex-Frau ich sage mal "sehr gut situiert ist". Da haben selbst meine beiden Kinder schon ein Vermögen, dass groß genug ist dass ich theoretisch keinerlei Unterhalt zahlen müsste für meine volljährige Tochter (bei volljährigen Kindern muss im Gegensatz zu minderjährigen Kindern erst deren eigenes Vermögen verwertet werden) und später auch für meinen Sohn wenn er volljährig wird.


    Meine Frau weiss das. Daher haben wir uns auf einen Kompromiss geeinigt, dass ich bei meiner Tochter trotzdem eine nette Summe monatlich zahle, obwohl ich theoretisch nichts zahlen müsste. Könnte ja meine Tochter dazu aufforderen mir gegenüber Ihr Vermögen offen zu legen bevor Sie Unterhalt beansprucht, dann würde Sie keinen Pfenning bekommen. Mir ist das egal, zahle das gerne, habe wie gesagt eine relativ gute Beziehung zu meiner Ex und auch den Kindern.


    Als Ausgleich zahle ich etwas weniger für meinen Sohn. Ist aber nur ein Bruchteil weniger. Ich sage mal so 20% von dem was ich für meine Tochter zahle obwohl ich nicht müsste. Im Prinzip haben wir uns auf einen Pauschalabschlag geeinigt (der letzendlich darauf basiert das auch Einnahmen aus dem Vermögen meines Sohnes angerechnet werden könnten und eben ein wenig Augen zudrücken von Ihr bei meinem Gehalt, da ich ja für die Tochter zahle.


    Der Grund warum meine Ex-Frau das nie bestätigen würde. Damit würde Sie ja selbst ohne die Anfrage von mir nach Offenlegung der Vermögen, dass direkt selber indirekt eingestehen. Und das hätte falls wir uns später doch mal verkrachen ja richtig massive Auswirkungen, dann würden beide volljährige Kinder das ganze Studium definitiv keinen Unterhalt mehr bekommen. Würde ja jede Chance zu Nichte machen im Streitfall mit mir noch Vermögen in der Familie meiner Ex hin-und her zuschieben (weg von den Kindern) ...


    Meine Hoffnung momentan ist das meine Frau mir bescheinigt, dass die Summe die ich zahle mit Ihr vereinbart ist.

    Und das , dies dem Sachbearbeiter reicht. Damit ist klar das ich keinerlei Unterhaltsschulden habe, was wenn er gutwillig ist eigentlich reichen müsste.

    Schliesslich ist damit jegliche Gefahr Richtung Unterhaltstitel etc. im Prinzip vom Tisch.


    Ansonsten könnte ich halt noch so eine Niederschrift machen wie das verrechnet wurde. Aber die wäre dann halt rein von mir.


    Ist schon super nervig sowas. Habe gedacht ich bin mit allem durch und kann dieses Jahr noch heiraten und jetzt weiss ich vor dem Termin kurz vor Weihnachten nicht mal ob ich Sie überhaupt hier her bekomme. Das ist Horror pur :(:(:(



    Hätte ich geahnt , dass das je solche Probleme verursacht, dann hätte ich freiwillig einfach für meinen Sohn mehr bezahlt. Im Vergleich zu dem was ich für meine Tochter freiwilllig zahle ist das sowieso lächerlich. Und dann wären alle Probleme vom Tisch. Denke wenn VE und Unterhalt halbwegs passen wird die ABH keinerlei Nachweis verlangen. Gibt ja Geschiedene die haben komplett null Kontakt und gönnen sich nicht den Dreck unter den Fingernägeln. Daher wird es wohl kaum Standard sein irgendwelche Unterschriften von der Kindesmutter einzufordern.

    Viel wahrscheinlicher ist, dass die ihren Einheitslaufzettel haben und aus behördlichen Vereinfachungsgründen einfach in fast allen Fällen, fast alles wollen, dann kann dem Sachbearbeiter niemand was bei einer Überprüfung.

    Da mein Sachbearbeiter an sich sehr kooperativ ist denke ich das auch. Habe das Gefühl, dass er meinen Aussagen grundsätzlich erstmal glaubt , aber eben seine Vorgaben hat und sich daher auch absichern will.


    Das aktuelle Angebot meines Sachbearbeiters ist, dass es ihm ausreicht wenn meine Ex-Frau / Kindesmutter mir formlos bescheinigt, dass die von mir bei der VE angegeben Unterhaltszahlung mit Ihr so abgesprochen / vereinbart ist.


    Wenn Sie mir sowas bestätigt, dann sei keine weitere Überprüfung notwendig ob die Höhe des Unterhalt angemessen sei.


    Mal sehen ob meine Ex-Frau bereit ist mir sowas auszustellen. Wir haben bisher alles immer nur mündlich abgesprochen, deswegen wird Sie sich wundern wenn ich jetzt auf einmal was schriftliches will. Aber versuchen werde ich es. Habe zum Glück ein entspanntes und ganz gutes Verhältnis mit meiner Ex-Frau. Wahrscheinlich bin ich Ende nächster Woche sowieso bei Ihr um Kekse ,Adventskalendar etc. für die Kids vorbeizubringen. Da wird die Atmosphäre positiv und entspannt sein, da werde ich Sie dann darauf ansprechen.

