Posts by staatsknecht

    nach odette hättesr du hier mit deiner solaranlage 4 wochen im dunkeln gesessen da es fast die ganze zeit bewölkt war , bei uns war der strom über 3 wochen weg (liloan , cebu) , ist dann doch wie lotterie

    Hmm... das war früher vielleicht einmal...


    Solaranlagen liefern heute auch Strom bei bewölktem Himmel... für einen Kühlschrank sowie Beleuchtung immer ausreichend. Bei uns sammeln Bifacial Panels der neuesten Generation auch bei bedecktem Himmel sogar genug, um zusätzlich noch die 1-HP-AC im Schlafzimmer mit 22 Grad über die Nacht zu bringen... und mangojo hat nicht einmal eine AC...


    Wir waren schon einmal auf Samal Island in Hof Gorei. Eigentümerin spricht sogar deutsch. Es ist schön und ruhig dort. Aber man muss wirklich für alles extra bezahlen. Etwa für den Transfer, Essen, Getränke, was für 4 Personen schon etwas ins Geld geht.

    Hmm... es ist auf der ganzen Welt allgemein üblich, für derartige Leistungen "extra" zu zahlen... es sei denn, du suchst (auf den Pinas vergebens) nach einer Pauschalreise mit AI-Angebot...


    Welche Gesamtsumme für 4 Personen / Nacht bedeutet für dich bezahlbar? Welchen (Mindest)Standard stellt ihr euch dabei vor? Sollen alle in einen Raum schlafen (Pinoystyle) oder benötigt ihr zwei (oder gar drei) Schlafzimmer? Wie lang soll der Aufenthalt dauern?


    Die Kochgelegenheiten in günstigen Appartements sind oftmals sehr spartanisch, weil Pinoys üblicherweise ihren Krempel selbst mitbringen...

    Das Finanzamt verschickt keine Bescheide ins Ausland.

    Das halte ich für ein Gerücht. Nicht nur verschicken sie Bescheide ins Ausland, sondern auch Post etwas nachdrücklicherer Natur.

    Das müssen sie auch... den nur wenn ein Bescheid als zugestellt gilt (im Zweifelsfall - wenn keine Anschrift bekannt - durch Niederlegung) können weitere Maßnahmen eingeleitet werden...


    Und hier schließt sich wieder der Kreis zu den Eingangsfragen des TS, was bei einer Auswanderung zu beachten sei... vor allem, beachte, daß der Arm deutscher Behörden sehr weit reichen kann und man sich besser nicht mit ihnen überwirft... dies gilt besonders für Auswanderer, welche Rente oder Pension beziehen, denn hier könnten deutsche Behörden Zugriff erhalten...

    Ist ja in Ordnung, wenn man das nicht mitteilen will.


    Aber wenn du nicht einmal dein Wohnsitzland preisgeben willst, darfst du hier keine Behauptungen aufstellen, die für alle hier lebenden Rentner und Pensionäre vollkommen neu wären, ohne dies jedoch belegen zu wollen.


    Also letztendlich sinnlose Infos zu diesem Thema...

    Dies gilt sowohl für Rentner als auch Pensionäre wie mich. Nachdem ich in diesem Jahr noch nicht eine solche Bescheinigung des BIR vorlegen konnte, wurde ich z.B. gleich "zurückgestuft".

    Was heißt "zurückgestuft"? Wird nun gleich eine (Einkommenssteuer) bei der Renten-/Penisionszahlung einbehalten?

    die Steuern behält die auszahlende Stelle - bei mir das Versorgungsamt - monatlich gleich im Voraus pauschal ein. Vom Versorgungsamt habe ich auch die Mitteilung bekommen, daß meine BIR-Bescheinigung ausgelaufen ist und ich erst einmal wieder als "beschränkt steuerpflichtig" eingestuft bin, also mehr Einkommenssteuern zu zahlen habe, was sie natürlich auch gleich einbehalten...

    Der Steuerpflichtige hat jede Änderung seiner Angaben nämlich unverzüglich mitzuteilen, also eine Bringschuld.

    an wenn? Wo steht dies?

    u.a. in jedem Bescheid, zumeist in den Erläuterungen oder im "Kleingedruckten"


    Die Mitteilungspflicht ergibt sich auch aus dem Gesetz ...


    staatsknecht, ich zweifele nicht grundsätzlich deine Aussagen an und es ist sicherlich am einfachsten, wenn man eine entspr. Bescheinigung vom BIR vorlegen kann, aber Quellen über Behauptungen wären trotzdem schön.

    Sobald du deiner Rentenkasse oder dem Versorgungsamt pflichtgemäß mitteilst, daß du nunmehr ausschließlich im außereuropäischen Ausland lebst, stufen sie dich automatisch als "beschränkt steuerpflichtig" ein. Die "unbeschränkte Steuerpflicht" gibt es nur auf Antrag.

    Diesem ist eine entsprechende Bescheinigung des BIR beizufügen; steht in den Anforderungen zum Antrag, welche die Behörde mitschickt.


    Wer nicht reagiert, bleibt "beschränkt steuerpflichtig" und muss auch keine jährliche Steuererklärung abgeben.

