Posts by Seedy

    AOS kam heile an, direkt Flug gebucht für den 01.03 (Hochzeit 25.03) und mega happy. Kurz vor Abreise noch PCR + Einreiseanmeldung und dann sollte es gewesen sein da sie 2x geimpft ist. Wir sind sehr aufgeregt, ich hoffe wir haben sonst nichts vergessen :D


    Allem in allem hat es dann gut etwas mehr als 1 Jahr gedauert, also so ziemlich im Einklang mit was andere Leute hier so berichten.. Ohne Pandemie wäre es wahrscheinlich 1-2 Monate schneller gegangen aber was solls. :)


    LG und für alle die gleiches gerade durchmachen und noch Fragen haben, gerne melden.

    hge


    Danke für die schnelle Antwort. Dann werde ich mir den Mehraufwand für das AoS sparen.


    Hi Leon,


    hge hat ja schon den Großteil deiner Fragen beantwortet.. Auch wir waren uns unsicher ob das AoS gebraucht wird, hier im Forum, in anderen Foren, aus persönlichem (Meiner Verlobte) Umfeld.. Überall hört man unterschiedlichste Sachen, was wohl mit der Zufälligkeit der Immigration zusammenhängen könnte. Wir haben das AoS nur aus absoluten Sicherheitsgründen besorgt (hab es gestern zu ihr geschickt, hab ein halben Tag versucht Berlin zu kontaktieren, darum die verspätete Antwort). Für das CFO war es bei uns nicht von Nöten.


    Ich glaube das AoS ist nur für Besucher/Schengenvisa von Nöten.. Bin mir aber absolut unsicher. Jetzt haben wir es halt für das Heiratsvisa, also ein Dokument mehr oder weniger war mir nun auch egal, nach den dutzenden anderen.. :D


    Vielen Dank für deine Alles Gute Wünsche.. Auch dir alles Gute und schnellen Erfolg, das Forum hier ist eine Pracht für Informationen.


    Liebe Grüße!!

    Noch immer nicht das AoS von der Botschaft in Berlin zurückerhalten.. Am 27. Januar hingeschickt, Am 07.02 angerufen und gefragt ob es bald fertig ist mit der Info es würde "morgen" rausgeschickt werden. Bis heute noch nichts.. Ich ruf Montag nochmal an aber so langsam machen wir uns sorgen. Hatte einfach einen selbst adressierten Umschlag mit 5 1,60€ Marken reingelegt..

    Eine incoming travel Versicherung für meine Verlobte, da ich der Gastgeber bin.. Ich frag einfach mal via Mail ob es auch für incoming gilt..

    Bei uns damals konnte ADAC Incoming nix auf englisch ausstellen, vllt hat sich das aber geändert. Wenn nicht, kannst du Axa Schengen lowcost nehmen, da steht die covid coverage mit drauf, vllt gibts aber auch was günstigeres, nehmen sich aber wohl nicht viel


    Oh super, das sieht perfekt aus und ja, auf weitere Anfrage hin gibts keine englische Fassung der incoming.. Theoretisch in normalen Zuständen egal aber wir wollen es echt nicht mit der Immigration vermasseln und für eine fehlende Angabe dann den ganzen offloading Stress haben. Darum lieber 11/10 mal sicher sein und selbst dann gibts ja noch hoffen bis zum endgültigen Flugzeugeinstieg :D


    Vielen Dank!


    Eine incoming travel Versicherung für meine Verlobte, da ich der Gastgeber bin.. Ich frag einfach mal via Mail ob es auch für incoming gilt..

    Visum wurde erteilt, CFO ist fertig und nun warten wir nur noch auf das AoS seitens der Berliner Botschaft, dann wird der Flug gebucht!!! :)


    Wir haben gehört das eine Dame mal offloaded wurde weil ihre Versicherung nicht "corona covered" war... Hatte bei ADAC (hab ich vor nem Monat abgeschlossen und die Botschaft hat alle Docs angenommen) mal angerufen und die meinten corona wäre inbegriffen, finde aber keinen Wortlaut dazu in den Versicherungspapieren... Hab hier sehr viel gelesen und die Immigration scheint ja komplett willkürlich zu agieren, darum wollen wir es jetzt nicht darauf ankommen lassen... Werde wohl evtl. eine neue Versicherung abschließen die ausdrücklich Covid-19 beinhaltet.


