Posts by Cekarius

    Hat sich ein Filipino entschieden, seinen Middlename im deutschen Namensrecht als weiteren Vornahmen zu führen (formal wie weiter oben dargestellt Kraft "Angleichungserklärung"), dann wird dieser weitere Vorname im Falle einer Einbürgerung auch in den deutschen Reisepass übernommen.

    Das stimmt, man kann aber soweit ich weiß nach Einbürgerung den Namen wieder anpassen lassen und dann für den deutschen Rechtsraum den im Vornamen stehenden Mittelnamen entfernen lassen vor Passantrag.

    wir machen eTravel immer unabhängig von Travel Tax das funktioniert, also etravel einen tag zuvor zu hause am pc online gemacht und qr code erhalten. am nächsten tag am T3 tieza gemacht

    Naja jetzt muss man aber im Etravel bestätigen, dass man travel tax bezahlt hat oder exemption certificate hat, bevor du abschliessen kannst. Also wenn man alles korrekt machen möchte, muss man aktuell das vorher erledigen, wenn man das etravel nicht erst am flughafen machen möchte nachdem man dort travel tax erledigt hat.

    Die eidesstattliche Versicherung ist halt die höchstpersönliche Zusicherung, dass man unverheiratet ist, das Cenomar halt ein Registereintrag. Da auch nach erfolgter Eheschließung auf den Philippinen schnell mal ein paar Monate ins Land gehen können, bis die PSA das Register auf den aktuellen Stand gebracht hat, erscheint mir die Anforderung jetzt auch nicht vollständig abwegig.

    Ja, sie könnten es weiterhin verlangen deswegen, allerdings schrieb die deutsche Botschaft ja, dass sie es nicht mehr machen, da es jetzt Legalisation gibt. Daher vermute ich eher, dass hier einfach ein Aktualisierungsproblem der Voraussetzungen vorliegt, kann mich natürlich auch täuschen.

    Typisches redtape Problem vermute ich. Die Erklärung ist eigentlich nicht mehr nötig, da ja das Cenomar jetzt legalisiert wird(hat dir die DBM ja auch so geantwortet) und damit ja ausreicht um die Ledigkeit zu bescheinigen. Nur muss das vielleicht alles erstmal bei allen Behörden ankommen und man hats halt vorher immer anders gemacht…


    Die Laufzettel seitens OLG etc sind zudem auf altem Stand und die Standesbeamten orientieren sich mangels aktualisierter Versionen eben auch an denen, die sie eben haben. Und wenn auf dem Zettel vom der „höheren“ Instanz steht, dass eidesstattliche Versicherung abzugeben ist, dann besteht der deutsche Standesbeamte eben auf jenes.

    Vielleicht kannst du deinem Standesamt die Sachlage erläutern, damit diese dann mit dem OLG Rücksprache halten um vielleicht auch mal den Laufzettel zu aktualisieren und die veränderten Umstände hinsichtlich der Legalisation zu berücksichtigen.


    Alles reine Spekulation von mir, aber kann mir gut vorstellen, dass es ist wie beschrieben…

    Nummer 1 ist der Grund warum du Balikbayan bekommst. Ich habe mich auch früher gewundert, da dort ja steht man müsse ein Jahr außer Landes gewesen sein. In der Praxis scheint diese Anforderung jedoch niemanden zu interessieren… ich vermute mal man möchte die eigenen Bürger nicht schlechter stellen als solche die ihre PH Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.

    Ich gehe davon aus, dass die DBM bei dem Interview Ungereimtheiten oder Widersprüche entdeckt hat, oder zumindest glaubt entdeckt zu haben, da ich keinen Grund sehe, weshalb nach ausgestelltem Visum, dieses wieder eingezogen wird, es sei denn, irgendwas passt nicht in den Augen der DBM. Glaube kaum sie machen sowas aus Lust und Laune, wieso sollten sie…

    Gab es da jetzt eine Aenderung?


