Hallo zusammen,
vor ein paar Tagen wurde meine Frau offiziell eingebürgert und bekam ihre Einbürgerungsurkunde ausgehändigt.
Die Freude und Erleichterung nach rund 14 Monaten Verfahrensdauer war groß, währte aber leider nicht lange.
Direkt am nächsten Tag hatte sie einen Termin auf dem Bürgeramt, um einen Personalausweis und Reisepass zu beantragen. Doch dort wurde sie wieder weg geschickt, weil angeblich die Einbürgerungsurkunde falsch ausgestellt sei.
Das Problem:
Auf der Urkunde gibt es ein Feld "Name, Nachname, Geburtsname". Dort hat die Sachbearbeiterin der Einbürgerungsbehörde den philippinischen Mittelnamen mit eingetragen, in etwa so (alle Namen frei erfunden, nur zur Veranschaulichung):
Lisa Grace Mittelname: Adobo Müller
Dabei wäre "Lisa Grace" der Vorname, "Adobo" der Mittelname und "Müller" ihr fiktiver Nachname.
Bei der Aushändigung der Urkunde kam uns das schon etwas seltsam vor. Aber unsere Nachfrage wurde sofort abgebügelt: "Wir müssen den Namen genau so schreiben, wie er im Pass steht".
Laut Bürgeramt darf der Mittelname aber nicht auf der Urkunde stehen, weil es nach deutschen Namensrecht keinen Mittelnamen gibt. Falls sie mit dieser Urkunde einen Pass beantragt, würde ihr Vorname ansonsten buchstäblich lauten:
"Lisa Grace Mittelname: Adobo"
Während unserer Anwesenheit rief die Dame aus dem Bürgeramt bei der Sachbearbeiterin aus dem Einbürgerungsamt an und die beiden -stritten- diskutierten, was denn nun richtig sei. Sie kamen aber scheinbar zu keiner klaren Übereinkunft.
Nun verlangt das Bürgeramt von meiner Frau, dass sie die Urkunde korrigieren lässt, oder alternativ beim Standesamt ihre Namensführung irgendwie klärt.
Noch kurz zur Ergänzung:
Wir haben in Deutschland geheiratet. Meine Frau entschied sich bei der Hochzeit für die Namensführung nach deutschem Recht.
Dementsprechend ist ihr (beispielhafter) Name auf allen behördlichen Angelegenheiten (z.B. AT) "Lisa Grace Müller, geb. Adobo". Nach meinem Verständnis, und bei anderen eingebürgerten Philippinas die wir kennen war es auch so, sollte der philippinische Mittelname bei Einbürgerung schlicht und einfach wegfallen.
Daher meine Fragen an Euch:
- Musste Eure Frau nach der Einbürgerung eine namensrechtliche Erklärung oder ähnliches beim Standesamt abgeben, obwohl das bei/nach der Hochzeit bereits geschehen ist?
- Wie genau ist der Name auf der Einbürgerungsurkunde geschrieben? Mit oder ohne Mittelname?
- Weiß zufällig jemand, ob es eine klare Regelung gibt, ob die deutsche Einbürgerungsurkunde den Namen nach deutschem Recht oder den Namen nach philippinischem Recht beinhalten muss?
- Habt Ihr sonstige bzw. allgemeine Tipps, wie man an solche Probleme herangeht, wenn sich unterschiedliche Behörden uneinig sind und man selbst der Leidtragende dabei ist? Vielleicht kennt ja jemand eine Rechtsnorm oder irgendetwas "offizielles", worauf wir die Sachbearbeiterinnen freundlich hinweisen könnten?
Danke und viele Grüße