Posts by Cekarius

    Ja die doktorn sich halt ihre Regeln zusammen. Rein rechtlich und logisch dürfte es egal sein wer die Verpflichtungserklärung abgibt, solange dieser ausreichende Bonität hat.
    Es wäre ja total unverständlich, wenn zB. ein Multimillionär der Ausländerbehörde als sich Verpflichtender nicht akzeptiert werden würde. Da könnte sich der deutsche Staat ja dann munter schadlos halten im Falle des Falles.


    Und darauf abzustellen, dass es ja eine Ehe sein soll und daher doch der Ehepartner der VE Geber sein muss, da ja ein langfristiges Eheleben geplant ist zählt halt nicht, da die VE ja mit Erhalt des Aufenthaltstitels nach §28 sowieso ungültig wird, eben weil der Ehepartner eines Deutschen einen Aufenthaltsanspruch besitzt, auch ohne offiziell geprüfte ausreichende Lebensunterhaltssicherung.


    Klar der Staat möchte hier lieber vorbauen, da er nach Heirat keine Handhabe mehr hat bzgl. Inanspruchnahme des Sozialssystems. Daher im Notfall halt im Ausland heiraten, da ein Gerichtsprozess wohl dauert. Ich wäre aber recht optimistisch, dass man vor Gericht recht bekäme, würde man auf Zustimmung zum Visum mit VE von zahlungsfähigem Dritten klagen(bei Vorliegen der restlichen Voraussetzungen natürlich).

    Quote

    In case of separation of the parents, parental authority shall be exercised by the parent designated by the Court. The Court shall take into account all relevant considerations, especially the choice of the child over seven years of age, unless the parent chosen is unfit.

    Dieses „separation“ bezieht sich nur auf Verheiratete, ohne vorausgegangene „marriage“ keine „legal separation“.


    Ist übrigens in Deutschland genauso, bei unehelichen Kindern hat automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht, wenn keine Sorgerechtserklärung der Eltern vorliegt. Erst wenn aktiv dagegen vorgegangen wird, kann ein Gericht etwas anderes entscheiden.

    Ist schon klar, dass auf den Philippinen nichts 100% ist, aber alles was Tandu zum Sorgerecht hier zitiert, bezieht sich, so wie ich das sehe, auf bei Kindsgeburt Verheiratete oder ehemals Verheiratete.


    Ich bin mir sehr sicher, dass rein formal bei „illegitimate“ children die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Zumindest solange ein Gericht nichts anderes festlegt, und das ist hier ja wohl nicht geschehen. Solange also der Ex nicht auf die Idee kommt irgendwelche Sorgerechtsklagen zu starten, solltet ihr einfach Visas besorgen und ihr solltet problemlos ausreisen können.


    Bei mir ist es der gleiche Fall, habe einen 10 jährigen nach Deutschland geholt, niemand hat etwas vom Kindsvater sehen wollen, da „illegitimate“ also Mutter Sorgerecht. Das sollte bei euch auch so sein.


    Diogenes hat den hier relevanten Artikel aus dem family code ja bereits zitiert, betreffend unehelicher(illegitimate) Kinder.

    Ihr braucht seine Erlaubnis nicht. Sie war nie mit ihm verheiratet, also wieso beantragt ihr nicht einfach Familiennachzugsvisa für die Kinder bei der deutschen Botschaft, und fliegt munter nach Deutschland, Ende der Story :D

    Also ich habe auch einen Stiefsohn hier, gleiche Konstellation wie bei dir und habe mit nichts Probleme.

    Lass doch einfach deine Frau alles wirklich Wichtige unterschreiben, für Alltägliches, hast du als Ehepartner dieses sogenannte „kleine Sorgerecht“, also ich hatte bisher noch nirgends ein Problem.


    Darf man wissen, zu welchem Zweck du unbedingt das volle Sorgerecht möchtest? Denn wie gesagt für die Anmeldegeschichten und so weiter kann ja einfach deine Frau als alleinige Sorgeberechtigte alleine unterschreiben.

    Hat sich ein Filipino entschieden, seinen Middlename im deutschen Namensrecht als weiteren Vornahmen zu führen (formal wie weiter oben dargestellt Kraft "Angleichungserklärung"), dann wird dieser weitere Vorname im Falle einer Einbürgerung auch in den deutschen Reisepass übernommen.