    Jemand nen Tipp welcher Provider hier günstig wäre? Höre öfter hier Hanse Merkur, aber sehe da keine incoming versicherung + corona, oder vllt. lese ich nur zu ungenau.


    Oder soll ich meiner Verlobte einfach einen Zusatzschutz Corona von einem anderen Provider zu der ADAC Versicherung beilegen?


    LG!


    Super.. Dann sind wir ja auf dem richtigen Weg. Nochmals vielen Dank an alle hier aber auch gerade an dich hge, warst/bist uns eine große Hilfe.. Dann heißt es nun wieder Kaffee trinken und hoffen das alles Glatt läuft.


    Liebe Grüße!

    Nach längerem Warten wieder paar Updates und Fragen, ich hoffe wir machen alles richtig:


    - Urkundenprüfung vorbei, alles cool

    - Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung erhalten und Ehetermin "voraussichtlich" schon gesetzt, wir haben bis Ende Mai Zeit

    - Bescheinigung über die Anmeldung, VE, Krankenversicherung, Kopie meines Ausweises momentan auf dem Weg zu meiner Verlobte

    - Alle weiteren Dokumente der Botschaft soweit fertig

    - In der Zwischenzeit schonmal einen Termin bei der Botschaft registriert, abwarten wann der wohl sein wird..


    Soweit so gut, nach Erhalt des Visas kommt ja dieser CFO mist, hierzu habe ich schon die AoS (Attestation of Support) beim Notar unterschrieben und ist nun auf dem Weg zum Landgericht. Auch dieses Formular geht dann sobald ich es habe zu ihr. Doppelte Kosten aber naja, Zeitersparnis schätze ich mal...


    Nun stellt sich mir die Frage da ich hier einige Male gelesen habe das ich bei der ABH die Ehe auch noch anmelden muss? Oder ist das mit der Bescheinigung über die Anmeldung schon gegessen und das STA hat dies schon gemacht?


    Sollte ich mal bei der ABH anrufen oder könntet ihr mir weiterhelfen? Ehefähigkeitszeugnis wird nicht gebraucht, wenn das überhaupt im Zusammenhang steht. Ich weiß ehrlich gesagt nicht ganz was all dieser Kram soll, wir machen einfach brav was das STA und die Botschaft uns vorschreibt aber auch bei denen gibts ja manchmal Mangel an Informationen und über die Anmeldung bei ABH hab ich bis jetzt noch nichts gehört...


    Liebe Grüße!!

    Das ist ja toll; nicht alle Standesämter sind so "pflegeleicht". :)

    Ich war mit meiner Verlobten persönlich beim Erstgespräch (hatten alle Unterlagen für die UP direkt dabei).

    Hatte dann extra gefragt mit der Beitrittserklärung (da meine Verlobte nach Ende der UP nicht mehr hier ist), hatte die auch dabei. Er meinte nur machen wir nach der UP kein Problem.

    Er hat meine Verlobte dann nur kurz auf Englisch gefragt ob sie denn versteht was da steht. Sie meinte ja und alles war ok ;D

    Aber gut in den meisten Fällen ist die Verlobte ja in den Phils.


    Wow. Das scheint ja echt super verschieden zu sein! Sehr schön, dass es bei euch so flüssig funktionierte!


    Statusupdate: Übersetzungen kamen heute von dem hier im Forum empfohlenen Übersetzer (Herr Matthias Borchert) an, Preis war weit unter dem Standard, kann ich wärmstens weiterempfehlen! Dokumente heute eingereicht und nun Tee trinken. :)

    Was ist denn da missverständlich?

