Beiträge von raphael00

    Ich würde die Diskussion suchen. Die Geburtsurkunde und das Cenomar wurden geprüft, also kein Grund, noch einmal zu prüfen. Von daher wäre nur noch die ph. Eheurkunde offen und die Urkunde über die Eintragung bei der PSA. Dies sollte vom Aufwand überschaubar sein

    Wieso nicht einfach auf den Philippinen heiraten? Der einzige Nachteil ist, dass es dann so ca. 2 bis 3 Monate dauern wird, bis die Heiratsurkunde bei der PSA registriert ist, die man wiederum für das FZV braucht.


    PS: OK, vielleicht kommt dann noch die ganze Familie auf die Idee, dass es eine große Hochzeitsfeier geben wird auf deine Kosten

    Sehr oft "verleiben" sich Behörden (zB StA) diese Urkunden aber ein; so auch bei uns. Ich habe die aber nach ca. einem jahr vom StA zurückbekommen, als mir auffiel, dass die Geb-Urkunde nicht zuhause war.

    Wenn es tatsächlich bei Euch gefehlt hat, sollte die DBM ein neues Dokument erstellen können. Ob sie dazu nochmal die Geburtsurkunde braucht, musst du bei denen erfragen. Ist hier noch nie vorgekommen.

    Bei uns war die UP letzten November durch. Als ich dann beim STA war, hatte die gute Dame auch eine Art Prüfbericht von der DBM mit weiteren Erläuterungen ( die eingereichten Dokumente meiner Frau hatten auch den Prüfvermerk). Die UP erfolgte im Rahmen des Antrags auf Eintrag ins deutsche Eheregister. Da dies noch immer am Laufen ist (Termin Mitte Januar 2020, also über ein Jahr Dauer ....), sind die Unterlagen noch bei den deutschen Behörden verblieben.

    Von daher werde ich dann zumindest mal nachhaken, doch eine Kopie mitzunehmen. Es wurde mit Anfang des Jahres schon angeboten, wenn ich will kann ich eine Kopie des Prüfberichtes haben.

    Ich habe hier noch niemanden erlebt, der eine solche Untätigkeitsklage eingereicht hat. Es wurde immer großmäulig angekündigt und dann haben wir nichts mehr davon gehört.


    Hier geht es darum, dass die ABH des TS nicht sehr kommunikativ ist; das kommt immer mal vor; meist dann, wenn die ABHs überlastet sind oder auch die Antragsteller mit ihren Nachfragen etwas nerven oder eben der Sachb etwas nicklig ist.. Dabei kann man ziemlich sicher sein, dass die deutschen Behörden ihre Arbeit machen. Es dauert eben … auch länger als 3 Monate. Wer damit nicht einverstanden ist, sollte Geld in die Hand nehmen und einen fähigen Rechtsanwalt beauftragen.. ich weiß es nicht, bezweifle aber, dass der viel schnellere Bearbeitungszeiten erreichen kann.

    Letztendlich ist es doch auch so, dass im Regelfall der Klageweg auch kein Zeitgewinn bringt. Bis die Klage durch ist, ist in der Regel dann auch der Fall bearbeitet. Insofern dürfte im Regelfall kein Zeitgewinn heraus springen, man hat dazu noch den Aufwand mit RA und Klage und auch ein finanzielles Risiko.

    Am Ende bleibt halt einfach nur der Frust über die Wartezeit und ein gewisses Ohnmachtsgefühl, weil man effektiv nichts wirklich tun kann ...

    Das Standesamt ist ja wirklich kein Experte in dieser Frage; daher ist dessen Aussage wertlos.


    Die Anwendungsvorschriften des AA besagen, dass bei einem Zertifikat, älter als ein Jahr , die Botschaft darauf achten muss, ob die Kenntnisse (A1) noch vorhanden sind und die DBM kann dies dann auch überprüfen. Da aber die Konsularbeamten nicht unbedingt Sprachlehrer sind, wird es bei wackligen Kenntnissen darauf hinauslaufen, dass A1 wiederholt werden muss.

    Aber gilt dies auch, wenn die Betroffene in der Vergangenheit erfolgreich eine B1-Prüfung abgelegt hatte? Ich hatte dies hier immer so verstanden, dass eine erfolgreiche Prüfung auf höherem Level kein "Verfallsdatum" hat.

    Dann wäre nur die Frage, ob die abgelegte Prüfung nach dem geforderten Standard erfolgte und die abnehmende Institution entsprechend zertifiziert war.

    . Die Dame in der Botschaft hatte jedoch gesagt, dass wir mit einem mehrmonatigen Verfahren rechnen müssen. Und nun weiß ich nicht so recht, was ich tun soll. Soll ich die ABH „nerven“ und auf das Zeitproblem aufmerksam machen? Eine Beratungsstelle hat mir nämlich die Auskunft gegeben, dass die ABH in unserer Stadt wohl sehr ausgelastet ist.


    Irgendwelche Ideen?