    Das stimmt, man kann aber soweit ich weiß nach Einbürgerung den Namen wieder anpassen lassen und dann für den deutschen Rechtsraum den im Vornamen stehenden Mittelnamen entfernen lassen vor Passantrag.

    wir machen eTravel immer unabhängig von Travel Tax das funktioniert, also etravel einen tag zuvor zu hause am pc online gemacht und qr code erhalten. am nächsten tag am T3 tieza gemacht

    Naja jetzt muss man aber im Etravel bestätigen, dass man travel tax bezahlt hat oder exemption certificate hat, bevor du abschliessen kannst. Also wenn man alles korrekt machen möchte, muss man aktuell das vorher erledigen, wenn man das etravel nicht erst am flughafen machen möchte nachdem man dort travel tax erledigt hat.

    Die eidesstattliche Versicherung ist halt die höchstpersönliche Zusicherung, dass man unverheiratet ist, das Cenomar halt ein Registereintrag. Da auch nach erfolgter Eheschließung auf den Philippinen schnell mal ein paar Monate ins Land gehen können, bis die PSA das Register auf den aktuellen Stand gebracht hat, erscheint mir die Anforderung jetzt auch nicht vollständig abwegig.

    Ja, sie könnten es weiterhin verlangen deswegen, allerdings schrieb die deutsche Botschaft ja, dass sie es nicht mehr machen, da es jetzt Legalisation gibt. Daher vermute ich eher, dass hier einfach ein Aktualisierungsproblem der Voraussetzungen vorliegt, kann mich natürlich auch täuschen.

    Typisches redtape Problem vermute ich. Die Erklärung ist eigentlich nicht mehr nötig, da ja das Cenomar jetzt legalisiert wird(hat dir die DBM ja auch so geantwortet) und damit ja ausreicht um die Ledigkeit zu bescheinigen. Nur muss das vielleicht alles erstmal bei allen Behörden ankommen und man hats halt vorher immer anders gemacht…


    Die Laufzettel seitens OLG etc sind zudem auf altem Stand und die Standesbeamten orientieren sich mangels aktualisierter Versionen eben auch an denen, die sie eben haben. Und wenn auf dem Zettel vom der „höheren“ Instanz steht, dass eidesstattliche Versicherung abzugeben ist, dann besteht der deutsche Standesbeamte eben auf jenes.

    Vielleicht kannst du deinem Standesamt die Sachlage erläutern, damit diese dann mit dem OLG Rücksprache halten um vielleicht auch mal den Laufzettel zu aktualisieren und die veränderten Umstände hinsichtlich der Legalisation zu berücksichtigen.


    Alles reine Spekulation von mir, aber kann mir gut vorstellen, dass es ist wie beschrieben…

    Nummer 1 ist der Grund warum du Balikbayan bekommst. Ich habe mich auch früher gewundert, da dort ja steht man müsse ein Jahr außer Landes gewesen sein. In der Praxis scheint diese Anforderung jedoch niemanden zu interessieren… ich vermute mal man möchte die eigenen Bürger nicht schlechter stellen als solche die ihre PH Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.

    Ich gehe davon aus, dass die DBM bei dem Interview Ungereimtheiten oder Widersprüche entdeckt hat, oder zumindest glaubt entdeckt zu haben, da ich keinen Grund sehe, weshalb nach ausgestelltem Visum, dieses wieder eingezogen wird, es sei denn, irgendwas passt nicht in den Augen der DBM. Glaube kaum sie machen sowas aus Lust und Laune, wieso sollten sie…

    Gab es da jetzt eine Aenderung?


    Stand vor 2 Jahren


    Bevor ich die verklage umgehe ich die Lieber Ueber Daenemark

    Ja gab Änderung, jetzt reicht es, wenn die Botschaft die Urkunde legalisiert, dann sollte auch das Standesamt zufrieden sein. Urkundenprüfung findet nur noch statt, wenn es berechtigte Zweifel an der Korrektheit der Urkunde gibt.


    Sprich die Geburtsurkunden der Geschwister bräuchtest du nicht mehr beibringen, sollte keine UP gefordert werden.

    Das mit den Geburtsurkunden der Geschwister klingt dann doch gewaltig nach Urkundenprüfung, also entweder das Standesamt hat die Änderung noch nicht mitbekommen, oder aber es gibt erhebliche Zweifel seitens der deutschen Behörden, welche eine Urkundenprüfung nach wie vor veranlassen können.

    Geh einfach ins Bürgerbüro und mache dort eine VE, als Grund kann der Sachbearbeiter dort Hochzeit eintragen.