    Die Vorlage aller Dokumente heißt ja nicht , dass die Befreiung automatisch erteilt wird. Vielleicht stellt das OLG ja ein Ehehindernis fest.. ist im Normalfall nicht von auszugehen..

    Richtig. Die Hinterfragung war eher auf "mit allen notwendigen urkundlichen Nachweisen im Original mit Übersetzungen erfolgen" bezogen.

    Ich war an dem Tag nur halt wieder am Hinterfragen weil nun schon einige Male das STA etwas salopp Sachen erklärte, welche sich dann nach Rückfrage durch einen erfahreneren Mitarbeiter aufklärten. :)

    Update zum Anruf gestern mit dem Standesamt: Es müssen nur die Dokumente für das Standesamt übersetzt werden, nicht die Dokumente für die UP.


    Ich hoffe das stimmt so. Kontakt mit dem Übersetzer aus dem Forum hier habe ich schon aufgenommen und er hat mir einen sehr fairen Preis gegeben. Ich überdenke alles immer doppelt und dreifach und all die Formulierungen auf den Merkblättern helfen da nicht weiter. Lach


    Soeben kam mir nochmal so ein Gedankenblitz mit der Fomulierung auf dem Merkblatt des OLG Köln:

    Wichtiger Hinweis:Eine verbindliche Prüfung kann erst nach Vorlage des ordnungsgemäßen Befreiungsantrages und des vollständigen Anmeldeheftes durch das Standesamt mit allen notwendigen urkundlichen Nachweisen im Original mit Übersetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf positive Bescheidung des Antrags alleine bei Vorlage der oben genannten Nachweise besteht daher nicht.


    Ich hoffe das die Aussage des Standesamtes so stimmt, der Übersetzer kennt es auch nur so und hge anscheinend auch. Also nehme ich mir diese Erfahrungen mal als Beruhigung denn die og. Formulierung ist mal wieder ein Rätsel. Allen notwendigen Nachweisen von wem, vom Standesamt/OLG oder auch die von der Botschaft. Ich höre lieber auf zu denken und warte einfach ab... Lach

    Versteh ich das richtig das nur die Dokumente welche vom Standesamt angefordert werden übersetzt werde müssen

    .. ist richtig! die DBM benötigt keine Übersetzungen.


    Üblicherweise werden die Übersetzungen nach Beendigung der UP angefertigt. Aber das kann jedes StA anders handhaben.


    Also könnte ich tatsächlich damit argumentieren das nur die Dokumente des Laufzettels des Standesamtes übersetzt werden müsste. Werde ich morgen genau so sagen. Übersetzungen braucht unser Standesamt schon vorab, soviel ist klar, das steht explizit darunter. Vielen Dank für die Info! :)

    Statusupdate: Alle Dokumente sind nun hier vor Ort und nun zur Übersetzung der Dokumente.


    Dazu meine Frage, werde dazu morgen auch das Standesamt anrufen aber vllt. wissen hier ja welche Vorab ob mein Gedankengang richtig oder falsch ist.


    Auf dem Laufzettel des Standesamtes werden ja nur einige Dokumente angefragt, mit dem Vermerk das alles übersetzt werden muss.


    Dazu gibt es dann den Zettel der DBM für die UP mit den ganzen anderen Dokumenten, dort aber ohne Vermerk zum Übersetzen.


    Versteh ich das richtig das nur die Dokumente welche vom Standesamt angefordert werden übersetzt werde müssen oder müssen tatsächlich alle ausländlichen Dokumente (einschl. die angeforderten Dokumente für die UP der DBM) übersetzt werden?


    Empfehlung von einem freundlichen Herrn außerhalb dieses Forums war erst mal nur die Dokumente für das Standesamt übersetzen zu lassen. Vielleicht gibt es hier ja einige mit Erfahrungen dazu!


