Posts by Cekarius

    Das verkaufte Gold hatte einen Marktwert von nichtmal 2 Milliarden Dollar, also selbst für philippinische Staatsverhätnisse keine gigantische Summe. Geht ja quasi schon für Schuhe und Handtaschen drauf, will man der Tradition folgen.


    Spass mal beiseite, aber unser Wirtschaftsminister „verrechnet“ sich mal eben um das 5-fache dieser Summe beim Bürgergeld :mauer(natürlich zulasten des Steuerzahlers, falls irgendjemand etwas anderes vermutet hätte :Rolf)

    Gerne.


    Stimmt, hast du nicht geschrieben, aber natürlich wäre Rückerstattung der rationale Weg in diesem Fall, wenn nicht besuchte Stunden auch nicht bezahlt werden sollten. Sonst müsste die Schule ja mit jedem Schüler vorher aushandeln wieviele Stunden des Kurses er denn bitte bezahlen und anwesend sein möchte. Aber dafür sind die Kurse ja wie gesagt nicht gedacht, sondern sie sind zur vollständigen Teilnahme gedacht.


    Das kann natürlich überall anders laufen, aber bei meiner Frau war die Schule wirklich streng was die Anwesenheit betrifft. Müssen sie gesetzlich auch, da sie häufigere, unentschuldigte(ohne Nachweis) Fehlzeiten, der Ausländerbehörde/Jobcenter oder von wem auch immer der Berechtigungsschein kommt, melden müssen. Und die Schulen werden durchaus kontrolliert, die wollen da nichts riskieren oder damit ihren Status als Integrationskursträger in Gefahr bringen.

    Das ist zwar nur eine Frage, aber natürlich muss sie das gesamte Modul bezahlen. Im Übrigen gilt dort auch Anwesenheitspflicht, soll heissen, sie braucht eigentlich eine Krankschreibung wenn sie nicht teilnimmt, da diese 220 Euro Kurse ja massiv vom BAMF bezuschusst sind.


    Soll heissen, die wollen keine Kurse bezahlen, wenn die Leute nicht regelmäßig teilnehmen, daher sollte sie das mit dem Arbeiten während der Unterrichtseinheit vergessen. Wenn sie das tun will dann solltet ihr die vollen Kursgebühren privat bezahlen. Insofern ist deine Frage nach Rückerstattung von selbst zu vertretender Abwesenheit fast schon frech ehrlich gesagt.

    Du bezahlst doch soweit ich weiß die gleichen Steuern auf deine Kapitalerträge, als wenn du in D wohnen würdest, also 25% Abgeltungssteuer, die ja automatisch bereits einbehalten wird, solltest du ein deutsches Depot haben. Oder meintest du das mit „extrem ungünstig“?

    nein, zinsertraege sind in dtld steuerfrei bei residence auf den philippinen.

    Aha wusste ich nicht, interessant. Also wären sagen wir mal Zinserträge von US Anleihen, egal welcher Höhe , in einem deutschen Depot komplett steuerfrei?

    Du bezahlst doch soweit ich weiß die gleichen Steuern auf deine Kapitalerträge, als wenn du in D wohnen würdest, also 25% Abgeltungssteuer, die ja automatisch bereits einbehalten wird, solltest du ein deutsches Depot haben. Oder meintest du das mit „extrem ungünstig“?

    Inzwischen ist es aber wohl kein so Selbstläufer mehr wie früher. Was man so hört, wird jetzt genau nach Wohnadresse gefragt und nach den Bleibegründen. Außerdem wird wohl auch inzwischen manchmal danach gefragt, wie man seinen Aufenthalt denn finanziert. Das gab es früher bei den Touristenvisa Verlängerungen nicht so meines Wissens nach.

    Ja aber ich glaube das ist nur bei den Touristenvisas so oder betrifft das auch Visa on Arrival?

    Aber egal solange ich meine Adresse nachweisen kann sowie mein Einkommen (Rente) dürfte es keine Probleme geben oder?

    Na das Visa on Arrival ist ja in den meisten Fällen ein Touristenvisum… und wenn du das verlängern willst, musst du eben zur Immigration. Ja sollte kein Problem darstellen wie gewohnt weiter zu verlängern.

    Inzwischen ist es aber wohl kein so Selbstläufer mehr wie früher. Was man so hört, wird jetzt genau nach Wohnadresse gefragt und nach den Bleibegründen. Außerdem wird wohl auch inzwischen manchmal danach gefragt, wie man seinen Aufenthalt denn finanziert. Das gab es früher bei den Touristenvisa Verlängerungen nicht so meines Wissens nach.

