Renten und andere Leistungen aus einer ausländischen Versicherung oder einem ausländischen Rentenvertrag bzw. aus ausländischer betrieblicher Versorgungseinrichtung sind in die Anlage R-AUS einzutragen...alles andere gibt Probleme
Beiträge von Handyman
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Meine Verlobte hat noch einen Sohn (8 Jahre alt). Dessen Vater ist kurz nach seiner Geburt verstorben (sie waren auch nie verheiratet, Sterbeurkunde liegt vor) und der Sohn soll natürlich auch mit nach Deutschland kommen. Reicht es zwei Termine bei der DBM zu beantragen und der Sohn kann dann gleich mitkommen und hier bleiben?
Ja, sie muss 2 Termine buchen aber per Telefon / email zusammenlegen damit diese Termin zusammen passen. Der Sohn kann dann mit ihr zusammen einreisen und bleiben. Wichtig ist, dass du genug verdienst, weil du nicht nur eine Verpflichtungserklärung für deine zukünftige Frau...sondern auch "langfristig" für ihren Sohn abgeben musst. Denn hier handelt es sich ja, um den Familiennachzug zu einem Ausländer!
Ob er in deine Familienversicherung mit rein kann, weiß ich leider nicht.
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Ah okay danke dir. Oh ich hoffe es klapp alles
Ja, wird schon klappen...nicht so früh, aber rechtzeitig
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Aber um es nochmal richtig zu stellen, ich hab einen Anspruch darauf das meine Frau das Kind hier in Deutschland zur Welt bring richtig?
Nein, das ist eine Kann - Vorschrift
ZitatAufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann
werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund
ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit
Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen
Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. -
Eine nahe Geburt würde die Unzumutbarkeit begründen. Dennoch müsste man mit arger Unwissenheit und/oder Verzweiflung argumentieren und dies auch glaubhaft machen.
Aber nicht, wenn die Schwangerschaft und damit das Datum der Geburt bei Beantragung des Visums schon vorhanden war. Dann ist es ein klare Umgehung des entsprechenden Visums zum Familiennachzug
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Aber mal eine doofe Frage können wir nicht auch ein Schengen Visa beantragen dafür und dann wenn sie hier ist um Amt gehen uns es schildern?
Nein, normal müsste deine Frau dann nach der Geburt ausreisen um mittels richtigem Visa wieder einzureisen. Anders gibt es keine AE...was dann wiederum zu Problemen für die GU des Kindes, für die KV deiner Frau usw. führt.
Ich würde dringend davon abraten
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Soweit ich meinen Quellen entnehme haben private Gruende - keine gesundheitlichen!
- ihn dazu veranlasst wieder nach .de zurueck zu gehen.
Dass er "mit der Community an sich" nix mehr zu tun haben moechte liegt wohl daran dass ihm manche Topics hier (aus denen er entfernt wurde) nicht gefallen haben und er daraufhin mit manchen Mitgliedern Zank begonnen hatte...
Reisende soll man nicht aufhalten.Scheinbar sind deine Quellen nicht wirklich seriös!
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Ich verstehe bis heute nicht, warum man sein "mehr oder weniger" hart erarbeitetes Geld verschenkt und das nicht nur im Notfall, sondern permanent? Die Religion dahinter, der Ablasshandel oder das denken, mit solch "guten Taten" in den Himmel zu kommen, ist mir fremd!
Aber am ende muss da jeder mit sich selbst ausmachen...
Ich auch nicht...warum für andere hart arbeiten?
Natürlich für sich selbst und die Kernfamilie! Wen anders soll ich glücklich machen, außer mich selbst und meine Frau / Kinder? Mit sicherheit nicht die angeheiratete Familie, wenn diese selbst arbeitsfähig ist
So sehe ich das auch...
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Ich finde das ehrlich gesagt extrem schräg, wie hier mit Crull umgegangen wird.
Wir reden und diskutieren offen, dafür sind solche Foren da. Wir sind hier nicht im Debattierklub der Ordensschwestern vom Blut Jusu
ber in dem Moment, in dem ein Arbeitgeber für ein paar Wochen Mindestlohn zum Spargelstechen oder wofür auch immer bezahlen möchte, wird das ein Problem...
Ja, weil das Schengen Visum dafür nicht vorgesehen ist und die ganze Geschichte "riecht"
Eigene Freundin, vermischt mit Schengenvisum für 90 Tage und "angeblicher" Ferienjob für Studenten außerhalb der Semesterferien!
Das passt alles nicht
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Aber nicht genug für ein 90 Tage Visum und welches Obst erntet man jetzt?
Erdbeeren
und da findet man keine Kräfte mehr die für Mindestlohn arbeiten, außer auf den Philippinen?
