Ich habe keine Ahnung, ob es gewünscht ist, wenn man sich als
Rechtsanwalt hier äußert, falls nein, einfach weiter scrollen.
Ich vertrete die Auffassung, dass
das Grundgesetz mit unserem Art. 6 Abs. 1 GG (Ehe und Familie stehen unter dem
besonderen Schutz der staatlichen Ordnung) oberste Maxime des behördlichen
Handels sein sollte. Alle nachrangigen Gesetze (z.B. Gesetz über den Aufenthalt, die
Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) sollten
sich daran orientieren. Grundsätzlich vertrete ich weiter die Auffassung, dass Gesetze für das
Wohlergehen der Menschen gemacht werden und nicht anderen Zwecken dienen
sollten. Wir haben allerdings seit einigen Jahren eine Entwicklung, dass
Gesetze immer wieder mit der Zielrichtung der Vermeidung von Missbräuchen
verabschiedet und/oder verändert werden. Die Erfolge solcher Gesetzesänderungen
sind durchaus umstritten, so hat die Verschärfung des Asylrechts bisher
keinerlei wirkliche Veränderung gebracht.
Die Veränderung (Verschärfung) des Aufenthaltsrechts
im Jahre 2007, gemeint ist hier die Einführung der Sprachkurse, wurde mit der Begründung
und der Absicht verabschiedet, man wolle Ehen der in Deutschland legal lebenden
Ausländer mit einer Frau aus dem Heimatland, die hier dann weder sprachlich
noch kulturell in irgendeiner Art und Weise integriert wird, vermeiden. Ist
diese Absicht des Gesetzgebers auch nur ansatzweise bei den Menschen, die von
diesen Kursen profitieren sollten, erreicht worden? Ein weiteres Beispiel für
verschärfte gesetzliche Vorschriften könnte das SGB II sein, in dem es erlaubt
wird, dass Bankkonten eines Antragstellers eingesehen werden dürfen. Ich halte
diese Entwicklung für bedenklich, auch wenn es für jede Verschärfung eines
Gesetzes auch gute Argumente geben kann. Grundsätzlich vermag ich aber nicht
nachzuvollziehen, dass Verschärfungen von gesetzlichen Vorschriften immer mit einem
Missbrauch weniger Menschen begründet werden.
Wir haben hier im Forum in diesem Thead einerseits die Auslegung, dass
man Behörden nicht belügen dürfe, Umgehungen von gesetzlichen Vorschriften sein
mehr oder weniger niederträchtig und würden anderen ehrlichen Menschen schaden.
Ich vermag dieser Auffassung nicht viel abzugewinnen, da es im Verhältnis
Bürger - Staat immer nur um den Einzelfall geht, den der Bürger regeln will. Es
werden auch immer nur Einzelfälle entschieden, über den Antrag meines Mandanten
wird in Form eines Bescheids entschieden, den ich oder der Mandant akzeptiere
oder auch nicht. Jedem steht der Rechtsweg offen (übrigens auch ein Grundrecht
in Art. 19 Abs. 4 GG), dementsprechend kann es nicht falsch sein, behördliche
Entscheidungen durch Gerichte überprüfen zu lassen. Die Gerichte werden dem
Bürger dann schon mitteilen, ob er falsch gelegen hat oder nicht.
Wir haben im Verhältnis vom Bürger zum Staat keine moralischen Messlatten
anzulegen, es geht ausschließlich um die juristische Auslegung von Gesetzen.
Ich halte es keineswegs für normal, dass ich als deutscher
Staatsangehöriger, der eine Filipina heiraten möchte, in manchen Städten
monatelang darauf warten muss, dass ich die aus den Philippinen
zusammengestellten Unterlagen endlich abgeben darf und das Verfahren mit der
Urkundenprüfung von Seiten der Botschaft in Manila weitergeht. Ich kritisiere ausdrücklich
nicht das Bedürfnis der deutschen Behörden, sicherzustellen, dass die Urkunden,
die vorgelegt wurden, der Richtigkeit entsprechen. Falsche Dokumente schaffen
nur unnötige Probleme.
Allerdings kann ich gut nachvollziehen, dass sich der eine oder andere
Autor eines Beitrags hier von den deutschen Behörden auf den Arm genommen fühlt,
weil die Anforderungen an Dokumente und Wartezeiten ein Ausmaß angenommen
haben, das von Nichtjuristen wirklich nur noch schwer nachzuvollziehen ist. Dazu
wird man sicherlich auch die ausgesprochen ärgerliche Wartezeit auf einen
Termin bei der deutschen Botschaft in Manila zählen müssen.
Ich denke immer noch, dass wir in einem funktionierenden Rechtsstaat
leben. Wir zahlen eine Menge Steuern unter anderem dafür, dass die Verwaltung
ihre Aufgaben angemessen erledigt. Der Eindruck für den Bereich, den wir hier
diskutieren, ist aber eher gegenteilig.
Ich habe im August 2016 eine Filipina geheiratet, wir sind den legalen
Weg gegangen und haben alle behördlichen Auflagen erfüllt. Das gesamte
Verfahren hat von November 2015 bis Juli 2016 gedauert (Einreise). Der
Zeitaufwand war aus meiner Sicht hart an der Grenze der Akzeptanz. Ich gehe
davon aus, dass Umgehungsstrategien den Zeitraum bis zur Einreise verkürzt
hätten.
Ich weiß, dass die Eheschließung eines Hamburgers, Bremers oder Müncheners
wesentlich länger gedauert hätte, da die Wartezeiten der jeweiligen Standesämter
dort extrem lang sind. Weiterhin sind die Bearbeitungszeiten der
Oberlandesgerichte ebenfalls extrem unterschiedlich, hier sind Fälle von 14 Tagen
bis hin zu 6 Monaten bekannt.
BthHB