    Wenn die Immigration auf das AOSG besteht wohl nicht, und das kommt oft vor, besonders wenn alleinreisende, junge Dame ohne Auslandserfahrung. Insofern würde ich anraten, das AOSG zu besorgen und vor Abreise per Express auf die Phils zu schicken. Man kanns aber natürlich auch drauf ankommen lassen, mir wäre das aber zu riskant aufgrund der hohen Flugkosten…

    Ja die Verpflichtungserklärung braucht man wohl inzwischen um das AOSG zu bekommen.

    Guten Morgen,


    Ich hab hier einige Fragen zum Ablauf. Klar ist A1 nicht älter wie 1 Jahr und die entsprechende HU mit Apostille plus Pässe und mein Perso (deutscher Staatsbürger). Bei dem Thema Kind bin ich jetzt maximal unsicher. Auf der Geburtsurkunde ist der Vater nicht eingetragen, Mutter war nie mit Ihm verheiratet. Wenn ich es richtig verstanden habe, sollte ich die Familienzusammenführung für beide gleichzeitig beantrage. Bei dem Videx Antrag gibt es einen Haken für mitreisende Familienangehörige. Ich denke das sich dahinter das Kind verbirgt (achja 6 Jahre)? Oder muss ich den gesonderten Videx Antrag zum Nachzug machen? Die aller größte Frage ist aber das Thema Verpflichtungserklärung. Wenn ich alles richtig verstanden habe, brauche ich keine für die Ehefrau, aber eine für das Kind? Ist das so richtig? Zum Thema Krankenversicherung habe ich auch nicht wirklich den Durchblick, ich denke ich brauche für beide eine incoming, bei Schengen Visa kannte ich ja die geplanten Ein und Ausreise Termine, wie macht man das hier? Und die letzte Frage (für jetzt): Der Prozess ist von der zeitlichen Dauer ja nicht abschätzbar. Bleiben die Reisepässe während der Zeit in der Botschaft oder nicht (hab hier widersprüchliche Aussagen gefunden)? Kann man eventuell ein Schengen Visa beantragen? Ich muss ja in Deutschland bleiben und hier der ABH zuarbeiten, und das klingt gerade nach einer nicht absehbaren Zeit ohne Treffen. Daher hatten wir überlegt das wenigstens Sie (ohne Kind wegen Nachweis rootedness und Rückkehr willen) ein Schengen Visa beantragt?


    Vielen Dank für jede Antwort

    Nur auf die schnelle kurz:


    -Da der Vater nicht eingetragen ist, würde ich einfach Vermerk machen Vater unbekannt oder sowas sollte meiner Ansicht nach keine Probleme machen


    -Richtig, für deine Frau brauchst du keine VE, für das Kind sehen sies gern, rein gesetzlich ist es nicht zwingend


    -Du musst für das Kind einen separaten Antrag stellen


    -Incoming Versicherung empfiehlt sich bei deiner Frau, beim Kind ist es Pflicht


    -Die Reisepässe bleiben in der Botschaft normalerweise, wie das dann ist falls eine UP gemacht wird und es lange dauern könnte, weiß ich nicht

    So, es ging so wie @ Cekarius es beschrieben hat.

    Email ans Kreisjugendamt mit Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und Daten der Mutter.
    Drei Tage später war die Bescheinigung per Mail zurück, Originale kommen per Post.
    Hat nicht einmal etwas gekostet.
    Nochmal Dank an alle Unterstützer. :cheers

    Gerne, und hat die Bank es jetzt akzeptiert? Müsste eigentlich, denn etwas anderes kannst du ja nicht beschaffen. Aber bin mir eigentlich sicher das ist so in Ordnung für die Bank.

    Ich weiß nicht wie das woanders läuft, aber ich habe nach meinem Onlineantrag, ohne irgendwelche Dokumente, nur mithilfe meiner Angaben im Onlineformular, diese Bescheinigung zugeschickt bekommen. Letztlich bescheinigt die ja auch nur, dass nach deren Wissen und aufgrund der Angaben der Mutter, sie das alleinige Sorgerecht innehat.

    Die schauen halt in die entsprechenden Register, ob für das Kind in Deutschland jemand anderes das Sorgerecht beantragt hat, es dazu irgendwelche Urteile oder Streitigkeiten gibt. Falls da nichts ist, gehen die davon aus, dass deine Angaben schon stimmen werden, mehr Möglichkeiten zur Überprüfung haben sie hier ja auch nicht wirklich.

    Zumindest so habe ich diese Bescheinigung sehr einfach bekommen, da man sie ja auch unter Umständen bei der Ausreise in Deutschland braucht. Einmal haben sie meine Frau fast nicht mit meinem Stiefsohn ins Flugzeug gelassen, daher habe ich diese Bescheinigung besorgt. Durchaus wichtig in manchen Situationen irgendwas schriftliches bezüglich alleiniges Sorgerecht von einem deutschen Amt zu haben.