    Stand vor 2 Jahren


    Bevor ich die verklage umgehe ich die Lieber Ueber Daenemark

    Ja gab Änderung, jetzt reicht es, wenn die Botschaft die Urkunde legalisiert, dann sollte auch das Standesamt zufrieden sein. Urkundenprüfung findet nur noch statt, wenn es berechtigte Zweifel an der Korrektheit der Urkunde gibt.


    Sprich die Geburtsurkunden der Geschwister bräuchtest du nicht mehr beibringen, sollte keine UP gefordert werden.

    Das mit den Geburtsurkunden der Geschwister klingt dann doch gewaltig nach Urkundenprüfung, also entweder das Standesamt hat die Änderung noch nicht mitbekommen, oder aber es gibt erhebliche Zweifel seitens der deutschen Behörden, welche eine Urkundenprüfung nach wie vor veranlassen können.

    Geh einfach ins Bürgerbüro und mache dort eine VE, als Grund kann der Sachbearbeiter dort Hochzeit eintragen.

    Wenn er das so macht, dann passt das für die DBM. So war es bei mir auch damals. Kann natürlich sein, dass dein Bürgerbüro das so nicht machen will mit Hochzeit als Grund, aber ich sehe keinen Grund warum sie es nicht machen sollten.

    Ergänzung: Wenn es wirklich nur leichte Rechtschreibfehler sind, könnte es auch ohne Gericht gehen, auf jeden Fall weiß das nur das lokale LCR, welches sich mit dem LCR absprechen sollte in dem die andere Urkunde liegt, falls es möglicherweise ohne court möglich sein.

    Legal gibt es da keine einfache Lösung. Und dem Gesetz nach muss die spätere Urkunde gelöscht und die erste Urkunde korrigiert werden. Wie du schon schreibst geht das nur per Gerichtsurteil und wird einige Jahre dauern.


    Ob es einen anderen Weg für den TE gibt hier in DE das Problem schneller zu lösen kann ich nicht sagen, aber wenn die deutschen Behörden auf eine korrigierte, legalisierte philippinische Geburtsurkunde bestehen, könnte man nur versuchen hier in Deutschland zu klagen, mit ungewissen Erfolgsaussichten

    Ich nehme an Du bist Deutscher und Sie Filipina. Wenn Ja ist das Kind automatisch Deutscher und Filipino. Deswegen den Mittelnamen nicht vergessen. Der wird in der deutschen Geburtsurkunde zum Zweiten Vornamen. Ich nehme an das bei unverheirateten philippinischen Müttern dann das Kind entsprechend VornameEgal-MittelnameMutter-NachnameMutter heißt. Nach deutschem Recht wird das Kind den Nachnamen der Mutter bekommen. Entsprechend müsste dann in der deutschen Geburtsurkunde der MittelnameMutter der zweite Vorname sein. Aber das schreib ich unter Vorbehalt. Vielleicht weiß es jemand besser. Ich hab zwar während meiner früheren Tätigkeit im Meldewesen philippinische Pässe ohne Mittelnamen gesehen aber ob das problemlos durch die philippinischen Behörden durchgewunken wurde kann ich nicht sagen.

    Deswegen rechtzeitig mit dem zuständigen Standesamt Kontakt aufnehmen. Schwierig kann es insbesondere in kleinen Kommunen werden weil die kaum mit dem philippinischen Namensrecht vertraut sind. Muss die Behörde aber auch nicht da sie deutsches Recht anwenden muss. Deswegen solltet Ihr gut vorbereitet dort hin gehen. In Großstädten sollte es kompetente Ansprechpartner geben die entsprechend beraten können. Hier könnte das Problem sein rechtzeitig einen Termin zu bekommen.

    Der Mittelname muss nicht als zweiter oder dritter Vorname in die deutsche Geburtsurkunde.
    Im philippinischen Pass wird ihr dann trotzdem der Geburtsname der Mutter eingetragen als Mittelname.

    Zumindest ist es bei uns und unserer ger-fil Tochter exakt so.

    In den Sonderungsgesprächen hatten sich CDU und SPD ja bereits geeinigt, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für alle bleiben soll. Es ist ja inzwischen schwer davon auszugehen, dass die Regierungsbildung klappt, also ich sehe da für die nächsten Jahre Entwarnung, das wird soschnell nicht wieder geändert.

