Was genau kann man dann noch steuerlich absetzen von den Gebühren?
Das wird wohl von Bundesland zu Bundesland / Finanzamt zu Finanzamt / Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter (?) unterschiedlich entschieden.
B1 - Berechtigungschein (Integrationskurs) von der Ausländerbehörde
Wir haben die Kursgebühren, Bücher und Fahrtkosten als (vorweg genommene) Werbungskosten angesetzt. Begründung: Ausreichende Sprachkenntnisse sind Voraussetzung zur Arbeitsaufnahme. Dem wurde erst nach Einspruch stattgegeben. RLP
Bei einem Bekannten in Hessen (verheiratet mit einer Afrikanerin) wurde das anstandslos sofort durchgewunken.
B2 - Berechtigungschein von der Arbeitsagentur
Kursgebühren und Bücher wurden direkt abgerechnet, d.h. wir mußten nicht in Vorleistung treten.