    PS Ja, ich ruf morgen dennoch beim Standesamt an, ich habe nur leicht das Gefühl das die Dame ihr erstes Jahr hat und nicht wirklich ein Urgestein in solchen Sachen ist, von daher müsste ich vielleicht mit dem og. UP Argument ankommen um meine Sicht zu rechtfertigen, sowie diese denn überhaupt stimmt.


    Viele Grüße

    Klasse.. ist am einfachsten .. nur später übersetzen lassen.

    Jap, werde dann versuchen den Übersetzer hier im Forum zu kontaktieren sobald ich alle Dokumente erhalten habe.


    .. aber muss auch die Unterschrift deiner Verlobten beglaubigt werden? idR muss das sein und meist muss diese Beglaubigung bei der DBM oder dem Honorarkonsul Cebu gemacht werden.


    Habe gerade nochmal kurz angerufen, eine Beglaubigung ist nicht notwendig, die Dame sagte die werden einfach die Unterschrift mit dem Pass abgleichen! Dennoch danke für die Info, es sind ja echt die kleinen Dinge die am Ende für Probleme sorgen könnten.

    Update nach Anruf:


    - Eidesstattliche Erklärung zum Familienstand = Public Notary reicht aus in unserem Fall

    - Zustimmungserklärung im Original unterschrieben = Soll einfach in der Botschaft unterschrieben werden, die Kosten werden dann von hier aus gezahlt (Die Erklärung das dies schon geschehen sei hatte mich verwirrt)

    - Vollmacht zur Eheanmeldung = Vorab! Dies wurde anscheinend im Erstgespräch vergessen, dies muss lt. dem Standesamt hier absolut im Vorfeld von dem ausländischen Partner unterschrieben werden, also im Zuge der ganzen verlangten Dokumente muss dies mit beiliegen.


    Die Befreiung muss ja vom Oberlandesgericht oder vergleichbares in deinem Bundesland erfolgen. Die haben Vorgangen und die kupfert der Standesbeamte ab. Teils sind die Formulierungen widersprüchlich. So nach dem Motto ... persönlich vor dem Standesbeamten ... , gleichzeitig ist dies jedoch die Voraussetzung für die Erteilung des Visums.

    wie andere schon sagten, einfach beim StA nachfragen und am besten einfach fragen, ob in diesem Fall eine beglaubigte Abschrift vor einem phil. Notar reicht. Falls nicht bittest du um eine andere, praktikable und möglichst wenig aufwändige Lösung.

    Jap, von daher kann man jeden eigentlich nur raten immer nachzufragen, um Missverständnisse zu vermeiden.


    Nochmals vielen Dank für jegliche Informationen und Hilfsbereitschaft von allen hier.


    LG


    Dann heißt die Devise - Anrufen und nachfragen, werde das morgen dann machen. Ich dachte schon ich verstehe alles falsch in der Hinsicht aber es scheint wohl dann doch durch die Autonomie der Standesämter zu begründen sein.


    Gut zu wissen das mit den Notaren dort!


    PS Hong Kong hätte ich letztes Jahr dann doch bevorzugt! Lach. Aber halb so schlimm.

    Hey


    ich habe 330€ bezahlt für die UP. An dem Tag wo ich die Dokumente meiner Frau abgegeben habe, habe ich es vor Ort bezahlt.


    Eine Warnung:

    Mein Standesamt hat nur Bar oder EC Karte akzeptiert, da ich nur Kreditkarte habe und keine EC Karte, musste ich Geld abheben gehen.


    lg yberion45


    Gleiche Info von meinem StA! War nur etwas verwirrt über den Text in der Zustimmungserklärung aber das klärt sich ja dann. Vielen Dank!



    Super, vielen dank für die Links, hab für unser zuständiges StA das Formular gefunden.


    Genau, für das Heiratsvisum brauchst du das Formular 11/121 (Bescheinigung, dass die Eheschließung beim Standesamt angemeldet worden ist). Damit dir das Standesamt dieses ausstellt, muss deine Verlobte die Anmeldung unterschreiben. Da dies in den meisten Fällen nicht möglich ist, brauchst du die Bevollmächtigung, dass du deine Verlobte zur Eheschließung anmelden darfst. Und diese Vollmacht füllt sie in der Botschaft aus, im Beisein des Mitarbeiters.