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Die Tickets sind nicht stornofähig das ist ja genau das Problem da ich für die Personen eigentlich preiswerte Tickets buchen wollte und die Visa ja auch genehmigt waren dass wir nun so ein Kampf erleben hatte ich euch nicht mehr erwartet daher die Idee die Flugtickets auf einen Termin in 4 Wochen umzubuchen bis das sicher die Rückantwort der Visa da ist da eine Umbuchung der Tickets die günstigste Lösung ist natürlich vorausgesetzt dass man sie denn überhaupt nutzen kann oder einen Teil der Flüge wahrnehmen
Dann hast du Pech gehabt und einiges Minus gemacht. Dafür hättest du auch Arbeiter zum Mindestlohn einstellen können. Ich behaupte mal frech, dass es zu 90% kein Visum mehr für diese Personen in dieser Konstellation geben wird
du schreibst von einem "ferienjob" innerhalb der semesterferien und den bereits geplanten flug in einer woche.
Die Semesterferien sind m. W. gerade zu Ende in den Phills...also passt da nichts zusammen mit einem "Studium"
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Hat jemand Erfahrung mit einem Erneuten Visa Antrag nachdem dieser Eingezogen / Abgelehnt wurde?
Ihr habt jetzt eine rote Lampe am Namen und alle Visa werden entsprechend intensiver geprüft
Da wir einen neuen Antrag stellen wollen, und die Kritikpunkte alle einzeln entkräften wollen.
Wir man kaum schaffen
ZitatMacht es hier sinn die Flugtickets auf später umzubuchen? Oder würdet ihr diese alle stornieren?Stornieren...so leicht wird es kein Visum mehr geben
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Ich habe einen Freund im AA, der erzählte mir das allgemein die Zahl der Mitarbeiter weniger wird. Viele "Boomer" gehen in den Ruhestand und sehr viele "Neue" die qualifiziert sind, findet man in der GenZ kaum. Dazu wollen immer weniger periodisch ins Ausland wechseln, weil es Probleme mit Sozialkontakten / Familie gibt!
Also kann es auch daran liegen...Philippinen dürften dazu nicht gerade reizvoll für "junge Mitarbeiter" sein
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Hier ging es aber um ein Schengen Visum, dass nach meiner Lesart zum Zweck des Studierens mit gleichzeitigen Jobben beantragt wurde.
Scheinbar nicht, dann hätten sie ja Studentenvisa
Dann wären sie längst mit einem Studentenvisum hier. Es geht eher um Studenten in den Philippinen, die für die Obsternte kommen.
es geht scheinbar um eine Freundin, die zur Obsternte außerhalb der Semesterferien kommen soll! Das Visum dürfte also überhaupt nicht erstellt werden und wurde vermutlich aufgrund "verwirrender" Sachverhalte ausgestellt und bei erneuter Prüfung revidiert und gestrichen!
Ein solches Visum dürfte auch nicht möglich sein und deshalb sehe ich in dieser Konstellation keine Chance
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Oder könntest du das belegen?
Warum belegen: die DBM hat zunächst den Freunden des TS das Schengen Visum mit dem Zusatz "Arbeitserlaubnis" erteilt.
Da die DBM sich über den tatsächlichen Zweck getäuscht sieht, hat sie das Visum später wieder entzogen. Wenn überhaupt nicht mit dem Schengen Visum gearbeitet werden dürfte - ich welcher Form auch immer - hätte sie das erste Visum mit dem Zusatz "Arbeitserlaubnis" überhaupt nicht erteilt.
Es sei denn, die DBM hätte einen Fehler gemacht .. was ich mir erst mal nicht vorstellen kann.
Du bist der Fachmann und ich möchte nicht streiten, aber....
ZitatAusländische Studierende können in den offiziellen Semesterferien eine Ferienbeschäftigung in Deutschland ausüben. Diese Tätigkeit ist mit einem Schengen-Visum möglich und zählt nicht als Erwerbstätigkeit
Also meiner Meinung nach ist ein Schengenvisum für Ferienarbeit nur möglich für ausländische Studenten...was hier ja angezweifelt wird.
ZitatFerienjob in Deutschland finden
Als Studentin oder Student aus dem Ausland können Sie einen Ferienjob (Fachbegriff: „Ferienbeschäftigung“) in Deutschland ausüben.
Sie müssen dazu folgende Voraussetzungen erfüllen:
- positiv:Sie sind an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert.
- positiv:Die Ferienbeschäftigung findet während der offiziellen Semesterferien Ihrer Hochschule statt.
- positiv:Sie arbeiten innerhalb von 12 Monaten maximal 90 Kalendertage in Deutschland.
sind die Leute denn tatsächlich immatrikuliert und studieren bereits mind. 1 Semester?
Obsternte ist ja gewöhnlich im Herbst in Deutschland, wenn ich mich recht erinnere
und Semesterferien in den Philippinen sind meines Wissens (Studium meiner Frau) April / Mai und keine 90 Tage im Herbst und selbst der Mai ist nun zu Ende
Also ich hätte da auch meine Zweifel
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damit ist die Aussage, dass grundsätzlich keine Arbeit mit Schengen Visum erlaubt ist, widerlegt. Auch ein Ferienjob ist ein Job.
