Display MoreIch meinte damit, dass es für die Eheschließung egal ist, ob sie mit einem Visum Nachzug zum Kind oder einem Heiratsvisum eingereist ist .
Die Vorrausetzungen, die für die Eheschließung gefordert werden, sind in beiden Fällen gleich, unabhängig mit welchen Visum sie eingereist ist.
Sollten Probleme mit der Identität oder dem Familienstand sein, muss das geprüft und ggfs ausgeräumt werden. Das könnte im Ernstfall dazu führen, dass es keine Heirat gibt; aber sie darf natürlich wegen des deutschen Kindes hier bleiben.
Gabs denn bezüglich der Identität Probleme?
Es wurden soweit ich mich erinnere Mängel an der inhaltlichen Richtigkeit festgestellt bei der UP, weiß nicht mehr was genau hier das Problem war. Aber vielleicht konnte der TE das Problem ja bereits mit dem Standesamt klären.