    Danke Goose !


    Jetzt weiß ich zumindest wo prinzipiell diese Fragen nach Unterhalt überhaupt herkommen.


    Das mit der PKV dürfte so nicht greifen, denn die Düsseldorfer Tabelle gibt Aufschluss über den Barunterhalt, glaube nicht, dass die PKV zum Barunterhalt zählt. denke auch nicht zu anrechnungsfähigen Sachleistungen. Doch das sind dann schon wieder Feinheiten, wo ein guter! Fachanwalt her muss.


    Es geht bei der privaten Krankenversicherung für das Kind gar nicht um Anrechnung auf Unterhalt sondern schlichtweg um die Faulheit hin und her Geld zu überweisen. Volljähriges Kind hat meine Ex-Frau die Pflicht die Hälfte der KV zu zahlen, heist Sie müsste mir die Summe X jeden Monat überweisen.

    Statt das ich Ihr Unterhalt Y überweise und Sie mir Ihren Anteil X an der KV überweise ich einfach Y-X.

    Habe mir da nie Gedanken drüber gemacht da ich ja ein insgesamt entspanntes Verhältnis mit meiner Ex-Frau habe.

    Aber jetzt ist das natürlich ein Problem, da formal auf den monatlichen Unterhaltszahlungen nur Y-X und nicht Y steht.


    Eine andere Frage wäre. Wenn ich das aufkläre, über diesen Fakt die ABH informiere...

    ist das dann gut weil es einen Teil der Abweichung erklärt, oder bekomme ich dann sogar noch Probleme wegen Falschangaben bei der VE ?

    Weil ich eigentlich hätte eine höheren Unterhalt hätte angeben müssen ?

    Ich habe ja als Unterhalt Y-X angegeben und nicht den wirklichen Unterhalt Y (habe da überhaupt nicht dran gedacht in dem Moment).

    Absicht wird mir da wohl keiner unterstellen, da mein Gehalt sowieso immer ausgereicht hätte, aber ist ja trotzdem eine falsche Angabe...


    aber bezüglich der Frage des TE: ich verstehe die AVV so - selbst wenn er keinerlei Unterhalt zahlen würde (z.B. weil einvernehmlich so geregelt etc), wäre für die Zustimmung eben der theoretisch zu zahlende Unterhalt in der Berechnung zu berücksichtigen. Das kann der TE ja locker zahlen wie beschrieben, daher verstehe ich das Problem der ABH hier nicht oder sehe ich was falsch?!

    Problem ist glaube ich folgendes: Für ein Minderjähriges Kind kann (die Kindesmutter) komplett für die gesamten Jahre in der Vergangenheit die Nachzahlung verlangen falls zuwenig gezahlt wurde. Und das per Unterhaltstitel auch sofort Zwangsvollstrecken lassen, so dass direkt Gehalt Zwangsgepfändet würde.

    Wenn ich also wie Goose schon gesagt hat mein ganzes Vermögen auf den Kopf hauen würde und so eine Zwangsvollstreckung eintreten würde, dann könnte ich meine eingereiste Ehefrau nicht mehr finanzieren und der Staat müsste für Sozialhilfe aufkommen.


    Ist in meinem Fall komplett Unsinn. Aber theoretisch halt denkbar. Bin nicht 100% sicher,glaube aber, dass dies das Problem ist.

    Habe 2 Kinder und bei meinem volljährigen Kind interessiert, dass z.B. überhaupt nicht. Da muss ich nur die 3 letzten monatlichen Überweisungen mitbringen und wenn die dem Betrag entsprechen den ich bei der VE angegeben habe ist das Thema erledigt.

    Für mich ein Zeichen, dass es um die oben genannte theoretisch mögliche Zwangsvollstreckung alter Unterhaltsschulden geht. Unterhaltstitel sind bis Volljährigkeit auch für Altschulden vollstreckbar. Bei Volljährigkeit ist das Thema durch, Unterhaltstitel läuft mit Volljährigkeit ab. Meine Volljährige Tochter könnte daher nichts nachfordern, auch wenn ich zuwenig gezahlt hätte.

    Das gute Vorweg, zumindest beim Termin gibt es Bewegung.

    Nachdem die ABH verstanden hat, dass die DBM in Manila schon viel geklärt hat muss ich nicht mehr 2,5 Monaten warten bis zum Gespräch, sondern habe jetzt einen Termin kurz vor Weihnachten :yupi


    Der Sachbearbeiter der meinen Fall bearbeitet ist sehr nett. Er hat halt die Vorgaben meiner lokalen ABH und da muss er sich natürlich dran halten.

    Ist für mich natürlich super nervig, aber der Sachbearbeiter selbst ist super.

    Immer freundlich, sagt präzise was er braucht und Antwortet vor allem immer sehr schnell direkt am nächsten Tag.


    Du schreibst doch oben, dass du die VE bereits abgegeben hast. Dann ist das doch durch...