    Wenn er das so macht, dann passt das für die DBM. So war es bei mir auch damals. Kann natürlich sein, dass dein Bürgerbüro das so nicht machen will mit Hochzeit als Grund, aber ich sehe keinen Grund warum sie es nicht machen sollten.

    Ergänzung: Wenn es wirklich nur leichte Rechtschreibfehler sind, könnte es auch ohne Gericht gehen, auf jeden Fall weiß das nur das lokale LCR, welches sich mit dem LCR absprechen sollte in dem die andere Urkunde liegt, falls es möglicherweise ohne court möglich sein.

    Legal gibt es da keine einfache Lösung. Und dem Gesetz nach muss die spätere Urkunde gelöscht und die erste Urkunde korrigiert werden. Wie du schon schreibst geht das nur per Gerichtsurteil und wird einige Jahre dauern.


    Ob es einen anderen Weg für den TE gibt hier in DE das Problem schneller zu lösen kann ich nicht sagen, aber wenn die deutschen Behörden auf eine korrigierte, legalisierte philippinische Geburtsurkunde bestehen, könnte man nur versuchen hier in Deutschland zu klagen, mit ungewissen Erfolgsaussichten

    Ich nehme an Du bist Deutscher und Sie Filipina. Wenn Ja ist das Kind automatisch Deutscher und Filipino. Deswegen den Mittelnamen nicht vergessen. Der wird in der deutschen Geburtsurkunde zum Zweiten Vornamen. Ich nehme an das bei unverheirateten philippinischen Müttern dann das Kind entsprechend VornameEgal-MittelnameMutter-NachnameMutter heißt. Nach deutschem Recht wird das Kind den Nachnamen der Mutter bekommen. Entsprechend müsste dann in der deutschen Geburtsurkunde der MittelnameMutter der zweite Vorname sein. Aber das schreib ich unter Vorbehalt. Vielleicht weiß es jemand besser. Ich hab zwar während meiner früheren Tätigkeit im Meldewesen philippinische Pässe ohne Mittelnamen gesehen aber ob das problemlos durch die philippinischen Behörden durchgewunken wurde kann ich nicht sagen.

    Deswegen rechtzeitig mit dem zuständigen Standesamt Kontakt aufnehmen. Schwierig kann es insbesondere in kleinen Kommunen werden weil die kaum mit dem philippinischen Namensrecht vertraut sind. Muss die Behörde aber auch nicht da sie deutsches Recht anwenden muss. Deswegen solltet Ihr gut vorbereitet dort hin gehen. In Großstädten sollte es kompetente Ansprechpartner geben die entsprechend beraten können. Hier könnte das Problem sein rechtzeitig einen Termin zu bekommen.

    Der Mittelname muss nicht als zweiter oder dritter Vorname in die deutsche Geburtsurkunde.
    Im philippinischen Pass wird ihr dann trotzdem der Geburtsname der Mutter eingetragen als Mittelname.

    Zumindest ist es bei uns und unserer ger-fil Tochter exakt so.

    In den Sonderungsgesprächen hatten sich CDU und SPD ja bereits geeinigt, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für alle bleiben soll. Es ist ja inzwischen schwer davon auszugehen, dass die Regierungsbildung klappt, also ich sehe da für die nächsten Jahre Entwarnung, das wird soschnell nicht wieder geändert.

    Ich glaube, seit die Filipina vor ein paar Monaten, ich meine es war in Wien, ermordet wurde und das auf den Philippinen durch die Medien ging, besteht das CFO sehr viel öfter auf das Führungszeugnis. Ist aber keine eigene Erfahrung, sondern Hörensagen.

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    Wer muss keinen Sprachnachweis erbringen?

    • Personen, die nachweislich wegen einer Erkrankung oder Behinderung keine deutschen Sprachkenntnisse mehr besitzen oder die deutsche Sprache nicht erlernen können, können vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse befreit werden.
    • Minderjährige

    https://www.bva.bund.de/DE/Ser…Sprachnachweise_node.html


    Normalerweise werden 3 oder 4 Jahreszeugnisse einer deutschen Schule mit der Note 4 oder besser im Fach Deutsch als Sprachnachweis gefordert bei unter 16-Jährigen, aber über 9-Jährigen.

    Danke für die Informationen zum Sprachnachweis


    Gerne, die Aussage von wassermann möchte ich insoweit gerne berichtigen, dass es bei seinem Link wohl nicht um die normale Einbürgerung geht. Denn bei einer Einbürgerung muss wie ich geschrieben habe mittels Schulzeugnissen der Sprachstand bescheinigt werden.