    Das macht die ganze Sache noch mal verständlicher. Auch dir vielen Dank! Puh, ich dachte es wird schlimmer aber es scheint sich ja im Rahmen zu halten außer die viele Lauferei in PH und dem anstehenden Vertrauensanwalt.


    Bin froh schon letztes Jahr hier recherchiert zu haben, hat einiges an Stress vermieden und im jetzigen Fall erneut. Echt klasse.


    LG

    hey das wird erst gemacht wenn deine Zukünftige in Deutschland ist laut meinem Standesamt


    lg yberion45

    Dann werd ich mal morgen bei meinem Standesamt anrufen, danke!


    Jetzt versteh ich warum es so unterschiedliche Informationen dazu gibt, scheint dann wohl tatsächlich pro Standesamt zu variieren.


    Gut, das hört sich für mich an als müsste ich nachfragen wie genau und was das Standesamt hier meint mit den genannten Punkten, vielen Dank für die super schnelle Antworten! Jetzt versteh ich zumidest ein Stück mehr.


    LG

    Hallo zusammen,


    seit einiger Zeit schaue ich hier schon rum (viel gelernt) und nun ist es auch für uns soweit sich durch den Wusel der Dokumente zu schlagen. Kurz zu unserer Person falls dies benötigt wird, Verlobte 25 Jahre alt, ich 27 Jahre alt. Nie verheiratet.


    Genau genommen handelt es sich um diese Dokumente bei denen ich etwas ratlos bin:


    - eigene eidestattliche Erklärung über den Familienstand (Lt. Standesamt Notariell Beglaubigt)

    Lt. Forum reicht hier ein Public Notary, jedoch fand ich keine passende Vorlage oder ähnliches. Was genau soll dort drinstehen oder gibt es hierzu ein Formblatt? Haben die Notaren dort so etwas schon parat? Verlobte ist single (CENOMAR ist schon ausgestellt, irgendwie eigenartig das dennoch so eine Erklärung benötigt wird aber naja)


    - Zustimmungserklärung im Original unterschrieben

    Hierzu gab mir das Standesamt keine Vorlage, fand aber auf der Seite der Botschaft ein Formblatt mit folgendem Wortlaut: "Consent to the checking of the documents by the document holder"

    Auf dem Formular steht jedoch "The Embassy of the Federal Republic of Germany has received all necessary fees for the processing of this verification. Therefore, NO PERSON, including the bearer of the original of this document is entitled to demand or accept any fees or favors."

    Noch habe ich beim Standesamt kein Geld eingezahlt für die Überprüfung, verstehe ich das richtig das dies jediglich besagt das die etwaige Prüfung von Deutschland aus bezahlt wird? Wird dies also einfach in der Botschaft in Manila ausgefüllt und von denen unterschrieben? Das würde sie dann in einem Rutsch mit der Beglaubigung des Passes und dem Affidavit of singleness machen wenn dies so ist.


    - Vollmacht zur Eheanmeldung

    Dies steht nirgends in den Merkblättern, jedoch geht einer ihrer Bekanntin gerade ähnliches durch und sie wiederrum brauchte dies. Ist sie vllt. einfach schon im nächsten Schritt Heiratsvisum Manila? Wir sind ja erstmal im allerersten Schritt die Dokumente für das StA und OLG nach hier zu bekommen. (Werde dazu dann mal den Übersetzer aus dem Forum hier kontaktieren falls er noch aktiv ist =))


    Das wars erstmal, den Rest bekommen wir denke ich mal hin, falls nicht frage ich hier nochmal nach. Das gute ist das die Überprüfung direkt beim ersten Termin beim STA angefordert wurde, also hoffe ich mal das nicht so viel nachverlangt wird weil die Liste ja schon etwas lang ist.


    Herzlichen Dank für jede Art von Hilfe!


    LG