Die DBM hat ja offenbar das Schengen Visum auf Grund dieser ZAV genehmigt.Wobei das, nach meiner Lesart, nur für in Deutschland immatrikulierte Studenten, gilt! Ausländer aus Drittstaaten, außer Westbalkanländer und besondere Staaten (USA, Australien, Japan usw) bekommen kein Visum für einen Ferienjob
Oder könntest du das belegen?
Zitat
Für eine Ferienbeschäftigung in Deutschland benötigen Ausländer in der Regel ein Visum, das auf die Arbeitsaufnahme zugeschnitten ist, sofern sie nicht aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz stammen. Ausländische Studierende können jedoch in den offiziellen Semesterferien eine Ferienbeschäftigung mit einem Schengen-Visum ausüben, das nicht als Erwerbstätigkeit zählt. Ausländer benötigen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland in der Regel ein Arbeitsvisum (Typ D). Dieses Visum ist eine Voraussetzung, um nach der Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.https://bischkek.diplo.de/kg-d…s%20Erwerbst%C3%A4tigkeit.
ZitatDie Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit ist für die Vorabzustimmung zuständig
Verfahren mit Vorabzustimmung
Die Vorabzustimmung kann derzeit für die folgenden Verfahren beziehungsweise Beschäftigungsverhältnisse erteilt werden:
- kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
- Ausbildung
- folgende besondere Personengruppen:
- Künstlerinnen und Künstler,
- die Entsendung von Beschäftigten, die dem eigenen Unternehmen angehören
- Entsendung im Rahmen von Werklieferungsverträgen (über 90 Tage)
- Entsendung bestimmter Staatsangehöriger nach Paragraf 26 Absatz 1 Beschäftigungsverordnung
- Staatsangehörige der folgenden Staaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien
- eine andere Beschäftigung (zum Beispiel als Fachkraft)
Trifft alles nicht zu, oder?
Zitat
Es bestehen erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Studienimmatrikulation und an der tatsächlichen Absicht zur Arbeitsaufnahme. Zudem wurde im Visumantrag verschwiegen, dass der Arbeitgeber zugleich der Partner und Vater des Verpflichtungsgebers ist.Wenn man ein Studium machen will, warum dann kein Studentenvisum? Dazu ist auch die Arbeitsgeschichte absolut missverständlich, wenn es sich um eine Freundin handelt und der Vater die VE stellt und auch Arbeitgeber ist.
Ich bleibe dabei, dass ein Schengenvisum nicht zum arbeiten erteilt wird
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Dürfte mit Schengenvisum nicht gehen
Es geht um die Obsternte, und wir brauchen dafür einfach helfende Hände
Personen aus Drittstaaten können derzeit nicht im Bereich der Land- und Forstwirtschaft als Saisonarbeiter beschäftigt werden. Dazu bedarf es konkreter Vermittlungsabsprachen zwischen Deutschland und einem Drittstaat, damit Personen aus diesem Staat hier beschäftigt werden können
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! Aber es gibt ja offenbar Leute, die das Visum mit der Arbeitserlaubnis im Visum bekommen haben, dann würde mich interessieren, ob die ohne Probleme ausreisen durften. .. ist aber eine andere Baustelle.
Deren Visum wurde ja im Nachgang auf widerrufen
und am Ende hat die Dame ihr das Visum entzogen, genauso wie der anderen betroffenen Person.
Tja, Arbeitsvisum wurde nicht beantragt, sondern Schengen und das ist falsch! Meiner Meinung nach wurden die Visa mit Recht eingezogen
Auch eine vorübergehende Arbeit wäre damit möglich.
Mit Schengenvisum?
Hier lief alles falsch. Falsches Visum + vermutlich sowieso keine Ausreise, da Probleme mit Immi bei dieser Konstellation
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Ob der Inhalt der Urkunde "materiell" richtig ist, ist wieder eine andere Frage, die das Standesamt aber eigentlich nicht weiter interessieren sollte
Also als wir vor 2 Jahren heirateten war eben die Richtigkeit der Urkunde und vor allem der Identität das "wichtigste" der Welt. Ohne gesicherte Identität keine "anerkannte" Hochzeit.
Um eine gültige Hochzeit in Deutschland zu haben, ist eine gesicherte Identität für beide Partner erforderlich. Die Standesämter verlangen von den Verlobten Nachweise ihrer Identität, Staatsangehörigkeit und Ehefähigkeit, um die Eheschließung zu ermöglichen.
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Bei uns auch mittlerweile drittes Kind unterwegs aber Heirat geht nicht weil 'Identität der Frau nicht geklaert'
Das deutsche Standesamt will von allen Geschwistern der Frau Dokumente haben die nicht beschaffbar sind und behauptet die Geburtsurkunde der Frau waere nicht echt obwohl original von der PSA
Die spinnen die Buerokraten
Dann eben nicht oder Heirat in Daenemark
Gab es denn schon mal eine UP, wo die Identität als nicht geklärt befunden wurde? Dann hilft auch keine Legalisierung