    Was soll das?

    Willst du, dass ich jetzt hier meine Steuerklärung poste?

    Nein... nur eine klare Angabe, wo du dauerhaft lebst... auf den Pinas oder in Deutschland, damit man deine Angaben hierzu einordnen kann... das ist ja wohl nicht zuviel verlangt.

    Nur noch so viel:

    Auf dem Bescheid, des Finanzamt, dass ich unbeschränkt Steuerpflichtig bin steht nur meine Auslandsadresse, also wissen die Leute dort Bescheid.

    Das hat gar nichts zu bedeuten. Wichtig sind die Angaben in der Steuererklärung zum Lebensmittelpunkt.


    Wer ausschließlich im außereuropäischem Ausland lebt, benötigt eine Einkommensbescheinigung der Steuerbehörde des Wohnsitzlandes zur Weiterführung als "unbeschränkt steuerpflichtig", ansonsten wird man automatisch "beschränkt steuerpflichtig".


    Dies gilt sowohl für Rentner als auch Pensionäre wie mich. Nachdem ich in diesem Jahr noch nicht eine solche Bescheinigung des BIR vorlegen konnte, wurde ich z.B. gleich "zurückgestuft".


    Im Übrigen sind auch Versuche, durch mangelnde Information das Finanzamt im Glauben zu lassen, man lebe (überwiegend) in Deutschland, strafbar. Der Steuerpflichtige hat jede Änderung seiner Angaben nämlich unverzüglich mitzuteilen, also eine Bringschuld.


    Das Finanzamt verschickt im Übrigen seine Bescheide an jede gewünschte Adresse.

    Keine Ausnahme. Punkt.


    Alles andere ist im Bereich des Illegalen zu suchen...

    Ich bin der Meinung mit solchen Aussagen sollte man vorsichtig sein, insbesondere wenn man kein ausgewiesener Experte im (ausländischen Steuerrecht) ist (ich habe das Gefühl, dass es hier viel "Halbwissen" gibt, auch wahrscheinlich bei mir).


    Z.B. ich bin in D. gemeldet, habe dort meinen ständigen Wohnsitz, aber es kann durchaus vorkommen, dass ich durch meine längeren philippinischen Urlaubsaufenthalte - unter Berücksichtigung von anderen Auslandsaufenthalte - im Jahr länger als 6 Monate nicht in Deutschland bin. Müsste ich mich jetzt z.B., wenn ich 2 Wochen nach Ägypten, Österreich oder wohin auch immer verreise, mich abmelden, sobald ich erkenne , dass ich die 6 Monate überschreite?

    Der TS hat für diesen Faden ganz klar erklärt, daß es ihm um eine Auswanderung auf die Pinas geht. Dies bedeutet eine dauerhafte Verlagerung des Wohnsitzes ins außereuropäische Ausland. Hierzu gibt es zur Erlangung der "unbeschränkten Steuerpflicht" klare Vorgaben zu erfüllen, für die es keinen ausgewiesenen Experten braucht.


    Für längere Urlaubs- oder Geschäftsreisen und mehrmonatige Vergnügungs-oder-was-weiß-ich-sonst-aufenthalte wird man wohl einen solchen Steuerexperten benötigen... keine Ahnung... ist hier aber nicht das Thema!

    Das bedeutet ganz klar, daß dein Finanzamt die Information verwendet, daß dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Denn noch einmal: Es gibt keine Ausnahmen von dieser Regelung!


    Warum eierst du übrigens zu der Frage nach deinem Wohnsitz hier so rum, obwohl diese Angabe zur Beantwortung dieses Fadens so grundlegend wichtig ist? Denn ansonsten wären deine Einlassungen hier vollkommen OT, es geht ausschließlich um Expats die dauerhaft hier auf den Pinas leben.


    Wischiwaschi-Angaben zum Wohnort zu machen aber hier stramm etwas behaupten, passt nicht zueinander. Wenn du hierzu nichts offenbaren willst, hättest du dir deine Beiträge zum Thema komplett sparen können, denn so sie sind für den TS und andere mit gleichem Problem vollkommen wertlos.

    Kollege,


    Mein Steuerberater weiss genau wo ich wohne, wo ich meinen Lebensschwerpunkt habe und seit wann das so ist.

    Sollte dein Lebensmittelpunkt hier auf den Pinas liegen oder gar ein deutscher Wohnsitz nicht (mehr) vorhanden sein, ist für die Veranlagung als "unbeschränkt steuerpflichtig" ZWINGEND der Einkommensnachweis des BIR erforderlich. Keine Ausnahme. Punkt.


    Alles andere ist im Bereich des Illegalen zu suchen...

    Ohne diesen Einkommensnachweis der Philippinen gibt es für dauernd im Ausland lebende aber keine unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag, da dazu mindestes 90% des Einkommens in Deutschland erwirtschaftete werden müssen. Und wie anders soll das festgestellt werden als durch einen Einkommensnachweis der Philip.

