Ja die doktorn sich halt ihre Regeln zusammen. Rein rechtlich und logisch dürfte es egal sein wer die Verpflichtungserklärung abgibt, solange dieser ausreichende Bonität hat.
Es wäre ja total unverständlich, wenn zB. ein Multimillionär der Ausländerbehörde als sich Verpflichtender nicht akzeptiert werden würde. Da könnte sich der deutsche Staat ja dann munter schadlos halten im Falle des Falles.
Und darauf abzustellen, dass es ja eine Ehe sein soll und daher doch der Ehepartner der VE Geber sein muss, da ja ein langfristiges Eheleben geplant ist zählt halt nicht, da die VE ja mit Erhalt des Aufenthaltstitels nach §28 sowieso ungültig wird, eben weil der Ehepartner eines Deutschen einen Aufenthaltsanspruch besitzt, auch ohne offiziell geprüfte ausreichende Lebensunterhaltssicherung.
Klar der Staat möchte hier lieber vorbauen, da er nach Heirat keine Handhabe mehr hat bzgl. Inanspruchnahme des Sozialssystems. Daher im Notfall halt im Ausland heiraten, da ein Gerichtsprozess wohl dauert. Ich wäre aber recht optimistisch, dass man vor Gericht recht bekäme, würde man auf Zustimmung zum Visum mit VE von zahlungsfähigem Dritten klagen(bei Vorliegen der restlichen Voraussetzungen natürlich).