Posts by milano

    Hab ich garnet mitbekommen, mein S24 Ultra hat ne ähnliche Dolmetsch- Funktion, brauch es jedoch zu wenig um verlässlich sagen zu können, ob die was taugt.

    Wenn ich in die Versicherungsbedingungen auf der deutschen AXA-Seite schaue, sind da z. B. die Schengen-Staaten nicht einzeln aufgeführt, was in dem Dokument der DBM bzgl. der Anforderungen ja aber gefordert ist, ist nur allgemein mit Schengen-Staaten betitelt.

    Also wenn du die Verischerung online unter Incoming Versicherung online abschließen | AXA Schengen abschliesst, erhältst du umgehend nach Bezahlung die Police. In dieser steht unter anderem untenstehendes. Zudem kann die Botschaft die Police online prüfen. Sollte also kein Problem sein.


    Hab schon davon gelesen, jedoch keine Ahnung davon. Meine kurze Recherche:


    Die offiziellen Regeln für Pickleball sind von der USA Pickleball Association und der International Federation of Pickleball (IFP) festgelegt. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:

    1. Spielfeld

    • Größe: Ein Pickleball-Spielfeld misst 6,10 x 13,41 Meter, ähnlich einem Badminton-Feld.
    • Netzhöhe: Das Netz ist 91 cm an den Seiten und 86 cm in der Mitte hoch.
    • Non-Volley-Zone: Auch „Kitchen“ genannt, ist ein Bereich von 2,13 Metern auf beiden Seiten des Netzes. In dieser Zone dürfen Spieler den Ball nicht volley spielen.

    2. Spielweise

    • Anzahl der Spieler: Es kann als Einzel oder Doppel gespielt werden.
    • Punkte: Nur das aufschlagende Team kann Punkte erzielen. Ein reguläres Spiel geht bis 11 Punkte, wobei ein Team mindestens 2 Punkte Vorsprung braucht, um zu gewinnen.
    • Aufschlag: Der Aufschlag muss von unten nach oben erfolgen, wobei der Ball unterhalb der Taille getroffen wird. Der Aufschlag erfolgt diagonal über das Spielfeld ins gegenüberliegende Aufschlagfeld.
    • Seitenwechsel: Beim Erreichen bestimmter Punktzahlen werden die Seiten gewechselt, um die Bedingungen auszugleichen.

    3. Besonderheiten des Spiels

    • Two-Bounce-Regel: Nach dem Aufschlag muss der Ball einmal im Aufschlagfeld des Gegners und dann wieder im eigenen Feld aufprallen, bevor ein Volley gespielt werden kann.
    • Non-Volley-Zone-Regel: Spieler dürfen den Ball in der Non-Volley-Zone nicht im Flug schlagen (Volley). Sie dürfen diese Zone erst wieder betreten, wenn der Ball den Boden berührt.

    4. Fehler

    • Aufschlagfehler: Ein Fehler ist, wenn der Aufschlag ins Netz oder außerhalb des gegnerischen Aufschlagfelds landet.
    • Volley-Fehler: Wenn ein Spieler den Ball volley schlägt, während er in der Non-Volley-Zone steht.
    • Sonstige Fehler: Fehler werden auch durch Schläge ins Aus oder durch Schläge ins Netz verursacht.

    5. Punkte

    • Im Doppel wechselt das Aufschlagrecht nach jedem Punktverlust zum Partner des Teams. Das Team kann mehrere Punkte erzielen, bis es einen Fehler macht und das Aufschlagrecht wechselt.

    Die genauen Regeln können sich im Detail je nach Land und Verband unterscheiden, aber grundsätzlich gelten diese Hauptprinzipien.