    Schön wäre es. Habe vorher auch gedacht die ABH interessiert nur ob man zahlungsfähig ist. Aber meiner ABH reicht das nicht.


    VE habe ich durch und ich habe ein eher hohes Gehalt und auch hohe Ersparnisse.

    Von meinen Ersparnissen könnte ich 18 Jahre lang Unterhalt der höchsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlen.

    Es ist also völlig klar das nie ein Problem auftreten kann.


    Aber die Anforderung meiner ABH ist. Unterhaltszahlungen müssen korrekt sein sonst kein Visa. Egal ob man alles zahlen könnte wenn es zu Nachforderungen der ExFrau / Kindesmutter kommt.


    Überdies ist das doch sachlich verfehlt, da die Düsseldorfer Tabelle lediglich ein Richtwert ist, ...Könnte ja sein, dass das Kind anrechenbare eigene Einkünfte hat.

    Genau Düsseldorfer Tabelle kann nur ein Richtwert sein. Allerdings liege ich mit meinen Zahlungen ca. 3 Stufen unter dem was das nach VE Netto nach Düssel Tabelle zahlen müsste auf den ersten Blick.


    3 Stufen = ich zahle eine Summe die auf den Blick zu einem Nettoeinkommen von 800-1200 € weniger passen würde.

    Das das erstmal erklärungsbedürftig ist verstehe ich auch.


    Ist aber korrekt das ich die Summe zahle die ich zahle. Ist eine Summe verschiedener Einzelaspekte die dazu führt, dass sich die Abweichung akkumuliert.


    Von Dingen die der Sachbearbeiter kennen müsste aber vielleicht nicht täglich hat ( Ich liege mit meinem Bruttogehalt über der Beitragsbemessungsgrenze und da darf man für alles was drüber liegt freiwillige Altersvorsorge machen und die Beiträge vom Nettoeinkommen das für Unterhalt rangezogen wird abziehen)


    Dann Dinge wo meine Ex-frau und ich es einfach einfach haben wollen. Kinder sind privat versichert, ich zahle die KV für beide Kinder, für die volljährige müsste meine Frau die Hälfte zahlen. Damit Sie mir nichts überweisen muss ziehen wir ihren Beitrag einfach ab von meinen Unterhaltszahlungen (was die eben kleiner erscheinen lässt).


    Und dann noch zwei weitere Gründe die ich hier nicht zum besten geben möchte.


    In dem sowieso nötigen Vorort Termin kurz vor Weihnachten bekomme ich das hoffentlich noch geklärt.

    Diese Unterschrift ist im Prinzip in Ordnung. Wobei es mE darum geht, dass die bisher Unterhaltenden nicht der Sozialhilfe zum Opfer fallen, nicht ob du deine Ehefrau nicht mehr finanzieren könntest. Aber egal..

    Das mit der Sicherstellung dass die bisher Unterhaltenden nicht der Sozialhilfe zum Opfer fallen ist bei meiner ABH ein Punkt. Aber ein zweiter ist, dass die Einreise grundsätzlich verweigert wird, wenn die bei der VE errechneten Nettowerte und die sich daraus nach Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltszahlungen, von den tatsächlichen Unterhaltszahlungen abweichen. Denkweise ist wohl, dass dann theoretisch die Kindesmutter einen Unterhaltstitel mit Zwangsvollstreckung anstrengen könnte. Und man grundsätzlich keine Einreise genehmigt solange sowas nicht geklärt ist. Bei mir gibt es Abweichungen, die aber Ihre Gründe haben. Ob die Erklärungen aber reichen, oder die auf jeden Pfenning schauen der nicht passt und alles anzweifeln, keine Ahnung. Auf jeden Fall extrem nervig sowas. Und vor allem Irsinn bei mir, das Risiko würde nie eintreten bei meinem Gehalt und Rücklagen. Das interessiert die ABH aber nicht, der Punkt muss komplett sauber sein, egal ob dabei potentiell auftretende Problem easy mit für mich Kleingeld zu lösen wären. Muss passen oder Visa wird nicht genehmigt.


    idR werden nur einzelne Dokumente nachgefordert. meist das Cenomar (um sicher zu gehen, dass sie nicht in der langen Zwischenzeit geheiratet hat :) )

    Es ist mir nicht bekannt, dass dann ein 2. mal Gebühren für das OLG anfallen.

    Danke für die Info. Das wäre ja noch überschaubar. Cenomar bekommt Sie ja kurzfristig jeder Zeit.


    Wenn die Philippinen offen wären wäre es ja auch kein Aufwand auf den Philippinen zu heiraten. Ich würde ja jederzeit ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt bekommen und dann ist glaube ich nicht mehr viel offen was benötigt wird. Scheidungsurkunde English mit Beglaubigung / Apostille oder so ähnlich. Und das wars glaube ich schon. Aber bis Phil wieder offen ist , dann kann eh noch dauern.


    Hoffe ich bekomme das irgendwie noch gelöst mit der ABH, damit ich mir nicht über so ein Backup Plan Gedanken machen muss.