    Also meiner Erfahrung nach prüfen sie da eigentlich nix groß, aber kann natürlich bei deinem Jugendamt anders sein. Sollte es an deinem Wohnort möglich sein es Online zu beantragen würde ich diesen Weg wählen. Ich habe den eigentlichen, ausgedruckten und unterschriebenen Antrag noch nicht mal losgeschickt gehabt, da lag die Bescheinigung schon im Briefkasten :D


    PS.: Diese Bescheinigung ist im Übrigen auch der EINZIG mögliche Nachweis, den man hier in Deutschland bekommen kann in dieser Konstellation, dass Vater nicht mehr da bzw. unbekannt verzogen irgendwo in den Phils, da wirst du auch kein Sorgerechtsurteil erhalten können, zumal es ja auch garkeinen Streit ums Sorgerecht gibt. Daher wie gesagt die einzige Bescheinigung die man in einem solchen Fall erhalten kann.

    Wende dich an das Jugendamt wo du wohnst hier in Deutschland und bitte dort um eine sogenannte Negativbescheinigung. Da bescheinigt das Jugendamt, dass nach Wissens der Behörden, deine Frau das alleinige Sorgerecht innehat.


    Ich denke das sollte der Bank dann genügen, ich denke auch diese Bescheinigung meinte die Bank und ist da falsch informiert, denn beim Gericht bekommst du keine Bescheinigung sondern höchstens ein Urteil.

    Das ist schon fast ne Zwangsneurose, du musst uns doch nicht überzeugen, dass Kästner besser ist, niemand hier hat behauptet, dass man unbedingt die Sprachkurse beim Goethe Institut machen muss, oder das dies besser ist als andere Sprachschulen. Keiner hat ein Problem damit, wenn deine Zukünftige nicht beim Goethe Institut lernt, hat meine Frau auch nicht, sondern den gesamten Integrationskurs online gemacht bei einer privaten Sprachschule, welche allerdings für Integrationskurse vom BamF zertifiziert ist. Prüfungen mussten aber vor Ort erfolgen.

    Naja ich mache gerade eine IT Zertifizierung dort ist sie auch online . Dort muss man den Prüfer mit der Kamera den ganzen Raum zeigen dass dort keiner ist etc . Scheint wohl schon zu gehen . Aber dass diese A1 Prüfungen sowas anbieten habe ich noch nie gehört.

    Was ja auch ein Witz ist, wenn jemand da ist kann er ja schnell rausgehen bevor du den Schwenk machst, oder danach erst reinkommen… aber es kommt halt auch auf die Art der Prüfung an ob online machbar ist. Meiner Meinung nach sind online Prüfungen nur bei rein mündlichen Prüfungen, im eins-zu-eins Gespräch seriös umsetzbar, bei denen sofort geantwortet werden muss. Alles andere kann man ja megaeinfach betrügen.

    Rehfeldt das ist ja toll dass man "ausnahmsweise" die Prüfung online machen kann - aber wird sie auch anerkannt ? Z.b. für Familien zusammenführungs Visum werden nur bestimmte Zertifikate akzeptiert z.b. Goethe oder Telc

    Es ist meiner Meinung nach ausgeschlossen, dass sie eine anerkannte Prüfung online ablegen kann. Da kannst du ja einfach einen Deutschen abseits der Kamera sitzen lassen der alles für dich macht.. Kästner macht telc also zertifizierte Prüfungen und die machen sie bestimmt nicht online

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    Kann ich die Deutsch telc B1 Prüfung online machen?

    Nein! Es ist nicht möglich die telc B1 Prüfung online abzulegen! Online Angebote sind unseriös! Die Option die telc Prüfung online zuhause zu machen gibt es nicht. Man muss die telc Prüfung IMMER in einem telc Prüfungszentrum ablegen.

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    Wieso solltest du in Deutschland Steuern zahlen wenn du dauerhaft im Ausland wohnhaft bist und ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland?

    Weil Renten deutsches inländisches Einkommen ist? Die unterliegen der beschränkten Steuerpflicht bei Wohnsitz im Ausland.

    Wir mussten zwar damals noch den Antrag bei der DBM stellen, ist das jetzt über vfs?
    Aber dort sollte es genauso möglich sein, einfach per Vollmacht(die kann man beim phil. Konsulat oder der phil. Botschaft beglaubigen lassen, weiß aber nicht ob das nötig ist wir hatten es gemacht, vielleicht reicht auch einfach Beglaubigung beim Rathaus) einen Verwandten zu bestimmen, der die Visumsanträge dann einreicht. Wenn die Pässe samt Visa dann da sind, kann die Mutter die Kinder dann abholen kommen zur Ausreise.

    Aber natürlich kann die Mutter auch den ganzen Visumsprozess selbst erledigen auf den Philippinen, wie es einem halt besser passt.

    Natürlich weißt du das, bzw. kannst du es leicht feststellen, weil die GU der Kinder einen Prüfvermerk hat, wenn sie geprüft wurde. Das ist bei meinem Stiefsohn der Fall.