    Ich überweise seit 10 Jahren in unregelmässigen Abständen Geldbeträge (200-5k CHF) von der CH in die PHP per Banktransfer. Immer von meiner Hausbank zur BDO, kostet mich CHF 4.00 pro Überweisung. Bisher kamen nie Rückfragen und das Geld war am nächsten Tag da. Meine letzte Zahlung über 1,6k CHF ist bisher noch nicht angekommen. Ich habe schon gedacht, dass der Transfer aufgrund der Feiertage (Ninoy-Aquino-Tag am 23.08. und Tag der nationalen Helden 26.08.) länger geht. Gestern hab ich von meiner Hausbank einen Anruf gekriegt, die BDO compliance habe sich bei ihnen gemeldet, für was die Zahlung genau ist... bin gespannt, wann das Geld nun ankommt und ob es in Zukunft weitere Prüfungen gibt...

    Vor allem nimmt mich Wunder, was passiert nach der Hochzeit dann? Kann sie dann gleich bei mir bleiben oder muss da eine Niederlassungsbewilligung beantragt werden, mit weiteren Dokumente etc.?


    Sobald ihr verheiratet seid, erhält deine Frau eine Niederlassungsbewilligung B. Die Beantragung ist kantonal unterschiedlich, teilweise über die Gemeinde oder Kanton. Nachdem ihr 5 Jahre verheiratet seit und am gleichen Ort / Kanton gewohnt habt, kann das Schweizer Bürgerrecht beantragt werden.


    Die Voraussetzungen für ein Heiratsvisum findest du hier: Heirat in der Schweiz geplant (admin.ch)

    Auch diese Webseite vom Bund ist hilfreich: Heiraten in der Schweiz


    Am besten machst du / ihr einen Termin beim Zivilstandesamt bei deiner Wohngemeinde ab, die beraten dich gerne.

    Sorry, Asche über mein Haupt TanduayIce

    Ich bin davon ausgegangen, das es okay ist, da er meinte sein Thread sei geschlossen worden... er hat dies jedoch mit einer PM verwechselt.

    Ich hab nun bei stephan1900 angefragt, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist.

    Ich hab bei Stephan vor 2 Monaten per PM nachgefragt, wie es ihm geht und die untenstehende Nachricht erhalten. Er hat Probleme mit dem Forum, falls jemand vor Ort ist, wäre es am einfachsten ihm dies 1:1 zu erklären. Aus der Ferne ist das nicht wirklich hilfreich...


    Damit ihr alle orientiert seit poste ich die PM:



    Edit TanduayIce

    PM unterliegen der Privaten Korrespondenz und drürfen, nach unseren Regeln, nur mit Genehmigung des Erstellers gepostet werden! Ich sehe hier nicht, dass diese Genehmigung erteilt wurde...also bitte entsprechend nachholen.


    Bis dahin bleibt diese gelöscht!


    Quote

    Regel 5: (Persönliche Nachrichten)


    1. Wenn Ihr ein Mitglied persönlich ansprechen wollt, schreibt eine E-Mail oder eine PN (Private Nachricht). Das Board ist für Informationen von allgemeinem Interesse gedacht. Private Kommunikation auf dem Board ist nicht gern gesehen.
    2. Desweiteren ist die Veröffentlichung von PN's nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers gestattet.

    Nun, weiss da vielleicht jemand, welche kantonalen Amtsstelle ich hingehen muss?

    Ist es (im Kt. AG) der Passamt, welche ich bereits auch Apostille abgeholt habe?

    Im Kanton Aargau ist es die Gemeinde (Einwohneramt oder Kanzlei, je wie die benannt ist). Siehe dazu auch das Merkblatt zur Verpflichtungserklärung im Anhang.

    Ich denke, da ich das zum ersten Mal mache, werde ich einfach alles mitnehmen, was sie brauchen könnten.

    Lehrgelder muss auch mal bezahlt werden, das ist aber für das erste Mal wahrscheinlich auch wertvoll.

    Ja, ich würde auch alles mitnehmen. Im Kanton St.Gallen muss man in der Regel die Lohnabrechnung der letzten 6 Monate, Betreibungsregisterauszug sowie die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung einreichen.