    Meine Frau bekam beim Interview von der DBM auch etwas gesagt von 3 Monaten. Nach 3,5 Wochen war jedoch die Zustimmung zum Visa erteilt. Es kommt halt auch vieles auf deine ABH an, wie schnell die arbeitet. Meine arbeitete schnell ... Ob die Tatsache, dass meine Frau und ich bereits verheiratet waren, sich auch positiv auf die Geschwindigkeit auswirkte, ist schwer zu sagen

    Ich such gerade die Unterlagen zusammen für dieses CFO Seminar wo meine Freundin nächsten Monat einen Termin hat.

    raphael00 du meintest das es die Meldebescheinigung auch in internationaler Form gibt? Im KVR wurde mir gesagt gibt es nur in Deutsch.:denken

    Es hat geheißen das ich die halt dann Übersetzen muss.

    Keine Ahnung gerade mehr, ob es wirklich eine internationale war. Letztendlich waren die Formularfelder mehrsprachig beschriftet, sprich auch in Englisch. Vermutlich es diese eine, und wenn die Bearbeiter genauer hinschauen, wird sie vermutlich im kleingedruckten englische und französische Beschriftung zusätzlich enthalten.

    Im Grunde weis ich auch nicht, wie es zu lesen ist, ob wie hge schrieb dies nur gelten könnte für Ausländer mit Residenz sonst wo. Das ganze Theater kostet eh schon genug, wegen den paar Euro wollte ich mich nicht noch rumärgern

    Was wäre es denn wenn meine Freundin bei der DBM anruft und mal ganz freundlich frägt wie lange man den zurzeit auf die Erteilung eines Visums warten muss?

    Das kannst du dir sparen, weil die Antwort unbefriedigend sein wird. Wie hge schon sagte, hängt auch vieles bei der ABH.


    Meine Frau fragte bei ihrem Interview im Januar wie lange es den gehen würde, und bekam am Schalter die Antwort 3 Monate, was halt deutlich Richtung absoluten worst case geht.

    Die positive Visumentscheidung hatte sie dann nach 3 Wochen und 2 Tagen. By the way: du musst noch ein paar Tage einplanen, damit das Visa in den Pass kommt. Wenn man ihn abgibt und abholt sind es 3 Tage, ansonsten kommt noch der Postweg dazu.


    Im Endeffekt waren es bei meiner Frau ca. 2 Wochen, bis der Visumantrag im System war (laut Aussage des Bundesverwaltungsamtes in Köln, die ich 3 Wochen nach dem Termin angerufen habe). Nach dieser Info habe ich meine ABH angerufen, und über die "deutsche" Nacht hatte meine Frau die positive Visaentscheidung von der DBM mitgeteilt bekommen (bzw. Sie hat mich aus dem Bett geklingelt, weil sie den Anruf verpasste, und meine Email hinterlegt war...:-P).

    Aber:

    - ich wohne in einer kleinen Kreisstadt, und kannte mittlerweile durch die VEs im Rahmen von Schengenvisums die beiden Bearbeiterinnen. Wir haben den notwendigen Papierkram bereits vorab schon erledigt. Auf meinen Anruf nach dem Anruf in Köln haben sie gleich den Visaantrag bearbeitet.

    - Wir hatten bereits auf den Philippinen geheiratet, und die UP wurde erst postum nach der Hochzeit gemacht (getriggert durch Antrag auf Registrierung der Ehe in Deutschland durch das Standesamt), und damit gleich die Eheurkunde mit geprüft (damit dürfte endgültig niemand mehr auf die Schnapsidee gekommen sein, dass man hier noch die Beziehung hinterfragen müsste, sprich ein ABH-Mitarbeiter zumindest mal sich einen Eindruck durch ein Gespräch verschaffen möchte).


    Im Endeffekt kann es Glücksspiel sein, wenn du vorzeitig buchst. Letztlich wirst du ja selbst merken, wie einfach oder schwierig es in deiner Stadt mit der ABH oder Standesamt ist, ob man da immer gleich geholfen bekommt und somit vielleicht es eher ein kalkulierbares Risiko ist, oder es Wartezeiten gibt.

    Zum Anderen scheint ja dein Zeitfenster nicht in eine Hauptreisezeit zu fallen. Von daher sind hier sicher die Chancen auch noch gut, kurzfristig auf 2 Wochen hin einen vom Preis annehmbaren Flug zu bekommen.

    Ist das noch richtig, das man in der Prüfung "nur" 60 % richtig haben muss, um bestanden zu haben?

    Ja, dass ist die Schwelle für bestehen oder nicht bestehen. Es sind 4 Module (Sprechen, Lesen, Hören, Schreiben), in denen jeweils 15 Punkte vergeben werden. Die Ergebnisse werden dann mit einem Multiplikator hoch multipliziert (die 60 Punkte entsprechen dann 100), und nach dem Hochmultiplizieren muss man auf 60 kommen.

    Als ich meine Frau zum Integrationskurs anmeldete, bekam ich die Aussage, das Niveau im Ausland sei nicht vergleichbar mit dem Niveau hier (also hier in DE sei wohl höher ...) ...

