Ich habe mich bei der Bundesbank & beim AWV informiert ( die entsprechenden Links sind eingefügt ).
Grundsätzlich gilt für Privatpersonen
5. Sind reine Kontoüberträge meldepflichtig?
Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig.
Es ist zu beachten, dass Zahlungen, die von dem Auslandskonto an Ausländer geleistet oder auf dem Auslandskonto von Ausländern entgegengenommen werden, gemäß dem jeweiligen Grundgeschäft auf Anlage Z 4 zu melden sind.
7. Wie kann die Meldung eingereicht werden?
Die Meldungen sind in elektronischer Form bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. Hierzu werden verschiedene Verfahren angeboten. Die einfachste Möglichkeit ist die Nutzung des Allgemeinen Meldeportals Statistik (AMS). Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite zum AMS. Weitere Einreichungsformate werden im Bereich der elektronischen Einreichung über ExtraNet angeboten. Für weitergehende technische Fragestellungen haben wir eine Hotline unter der Telefonnummer 069 9566 37707 eingerichtet, an die Sie sich in der Zeit von 9 Uhr bis 15 Uhr wenden können.
Quelle : Deutsche Bundesbank Eurosystem
Vielleicht auch noch ganz nützlich für den ein oder anderen von euch die zwei nächsten Links
ab Kapitel 7
Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr
Hoffe das mein kleiner Beitrag dem einen oder anderen etwas weiter hilft, bei privaten Geld-Transfers.