Das wäre die einfachste Lösung und dann einfach auch, eine Art Niederschrift, wie ihr das so stillschweigend verrechnet habt, ggf. als weitere Option falls es doch Rückfragen geben sollte.
Die Summe aufschreiben auf die wir uns geeinigt haben wird vielleicht funktionieren. Das wird meine Ex-Frau vielleicht noch mitmachen.
Selbst da gibt es ja schon eine Hemmschwelle, da es ihr sehr komisch vorkommen wird, wenn ich jetzt nach Jahren danach Frage.
Aber eine Bestätigung warum wir uns auf bestimmte Dinge geeinigt haben wird leider unmöglich sein, das wird Sie nie im Leben machen.
Einer der Gründe ist das meine Ex-Frau ich sage mal "sehr gut situiert ist". Da haben selbst meine beiden Kinder schon ein Vermögen, dass groß genug ist dass ich theoretisch keinerlei Unterhalt zahlen müsste für meine volljährige Tochter (bei volljährigen Kindern muss im Gegensatz zu minderjährigen Kindern erst deren eigenes Vermögen verwertet werden) und später auch für meinen Sohn wenn er volljährig wird.
Meine Frau weiss das. Daher haben wir uns auf einen Kompromiss geeinigt, dass ich bei meiner Tochter trotzdem eine nette Summe monatlich zahle, obwohl ich theoretisch nichts zahlen müsste. Könnte ja meine Tochter dazu aufforderen mir gegenüber Ihr Vermögen offen zu legen bevor Sie Unterhalt beansprucht, dann würde Sie keinen Pfenning bekommen. Mir ist das egal, zahle das gerne, habe wie gesagt eine relativ gute Beziehung zu meiner Ex und auch den Kindern.
Als Ausgleich zahle ich etwas weniger für meinen Sohn. Ist aber nur ein Bruchteil weniger. Ich sage mal so 20% von dem was ich für meine Tochter zahle obwohl ich nicht müsste. Im Prinzip haben wir uns auf einen Pauschalabschlag geeinigt (der letzendlich darauf basiert das auch Einnahmen aus dem Vermögen meines Sohnes angerechnet werden könnten und eben ein wenig Augen zudrücken von Ihr bei meinem Gehalt, da ich ja für die Tochter zahle.
Der Grund warum meine Ex-Frau das nie bestätigen würde. Damit würde Sie ja selbst ohne die Anfrage von mir nach Offenlegung der Vermögen, dass direkt selber indirekt eingestehen. Und das hätte falls wir uns später doch mal verkrachen ja richtig massive Auswirkungen, dann würden beide volljährige Kinder das ganze Studium definitiv keinen Unterhalt mehr bekommen. Würde ja jede Chance zu Nichte machen im Streitfall mit mir noch Vermögen in der Familie meiner Ex hin-und her zuschieben (weg von den Kindern) ...
Meine Hoffnung momentan ist das meine Frau mir bescheinigt, dass die Summe die ich zahle mit Ihr vereinbart ist.
Und das , dies dem Sachbearbeiter reicht. Damit ist klar das ich keinerlei Unterhaltsschulden habe, was wenn er gutwillig ist eigentlich reichen müsste.
Schliesslich ist damit jegliche Gefahr Richtung Unterhaltstitel etc. im Prinzip vom Tisch.
Ansonsten könnte ich halt noch so eine Niederschrift machen wie das verrechnet wurde. Aber die wäre dann halt rein von mir.
Ist schon super nervig sowas. Habe gedacht ich bin mit allem durch und kann dieses Jahr noch heiraten und jetzt weiss ich vor dem Termin kurz vor Weihnachten nicht mal ob ich Sie überhaupt hier her bekomme. Das ist Horror pur 


Hätte ich geahnt , dass das je solche Probleme verursacht, dann hätte ich freiwillig einfach für meinen Sohn mehr bezahlt. Im Vergleich zu dem was ich für meine Tochter freiwilllig zahle ist das sowieso lächerlich. Und dann wären alle Probleme vom Tisch. Denke wenn VE und Unterhalt halbwegs passen wird die ABH keinerlei Nachweis verlangen. Gibt ja Geschiedene die haben komplett null Kontakt und gönnen sich nicht den Dreck unter den Fingernägeln. Daher wird es wohl kaum Standard sein irgendwelche Unterschriften von der Kindesmutter einzufordern.