    Eine Aussage die überhaupt nicht zusammen passt mit der Tatsache, dass die Sprachkursanbieter entsprechend nach dem Standard zertifiziert sein müssen ... Vermutlich ist hier inzwischen ein rein auf Gewinn ausgerichteter Wirtschaftszweig entstanden ....

    Mein erster Eindruck ist, dass das Göthe schon sehr viele Inhalte in A1 rein packt, aber seine eigenen Kräfte vor Ort nicht die besten Kräfte im Unterrichten selbst sind. Und vermutlich wird das Götheinstitut noch die besten Kräfte vor Ort haben. Meine Frau beurteilt den Kurs hier in Deutschland als besser wie der A1-Kurs auf den Philippinen

    Ich wollte jetzt hier nach euren Erfahrungen Fragen. Wie das genau abläuft und was ich zu beachten habe


    Was sind die ersten Schritte die ich machen muss ?


    Wir möchten auf jeden Fall auf den Philippinen heiraten.

    Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit deinem Standesamt hier in Deutschland, und dem ph. Pendant zum Standesamt auf den Philippinen.

    Das ph. "Standesamt" definiert, welche Dokumente in welcher Form es von dir zur Eheschließung auf den Ph. haben möchte (mindestens ConsularCertificate of Legal Capacity to Contract Marriage, welches die DBM auf Basis deines Ehefähigkeitszeugnis aus stellt, sowie deine internationale Geburtsurkunde). Das deutsche Standesamt definiert, welche Dokumente in welcher Form es von deiner Frau zur Ausstellung deines Ehefähigkeitszeugnisses haben möchte.

    In der Regel wird eine Urkundenprüfung notwendig, entweder bereits zur Ausstellung deines Ehefähigkeitszeugnisses, oder später im Zusammenhang mit dem Familienzusammenführungsvisa. Für diese Urkundenprüfung musst du ca. 6 Monate einplanen.

    Also am besten jetzt schon Kontakt mit deinem Standesamt aufnahmen, was sie sehen wollen und ob sie eine UP haben wollen.


    3) Problematik der ersten AE nur für ein Jahr (eben wegen Integrationskurs) kann man deutlich etwas entgegensetzen und auf eine AE für drei Jahren bestehen (Verpflichtungen wurden bereits erfüllt)

    Die AE gibt's bei Ehepartner deutscher Staatsbürger unabhängig vom Integrationskurs nach der Einreise für 3 Jahre. Wird dieser aber dann nicht bestanden, geht es nur jahresweise weiter

    Allerdings dürfte ohne bisher mit A1 angefangen zu haben eine Einreise bis Dezember eher Wunschtraum bleiben :floet

    Verstehe ich nicht ganz. Es ist absolut realistisch von der Terminschiene, der A1-Prüfnachweis zu erbringen. Natürlich muss er die Fähigkeiten und den Willen seiner Frau gut einschätzen können, ob es realistisch ist, dass sie auf Anhieb besteht ;-) Denn dies wird wohl oder übel der Fall sein müssen ...

    Je nach Tätigkeit seiner Frau und je nach technischen Möglichkeiten kann Sie ja schon jetzt anfangen, die Zeit bis dahin zu nutzen und zu lernen. Mit Vorkenntnissen wird's ihr sicherlich leichter fallen

    Wenn das so lange her ist, solltest du auf jeden Fall in den Unterlagen für die DBM auf die damalige Vorgangsnummer zur UP hinweisen. Möglicherweise gibt es ja noch die alten geprüften Dokumente mit Prüfvermerk, und den originalen Prüfbericht der DBM bei der in deinen Unterlagen, oder bei den Unterlagen deines Standesamtes. Den würde ich dann auch noch mit abgeben.


    Meine Frau hatte am Anfang des Jahres ihren Visatermin für FZV, und 23 Tage später war das Visa genehmigt. Ich konnte bei meiner ABH vorab den Papierkram erledigen, so dass ich nicht noch einmal eingeladen und vorbei kommen musste, sondern es nach vorliegen der Daten gleich von der ABH bearbeitet werden konnte.


    Allerdings dauerte dann nach der Einreise die Aufenthaltskarte fast 2 Monate. Spielt aber vermutlich steuerlich keine Rolle, weil die Steuersache zumindest bei uns mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ins Rollen kam und ich meine Steuerklasse innerhalb einer Woche ändern konnte.

    Alle Urkunden/Unterlagen aus dem Ausland, die nicht international ausgestellt sind,

    müssen von einem Übersetzer übersetzt werden, der für deutsche Gerichte ermächtigt ist.


    Alle 5 Dokumente von meiner Verlobten, sind in englischer Sprache und sollen ins deutsche

    übersetzt werden.

    Der erste Satz ist schon irritierend, demnach könnte ja Englisch ausreichend sein ... Wenn dein Standesamt eine Übersetzung ins Deutsche will, wird dir wohl nicht viel übrig bleiben, Amtssprache in Deutschland ist nun mal deutsch