    Ich habe noch nie einen solchen Nachweis über kein phil. Einkoimmen bei phil Behırden eingeholt, keinen solchen verschickt und es wurde bisher auch noch kein solcher Nachweis von mir verlangt.

    Dennoch bin ich uneingeschränkt steuerpflichtig und werde nach SK 1 veranlagt.

    Hmm... In deinem Profil weist du dich eben nicht als Expat sondern mit ( zumindest überwiegendem) Wohnsitz in Deutschland aus. Wenn dein Steuerberater mit ebensolchen Angaben hantiert, machen deine Aussagen hier natürlich Sinn...


    Solltest du mittlerweile wirklich ausschließlich auf den Pinas leben, hast du entweder deinen Steuerbrater in Unkenntnis gelassen oder ihr macht euch beide strafbar...

    Nach Jahren mit WISE bjn ich aufgrund der hohen Kosten bei Wise zu REMITLY umgestiegen.

    Vorteil: Auszahlung von Bargeld fast landesweit ohne eigenes Konto auf den PH. Geld ist innerhalb von 5 Minuten verfügbar, keine CC oder ATM Gebühr , Festpreis 2,99 € . Grosse Beträge eingeschlossen.

    Gebühren sind doch nur ein Teil der Kosten... Unternehmen mit festen, niedrigen Gebühren bieten meistens einen bescheidenen Wechselkurs... daher ist es IMMER notwendig vor jeder Transaktion die Angebote zu vergleichen. Und zwar danach, wieviel von einem Betrag "x" in Euro jeweils in der Landeswährung vor Ort ankommt... alles andere ist Augenwischerei.


    Predige ich nicht zum ersten Mal...


    Die letzten Male war bei mir stets Wise der Gewinner... dicht gefolgt von WU... Remitly landete aufgrund der schlechten Wechselkurse regelmäßig unter 'ferner liefen'...


    Das mag sich aber täglich ändern... daher könnte ich nur tendenziell zu einem Unternehmen raten... besser jedes Mal vergleichen.

    Da sich offensichtlich einige Expats im Ruhestand ihre Rente oder Pension direkt vom Versicherungsträger oder der Pensionsbehörde auf ein philippinisches Konto auszahlen lassen, scheinen die Kosten doch nicht so hoch zu sein, wie bisher angenommen, oder es ergeben sich andere Vorteile, welche ich bisher nicht im Fokus hatte.


    Mich interessiert bei der Kostenermittlung ausschließlich die Differenz zwischen dem Überweisungsbetrag der Rente/Pension und der Höhe des Betrages, welcher letztendlich dem Konto hier vor Ort gutgeschrieben wird, also die Gesamtkosten, egal ob als absolute Summe oder in Prozenten.

    Hmm...

    Die Kosten für eine Überweisung vom deutschen Konto auf ein Wise-Konto (kinderleicht einzurichten) und dann zur BPI (mit der Wise eine Kooperation hat) sind z.Z. so gering, daß letztendlich die Rente auf dem BPI-Konto nahezu zum offiziellen Tageskurs ankommt...


    Selbst wenn mir die deutsche Bank mein Konto kündigen würde, ließe ich mir die Rente lieber direkt auf das Wise-Konto (ist eine SEPA-Überweisung und damit kostenlos, da sich das Wise-Konto in Belgien befindet) auszahlen, da dies zu ähnlichen Bedingungen erfolgt.


    Die Rentenversicherung wird sich nicht die Mühe machen, die für dich günstigste Auszahlung zu wählen. Du wirst also bei einer Direktüberweisung mit erheblichen Kosten rechnen können...


    Ist eigentlich nur empfehlenswert, wenn Mann 'in den letzten Zügen liegt' und die philippinische Ehefrau sich nicht so gut auskennt und somit einfacher an die (Witwen)Rente kommen kann...


    Ansonsten kann man hier nachlesen, daß die DRV offensichtlich nur IBAN (internationalisierte Kontonummer) und BIC benötigt.

    Das "Zentrum der Gesundheit" empfiehlt in allen Krankheitsfällen entweder homoöpathische Medikamente oder Akupunktur und bietet auf einer Verkaufsplattform auch gleich den entsprechenden Schnickschnack an...


    Für mich liest sich das nicht gerade seriös... eher wie Geschäftemacherei mit verzweifelten Menschen oder Aluhüten...


    siehe auch z.B. hier...

    In die Schule kommt man (jedenfalls in der Provinz) auch ohne GU... Die Hälfte der Geschwister meiner Gattin haben immer noch keine GU und waren alle in der Schule bis zum Highschool-Abschluss.


    Für die Ausstellung eines amtlichen Dokumentes wird auf den Philippinen jedoch IMMER (mindestens) eine GU gefordert...


    Einzige Ausnahme: Ich kann für die Ausstellung eines (weiteren) amtlichen Dokumentes zwei zuvor ausgestellte amtliche Dokumente vorlegen... (aber für diese musste man ja auch schon eine GU vorweisen können)


    Diese "2-Faktor-Authentifizierung" wird übrigens auch bei vielen anderen Gelegenheiten gefordert, wie etwa der Eröffnung eines Bankkontos oder der Kreditvergabe...