Na ja, das ist schon alles klar.
Aber:
- Rente am 02.12.2022 persönlich beantragt und Bescheid erhalten
- Rentenbeginn 01.03.2023
- Mitteilungspflichten lt. Bescheid
1. Sofortige Info der DRV bei Umzug ins Ausland
2. Info der DRV bei Kontenwechsel (Auslandskonto)
- online Adressänderung meinerseits am 02.02.2023
- Abmeldung Wohnsitz in D am 03.02.2023
- Übersendund der Abmeldebescheinigung an DRV am 14.02.2023
bis zum 27.02. hörte ich nichts von der DRV
Jetzt heißt es plötzlich, ich hätte "NOCH IMMER" keine Lebensbescheinigung geschickt". Außerdem solle ich angeben auf welches Konto man überweisen soll.
Ich habe also im Dezember persönlich meine Rente beantragt, wobei ich meinen Reisepaß und alle anderen Unterlagen vorlegte, die dann von einer MA geprüft wurden.
Nur 3 Monate später soll ich jetzt eine Lebensbescheinigung vorlegen, ein Vorgang der außerhalb jeglicher Mitteilungspflichten plötzlich hervorgebracht wird.
Man bezichtigt mich des "Verzugs", obwohl in diesem Stadium nirgends etwas von einer Lebensbescheinigung steht, ich nicht vorher angeschrieben wurde und mir natürlich auch keine Frist gesetzt wurde. Wie auch? Juristisch also völlig daneben!!!
Normalerweise genießt ein Auslandsrentner einen Vertrauensvorschuß von 12 Monaten (Zeitspanne zwischen 2 Lebensbescheinigungen). In meinem Fall wird dieser Zeitraum auf gerade mal 3 Monate verkürzt, um im nächsten Schritt dann auf etwa 6 Monate (reguläre Bescheinigung im Aug/Sep) verlängert zu werden.
Da macht das Rentnerdasein so richtig Freude!
The man