    Ich glaube, seit die Filipina vor ein paar Monaten, ich meine es war in Wien, ermordet wurde und das auf den Philippinen durch die Medien ging, besteht das CFO sehr viel öfter auf das Führungszeugnis. Ist aber keine eigene Erfahrung, sondern Hörensagen.

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    Wer muss keinen Sprachnachweis erbringen?

    • Personen, die nachweislich wegen einer Erkrankung oder Behinderung keine deutschen Sprachkenntnisse mehr besitzen oder die deutsche Sprache nicht erlernen können, können vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse befreit werden.
    • Minderjährige

    https://www.bva.bund.de/DE/Ser…Sprachnachweise_node.html


    Normalerweise werden 3 oder 4 Jahreszeugnisse einer deutschen Schule mit der Note 4 oder besser im Fach Deutsch als Sprachnachweis gefordert bei unter 16-Jährigen, aber über 9-Jährigen.

    Danke für die Informationen zum Sprachnachweis


    Gerne, die Aussage von wassermann möchte ich insoweit gerne berichtigen, dass es bei seinem Link wohl nicht um die normale Einbürgerung geht. Denn bei einer Einbürgerung muss wie ich geschrieben habe mittels Schulzeugnissen der Sprachstand bescheinigt werden.

    Ja, schreiben sie, zitieren aber nicht. In dem zitierten klingt es anders. Koennte einfach "Qualitaetsjournalismus" sein.


    Als Kontrast, auch von heute: https://www.philstar.com/headl…forms-exit-fatf-gray-list

    Ja war vermutlich „Qualitätsjournalismus“, past perfect zu benutzen. Dennoch sieht alles danach aus, dass sie in nicht allzu ferner Zeit wohl von der Liste runterkommen, haben ja angeblich alles erfüllt jetzt muss das eben noch bestätigt werden

    Nicht sicher, aber fuer mich liest sich das so dass er sagt dass es "progress" gibt von der Greylist gestrichen zu werden. Aber bis auf die Ueberschrift finde ich nichts was sagt dass sie von der Liste runter sind, nur dass sie daran arbeiten....

    Na im erstes Satz direkt sagt er es doch


    „President Ferdinand ''Bongbong'' Marcos Jr. said Wednesday the Philippines has exited from the Financial Action Task Force's (FATF) grey list.


    „Has exited“ würde ja eindeutig bedeuten, dass sie die Liste verlassen haben.


    Okay habe bisschen weitereecherchiert, anscheinend haben die Phils nun alle 18 Punkte erfüllt, die sie erfüllen sollten und jetzt muss das nurnoch jemand von dieser FATF vor Ort quasi bestätigen, dann wären sie runter von der Liste, so habe ich es jetzt verstanden…


    Weitere Infos

    Präsident Marcos Jr. sagt, dass die Philippinen von der FATF greylist runter sind !! :friends:drunk.gif


    Das ist eine super Nachricht für viele hier, das sollte auch größere Transaktionen zu den Philippinen einfacher machen, hoffe ich mal!

    Quelle


    Edit: Lol, jetzt hat meine Quelle ihre Formulierung geändert, ist ihnen ihr Fehler also auch aufgefallen.

    Somit falscher Alarm, noch sind sie nicht von der Liste, aber sie sind Nahe dran!

    Ja dann wird es am Affidavit of Support gelegen haben, der eine Regelvoraussetzung ist bei Filipinos, die nicht eine eigene ausreichende Bonität vorweisen können. Steht aber alles in den entsprechenden Abreiseguidelines, insofern schützt Unwissenheit leider vor Schaden nicht.

    Inwiefern einem dieses Gebaren gefällt oder nicht steht auf einem anderen Blatt, spielt aber keine Rolle, da die philippinischen Behörden die Regeln für die Philippinen so machen wie es ihnen eben passt.


    Das es letztes Jahr geklappt hat liegt einfach auch im Ermessensspielraum des jeweiligen Officers, da hatte sie eben Glück.